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This post has been edited 1 times, last edit by "Mr-Erreip" (Feb 28th 2012, 10:14am)
Ein Videospielladen darf es nicht per se öffentlich verkaufen, sondern muss sich an die Auflagen des §15 Abs.1 JuschG halten - wie jeder andere auch und ein Verstoß stellt eine Straftat dar. Eine invitatio ad offerendum durch Auslage im Schaufenster oder in einem Kindern und Jugendlichen zugänglichen Bereich des Ladengeschäfts sollte daher vermieden werden.Und wieso darf ein Videospielladen es oeffentlich verkaufen, aber Privatleute nicht ?
Quoted
Lieber Erdbeerfreund kackbeere,
Seit Ihrem letzten Besuch bei RoteErdbeere sind mehr als zwei Jahre vergangen.
Das ist schade, dann kennen Sie die NEUE RoteErdbeere ganz sicher noch nicht.
Eine dynamisch positive Veränderung - Sie werden uns kaum wiedererkennen!
This post has been edited 1 times, last edit by "Ignorama" (Feb 28th 2012, 7:19pm)
Ebay verwarnt und im Wiederholungsfall gibts ne temporäre Sperre. Wobei du ein Problem hast: Zahlt der Käufer nicht beibst du auf allen Gebühren sitzen, denn indizierte Titel als nicht bezahlt melden ist ein wenig unpraktisch. Ich glaube auch das sich genau daraus einige nen Spaß machen und daher ist die Quote der nicht gezahlten Spiele dort höher als normal, auch wenn sie dennoch sehr gering ist.

Es gibt aber natürlich noch andere Communities als NexGam wo du freier anbieten könntest, allerdings darfst du auch dort indizierte Titel nur als "PN Spiele" anbieten, die 18er gehen aber ohne Bemängelung durch. Man muss aber sagen das dort indizierte Titel gut weggehen, denn man fügt halt kurze Beschreibungen wie "Zombieabenteuer für die PS3" oder so hinzu und jeder weiß was gemeint ist.

This post has been edited 2 times, last edit by "Ignorama" (Feb 29th 2012, 1:51am)
Ebay verwarnt und im Wiederholungsfall gibts ne temporäre Sperre.
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von Cloud130383 (Today, 8:12am) |
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