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Tuesday, July 3rd 2012, 2:13pm

Gerichtsurteil: Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden

Der europäische Gerichtshof hat eine Klage von Oracle im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen abgewiesen. Gebrauchte Software darf dem Urteil nach weiterverkauft werden, sogar wenn sie nicht in physischer Form, also auf Datenträger vorliegt. Allerdings darf man bei Verkauf keine Kopien mehr auf dem Rechner zurückhalten.

Hier die Meldung: klick oder klick

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Tuesday, July 3rd 2012, 2:18pm

Na vielen Dank xD Was sich erstmal ganz nett liest, hat irgendwie nen echt fetten Haken. Aus der Quelle:

Quoted

Verkauft ein Nutzer den Lizenzschlüssel, muss er gleichzeitig die Kopie auf dem eigenen Rechner unbrauchbar machen - also deinstallieren und löschen. Denn das Vervielfältigungsrecht des Programms liege weiter beim Hersteller, urteilten die Richter. Der Hersteller dürfe daher alle technischen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass der Erstkäufer dies auch tut.


Also hat der Hersteller damit die juristische Legitimation Spyware auf meinen Rechner zu spielen, ob mir das die 3,50 fürs verkaufte Spiel wirklich wert ist? Zudem ist der Verkauf, da Spiele meist accountgebunden sind, eh viel zu umständlich und wird kaum genutzt werden. Also meiner Meinung nach bringt dieses Urteil mehr Schaden als Nutzen.

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Tuesday, July 3rd 2012, 4:12pm

Bin mal gespannt, welche Spuren das Urteil hinterläßt, und ob die Spieleindustrie weiter bei ihrem größenwahnsinnigen Kreuzzug gegen den Gebrauchtmarkt bleibt.

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Tuesday, July 3rd 2012, 4:41pm

Wenn die dir dafür jetzt legal Kram installieren dürfen um deinen Rechner auszuspähen und der Verkauf, durch genannte Probleme, eh Randerscheinung bleuben wird, logisch. Das Urteil ist keine Niederlage für den Softwareentwickler, auch wenn die Überschrift es vermuten lässt.

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Tuesday, July 3rd 2012, 6:20pm

Das Urteil ändert aber ansich auch nichts, und bestätigt nur das, was schon seit Jahren klar ist. Und auch voll verständlich, imo. Wenn man eine Lizenz für 1 user verkauft, muss die eigene Installation natürlich gelöscht werden. Und die Hersteller kontrollieren dies schon seit anbeginn der Freischaltungs Schlüssel. Hat Windows schon vor 10 Jahren gemacht, und bei MS telefoniert ob dieser key nicht schon auf einem anderen Rechner aktiviert wurde. Ansich legitim. Spyware, also Software die ohne Zustimmung zB Rechner analysiert, Nutzerverhalten protokolliert usw ist dadurch aber noch lange nicht legalisiert worden, weil das eine völlig andere Richtung ist.
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