Na vielen Dank xD Was sich erstmal ganz nett liest, hat irgendwie nen echt fetten Haken. Aus der Quelle:
Verkauft ein Nutzer den Lizenzschlüssel, muss er gleichzeitig die Kopie auf dem eigenen Rechner unbrauchbar machen - also deinstallieren und löschen. Denn das Vervielfältigungsrecht des Programms liege weiter beim Hersteller, urteilten die Richter. Der Hersteller dürfe daher alle technischen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass der Erstkäufer dies auch tut.
Also hat der Hersteller damit die juristische Legitimation Spyware auf meinen Rechner zu spielen, ob mir das die 3,50 fürs verkaufte Spiel wirklich wert ist? Zudem ist der Verkauf, da Spiele meist accountgebunden sind, eh viel zu umständlich und wird kaum genutzt werden. Also meiner Meinung nach bringt dieses Urteil mehr Schaden als Nutzen.