Nebengewerbe - Videospielhandel

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    • Nebengewerbe - Videospielhandel

      Servus,

      seit einiger Zeit schwiert mir eine kleine Überlegung im Kopf.
      Schon seit meiner Schulzeit handel ich Monat für Monat für nen paar €uros durch eBay (kleine sachen, nichts wofür sich ein Gewerbe Lohnen würde), es macht mir einfach einen riesen Spaß.
      Ich sehe immer wieder Händler die einfach nur Leute sind die Absolut keine Ahnung von dem haben womit Sie handeln. Genau so bieten Sie auch an und treten Sie auch auf.
      Meine Frage über die ich gerne ein wenig Diskutieren würde wäre, Lohnt es sich überhaupt noch auf diesen überschwemmten Markt zu drängen? Was würdet Ihr beachten? eBay, Amazon etc. nutzen oder gar einen eigenen kleinen Webshop eröffnen?
      Das ganze müsste ja nicht mal unmengen an Gewinnen abwerfen, da ich in meinem normalen Job schon ganz gut verdiene.
      Was sagt ihr zu dem Thema? ^^
    • ich glaub es lohnt nur, wenn du den Kram von Unwissenden bekommst, d.h. du brauchst ne Einkaufseite oder musst Flohmärkte absuchen oder in großen Paketen für die Hälfte des eigentlich Wertes Sachen kaufen, da sonst die Marge zu klein ist.

      Kleingewerbe hat sehr viele Grenzen (wegen Umsatz, Versicherung, etc.) würde ich mir vorher gut anschauen.

      Außerdem treibst du damit auch aktiv die Preise in die Höhe, also würd ichs mir überlegen.
    • überschwemmten Markt zu drängen? Was würdet Ihr beachten? eBay, Amazon etc. nutzen oder gar einen eigenen kleinen Webshop eröffnen?


      1. Zukunft von Retail-Videospielen bedenken.
      2. Dreistigkeit zahlt sich aus. Siehe konsolenkost die zig Accounts Ebay überschwemmen und kleinen Händlern wenig Chancen lassen.
      3. Es ist zwar richtig, dass es viele dieser gewerblicher Käufer bei Ebay gibt, jedoch kennst du deren finanzielle Lage nicht.

      Klingt negativ, ist es auch ^^

    • Fangen wir doch mit einem wichtigen Aspekt im Businessplan an, den Fixkosten:

      Eigene Website 50 Euro p.a.
      Sprit für Flohmarktanfahrten 100 Euro p.a.
      Abschreibung auf PC, Kamera, Strom 50 Euro p.a.
      Versicherung 150 Euro p.a.

      Du solltest also für Dich nachrechnen, ob die überdendaumengepeilt 350 Euro Fixkosten durch die Gewinne von Spieleverkäufen gedeckt werden können. Wenn man nicht im hochpreisigen Sammlermetier unterwegs ist, muss man wohl ein bißchen mehr buckeln, d. h. mehr verkaufen.
      "Geh' mal Bier holen, Du wirst schon wieder hässlich." (Mickey Krause)
    • Musste ja kommen ^^ Haste den "Verbrecher" schon beim Finanzamt angeschissen? :D


      Wenn du so Spaß dran hast, wie es momentan ist, dann lass es genau so. Als Gewerblicher wird sich das nämlich schlagartig ändern, und das muss nicht mal an dir liegen.
      Wer mich kontaktieren möchte: mein Nick (at)gmx punkt de
    • Sorry, aber hier irrt ihr beiden euch hart, bzw. seid nicht gerade gute Ratgeber. Fakt ist, dass man sehr schnell als gewerblicher Verkäufer gelten KANN und entsprechende Anschwärzungen kommen gerne von GEWERBLICHEN Ebay Verkäufern um billige Konkurrenz vom Markt zu entfernen. Es geht auch viel mehr um die Anzahl der Verkäufe als um die Summen und da reichen teilweise 30-40 in einem halben Jahr.

      Eine rechtliche Beratung kann jedenfalls keineswegs schaden, denn gerade durch die "kleinen" Summen (woher wollt ihr eigentlich wissen um welche Summen es geht?) lohnt es sich doppelt nicht irgendwann gegen Abmahnungen und sonst was angehen zu müssen.

      Und mit Verlaub, aber nach der Formulierung des TEs ist es zweifelsfrei ein kleines Gewerbe wenn er monatlich auf Ebay handelt um Profite zu machen. Es geht auch nicht darum es zu werten und zu verurteilen, aber sowas kann eben auch stark nach hinten losgehen und das muss einem bewusst sein. Und ja, ich weiß das Leute aus diesem Forum auf Ebay dealen wie die blöden und ich finds ja auch voll okay, nur braucht sich keiner der Illusion hingeben das es, wenns mal hart auf hart kommt, als privat durchgehen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ignorama ()

    • Moin,

      es tut mir Leid, ich hätte das ganze im ersten Post ein bisschen besser erklären sollen. Ich wollte nicht das sich jetzt hier die Augen ausgepickt werden.
      Als Beispiel nenne ich jetzt mal ne Auktion von vor ein paar Monaten:

      Ich habe als Geschenk für meine Schwester einen Gamecube gesucht, wollte ihn ihr inklusive Harvest Moon zum Geburtstag schenken. Habe mich als wie immer auf die Suche gemacht und Tatsächlich ruck zuck einen frisch eingestellten Gamecube inklusive WaveRace und Paper Mario gesehen.
      Die Auktion mit Sofortkaufoption lief grade mal 10 Minuten. Ich schlug also für 40€ Sofortkauf zu. Mir war bewusst das es ein Schnäppchen war.
      Ich besorgte also noch ein Harves Moon und verschenkte es samt des GameCubes an meine Schwester.
      Paper Mario hatte ich zuvor noch nie gespielt und so zockte ich es, verteilt über einige Zeit, auf meinem Cube durch. Da ich aber keine Gamecube spiele Sammel und es zum verstauben zu schade war, habe ich es also nach fast 2 Monaten wieder bei eBay rein. Ich verkaufte es für 45€ und war Glücklich darüber den Gamecube quasi für umme bekommen zu haben.
      Ich kaufe in erster Regel zum Spielen und Sammeln, wenn ichs iwann mit nen paar € gewinn verkaufe ist es in meinen Augen kein Gewerbliches Handeln.
      Die Definition des Gewerblichen Handels besteht darin explizit Ware einzukaufen die gewinnbringend verkauft werden soll. Das ist bei mir nicht der Fall.
      Aber natürlich ist mir bewusst das es eigentlich schon ab 1€ Gewinn gewerblich wird. Allerdings würde sich jedes Finanzamt und jeder Richter über meinen eBay Account schlapp lachen. Wenn ich 10 Sachen kaufe aber nur 1 verkaufe, ist das alles noch rein Privat!;)
      Wer dennoch will darf gerne mein Account beim Finanzamt anschwerzen, Private PM und ihr bekommt die Details! :D Soviel erstmal dazu.

      @Der Herzog

      Klar 350€ ist natürlich schon ne Ansage die man erstmal reinholen muss.
      Und auch Preise künstlich in die höhe treiben ist nicht mein Ziel!

      @Funkuchen

      Punkt 2. verstehe ich grade nicht ganz. Meinst du KK hat mehrere Accounts und die selben Angebote um öfters in den Ergebnissen zu laden?
    • Ich finde das was du gerade geschildert hast passt in keinster Weise mit dem zusammen was du im Eingangspost geschrieben hast. Oben sprichst du von "in den Verkauf einsteigen." und hier dann auf einmal von "wenn ich ein Spiel durch hab möchte ich es privat verkaufen, der Preis ist mir eigentlich egal."
      Bei ersterem geht man davon aus du willst aktiv Schnäppchen suchen um die gewinnbringend zu verkaufen...
    • Darkwing_Duck schrieb:

      Ich finde das was du gerade geschildert hast passt in keinster Weise mit dem zusammen was du im Eingangspost geschrieben hast. Oben sprichst du von "in den Verkauf einsteigen." und hier dann auf einmal von "wenn ich ein Spiel durch hab möchte ich es privat verkaufen, der Preis ist mir eigentlich egal."
      Bei ersterem geht man davon aus du willst aktiv Schnäppchen suchen um die gewinnbringend zu verkaufen...

      Och Kinnas...

      Ich habe mich in meinem letzten Posting darauf bezogen das hier gesagt wurde "was du da machst hört sich ja schon nach gewerblich an und das obwohl es nicht angemeldet ist." - Da wollte ich näher drauf eingehen das dem nicht so ist.
      Meine Frage beläuft sich weiterhin darauf ob es lohnen würde überhaupt auf diesen Markt zu drängen und es DANN gewerblich zu machen. 8)
    • Diese Aussage ist falsch!

      Die Freigrenze pro Jahr beträgt 600 Euro (Gewinn) für alle Veräußerungen ("Spekulationsfrist" ist 1 Jahr). Bei Überschreiten der Grenze unterliegt alles der Einkommensteuer.
      Bei Gewerblichem Handel unterliegt alles ab dem 1. Euro der Einkommensteuer.
      Gewerbesteuerlich gibts keine Probleme, erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro fallen für einen Einzelunternehmer Steuern an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Elemental Master ()

    • Der Eingangspost liest sich anders, ja.
      Gibt schon einige Urteile, wo Muttis mit 100 Babyklamotten Auktionen als gewerblich eingestuft wurden. Und da wurden sicher keine Babysachen gekauft mit der Absicht die irgendwann mal gewinnbringend zu verkaufen. Gewinn macht man bei Babysachen nämlich ganz sicher nicht und dennoch wird es gewerblich angesehen.

      Und ja, wenn du auf eBay hin und wieder guckst, einkaufst und wieder mit Gewinn verkaufst, ist das gewerblicher Handel. Egal ob du das so siehst oder nicht ;)
      Ist ja aber auch gar nicht schlimm: Melde ein Nebengewerbe an (kostet bis zu 30 EUR der Schein), bleib mit deinem Umsatz unter 17500 EUR im Jahr und führe immer schön die EÜR in einer Excel. Dann bist du safe und kannst guten Gewissens handeln. Sollte(!) der Umsatz erheblich über den 17500 EUR liegen, sprechen wir uns wieder, wenn sich die Sache lohnt :)

      Widerrufsbelehrung evtl. professionell erstellen lassen (kostet nicht viel) und dann kannst du loslegen.
    • Elemental Master & Alexis haben recht.
      Neben der professionellen Widerrufsbelehrung sollte man auch über professionelle AGB nachdenken, sich mit der Verpackungsverordnung beschäftigen und sich dort bei einem Anbieter anmelden (Viel Spaß!) und natürlich um eine USt-ID kümmern. Ja, auch als Kleingewerbetreibender. Ja, auch wenn man gar keine MwSt. ausweist da man unter §19 fällt. Warum? Weil die eBay Gebühren von Luxemburg erhoben werden und man mit einer USt-ID von eBay dann Nettorechnungen erhält und nur die deutsche USt dann an das FA überweisen muss. Wobei ich aber eh davon ausgehe das 98% aller Kleinunternehmer zu doof sind sich richtig zu informieren und eh gar keine USt auf die Gebühren an das FA abführen und dann irgendwann mit dem Hammer überrascht werden. Die haben dann idR auf Ratschläge aus der Rubrik "Interessiert doch eh keinen" & Co. gehört.

      Wie heißt es hier -> roedl.de/themen/ebay-verkaeufer-umsatzsteuer noch so schön?
      Der Kleinunternehmer ist ebenfalls verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Nettorechnungsbetrag von Ebay abzuführen. Der Vorsteuerabzug steht ihm aufgrund seiner umsatzsteuerlichen Sonderstellung nicht zu. Mit anderen Worten muss er trotz Kleinunternehmer-Privileg Umsatzsteuer-Voranmeldungen an sein Finanzamt abgeben, in denen er nur die Umsatzsteuer auf Ebay-Gebühren anmeldet und abführt. Viele Kleinunternehmer sind überzeugt davon, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben zu müssen, so dass sie die Umsatzsteuer auf Ebay-Gebühren nicht abführen.


      Aber was weiß ich schon... jetzt kann man mich für meine Hilfestellung ja wieder blöd anmachen. :rolleyes:
    • Ne warum; an den § 13b UStG und 18a UStG denkt man nicht unbedingt.

      Danke für den Hinweis. Mich betrifft es zwar nicht, aber Reverse Charge ist immer lustig...

      Rechnungsstellung ist für meine Begriffe das Hauptproblem. Wenn da was nicht passt wirds teuer und aufwendig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Elemental Master ()

    • Falsche Rechnungen - im rechtlichen Sinne - habe ich bislang erst 2 bekommen, in all der Zeit in der ich schon im Internet Sachen bestelle, das scheinen die meisten drauf zu haben. Vielleicht liegt es aber auch daran das es kostenlose Programme zur Rechnungserstellung gibt und eine fachlich einwandfreie Rechtsberatung im Gegensatz dazu nicht kostenlos zu bekommen ist :D Es gibt höchsten "Beratungen" die umsonst sind. Oder nachträglich sehr teuer in Form von Lehrgeld :rolleyes: Aber heutzutage weiß ja eh jeder alles besser, vor allem welche Gesetze und Regelungen man am besten einfach ignorieren sollte, weil es ja eh keinen interessiert. Da werden geschlossene Kaufverträge nicht eingehalten (Auktionsabbrüche), AGB selbst gebastelt mit zig Fehlern oder Annahmen getroffen a la "Für mich ist das privat" 8o Gibt man dann ein paar Hinweise oder einen Wink mit dem Zaunpfahl (Oder manchmal auch mit einem ganzen Zaun!) reagieren viele eingeschnappt und unbelehrbar. Und natürlich ist man selbst, als eigentlich hilfreicher Beiträgeschreiber, der "Böse".

      Was erinnere ich mich doch gerne zurück an die Zeit 2009-2011, als die ersten richtig großen krassen Abmahnwellen wegen Filesharing aufkamen, was da alles für "Tipps" gegeben wurden in verschiedensten Foren, halleluja. Da durften so viele Leute ihr Lehrgeld bezahlen, weil sie auf "hilfreiche" Tipps gehört haben und die Wahrheit nicht hören wollten, oh man. Aber das wird jetzt zu OT :D

      Zum Glück gibt es aber auch immer mal wieder Lichtblicke, Leute die Vorschläge+Hinweise und Anregungen ernst nehmen, auch wenn sie ihnen nicht wirklich gefallen und andere Lösungen bequemer erscheinen :rolleyes:
    • Ab wann muss man als privater Verkäufer eigentlich "Angst" haben ?
      Ich selbst verkaufe seit etwa 1,5 bis 2 Jahren sehr viel bei eBay. Monatlich kommt so etwa 200€ bis 600€ zusammen. Die Artikel sind zwar sehr breit gefächert, mehr so Dachboden entrümpeln, teilweise aber doch auch sehr speziell und wiederholend. Wenn ich meinetwegen das gleiche Produkt 7 mal hintereinander an biete, sieht das schon ein wenig gewerblich aus, IMO.
      Gewerbliche Absichten habe ich hier keinesfalls, ich trenne mich nur von Dingen, wo ich der Meinung bin, dass ich si e nicht mehr benötige und das Geld bzw den Platz, für neues gut gebrauchen kann.