Du bist generell jemand, der gerne viele Umwege geht aus finanziellen Gründen. Ich denke die Wahrheit bezüglich der Hürden liegt daher eher irgendwo dazwischen ![]()
Alles ist super!!!
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In dem Fall ginge es mir nicht um die Höhe einer möglichen Abfindung, sondern ums Prinzip, nach bestenfalls mehreren Jahren nicht einfach so vor die Tür gesetzt zu werden.

Wie gesagt, die vermeintlichen Hürden sind verschwindend gering, da gibt's wenig dazwischen. Ich kenne sowohl die Arbeitnehmerseite (in meinem Fall), als auch andersrum die Arbeitgeberseite (mein Vater), die gegenüber Arbeitnehmern in der Regel schlecht weg kommt....

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Du widersprichst dir grad selbst - geringe Hürden, sagst ja aber gleich mit, dass du wesentlich fundierteres Vorwissen hast. Sich das anzueignen ist bereits Hürde 1. Hürde 2: Korrigiere mich gerne, aber alleine dass ich einen Anwalt frage "hey Brudi, is die Kündigung okay?" kostet doch bereits Geld und das glaube knapp 200€? Oder ist diese Einschätzung des Falls kostenlos? Finanzwürde 2 haben wir bereits.
Und jetzt kommen wir zu 3: Was, wenn es keine Einigung gibt und man vorm Arbeitsgericht dann kein Recht bekommt? Ich kenne Lumpies Fall nicht und vlt ist er 100% klar - aber das weiß primär ein Jurist. Und anscheinend du. Und einen Anwalt einschalten und dann am Ende womöglich nicht zu gewinnen wäre wohl auch nicht ganz günstig.
Oder gehst du davon aus, dass jeder ne Rechtsschutz hat?
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Du hast meine Posts aber schon komplett gelesen, oder?
Wer eine Rechtsschutz hat, ist so oder so fein raus, klar.
Alternativ gibt es Kanzleien, die sich auf Kündigungsschutzklagen spezialisiert haben (für die Einreichung der Klage ist übrigens überhaupt kein rechtlicher Beistand oder so nötig, kannst du einfach so machen). Die Kanzleien erheben dann eine recht hohe Provision, allerdings auch nur im Erfolgsfall. Sonst entstehen keine Kosten (No Win, no Fee). Die checken den Sachverhalt grob, geben dir eine Einschätzung und nehmen den Fall an - weil die Aussichten gut sind - oder lehnen ab.Und sorry, aber bei Google "Kündigungsschutzklage wie einreichen?" oder so einzugeben, ist ganz objektiv keine große Hürde und traue ich nahezu jedem zu.
Wer das Thema einfach abschließen möchte, vollkommen okay, aber es so hinzustellen, als wäre es ein unverhältnismäßiger Aufwand und Stress, passt einfach nicht.
Auch dein letzter Punkt in so einem Fall ist nicht die Regel. Du reichst Klage ein, es kommt zum ersten Gütetermin beim Gericht - den könntest sogar persönlich machen, was ich aber als deutliche Hürde bezeichnen würde, oder eben die beauftragte Kanzlei kümmert sich um alles und du hast gar keinen Stress - und der Richter versucht zu vermitteln. Da ist schon der Punkt, an dem es sehr oft zu Vergleichen kommt. Ein Prozess ist dagegen nicht die Regel, weil sich das normalerweise weder der Arbeitgeber, noch der Arbeitnehmer antun möchte. Wie gesagt, Arbeitnehmerschutz ist ziemlich gut in Deutschland und eine rechtmäßige Kündigung auszusprechen, ist für den Arbeitgeber an deutliche Hürden gebunden. -
Du meinst das völlig unironisch, dass du mit Begriffen wie "Gütetermin" um dich wirfst und immer noch glaubst es wäre total easy, oder?
Und mir ist öfter schon aufgefallen, dass du ebenfalls extrem große Probleme hast mal einzusehen, dass du dich vlt verrannt hast, oder zumindest schlecht ausgedrückt. Da muss dann hier sogar der Strohmann gebaut werden, gegen den du argumentierst: Ich sprach an keiner Stelle von unverhältnismäßigen Hürden. Aber von Hürden. Für dich, als jemand der offensichtlich viel tiefer in der Thematik steckt als sehr viele andere Leute, sind die klein. Für Leute die weniger in der Thematik sind sind sie erheblich größer.
Erinnert mich an Tech-Nerds die immer meinen wie super einfach es wäre einen PC sebst zusammen zu stellen und gar nicht checken, dass das nur aufgrund eines sehr großen Fachwissens so easy ist.
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Meiner Meinung nach steht und fällt so eine Entscheidung damit, ob man nun Rechtschutz hat oder nicht. Wenn man's hat, sollte man es nutzen. Warum zahlt man es sonst?
Ich hab's bei mir gemacht und nochmal gut mehr Geld bei meiner Kündigung erhalten. Das war aber schon auch mit entsprechendem Aufwand verbunden:
1x zum Anwalt gehen
3x mit dem Anwalt telefonieren
mentaler AufwandWar am Ende dann aber auch fast eine fünfstellige Summe, dafür habe ich den Aufwand dann "gerne" gehabt.
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Gegen eine ordentliche Provision kann man das sonst auch komplett an eine Kanzlei geben, die im Erfolgsfall ihren Anteil bekommen, sich aber um alles kümmert, sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat.
Das ist in Deutschland illegal, Rechtsanwälte müssen in Deutschland nach RVG abrechnen, außer der Mandant ist komplett mittellos und würde sonst nicht klagen (§4a RVG). Ein Rechtsanwalt, der sich auf sowas bei einer Kündigungsschutzklage einlassen würde, würde seine/ihre Zulassung riskieren.
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[...]
Und mir ist öfter schon aufgefallen, dass du ebenfalls extrem große Probleme hast mal einzusehen, dass du dich vlt verrannt hast, oder zumindest schlecht ausgedrückt. [...]Lassen wir das Thema einfach, denn genau so eine Einschätzung würde ich öfter eher zurückspiegeln..

Halten wir einfach fest, eine Kündigungsschutzklage lohnt sich grundsätzlich in Erwägung zu ziehen. Wer das nicht möchte, um das Kapitel abzuschließen und sich nicht mit Anwalt o.ä. auseinandersetzen möchte, der soll natürlich drauf verzichten.
@alien011
Ist (mittlerweile?) erlaubt, aber ja, nur in sehr engen Rahmen. U.a. muss vorher klar sein, wie hoch der prozentuale und der maximale Betrag aussehen. -
Nur das ich diese Einschätzung nie bestreiten würde und mir dessen sehr bewusst bin. Daher auch das "ebenfalls", ich formuliere schon durchaus oft sehr exakt was ich meine.
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Erdbeeren aus dem eigenen Garten, Sahne und Waffel selber gemacht
wünsch allen einen fucking sonnigen Sonntag
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- Official Post
dito - gehen nun nach dem (wieder zu üppigen) Mahl noch eine Runde in der Sonne spazieren....... und auf dem Rückweg ein Eis essen

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Hab gestern Manhunt 2 PS2 für 130€ verkauft, gehen noch gebühren ab aber bin aber zufrieden.
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Was ist daran super, wenn man beschlagnahmte Spiele verkauft?
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Und rotzfrech noch im Store-Thread lügt und den @RetroJaeger anpampt. Richtiger Löwenmove.
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Was ist daran super, wenn man beschlagnahmte Spiele verkauft?
Das ist deshalb Super weil ich einen guten Preis bekommen habe
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Die Folgen des Angebots von beschlagnahmten Spielen kannst du ja mal googlen.
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- Official Post
Leute bleibt doch geschmeidig. Er hat es ja, denke ich mal, nicht über nexgam verkauft.
Die Folgen des Verkaufs eines beschlagnahmten Titels sind aber nicht ohne.Display Spoiler
Der Verkauf eines in Deutschland beschlagnahmten Videospiels ist rechtlich sehr problematisch und kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Ein beschlagnahmtes Spiel ist nicht einfach nur "ab 18" (indiziert), sondern wurde von einem Gericht als strafrechtlich relevant eingestuft (meist Gewaltverherrlichung nach § 131 StGB). 123Recht.de +2
Hier sind die rechtlichen Konsequenzen im Detail- Strafbarkeit nach § 131 StGB (Gewaltverherrlichung): Das Verbreiten, Herstellen oder Anbieten von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalt ausdrückt, ist strafbar.
- Beschlagnahme = Verbot: Wenn ein Spiel beschlagnahmt ist, bedeutet dies, dass es nicht mehr öffentlich verkauft, beworben oder verbreitet werden darf.
- Strafrechtliche Folgen: Bei einem Verkauf drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
- Einziehung des Gegenstandes: Der Staat wird das Spiel beschlagnahmen und in der Regel vernichten.
- Verkauf auf Plattformen: Plattformen wie eBay, Momox oder ähnliche verbieten den Handel mit beschlagnahmten Artikeln strikt. Ein Verkauf kann zur Sperrung des Kontos und zur Meldung an die Behörden führen.
- Unterschied zu "indiziert": Indizierte Spiele (Liste A) dürfen nicht öffentlich beworben oder offen im Regal verkauft, aber unter dem Ladentisch an Erwachsene verkauft werden. Beschlagnahmte Spiele (Liste B) dürfen gar nicht öffentlich verkauft werden.
Fazit: Wenn Sie ein beschlagnahmtes Spiel verkaufen, machen Sie sich strafbar. Der Besitz ist zwar in der Regel nicht strafbar, der Handel jedoch schon
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Natürlich nicht bei Nexgam verkauft und Geld hab ich schon und Game ist versendet alles SUPER
Ging auch fix der Verkauf habs nur wenige Tage nach einstellen verkauft und Preisvorschlag bekommen der Käufer hats dann aber ohne Preisvorschlag gekauft
Hatte das Game schon zig Jahre und nie durchgezockt deshalb konnte es weg
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Und der Käufer hat 130€ plus Versand per Vorkasse bezahlt? Der Betrag wäre mir zu hoch gewesen, als dass ich auf eine Bezahlung via Paypal verzichtet hätte.
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Jap 130€ per Vorkasse und gestern oder heute war das Geld schon drauf hab's dann auch heute als DHL Paket versendet.
Bei ebay UK wurde das auch schon ein paar mal für 160€ verkauft ich komme jetzt mit abzügen auf 120€ bin aber zufrieden -
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