Reviews zu beschlagnahmten Spielen

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    • Ein Review ohne Bilde ist nicht strafbar, oder wie lässt sich erklären das in der Musikindustrie erst die Tonträger und NACHTRÄGLICH dann noch die Lyrics auf den Index wanderten?
    • Original von dsf
      Ein Review ohne Bilde ist nicht strafbar, oder wie lässt sich erklären das in der Musikindustrie erst die Tonträger und NACHTRÄGLICH dann noch die Lyrics auf den Index wanderten?

      Es geht um jugendgefährende Schriften.
      Laut gesetzlicher Definition ist auch ein Text eine Schrift und damit auch strafbar.

      Original von Damon Gant
      Doch, das stimmt es, wieso müssen den zum Beispiel Videospielzeitungen mit Artikeln über indizierte Spiele im Nachhinein der öffentlichkeit fern gehalten werden ? Eben aus besagtem Grund! Das da im Internet nicht immer so genau drauf geachtet wird, ist was anderes!

      Wenn sie est müssten, gäbe es dafür ein Urteil.
      Die haben wahrscheinlich eher Angst, dass irgendwelche Eltern dann Strafanzeige bei der Polizei stellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sashimi ()

    • Ich denke du hast mich nich richtig verstanden. Ich wollte damit nur sagen das es ganz legal ist über ein indiziertes Spiel zu berichten.

      Beispiel: Eine Zeitschrift bringt ein Review über ein indiziertes Spiel-> legal (ohne Bilder), doch da in den meisten Fällen irgendwer einen Indizierungsantrag eben wegen jenem Review stellt müsste dann die gesamte Zeitschrift vom Handel zurückgezogen werden.

      Wie es bei Beschlagnahmten Medien aussieht-> KP :gähn:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dsf ()