Reviews zu beschlagnahmten Spielen

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    • Reviews zu beschlagnahmten Spielen

      Wie sieht die Lage aus, wenn man z.b ein Dead Rising Review auf seine Seite hat, und das Spiel später beschlagnamt wird? Ist es dann illegal, dieses Review auf seine Seite zu haben?
      [COLOR=red][B]Xbox Live Gamertag: Howitzer360[/B][/COLOR]
      [I][SIZE=20]My dream: Get David Hayter to sing the Oompa-Loompa songs from Willy Wonka and the Chocolate Factory."[/SIZE][/I]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Howitzer ()

    • Bei indizierten Spielen darf man sehr wohl den Namen nennen und auch Reviews online stellen solange man keine Adressen angibt wo man das dann auch kaufen kann. Wenn du dir Schnittbericht.com ansiehst, die zeigen sogar zum Vergleich Bilder mit genau den Stellen, die die Indizierung ausgelöst haben (inkl. Hakenkreuze). Wie das bei beschlagnahmten Titeln aussieht weiss ich jetzt nicht, ich denke ein Review ohne Screens kann unmöglich anstössig sein (bzw. keine "extremen" Bilder). Wäre nett wenn mal jemand da etwas zu sagen kann mit etwas mehr Begründung als ein einfaches "ja" oder "nein".
    • Bei beschlagnahmten Spielen wird es wohl sehr kritisch sein.
      Das Spiel selbst darf ja keinesfalls öffentlich zugänglich gemacht werden und beworben schonmal garnicht. Ein Test wiederum ist indirekte Werbung und auch eine öffentliche Beschreibung des Spiels. Kann mir daher schon denken, dass es strafbar ist. Nicht umsonst mußte schon die ein oder andere Zeitschrift aus den Regalen genommen werden. Als wissenschaftliche Abhandlung bzw Doku sollte es aber imo möglich sein über beschlagnahmte Spiele zu berichten.
    • Einige grössere deutsche Reviewseiten haben übrigens Reviews zu Dead Rising, als die geschrieben wurden war das Spiel nicht beschlagnahmt sondern nur in Deutschland freiwillig nicht veröffentlicht, selbst falls es mittlerweile beschlagnahmt worden ist scheint es aber keinen zu stören dass die Reviews noch zu Lesen sind.
    • Original von Black Sun
      Dead Rising ist doch nur indiziert oder ?
      Es gibt ansich keinen logischen Grund warum man dieses Spiel beschlagnahmen sollte. Dafür müssen ganz spezielle Bedingungen erfüllt sein.


      Den gäbe es aus der verqueren Sicht der Jugedschützer: der Gewaltgrad, große Begründungen brauchen die nicht, oder wieso sind lächerliche Kinderfilme wie Halloween 2 beschlagnahmt ? Nun ja, der Antrag bei Dead Rising läuft noch, könnte als ab nächster Woche tatsächlich auf der Liste der beschlagnahmten Spiele stehen!

      Im übrigen sind selbst Reviews über indizierte Spiele vom rechtlichen her nicht erlaubt bzw. dürften nur volljährigen zugänglich gemacht werden, da wie BlackSun schon sagt ein Review indirekt Werbung ist!
      Systems: PS5, XBSX, Switch
    • Wikipedia sagt hierzu folgendes:

      Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.


      Also ist es im Zweifelsfall vielleicht besser es nicht zu tun bzw. diese albernen Verhunzungen der Namen zu benutzen, aber "vom Rechtlichen her nicht erlaubt" stimmt so nicht.
    • Original von Taku
      Wikipedia sagt hierzu folgendes:

      Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.


      Also ist es im Zweifelsfall vielleicht besser es nicht zu tun bzw. diese albernen Verhunzungen der Namen zu benutzen, aber "vom Rechtlichen her nicht erlaubt" stimmt so nicht.


      Doch, das stimmt es, wieso müssen den zum Beispiel Videospielzeitungen mit Artikeln über indizierte Spiele im Nachhinein der öffentlichkeit fern gehalten werden ? Eben aus besagtem Grund! Das da im Internet nicht immer so genau drauf geachtet wird, ist was anderes!
      Systems: PS5, XBSX, Switch
    • Original von Taku
      Seit wann müssen sie das? Quelle?

      Eine Ausgabe der Video Games (11/94) musste vom Markt genommen werden, da ein ausführlicher Test/Preview (bin mir nicht mehr ganz sicher) von den verschiedenen Mortal Kombat 2- Versionen enthalten war.
      Das Erscheinen der Ausgabe "kreuzte" sich wohl mit der Beschlagnahmung von MK2, auf jeden Fall entstand so ziemlicher finanzieller Schaden für den Verlag.

      Edit:
      scheinbar hat auch die PowerPlay ganz aktuell das Problem.
      Die neueste Ausgabe darf nicht verkauft werden, da bei einem Trailer von Turning Point (auf der Demo-CD) ein Hakenkreuz zu sehen ist.
      Sämtliche Bestände im Handel müssen umgehend vom Markt genommen werden..........
      Link: spieletipps.de/n_11539/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von newdm ()

    • Echt? Hrm, die mit dem Doom-Review schien damals kein Problem gehabt zu haben. Das mit dem Hakenkreuz ist ja im Prinzip auch unabhängig von der Indizierung ein Problem... naja, zur ursprünglichen Frage kann man wahrscheinlich sagen dass es das Beste ist auf das Dead Rising Review zu verzichten, wenn das tatsächlich so ein Problem ist.
    • Original von Pandemonium
      Hats nicht die Maniac auch mal erwischt? Oder konnten die noch umdisponieren? War glaube ich Ausgabe 3/97 oder so ähnlich, war da nicht auch was wegen Mortal Kombat?


      Keine Ahnung, auch wenn ich die Maniac zu dieser Zeit regelmäßig gelesen habe, kann ich mich nicht daran erinnern, dass es Schwierigkeiten gab. Wenn es bei der Ausgabe 3/97 Probleme gab, dürfte es auf jeden Fall nicht an MK2 gelegen haben, welches wesentlich früher auf dem Markt kam (1994). Vielleicht gab es Probleme mit Mortal Kombat Trilogy, könnte zeitlich hinkommen (Release 1997 laut Wikipedia).
      Insgesamt kann ich mich eigendlich nur an den Vorfall mit der Video Games erinnern, im Netz findet leider kaum Infos über das Thema.