Kleines Bafögproblem

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    • Kleines Bafögproblem

      dachte ich schreibe erstmal hier rein, bevor ich ewig weitersuche:

      Folgendes:

      Meine Freundin hat im September 2005 Bafög beantragt und diesen bis Juli 2006 erhalten (Schüler Bafög). Im September hat sie wie vorgeschrieben, alle Bankumsätze der letzten 6 Monate dem Bafögamt eingereicht und war danach zuschussbar.

      Jetzt fast drei Jahre später kam ein Brief an mit ungefähr folgendem Inhalt:

      Sie hatten im Jahre 2005 einen Freistellungsbetrag für Zinserträge in Höhe von 201 € in Anspruch genommen. Sie wusste von nichts, ich habe mir Ihre unterlagen angeschaut und folgendes festgestellt:

      Ein Konto, welches seit ihrer geburt auf ihren namen lief (von den paten) wurde im Februar 2005 aufgelöst, betrag waren ca. 1500 € auf dem konto und darauf erhielt sie da das konto aufgelöst wurde 201 € Zinsen über die 20 Jahre.

      Das glaubt der Sachbearbeiter natürlich nicht und meint, das Gelder unterschlagen worden sind. Ich meine im Endeffekt, liegt sie sowieso unter der Grenze, was sie hätte haben dürfen um nicht Bafög Fähig zu sein.

      Die Kontoauflösung wurde im Februar 2005 gemacht, also lt meiner Rechnung 7 Monate bevor Bafög beantragt wurde. Beim beantragen wurde eine auflistung aller vorhandener Konten der letzen 6 Monate von der bank dem Amt überreicht, wie die es wollten.

      Meine Frage nun, ist sie im recht, was ich stark glaube oder will das Amt nur stänkern!?
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    • ich schick das mal an einen weiter der da arbeitet...
      melde mich wenn er mir antwortet !

      Edit; erledigt, Antwort dauert aber wohl 1-2 Tage ist nicht soo oft online

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Uroko Sakanabito ()

    • Würde empfehlen, Termin bei dem Sachbearbeiter und erstmal genau erklären lassen was die wollen.
      Verwaltungsangestellte erhalten keine Provision auf zurückgefordertes Geld oder ähnliches. Es wird also schon nen Grund geben, warum der Sachbearbeiter zurückfordert (wenn berechtigt, muss er das sogar). Ob der Grund richtig ist, oder was missverstanden wurde von Behördenseite (auch nur Menschen) sollte relativ schnell festgestellt sein.


      Mehr kann er da leider nicht zu sagen da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist... :ka:
    • Ich denke das Problem wird sein, dass der Sachbearbeiter eine Freistellungsauftrag über 201€ gesehen hat, was ja nun nicht gerade wenig Zinsen sind. Kann man ja mal hochrechnen wieviel man da auf einem Sparkonto haben muss um 201€ an Zinsen zu kriegen. BaföG-Berechtigt ist man dann jedenfalls nicht mehr. ;) Wie dem auch sei: Der sieht ja nicht über wieviele Jahre das angespart wurde.
      Und wenn sie nachweisen kann was du schreibst sollte sich das schnell regeln lassen. :vit: