"Die Siedler 7" sind endlich da!

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    • Sehr geehrte Damen und Herren, da auf Ihrer Seite nur die Email des Webmasters zu finden ist, bitte ich diese Mail an eine zuständige Stelle weiterzuleiten. Ich habe mir Siedler 7 über Amazon gekauft. Vor dem Kauf lagen keine Informationen über den "Online-Kopierschutz" vor. Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, da ich alle meine Software legal erwerbe. Da ich aber einen Vertrag mit Ihnen, unter Vermittlung eines Händlers, abgeschlossen habe, ich Ihr Produkt seit heute 13.30 Uhr nicht nutzen kann, da keine Verbindung zu Ihren Servern erreicht wird, setze ich Ihnen nach § 323 BGB ein Frist bis zum 06.04.2010, 17 Uhr, mein erworbenes Produkt auch nutzen zu können. Nach diesem Termin beantrage ich Wandlung des Kaufvertrages. Ihre Versprechen des 24-Stunden-Services, Einschaltung/Umleitung auf weitere Server wird ebenfalls nicht eingehalten. Da ein Händler eine geöffnete Software nicht zurücknimmt erbitte ich einen Vorschlag, Wie die Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen kann. Ersatzweise spreche ich hiermit eine Abmahnung nach § 323 Abs. 3 aus. Ich erbitte eine umgehende Stellungnahme. Hochachtungsvoll (Quelle)
      Ist jemand in "Recht" soweit bewandert um dazu etwas zu sagen? Bringt das was? STIMMT das überhaupt?
      “Tell people there's an invisible man in the sky who created the universe, and the vast majority will believe you. Tell them the paint is wet, and they have to touch it to be sure.”
    • Ich bin selbst kein Jurist, aber so weit ich weiss, sind die Hersteller/Publisher nicht verantwortlich dafür, dass die von ihnen abgelieferte Software tatsächlich "fehlerfrei" läuft. Zumidnest findet man eine solche Klauses in etlichen Nutzungsbedingungen.
      (Ist auch logisch, sonst könnte Bethesda allein wegen Abmahnungen Konkurs anmelden. :D)

      Aber wie gesagt: wie das rechtlich ausschaut, weiss ich nicht und ich bin auch kein Jurist.

      EDIT:
      Vor dem Kauf lagen keine Informationen über den "Online-Kopierschutz" vor.

      Was ein Versäumnis des Verkäufers ist. Im Endeffekt müsste - wenn überhaupt - der für dieses Problem haften.
      Sollte das Produkt selbst nicht entsprechend kekennzeichnet sein, fällts jedoch wiederrum auf den Publisher zurück, der dann ggf. Ersatz leisten muss.

      Genauer:
      1) Hat der Hersteller das Produkt nicht ausreichend gekennzeichnet, muss der Hersteller Ersatz leisten (Fallbeispiel: Half-Life 2)
      2) Hat der HErsteller gekennzeichnet, Verkäufer aber versäumt, das zu erwähnen, muss in den AGB geschaut werden, ob der Verkäufer dafür haftbar gemacht werden kann (ob eine generelle Haftung gilt, weiss ich nicht)
      3) IST das Produkt gekennzeichnet und hat der Käufer es DENNOCH GEÖFFNET und INSTALLIERT - mit Bestätigung der EULA - bleibt der Käufer wohl oder übel auf dem Produkt sitzen.

      Nochmal: Keine Sicherheit für diese Aussage. Möglicheweise sind Verkäufer aber kulant (Fallbeispiel - nochmal-: Half Life 2)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von zico ()

    • und wie soll das dann ablaufen?die händler schicken die einzelnen spiele dann an ubisoft und die sperren jedes zurückgeschickte spiel einzeln!?

      ich bin mal gespannt auf ubisoft`s stellungnahme zu diesem debakel.mit "inhalten" zu dem spiel können die es mir aber nicht wieder gut machen.

      ausm ubiforum:
      Hallo Siedler Fans!
      Leider war es über die Ostertage zum Teil nicht möglich Siedler 7 zu spielen. Ein Umstand der euch, und uns, sehr unglücklich macht. Ohne zu tief ins Detail zu gehen, unsere Server hatten Probleme mit dem Matchmaking im Multiplayermodus sowie bei der Verwaltung der Profile, des Kampagnenfortschritts und der Statistiken im Singleplayer- und Multiplayermodus.
      Und, wie ihr leider erfahren musstet, wenn diese Server Probleme haben, kann man Die Siedler 7 nicht spielen. Uns ist bewusst, dass dies extrem frustrierend für euch ist. Das Technik-Team bemüht sich das Problem in den Griff zu bekommen. Wir machen bereits Fortschritte und die Probleme werden weniger, aber wir wissen, dass es noch nicht wieder perfekt läuft. Wir arbeiten weiterhin daran, eine optimale Lösung zu implementieren.

      Wir möchten uns an dieser Stelle aufrichtig bei allen Siedler Spielern für die Probleme entschuldigen!

      Viele Grüße,
      Annick
      da weißte bescheid

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von der_gestiefelte_kater ()

    • Naja, der Kopierschutz besteht ja aus der permanenten Verbindung zwischen dem PC des Spielers und der UbiSoft Server, welche dem Spiel "erlauben" zu starten und zu laufen. Wenn eben diese Server nicht so laufen wie sie sollen würde ich das schon als Problem mit dem Kopierschutz bezeichnen, da sie ja essentieller Bestandteil desselben sind. :)
      To call me AWESOME is an understatement!

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    • Maniac555 schrieb:

      Ist jemand in "Recht" soweit bewandert um dazu etwas zu sagen? Bringt das was? STIMMT das überhaupt?


      Diese Mail wurde an Ubisoft geschrieben, nehme ich an? Das bringt natürlich nichts, da ja ein Vertrag zwischen dem Käufer und Amazon geschlossen wurde, nicht zwischen dem Käufer und Ubisoft.

      Desweiteren liegt hier ein klarer Mangel am Produkt vor und da Amazon logischerweise nicht nachbessern kann, MÜSSEN sie es wandeln (und soweit ich weiß, tun sie das ja auch anstandslos).

      Dies trifft natürlich auch auf alle anderen Händler zu - wenn ihr euer DRM-verseuchtes Spiel also wieder loswerden wollt, beruft euch darauf. Das alleinige 'Vorhandensein' des 'Kopierschutzes' berechtigt nicht zur Rückgabe, es sei denn, das Produkt wäre nicht klar gekennzeichnet gewesen.
    • Shan schrieb:

      Maniac555 schrieb:

      Ist jemand in "Recht" soweit bewandert um dazu etwas zu sagen? Bringt das was? STIMMT das überhaupt?


      Diese Mail wurde an Ubisoft geschrieben, nehme ich an? Das bringt natürlich nichts, da ja ein Vertrag zwischen dem Käufer und Amazon geschlossen wurde, nicht zwischen dem Käufer und Ubisoft.

      Desweiteren liegt hier ein klarer Mangel am Produkt vor und da Amazon logischerweise nicht nachbessern kann, MÜSSEN sie es wandeln (und soweit ich weiß, tun sie das ja auch anstandslos).

      Dies trifft natürlich auch auf alle anderen Händler zu - wenn ihr euer DRM-verseuchtes Spiel also wieder loswerden wollt, beruft euch darauf. Das alleinige 'Vorhandensein' des 'Kopierschutzes' berechtigt nicht zur Rückgabe, es sei denn, das Produkt wäre nicht klar gekennzeichnet gewesen.

      Vielen dank ;)
      “Tell people there's an invisible man in the sky who created the universe, and the vast majority will believe you. Tell them the paint is wet, and they have to touch it to be sure.”