Urlaub!

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    • Hat jemand Erfahrung mit dem Gepäck bei Easyjet? Laut Homepage habe ich 20kg im Frachtgepäck gekauft und für das Handgepäck gibt es ein Volumen, aber kein Gewichtslimit. Nun finde ich leider keine Stelle die eindeutig sagt, dass das Handgepäck nicht mit dem Frachtgepäck verrechnet wird. Es deutet zwar alles darauf hin, aber am Flughafen nachzahlen wäre halt sehr teuer.

      Also meine konkrete Frage: Wenn mein Koffer 20kg wiegt, kann ich dann trotzdem 6-7kg Handgepäck mitnehmen, oder muss ich das Handgepäcksgewicht vom Koffergewicht abziehen?
    • Handgepäcksgewicht wird generell nicht zum den 20-23kg Frachtgepäcksgewicht dazugerechnet. Handgepäck wird auch generell nicht gewogen.

      Ob nun Easyjet da eine winkeladvokatische Klausel eingebaut hat, wäre aber durchaus im Bereich des möglichen. :tooth:
      Link zu deinen AGB?
      You see, in this world there's two kinds of people, my friend: Those with loaded guns and those who dig. You dig.
    • easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen - Ich kopier mal den Gepäckabsatz hier rein:

      Spoiler anzeigen
      Gepäck

      20.1 Kleinkinder

      Kleinkinder, die sich zusammen mit Ihnen auf Ihrem Sitz befinden,
      haben keinen Anspruch auf das Mitführen von Gepäck im Rahmen der
      zulässigen Gepäckgrenze.

      20.2 Sicherheit

      20.2.1 Die Fluggäste und ihr Gepäck werden im Flughafen einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

      20.2.2 Die auf das Gepäck, und insbesondere das Handgepäck,
      anwendbaren Bestimmungen von Verwaltungs- und/oder Flughafenbehörden
      können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Durch Anordnungen von
      regionalen oder nationalen Verwaltungs- und/oder Flughafenbehörden
      können sich daher vom Zeitpunkt der Vornahme Ihrer Buchung bis zum
      Zeitpunkt Ihrer Reise zusätzliche Einschränkungen in Bezug auf die
      Gepäckbeförderung und damit auf die Beförderung Ihres Aufgegebenen
      Gepäcks oder Handgepäcks ergeben. Solche Bestimmungen gelten an den
      betreffenden Flughäfen für Ihr Gepäck, und zwar auch dann, wenn sie von
      den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder in
      Unseren anwendbaren Richtlinien abweichen. In Fällen, in denen eine
      örtliche Flughafenbehörde mehr Gepäckstücke zur Beförderung im
      Frachtraum oder in der Flugzeugkabine zulässt als Wir, bleiben Sie an
      diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.

      20.3 Handgepäck

      20.3.1 Fluggäste dürfen ein Handgepäckstück mitführen, das die folgenden Kriterien erfüllen muss:



      • Die maximalen Abmessungen des Handgepäckstücks dürfen 56 x 45 x 25 cm
      (einschließlich Rollen, Taschen und Griffe) nicht überschreiten.
      Aufgrund der Beschränkungen bezüglich des verfügbaren Stauraums in der
      Kabine des Flugzeugs bei vielen stark ausgelasteten Flügen behalten wir
      uns jedoch das Recht vor, alle Handgepäckstücke, die (einschließlich
      Rollen, Taschen und Griffe) größer als 50 x 40 x 20 cm sind, im
      Frachtraum unterzubringen (Siehe Handgepäck).

      • Alle Handgepäckstücke müssen bequem in die Gepäckrahmen passen, die an
      den Gepäckabgabeschaltern auf dem Flughafen und an den Abfluggates zur
      Verfügung stehen.

      • Für das eine Handgepäckstück bestehen innerhalb vernünftiger Grenzen
      keine Gewichtsbeschränkungen – d. h., der Fluggast muss in der Lage
      sein, das eine Handgepäckstück sicher und ohne Hilfe in einem Gepäckfach
      zu verstauen und es wieder herauszunehmen. Es kann gelegentlich
      erforderlich sein, aus betrieblichen Gründen eine Gewichtsbeschränkung
      festzulegen. In diesem Fall wird Ihr Handgepäck im Frachtraum
      untergebracht. Dafür erheben wir keine Gebühren, vorausgesetzt, Ihr
      Gepäckstück entspricht allen geltenden Vorschriften und Beschränkungen
      für Handgepäck, die in unseren Geschäftsbedingungen enthalten sind.

      • Handtaschen, Aktentaschen und/oder Laptop-Taschen müssen innerhalb des einen zulässigen Handgepäckstücks befördert werden.

      • Ein Mantel, Schal, Schirm oder Gehstock sowie eine Tragetasche mit
      Waren, die gekauft wurden, nachdem Sie die Sicherheitskontrolle auf dem
      Abflugflughafen passiert haben, dürfen zusätzlich zu Ihrem einen
      zulässigen Stück Handgepäck mitgeführt werden.

      20.3.2 In Fällen, in denen die Grenzen gemäß Ziffer 20.3.1 am
      Zielflughafen größeren Beschränkungen unterliegen, werden Sie von Uns
      per E-Mail benachrichtigt.

      20.3.3 Ohne Unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung ist es Ihnen aus
      Sicherheitsgründen nicht gestattet, elektronische Übertragungsgeräte und
      vergleichbare Geräte mit Ausnahme von Hörhilfen und Herzschrittmachern
      an Bord zu verwenden. Geräte ohne Übertragungsfunktion und
      Übertragungsgeräte, bei denen diese Funktion ausgeschaltet werden kann,
      dürfen während des Fluges benutzt werden. Übertragungsgeräte dürfen
      benutzt werden, solange die Flugzeugtüren geöffnet sind. Zu den
      Übertragungsgeräten gehören unter anderem, nicht jedoch ausschließlich,
      tragbare Rundfunkgeräte und Rekorder, Mobiltelefone und Funktelefone,
      Laptops, Kassetten-, CD-, DVD- und MP3-Spieler, elektronische
      Spielkonsolen, funkgesteuerte Spielzeuge und Funksprechgeräte. Während
      chemische Sauerstoffgeneratoren nicht an Bord
      mitgeführt werden dürfen, sind kleine Drucksauerstoffflaschen,
      Druckluftflaschen und batteriebetriebene Sauerstoffkonzentratoren (in
      Abhängigkeit von den Größenbeschränkungen) an Bord zulässig. Weitere
      Information über an Bord zugelassene Geräte finden Sie in Artikel 10
      (Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen – Behinderungen, medizinische
      Aspekte, Gesundheit).
      20.3.4 Sie dürfen heiße Getränke an Bord mitführen (unter anderem
      Kaffee oder Tee, die Sie im Flughafen gekauft haben), sofern sich diese
      in mit Deckel versehenen Behältnissen befinden. Alkohol darf an Bord
      mitgeführt werden, konsumiert werden darf jedoch ausschließlich der an
      Bord gekaufte Alkohol (siehe Ziffer 19.1.5 (Verhalten an Bord und am
      Flughafen, Beförderungsverweigerungsrecht, Allgemeine Bestimmungen)).

      20.3.5 Handgepäck, das einschließlich Rollen und Griffen nicht größer als 50 x 40 x 20 cm ist, wird entweder im Gepäckfach oder, sofern erforderlich, unter dem Sitz vor Ihnen verstaut. Handgepäck, das größer als 50 x 40 x 20 cm
      ist, kann nur dann in der Kabine befördert werden, wenn ausreichend
      Platz zur Verfügung steht, um das Gepäck sicher zu verstauen (Siehe Handgepäck).

      20.3.6 Wenn Sie die für Handgepäck
      zulässigen Grenzen überschreiten, müssen Sie etwaige Zusatztaschen
      und/oder Taschen mit Übergröße am Gepäckabgabeschalter oder am Boarding
      Gate als Aufgabegepäck aufgeben, das im Frachtraum des Flugzeugs
      befördert wird. Sie haben in diesem Fall eine pro Gepäckstück anfallende
      Gebühr für Aufgabegepäck sowie eine gegebenenfalls pro Kilogramm
      anfallende Übergepäckgebühr gemäß unseren Gebühren und Kosten zu zahlen.

      20.3.7 Wenn Sie diese Bestimmungen nicht erfüllen und Wir
      feststellen, dass Sie am Flugsteig die für Handgepäck zulässigen Grenzen
      überschreiten, haben Sie zusätzlich zu etwaigen Gebühren für
      Aufgegebenes Gepäck pro Gepäckstück, eine Übergepäckgebühr pro Kilogramm sowie eine Flugsteiggepäckgebühr pro Gepäckstück gemäß Unseren Gebühren und Kosten
      zu bezahlen. Ihre Gepäckstücke werden in diesem Fall als Aufgegebenes
      Gepäck gekennzeichnet und im Frachtraum des Flugzeugs untergebracht.

      20.4 Aufgegebenes/Aufzugebendes Gepäck

      20.4.1 Aufgegebenes Gepäck muss mit einem Namens- oder sonstigen
      Identifizierungsetikett versehen sein, das sicher daran befestigt ist.

      20.4.2 Wir nehmen Ihr Aufgegebenes Gepäck nach Übergabe an Uns in
      Verwahrung und stellen für jedes Stück des Aufgegebenes Gepäck einen
      Gepäckidentifizierungsbeleg aus.

      20.4.3 Aufgegebenes Gepäck wird im gleichen Flugzeug wie Sie
      befördert, sofern Wir es nicht aus Sicherheits- oder betrieblichen
      Gründen mit dem nächsten verfügbaren oder mit einem alternativen Flug
      befördern müssen und sofern nicht gemäß internationalen oder
      inländischen Gesetzen oder Vorschriften zu Fluggastrechten etwas anderes
      festgelegt ist. Wird Ihr Aufgegebenes Gepäck mit einem nachfolgenden
      Flug befördert, wird es Ihnen von Uns sobald es vernünftigerweise
      machbar ist, zugeliefert, sofern nicht nach anwendbaren Gesetzen Ihre
      Anwesenheit für die Zollabfertigung erforderlich ist.

      20.4.4 Grundsätzlich sollte keines der einzelnen Gepäckstücke des
      Aufgegebenen Gepäcks die Abmessungssumme (Länge + Breite + Höhe) von 275
      cm überschreiten, mit Ausnahme von Gepäckstücken, die als Sportgeräte
      (siehe nachfolgende Ziffer 20.6 (Gepäck, Sportgeräte)) zur

      Beförderung angenommen werden. Ein Gepäckstück des Aufgegebenen Gepäcks,
      das diese Grenze überschreitet, gilt als Gepäck mit Übergröße, dessen
      Beförderung mit Unserem Kundenserviceteam abgesprochen werden sollte.

      20.4.5 Jedes Gepäckstück des Aufgegebenen Gepäcks ist
      gebührenpflichtig. Die anfallende Online-Gebühr wird im Verlauf der
      Buchung angezeigt, sobald Sie angeben, dass Sie mit Aufgegebenem Gepäck
      reisen möchten. Die Online-Gebühr ist niedriger als die entsprechende
      Gebühr, die Sie dann zu bezahlen haben, wenn Sie Uns Ihren Wunsch, mit
      Aufgegebenem Gepäck zu reisen, am Flughafen mitteilen. Sie können,
      nachdem Sie Ihre Buchung vorgenommen haben, bis zu zwei Stunden vor der
      planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges Aufzugebendes Gepäck oder
      zusätzliches Aufzugebendes Gepäck zu Ihrer Buchung hinzufügen, und zwar
      online oder über Unser Kundenserviceteam, wofür Sie die entsprechenden
      Online-Gebühren für Aufgegebenes Gepäck zu zahlen haben. Bitte nehmen
      Sie zur Kenntnis, dass bei der Auswahl von Frachtraumgepäck während
      einer Online-Buchung die Zulassung für das Frachtraumgepäck für alle in
      der Buchung enthaltenen Flüge gilt. Wenn Sie Frachtraumgepäck nur zu
      ausgewählten Flügen innerhalb einer Buchung hinzufügen wollen, ist dies
      nur direkt am Flughafen möglich.

      20.4.6 Wenn Sie zusätzlich zu dem bei Ihrer Buchung erfassten
      Aufgegebenen Gepäck weiteres Aufzugebendes Gepäck oder zusätzliches
      Aufzugebendes Gepäck mitführen möchten und Sie Uns hierüber am Flughafen
      bzw. weniger als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres
      Fluges informieren, so wird Ihnen für dieses Aufzugebende Gepäck am
      Flughafen eine höhere Gebühr berechnet als wenn Sie das Aufzugebende
      Gepäck online oder über Unser Kundenserviceteam gebucht hätten. Die
      jeweils anfallende(n) Gebühr(en) sind unter Gebühren und Kosten angegeben.

      20.4.7 Durch Bezahlung der Gebühr haben
      Sie Anspruch auf Beförderung von Aufgabegepäck mit einem Gewicht von
      20 kg pro Fluggast, das auf Ihre einzelnen Gepäckstücke verteilt ist.
      Jeder Fluggast kann maximal 8 Gepäckstücke Aufgabegepäck mit einem
      maximalen Gesamtgewicht von 20 kg pro Person online einchecken und am
      Gepäckabgabeschalter aufgeben.

      20.4.8 Die für Aufgegebenes Gepäck zulässige Grenze kann durch
      Zahlung einer pro Kilogramm berechneten Übergepäckgebühr überschritten
      werden, bis ein Höchstgewicht von 50 kg pro Fluggast erreicht ist. Die
      entsprechenden Gebühren sind unter Gebühren und Kosten angegeben (siehe hierzu auch Ziffer 20.10 (Gepäck, Übergepäcksgebühren)).

      20.4.9 In dem maximalen Gesamtgewicht des Aufgegebenen Gepäcks von 50
      kg, das vom verfügbaren Platzangebot abhängig ist, müssen alle etwaigen
      Musikinstrumente, Sportgeräte, Fahrräder usw. enthalten sein (weitere
      Informationen hierzu finden Sie unter der nachstehenden Ziffer 20.5
      (Gepäck, Musikinstrumente), der nachstehenden Ziffer 20.6 (Gepäck,
      Sportgeräte) und der nachstehenden Ziffer 20.7 (Gepäck, Fahrräder)).

      20.4.10 Das maximal zulässige Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks
      des Aufgegebenen Gepäcks beträgt 32 kg. Aufzugebendes Gepäck, das diese
      Gewichtsgrenze überschreitet, wird nicht zur Beförderung zugelassen.

      20.4.11 Wenn Sie im Rahmen ein und derselben Buchung zusammen mit
      anderen Fluggästen reisen, können Sie die insgesamt für alle Fluggäste
      zulässige Grenze für das Aufgegebene Gepäck zusammen mit den anderen
      Fluggästen Ihrer Buchung durch Bündelung oder Teilung der Kapazitäten
      ausnutzen. Pro Fluggast, der die für Aufgegebenes Gepäck anfallenden
      Gebühren bezahlt hat, sind jedoch nur maximal 20 kg zulässig.

      20.4.12 Nicht im Aufgegebenen Gepäck mitführen sollten Sie
      zerbrechliche oder verderbliche Güter, Geld, Schmuck, Edelmetalle,
      Silber, Computer, elektronische Geräte, handelbare Papiere, Wertpapiere
      und sonstige Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe sowie sonstige
      Identitätsnachweise und -muster. Wir übernehmen keine Haftung für diese,
      sofern in Ziffer 16.5.3 (Gepäck, Gepäckbeschädigung) nicht etwas
      anderes festgelegt ist.


      20.4.13 Frachtgüter können nicht als Aufzugebendes Gepäck von Fluggästen angenommen werden.

      20.5 Musikinstrumente

      Bestimmte Musikinstrumente können zur Beförderung in der Kabine
      zugelassen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Unseren
      Richtlinien zur Beförderung von Musikinstrumenten.

      20.6 Sportgeräte

      Um als „Sportgerätegepäck“ eingestuft zu werden, muss das Gepäck
      mindestens ein (1) Sportgerät gemäß der Liste der von Uns anerkannten
      Sportgeräte enthalten. Weitere Informationen hierzu sowie die Liste der
      von Uns anerkannten Sportgeräte finden Sie in Unseren Richtlinien zur
      Beförderung von Sportgeräten.

      20.7 Fahrräder

      Für die Beförderung von Fahrrädern ist eine Sportgerätegebühr zu
      bezahlen und eine ordnungsgemäße Verpackung sicherzustellen. Weitere
      Informationen hierzu finden Sie in Unseren Richtlinien zur Beförderung
      von Fahrrädern.

      20.8 Nichteinhaltung Unserer Gepäckrichtlinien

      Wir behalten Uns das Recht vor, Ihnen die Reise zu verweigern, ohne
      Ihnen Schadenersatz zu leisten, wenn Sie eine Unserer Richtlinien für
      die Beförderung von Handgepäck, Aufgegebenes Gepäck, Musikinstrumenten,
      Sportgeräten oder Fahrrädern missachten. Dies gilt auch dann, wenn Sie
      die Sportgerätegebühr oder die Übergepäcksgebühren nicht bezahlen
      und/oder nicht dazu in der Lage sind, eine Gepäckgebühr am Flugsteig zu
      bezahlen, bevor der Vorgang des Einsteigens in das Flugzeug
      abgeschlossen ist.

      20.9 Ausschluss der Erstattung von Gepäckgebühren

      Beachten Sie bitte, dass Gepäckgebühren nach ihrer Bezahlung nicht
      erstattet werden können, falls Sie schließlich doch kein Übergepäck,
      Aufzugebendes Gepäck oder zusätzliches Aufzugebendes Gepäck bzw. keine
      Sportgeräte, Musikinstrumente oder Fahrräder auf Ihrem Flug mitführen
      oder falls Sie Ihren Flug gemäß Beschreibung in Artikel 6 (Erstattungen
      und Stornogebühren) stornieren.

      20.10 Übergepäckgebühren

      Grundsätzlich darf jeder Fluggast gegen Bezahlung einer Übergepäckgebühr gemäß Unseren Gebühren und Kosten
      (siehe Ziffer 20.4 (Gepäck, Aufgegebenes Gepäck)) Aufgegebenes Gepäck
      über der zulässigen Gewichtsgrenze befördern, und zwar bis zu einem
      Höchstgewicht von 32 kg pro Gepäckstück.

      20.11 Abholen und Aushändigen des Gepäcks

      (a) Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck abzuholen, sobald es an Ihrem
      Bestimmungsort bzw. Zwischenlandeort zur Abholung bereitsteht. Wenn Sie
      Ihr Gepäck nicht innerhalb von 28 Tagen, nachdem es für Sie
      bereitgestellt worden ist, abholen oder entgegennehmen, können Wir es
      entsorgen, ohne Sie darüber zu benachrichtigen und ohne dass dadurch
      eine Haftung gegenüber Ihnen entsteht.

      (b) Nur der Inhaber des Gepäckidentifizierungsbelegs, die dem Fluggast
      bei der Annahme des Aufzugebenden Gepäcks ausgehändigt worden ist, ist
      zur Annahme des Gepäcks berechtigt.

      (c) Beansprucht eine Person das Gepäck, ohne den
      Gepäckidentifizierungsbeleg zu dessen Identifizierung vorweisen zu
      können, händigen Wir es ihr nur dann aus, wenn sie ihren Anspruch auf
      das Gepäck zu Unserer Zufriedenheit belegen kann. Auf Verlangen
      Unsererseits muss diese Person angemessene Sicherheiten leisten, um Uns
      für einen Verlust, einen Schaden oder Kosten zu entschädigen, die Uns
      infolge der Aushändigung entstehen können.

      20.12 Nicht zum Gepäck zugelassene Gegenstände

      Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in Ihrem Gepäck enthalten
      sein, anderenfalls sind Wir berechtigt, die Annahme des Gepäcks zu
      verweigern:

      (a) Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß in Koffern oder anderen
      geeigneten Behältnissen verpackt sind, die bei Anwendung der üblichen
      Sorgfalt bei Transport und Umschlag eine sichere Beförderung
      sicherstellen würden,

      (b) Gegenstände, die in den Ziffern 20.4.9, 20.4.10 und 20.4.13 (Aufgegebenes Gepäck) als unzulässig deklariert sind

      (c) Gefahrgüter mit den in Artikel 21 (Gefahrgut) genannten Ausnahmen

      (d) Gegenstände, deren Beförderung nach den Gesetzen, Vorschriften oder
      Anordnungen des Staates, aus dem Sie aus- oder in den Sie einreisen,
      verboten ist

      (e) Gegenstände, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer
      Form nicht für die Beförderung geeignet sind (z.B. zerbrechliche oder
      verderbliche Güter)

      (f) Lebende Tiere mit den in Artikel 22 (Beförderung von lebenden Tieren) genannten Ausnahmen

      (g) Sterbliche Überreste mit den in Artikel 23 (Beförderung von sterblichen Überresten) genannten Ausnahmen

      20.13 Durchsuchungsberechtigung

      20.13.1 Wir können aus Sicherheitsgründen von Ihnen die Einwilligung
      zu einer Durchsuchung, zu Röntgenaufnahmen oder einer sonstigen
      Durchleuchtung (einschließlich eines Körperscans) Ihrer Person und/oder
      Ihres Gepäcks verlangen, um zu kontrollieren, ob Sie Gegenstände gemäß
      Beschreibung in Ziffer 20.12 (Gepäck, Nicht zum Gepäck zugelassene
      Gegenstände) bei sich oder in Ihrem Gepäck mitführen. Wenn Sie nicht
      anwesend sind, kann die Kontrolle Ihres Gepäckes in Ihrer Abwesenheit
      durch Uns oder durch Dritte erfolgen (auch wenn hierzu das Aufbrechen
      von an Ihrem Gepäck befindlichen Schlössern erforderlich ist).

      20.13.2 Wenn Sie sich der Bestimmung in Ziffer 20.13.1 widersetzen,
      können Wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck ohne Leistung
      einer Erstattung und ohne Übernahme einer Haftung gleich welcher Art
      gegenüber Ihnen verweigern. Wir haften nicht für Schäden, die Ihnen
      aufgrund einer Durchsuchung oder eines Körperscans oder Ihrem Gepäck
      aufgrund einer Röntgenaufnahme oder einer sonstigen Durchleuchtung
      entstehen, sofern nicht Verschulden oder Fahrlässigkeit Unsererseits
      vorliegt.

      20.13.3 Gegebenenfalls müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks
      durch Zollbeamte oder andere Beamte, gleich ob Handgepäck oder
      Aufgegebenes Gepäck, anwesend sein. Wir haften nicht für Verlust oder
      Beschädigung, die Ihnen durch die Nichterfüllung dieser Bestimmung
      entstehen, sofern nicht Fahrlässigkeit Unsererseits vorliegt.



      Zudem gibts noch zig weitere Texte zum Thema Gepäck:


      easyjet.com/de/die/baggage

      easyjet.com/de/die/handgepack

      support.easyjet.com/faq/de/request.do?view%28%29=c[case-5834]


      Also ich gehe mal ganz stark davon aus, dass es keine Klausel gibt, allerdings würde es halt direkt 50€ kosten falls ich die nur nicht erkenne/überlesen habe. Der Kundenservice hat nur eine gebührenpflichtige Hotline, wäre sonst meine erste Anlaufstelle gewesen.
    • Auch wenn ich noch nie mit Easyjet geflogen bin sollte das, wie allgemein üblich, gut gehen. Ich packe auch immer die schwersten Sachen in mein Handgepäck. Einmal waren das viele Bücher mit weit über 10kg Gewicht, das juckt einfach keinen. Bloss nicht anrufen, sonst bringst du sie noch auf Ideen! ;)
      Früherer Nick: Kane
      Gamertag: Sweedlander
    • So dann poste ich mal hier in dem Thread weiter :D

      Die ersten 3 Tage war ich ja in Tokio / Akihabara. Grundsätzlich um Freunde zu treffen aber auch bissel shoppen.
      Was jedoch größtenteils flach fiel....

      ich mein jeder schon mal dort war kennt die Preise und weiß dass er keine Überraschungen erleben wird....aber das was ich da sah war schon deprimierend.... durch Corona haben die Shops nochmal ordentlich die Preise angezogen hat mein Kollege erzählt. Und als die Grenzen geöffnet wurden erneut..

      was zu absurden Preisen geführt hat. Hat man vor 5-6 Jahren zB ein PC Denjin noch für 4000 Yen bekommen so kostete es nun 13000 Yen.
      GoGo Birdie ein Golfspiel für die PC Engine hat vor Corona noch 7000 Yen gekostet. Vor Ort lag der Preis nun bei knapp 25.000 Yen. Mir kann niemand erzählen, dass die Nachfrage nach Golfsimulationen auf der PCE so groß ist...

      dennoch war es natürlich schön nach 5 Jahren Japanpause und 9 Jahren Tokiopause wieder mal vor Ort zu sein.




      PS: Was ich als alter Japan-Rassist ( :lol) krass und irgendwo auch eklig fand war diese Flut an ausländischen Touristen haha egal wo alle Shops voll mit Gruppen von Amis, Spaniern, Italienern etc. Im Super Potato waren zeitweise die einzigen Japaner die hinter der Kasse :lol:
      モエロクリスタル大歓迎!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yamazaki ()

    • lol netter Versuch xD

      genau Nullkommanix xD

      zur Info die Spiele auf dem Foto haben gekostet in Dollar:

      Garou - ca 2223$
      Stakes Winner - ca 4660$
      Metal SLug 2 - ca 3675$
      Matrimele - ca 3000$


      :lol:


      Nicht vergessen - die Titel auf dem Foto rangieren von Good bis Excellent, da kist nix 100% mintes dabei xD


      PS: einer meiner Highlights war ein excellent Burning Fight für ca. 420€ :lol:
      モエロクリスタル大歓迎!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yamazaki ()

    • inzwischen muss ich Heiko da Recht geben...

      lieber ausgehen und die Reise genießen anstatt die gängigen Retroshops. Ein oder zwei Sachen kann man ja dennoch mitnehmen.


      was ich definitiv net machen werde ist ein Dutzend Hard-Offs im japanischen Hinterland abklappern und so den Urlaub verbringen...
      モエロクリスタル大歓迎!!!