Handel durch mündliche Absprache

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    • Handel durch mündliche Absprache

      Hallo!

      Ich habe ein Problem mit einem Arbeitskollegen. Habe ihm 2 Wii Spiele ausgeliehen. Habe ihm gesagt er könne sie testen und falls sie ihm gefallen könne er sie beide für 20€ oder eines für 10€ kaufen. Jetzt behauptet er ich hätte ihm beide für zusammen 10€ angeboten. Das Geld wollte er mir geben, ich habe es natürlich abgelehnt weil die Vereinbarung eine andere war. Als ich die Spiele zurück haben wollte, hat er sich geweigert und behauptet der Handel sei durch die mündliche Absprache zustande gekommen. Was zu tun ratet ihr mir? Eines der Spiele ist indiziert, also sollte ich wohl besser keine Anzeige erstatten, sonst könnte der Schuß nach hinten losgehen.
      "Ja, das ist die Wahrheit. Dieser Mann da hat keinen Schwanz."
      Peter Venkman, Ghostbusters, 1984
    • Sag ihm er soll mit dem Kindergarten aufhören und dir deine Spiele zurückgeben, wenn er aufmuckt klatsch ihm eine.

      So nen Affenzirkus von nem Erwachsenen geht ja wohl garnicht.

      Edit:
      Oder geh zum Personalchef und sag der hat dich um 10 Euro betrogen, der wird das dann regeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CoBaYe ()

    • Für einen Handel müssen beide einverstanden sein, und der Handel muss von beiden seiten abgeschlossen worden sein. Ist ja hier nicht passiert, da du nicht verkaufen willst. Was dir völlig frei steht. Wenn er dir die Spiele nicht gibt, ist es schlicht diebstahl.
    • anzeige würde ich bei 10e lassen, bringt eh nix, schraub ihm lieber ein reifen von seinem auto ab oder sowas und dann sagst du du hattest verstanden 10 euro und ein reifen :D, aschliessend kannst ihm den reifen dann ja für 10e zurückverkaufen ^^
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."
    • Also indizierte Spiele darf jeder Erwachsene untereinander handeln, wie trikerider sagte. eine Indizierung ist ja kein Verbot, sondern lediglich eine alters- und Werbebeschränkung.

      Beschlagnahmte Spiele sind was anderes, aber es sind nur sehr wenige Spiele beschlagnahmt.

      Ansonsten ist die Aktion von dem Typen wirklich asig, sowas hab ich ja seit dr Grundschule nicht mehr erlebt. Da frage ich mich echt, was für ein Job das ist wo solche Vollidioten sich rumtummeln.

      Es ist einfach Diebstahl, aber ne Anzeige wird kaum was bringen wegen Geringfügigkeit.
      Bluntman3000: "bin in mpnchtennünchrn"
    • 1. Selbes Niveau wie er: Sei ein Arsch und geh zum Chef, der regelt das dann.
      2. Alternative: Gerichtlicher Mahnbescheid <g>, kostet 25 Euro. Die darf er dann auch zahlen.0
      3. mit Anzeige wegen Betruges drohen.


      Je nach Typ würde ich Option eins bevorzugen.
    • Black Sun schrieb:

      Für einen Handel müssen beide einverstanden sein, und der Handel muss von beiden seiten abgeschlossen worden sein. Ist ja hier nicht passiert, da du nicht verkaufen willst. Was dir völlig frei steht. Wenn er dir die Spiele nicht gibt, ist es schlicht diebstahl.


      Nope, aber Unterschlagung :D *klugscheißmodusaus*
      (>^.^)> life is beautiful - la vita è bella - la vida es bella - la vie est belle - das Leben ist schön - het leven is mooi - livet er smukt <(^.^<)

      Ich kann dem Tod gelassen ins Auge sehen, ich bin älter als Kurt Cobain
    • Da kommen doch die 2 Semester Wirtschaftsrecht die ich durchleiden musste gerade richtig.

      "Ein Kaufvertrag kommt erst durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot, Annahme und Konsens zustande."

      Der Satz sagt eigentlich schon alles aus. Der Vertrag ist nichtig, da keine inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung vorliegt. Da kann dein Kollege aufmucken wie er will mit seiner "mündlichen Absprache". Das was er macht ist Unterschagung. Allerdings ist es sehr fraglich für 10€ irgendwelche rechtliche Schritte einzuleiten.
      „Der nächste Satz ist eine Lüge. Der vorhergehende Satz ist wahr.“
    • Der Vertrag ist erst abgeschlossen wenn du das geld angenommen hast, bis dahin ist das DEIN Eigentum. Verklicker der Nase mal das.
      Ob du Ihm das jetzt wirklich verlaifst oder nicht ist völlig irrelevant, er hat dein Eigentum und ich verpflichtet das rauszugeben wenn du das willst.
    • Zuerst dachte ich das wäre ein scherz aber ich glaube das ist wirklich ernst gemeint.

      Was ich machen würde?
      Hingehen NOCHMAL höflich fragen ob er noch alle latten am Zaun hat und er dir auf der Stelle die Spiele wieder geben soll.
      Falls dieses nicht fruchtet würde ich Ihm ein zweites Mal höflich fragen und wenn er immernoch auf Begriffsstutzig macht dann würde ICH ihm ganz einfach eine klatschen.
      Für 10 Euro macht sich niemand die Finger wund (zwecks Anzeige)
      Wenn du Körperlich oder geistig oder wie auch immer Unterlegen bist, dann ist der Tip mit den Reifen auch ganz gut