"Ja, das ist die Wahrheit. Dieser Mann da hat keinen Schwanz."
Peter Venkman, Ghostbusters, 1984
Peter Venkman, Ghostbusters, 1984
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
James McNulty schrieb:
Amazon Japan hat BotW (inklusive DLC!) immer wieder im Angebot, konnte für 71 Euro inklusive Versand zuschlagen. Seite im Blick behalten!
amazon.co.jp/gp/aw/d/B09H6QKXQ…?smid=AN1VRQENFRJN5&psc=1
Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Niederländisch, Russisch, Spanisch |
Kyo schrieb:
Und da ist englisch mit drauf?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Retrorunner ()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CeeThisGame ()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Radiant ()
Ignorama schrieb:
Naja, du zahlst die Einfuhrumsatzsteuer halt bei der Bestellung direkt. Dadurch sparst du aber die DHL Pauschale am Ende.
Wenn die auf ausländischen Seiten angeben das man VAT zahlt, ist das unsere Einfuhrumsatzsteuer. VAT + hier nochmal zahlen wäre ein Fehler und sollte man klären.Zoll.de schrieb:
Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2015 ca. 50,9 Milliarden Euro.
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union anfällt.
Auch die Einfuhr von Waren aus einem umsatzsteuerrechtlichen Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften.
Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen.
Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ignorama ()
ffm_1975 schrieb:
Könnte jemand das Zelda BotW aus Japan bitte für mich mitbestellen? Bin aktuell im Ausland & ohne KK - per PayPal könnte ich die Knete aber natürlich sofort rüberschieben. DANKE wenn, das wäre echt mega!!
James McNulty schrieb:
Amazon Japan hat BotW (inklusive DLC!) immer wieder im Angebot, konnte für 71 Euro inklusive Versand zuschlagen. Seite im Blick behalten!
amazon.co.jp/gp/aw/d/B09H6QKXQ…?smid=AN1VRQENFRJN5&psc=1
9 Besucher