DSL Vertragsauflösung wegen zusammenziehen bei 1&1

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    • DSL Vertragsauflösung wegen zusammenziehen bei 1&1

      Betrifft nicht mich, sondern einen Bekannten, aber vieleicht hat ja hier schonmal jemand damit Erfahrung gemacht. Person A und Person B haben beide einen 1&1 DSL Vertrag innerhalb der 24 monatigen Vertragslaufzeit und wollen zusammenziehen. Rein rechtlich müssten beide einfach den Vertrag "abbezahlen", nehme ich mal an. Wie verhält sich 1&1 nun in solchen Fällen in Richtung Kulanz?

      Ich selber hatte mal so einen ähnlichen Fall bei Versatel: Habe damals direkt nach dem Studium nicht gleich einen Job bekommen und bin deswegen für 3 Monate zu meinen Eltern zurückgezogen. Sowohl meine Eltern wie auch ich hatten beide Versatel. Dort ging es problemlos, einfach aus dem Vertrag rauszukommen. Es langte eine Ummeldebescheinigung von mir einzureichen und ich war auf den Tag der Ummeldung raus, habe sogar noch den Rest vom Monat erstattet bekommen, den ich schon bezahlt hatte. Ist allerdings schon ewig her, war 2004.
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."
    • Bei mir ist das 2009 so gewesen, dass ich nicht aus dem Vertrag rauskam, man hatte mich 'kulanterweise' aber in den günstigsten Vertrag runtergestuft, so dass ich statt 25 nur noch 15 Euro zahlen musste. Wie es heute ist, weiß ich nicht.
      We don't call it spam exactly,
      it's more like "tactical addition to our post counters !"
    • ich habe gerade das gefunden beim googlen:

      hilfe-center.1und1.de/dsl-bere…ts-vorhanden-a792697.html

      demnach müsste es also problemlos laufen, wenn beide bei 1&1 sind mittlerweile (alles andere wäre allerdings auch eine frechheit, aber bei 1&1 weiss man scheinbar nie, da habe ich nach gerade mal 5min googlen nicht gerade die zufriedensten kundeneinträge gefunden ^^ )
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    • bei der Telekom haben wir es erst letzten Monat gemacht. Da hat ein einfaches ausfüllen des sandard Schreibens gereicht, plus eine Kopie der meldebescheinigung für den Umzug. Bzw etwas vergleichbares bei anderen Gegebheiten. Afaik fällt das schon gesetzlich ins sonderkundigungsrecht und llte bei allen Anbietern ähnlich sein.
    • Zieht den einer zum anderen oder ziehen beide in eine neue Wohnung?

      Falls ersteres würde ich bei 1und1 aufpassen da bei Vetragswechsel schonmal mist bauen.
      Weil mein Dad gepennt hat musste ein neuer Vertrag aufgesetzt werden, aber anstatt einfach nen neuen Vetrag aufzusetzen wurde das Internet abgestellt. Alles wurde bei denen angeblich "gelöscht" und meine Eltern wurden als Neukunden im System eingetragen.
      Obwohl alles 1:1 war also Adresse, Personen, Leitung etc. mussten meine Eltern fast 2 Monate (hies zuerst 6 Wochen aber wie immer zog sich das hin) wieder aufs Internet warten.
      Das alles nur weil ein neuer Vetrag aufgesetzt wurde, auch wenn der Fehler bei meinem Dad lag, das muss auch einfacher gehen.
    • Black Sun, ich weiß nicht ob das rechtlich so bestand hat, aber zu mir meinte der Provider, dass Um/Zusammenzug kein Sonderkündigungsrecht bedeutet. So nach dem Motto, dass ich bei Abschluss des Vertrages hätte wissen müssen, dass ich fünf Monate später mit meinem Partner zusammenziehe....
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    • diese regelung ist sowieso total unmöglich, bei stromverträgen ist man raus beim umzug, egal ob man noch laufzeit hatte oder nicht (jedenfalls bei den stadtwerken ist das so). aber in der telekommunikationsbranche sind ja so einige dinge im argen, alleine der ganze datenvolumequatsch der als flatrate verkauft wird, telefonflatrates, wo dann bestimmte festnetznummern! ausgenommen sind und doch geld kosten usw.
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    • I.d.R gilt immer der ältere Vetrag. Ist bei Versicherungen (zb. Hausrat, Haftpflicht etc.) auch so. Meine Frau kam ohne probleme aus allen Versicherungen raus.
      Nur Telekommunikationsunternehmen sind manchmal schwierig. Ich glaube bei der Telekom funktioniert das aber wenn beide einen DSL Anschluss haben. Kann das aber auch falsch in Erinnerung haben.
    • Generell verhalten sich alle Provider sehr kulant wenn Anschluss a zu Anschluss b umzieht. Jedoch nur dann tatsächlich wenn beide beim gleichen Provider sind. Wer umzieht und an der neuen Adresse bereits ein Anschluss eines anderen Providers exestiert, hat kein automatisches Sonderkündigungsrecht.
    • thecixxx schrieb:

      bei 1&1 weiss man scheinbar nie, da habe ich nach gerade mal 5min googlen nicht gerade die zufriedensten kundeneinträge gefunden ^^


      Google mal nach anderen Internetanbietern, da schauts auch nicht anders aus. Die zufriedenen oder neutralen Kunden haben ja keinen Grund einen Kommentar zur Qualität der gebotenen Leistung abzugeben. :D
      Ihr könnt ungenutzte Rechenkapazität für die Wissenschaft zur Verfügung stellen.
      wcg und folding

      Ace Ventura: "If I'm not back in five minutes... just wait longer. "
    • Naja, aber was will man mit der Liste anfangen?
      Da hat jemand Probleme mit der Leitung, macht einen Speedtest und sein Ärger wird bestätigt durch schlechte Ergebnisse.
      Zocken und fappieren ist nicht, also schnell auf der Seite anmelden und Dampf ablassen.

      Anbieterquali auch sehr regionsabhängig. Hier würde ich jedem, ohne zu überlegen, KabelDeutschland empfehlen.
      Hab aber schon diverse Horrorstories von anderen Bundesländern/Gemeinden/Orten gehört.

      Aber genug OT. ^^
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    • Hallo thecixxx, also es wurde zwar schon von dir selbst quasi
      beantwortet, aber ich kann nur nochmal bestätigen, dass das kein Porblem
      ist, da ich vor einem halben Jahr genau diese Konstellation hatte, eben
      auch bei 1&1 und es da eigentlich keine Schwierigkeiten gab. :)
      Waren beide bei dem Anbieter und da ließ sich das übertragen. Der andere
      Anschluss muss lediglich schon vor Umzug in die neue Wohnung bestehen,
      soweit ich weiß.

      thecixxx schrieb:

      diese regelung ist sowieso total unmöglich, bei stromverträgen ist man raus beim umzug, egal ob man noch laufzeit hatte oder nicht (jedenfalls bei den stadtwerken ist das so). aber in der telekommunikationsbranche sind ja so einige dinge im argen, alleine der ganze datenvolumequatsch der als flatrate verkauft wird, telefonflatrates, wo dann bestimmte festnetznummern! ausgenommen sind und doch geld kosten usw.
      Denke, das mit der Internetflatrate auf dem Handy ist an sich schon korrekt, man hat ja quasi immer Internet, nur irgendwann sehr langsam. :P Und wie meinst du das mit den Ausnahmen? Also ich hab hier mal nachgeguckt, wegen einer Allnet Flat zum Beispiel und da hab ich nichts von einer Restriktion gelesen. Ich selbst hab da auch Flat auf Festnetz vom Handy aus ...

      Liebe Grüße,
      ultius
      Kein Alter ist zum Lernen zu spät.
    • naja 1und1 hat z.b. eine lange liste von festnetznummern, die trotz festnetzflat 2,9c pro minute kosten, egal ob mit handy flat oder dsl festnetzflat:

      hilfe-center.1und1.de/bin_de/a…nd%20Konferenzdienste.pdf

      hilfe-center.1und1.de/bin_de/a…nd%20Konferenzdienste.pdf

      ist schon etwas irreführend, zumal diese pdfs nun auch nicht direkt über die 1&1 seite gefunden werden können.

      klar kann man bei den datenvolumen flatrates weiter surfen, aber im mobilbereich wird man dann auf 64kbits gedrosselt, das ist auf dem level von 1 kanal isdn geschwindigkeit von 1996 :D, welche website heutzutage will man so schon besuchen? wäre so, als ob einen der stromanbieter nach x kw stunden im monat dann drosselt auf maximal 200w verbrauch pro h für den rest des monats, viel spass dann beim kochen ^^
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."
    • thecixxx schrieb:

      Betrifft nicht mich, sondern einen Bekannten, aber vieleicht hat ja hier schonmal jemand damit Erfahrung gemacht. Person A und Person B haben beide einen 1&1 DSL Vertrag innerhalb der 24 monatigen Vertragslaufzeit und wollen zusammenziehen. Rein rechtlich müssten beide einfach Vertrag "abbezahlen", nehme ich mal an. Wie verhält sich 1&1 nun in solchen Fällen in Richtung Kulanz?

      Ich selber hatte mal so einen ähnlichen Fall bei Versatel: Habe damals direkt nach dem Studium nicht gleich einen Job bekommen und bin deswegen für 3 Monate zu meinen Eltern zurückgezogen. Sowohl meine Eltern wie auch ich hatten beide Versatel. Dort ging es problemlos, einfach aus dem Vertrag rauszukommen. Es langte eine Ummeldebescheinigung von mir einzureichen und ich war auf den Tag der Ummeldung raus, habe sogar noch den Rest vom Monat erstattet bekommen, den ich schon bezahlt hatte. Ist allerdings schon ewig her, war 2004.

      ...da gibts es immer das Sonderkündigungsrecht!

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    • TimoG schrieb:

      thecixxx schrieb:

      Betrifft nicht mich, sondern einen Bekannten, aber vieleicht hat ja hier schonmal jemand damit Erfahrung gemacht. Person A und Person B haben beide einen 1&1 DSL Vertrag innerhalb der 24 monatigen Vertragslaufzeit und wollen zusammenziehen. Rein rechtlich müssten beide einfach Vertrag "abbezahlen", nehme ich mal an. Wie verhält sich 1&1 nun in solchen Fällen in Richtung Kulanz?

      Ich selber hatte mal so einen ähnlichen Fall bei Versatel: Habe damals direkt nach dem Studium nicht gleich einen Job bekommen und bin deswegen für 3 Monate zu meinen Eltern zurückgezogen. Sowohl meine Eltern wie auch ich hatten beide Versatel. Dort ging es problemlos, einfach aus dem Vertrag rauszukommen. Es langte eine Ummeldebescheinigung von mir einzureichen und ich war auf den Tag der Ummeldung raus, habe sogar noch den Rest vom Monat erstattet bekommen, den ich schon bezahlt hatte. Ist allerdings schon ewig her, war 2004.
      ...da gibts es immer das Sonderkündigungsrecht!
      Nach drei Jahren dürfte der Vertrag wohl inzwischen gekündigt sein.
      Mein Kopf ist wie mein Browser. 15 Tabs offen, davon sind drei eingefroren und ich hab keine Ahnung, wo die Musik herkommt.