Ist dasselbe, wie wenn eine Publikation nahezu wörtlich einen Artikel einer anderen abschreibt. Da würde ich auch keinen Zweifel haben, dass der Schuldige gehen muss.
Was thecixxx zeigt, mit den zahlreichen Artworks die dem RB Zeug frappierend ähneln lässt zudem eine extreme Faulheit vermuten. Selbst wenn er also nicht bei dieser Person geklaut hat, bzw die Person keine ansprüche auf dieses Design erheben kann, bliebe es dann immer noch eine schwache, weil höchst unkreative Arbeit.
Bluntman3000: "bin in mpnchtennünchrn"
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