Import Konsole wird vom Landesamt für Verbraucherschutz geprüft...

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    • Das ist allerdings nicht wirklich ein Problem. Das CE Zeichen dient ja eben genau dem, dass der Hersteller eigenverantwortlich versichert die Richtlinien einzuhalten. CE ist ja kein Prüfsiegel wie GS. Sollte das CE Zeichen angebracht sein, ohne dass alles korrekt ist, kann es trotzdem zu Strafen kommen. Das "Problem" ist vielmehr das CE von vielen falsch verstanden wird.
    • @ Black Sun

      eine Differenzierung zwischen neuem China-Schrott, der neben Sicherheitsrisiken auch wirtschaftliche Einbußen bringen kann und Retro-Konsolen wären beispielsweise eine sehr sinnhafte Differenzierung. Bei eine, CD-i reden wir ja nunmal ganz eindeutig und explizit von keinem Artikel, der als Gefahrenquelle für Brände gesperrt werden muss und selbst wirtschaftlicher Schaden bleibt absolut aus. Ein ganz normaler Mensch, ob Sammler oder nicht, kann das problemlos nachvollziehen.

      Ich meine du müsstest an deinem eigenen Beispiel doch merken, dass es eine vollkommen andere Sachlage ist. Genau wie thecixxx vermutlich den Unterschied zwischen Retrokonsole und Schnaps kennt. Würde man also zwischen den Artikeln differenzieren und keine pauschale Deckellösung nutzen, würden wir hier nicht diskutieren und eure Beispiele wären ganz offiziell (faktisch sind sie es aber auch so schon) sinnfrei, weil eben etwas völlig anderes.

      Daher, auch abschließend, weil mir das zu sehr ausartet und der Standpunkt eigentlich zu 100% klar sein müsste erneut die rhetorische Frage: Äpfel und Pfannenwender? Denn ungefähr soviel hat das eine, mit dem anderen gemeinsam.
    • Funkuchen schrieb:

      Bei Ebay gibt es doch diesen Ebay Versandervice außerhalb der EU, für den man zwar mehr bezahlt, dafür bleibt die Ware nicht beim Zoll hängen.

      Sicher, dass der Zoll da nicht draufguckt? Unterschied ist doch, das DU nicht zum Zoll musst. Das er pauschal aber nicht draufguckt halte ich für gefährliches Halbwissen. Bis am Ende jemand den Brief kriegt mit "sorry, musste vernichtet werden".
    • Ignorama schrieb:

      eine Differenzierung zwischen neuem China-Schrott, der neben Sicherheitsrisiken auch wirtschaftliche Einbußen bringen kann und Retro-Konsolen wären beispielsweise eine sehr sinnhafte Differenzierung. Bei eine, CD-i reden wir ja nunmal ganz eindeutig und explizit von keinem Artikel, der als Gefahrenquelle für Brände gesperrt werden muss und selbst wirtschaftlicher Schaden bleibt absolut aus. Ein ganz normaler Mensch, ob Sammler oder nicht, kann das problemlos nachvollziehen.

      Das setzt Voraus das der Zollbeamte sich mit der Materie so gut auskennt, um ein altes CDI von einem neuen DVD Player unterscheiden zu können... oder irgend eine andere Konsole. Das kannst du vielleicht, weil es in dein Wissensgebiet fällt, aber nicht der 0815 Mensch. Genauso könntest du vermutlich kein unsicheres Netzteil von einem sicheren unterscheiden, und ich könnte keine Kunststoffbrille mit schädlichen Stoffen von einer unschädlichen trennen. Die Differenzierung existiert doch, die alten Retro Konsolen fallen entweder in den Jahrgang , wo die Regelung nicht greift, oder es lässt sich anhand einer Überprüfung einfach feststellen, dass keine Gefährdung vorliegt. Diese Überprüfung muss aber einfach extern erfolgen. Damit das möglich ist, muss der zoll aber erstmal handeln und das nicht klar eingestufte Gerät einbehalten. Aber du kannst nun wirklich nicht von einem Zoll Beamten verlangen, dass er das Fachwissen von 100 Spezialisten vereint. Die Orientierung an einem Kennzeichen wie zB CE ist da das einzig Sinnvolle. Soll er sich etwa einzig auf "Dein Wort" verlassen ? Dann kannst du ja auch behaupten dass die gefälschte Uhr keine Kopie ist. Wenn dein CDI , 3DO, Saturn usw... einbehalten wird, kannst du ganz ruhig und sachlich darauf bestehen das es entweder zu alt für die Regel ist, und dies auch belegen. Oder du kannst darauf verweisen, dass es Baugleiche Geräte in DE gibt, du kannst prüfen lassen ob ein verstoß vorliegt, und wahrscheinlich gibt es sogar noch mehr Möglichkeiten. Es ist ja nun wirklich nicht so, als wenn der Zoll alles völlig willkürlich konfisziert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Sun ()

    • Nur mal ein Bsp, igno: Ein nicht-Experte holt sich aus Spaß u Lust heraus ne JP-"Retro-Konsole", zB einen PC-FX nach Haus und weiß nicht, daß der dafür nötige Stepdown-Converter ein Vielfaches leisten muss (es reicht nicht die Stromaufnahmestärke der Konsole, jene sollte afaik 2- bis 3-fach beim Stepdown "vorhanden" sein).

      Er hauts alles ans Netz, zockt ne Stunde und sein Stepdown fängt an zu schmoren.... That easy :(


      Noch krasser:
      Ich hatte einen amazon-stepdowner mit weit genug "Power" (hatte mich ja hier dank Onox2 schlau gemacht), die PC-FX drangeklöppelt und schön gezockt. Nach rund ner guten Stunde wollte ich den stepdowner aus der Dose ziehen, dabei "zerbrach" er in 2 Teile (spröde/mürbe/weich, was weiß ich), aufgrund der zu großen Hitzeentwicklung, minderwertiger Materialen und schlechterVerarbeitung. Dat perverse: Das Ding hatte natürlich ein CE-Zeichen, ich hatte ihn von amazon. "Idiotensicher" ist der ganzer Kram sicherlich nicht, was Du an mir Idioten sehen kannst :tooth:
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      Vorkonfigurierten miSTer mit allem Drum&Dran (im best case: mit MT32-pi&ready 4 Crt und Flat, im Idealfall mit Fix der ansonsten problematischen Analog-Soundausgabe via addonboard o mod/ironclad+hifi blaster). Other stuff: auf meiner Pinnwand, ganz oben (uA die irem arcade hits für Win-PC, ein Amiga-Scartkabel&PCE/IFU/Duo-RGB-Kabel, passend zu den Mods von VGR; die größten IFU/Duo-Arcade-Cards, "Arcade Card Pro" und "Arcade Card Duo")

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh ()

    • Ignorama schrieb:

      Funkuchen schrieb:

      Bei Ebay gibt es doch diesen Ebay Versandervice außerhalb der EU, für den man zwar mehr bezahlt, dafür bleibt die Ware nicht beim Zoll hängen.
      Sicher, dass der Zoll da nicht draufguckt? Unterschied ist doch, das DU nicht zum Zoll musst. Das er pauschal aber nicht draufguckt halte ich für gefährliches Halbwissen. Bis am Ende jemand den Brief kriegt mit "sorry, musste vernichtet werden".
      Müsste ich mal nachlesen. ^^ ...die Details habe ich leider nicht mehr im Schädel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Retrorunner ()

    • Und wo argumentiere ich mit Dummheit ? Hier geht es nicht darum dass ich Benzin im Wasserkocher erhitze, sondern es geht darum, dass der Wasserkocher keinen Überhitzungsschutz hat. Hat er einen, darf der Hersteller das CE Zeichen drauf kleben und alles ist gut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Sun ()

    • Äpfel und Pfannenwender, anyone? :lol:


      Also ob sich selbst beim Knarrereinigen zu erschießen oder sich mutwillig/fahrlässig die Bude abzufackeln, und einen normalen Stepdowner ein wenig "falsch" zu betreiben, dat selbe wären; ich bitte dich :ray2:


      Penn Du mal lieber nicht mehr so regelmäßig bei offener Haustür auf'm Sofa ein :lol: :tooth:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh ()

    • aktuelle kabeltrommel haben einen überlastungsschutz, die schalten sich ab bei überhitzung, eine moderne herdplatte ebenso ^^ . und ja, es wird millionen trommeln und herdplatten geben, wo das nicht der fall ist - gibt ja aber auch millionen uralt elektrogeräte, wo auch keiner meckert.
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von namenlos ()

    • @ Black Sun

      Es ging nicht an dich, wir waren doch durch ;)

      @ Pseudo

      Es ist nicht das Selbe, dennoch kann Inkompetenz oder Ungeschick nunmal hier als Grund nicht gelten. Leute bekommen tonnenweise gefährliches Zeug in die Hand und keinen juckt es. Vor wenigen Wochen was Silveser, wo die Leute in einem Zug Schnaps und Sprengstoff kaufen dürfen, völlig legal. Daher war dein Einwand des unwissenden Importeurs eben nicht sinnvoll, da dieser Aspekt ja nichtmal offiziell relevant ist. Offiziell geht es um technisches Versagen, nicht darum dass jemand zu doof ist zu wissen, wie er das Gerät betreiben muss. Ist ein CE Siegel drauf fragt dich niemand danach und zu 99,9% wird auch keiner sagen "bitte Spannungswandler nicht vergessen". Hier geht man davon aus, dass du das weißt.

      @ Thecixxx


      und ja, es wird millionen trommeln und herdplatten geben, wo das nicht der fall ist - gibt ja aber auch millionen uralt elektrogeräte, wo auch keiner meckert.
      Weil ja, und da müssen wir nicht so tun als wäre es anders, der wahre Grund für Importverbote maximal sekundär Sicherheitsbedenken sind. Primär geht es um Marktschutz, weil ansonsten unser Markt von Billigkram überschwemmt wird, der unsere Wirtschaft nachhaltig schwächt. Der Sicherheitsaspekt ist nur zum kleinsten Teil relevant, wirkt aber vermarktungstechnisch einfach wesentlich freundlicher.
    • Dich wurmt (zu Recht) das Trauma der zerschnittenen games; ein zugegeben fieser Vorgang; insofern versteh ich deinen rage. Beim Marktschutz bin ich aufgrund meines amazon-stepdowners irgendwo bei Dir, aber diesen Hersteller kann man nun wenigstens juristisch belangen, afaik. Das ist doch die Konsequenz aus der fahrlässigen, weil zu Unrecht angebrachten CE-Auszeichnung seitens eines Herstellers, zB seitens der Hersteller meines amazon-stepdowners, oder?

      Hätt ich zB Rechtsschutz, könnt ich gegen die Hersteller vorgehen, wohingegen im Falle eines Geräts ohne CE, garnichts in der Richtung möglich wäre, oder verraffe ich hier was entscheidend? Oder muss ich das einer Behörde melden, eine solche Unzulänglichkeit eines CE-ausgezeichneten Produkts (und geht ebenjene Behörde dann juristisch gegen die Hersteller vor)?

      edit: Nochmal nachgelesen:

      de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

      Geltungsbereich ist ja EU, insofern würd ich davon ausgehen, daß die Konsequenz aus solch einem Vorgang dann ein EU-weites Einfuhrverbot wäre. Träfe den Hersteller sicherlich hart.

      Kurzum and to make along story short: So eine Kennzeichnung macht am Ende des Tages mehr Sinn, als sie auf der anderen Seite möglicherweise viele-viele JP-importierende Nerds oder Fans ganz spezieller Parfüms (Nischenhobbieleute ohne Lobbie halt) ärgert; das eine überwiegt imo das andere.
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    • Um die Behandlung der jeweiligen Ware geht es mir in der Tat nichtmal. Zoll zahlen auf alte Sachen ist etwas, womit ich leben kann. Auch wenns streng genommen ebenfalls affig ist, da der wirtschaftliche Schaden bei dieser Ware nicht existiert, ist es akzeptabel. Ich steh nur 0 auf die inhaltlich nicht sinnvolle Bevormundung was man haben darf und was nicht. Wie gesagt: Eine gewisse Bevormundung ist verständlich, aber im Fall vom Japano 3DO eben nicht. Der gefährdet weder die Wirtschaft, noch die Sicherheit. Wenn der nun (denn das muss sich ja erst noch entscheiden) vernichtet oder verweigert werden muss, ist das eine Niederlage auf ziemlich vielen Ebenen ^^
    • Keine Sorge:
      Sobald (wenn die Voraussagen einiger, nicht weniger user hier eintreffen werden) die Retro-Krampreise derart steil abgehen, daß sie einen merkbaren Steuereinnahmenfaktor/ein echtes wirtschaftliches "Gewicht" (so wie die Waffenindustrie zB :tooth: ) für unsren Staat darstellen, bekommt ihr auch noch eure einflussreiche Lobby zwecks einer viel differenzierteren u besseren Prozedur beim Zoll, Freunde; schon in 10 Jahren kann's soweit sein; bietet euch nur weiter schön auf ebay hoch, dann wird's schon irgendwann werden *duck und weg* :ray2:

      Sriously hat das olle 3DO u sein Fan (sprich: Retro-Kram) halt einfach keine Lobby, so traurig das ist ;(
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    • Ignorama schrieb:

      Um die Behandlung der jeweiligen Ware geht es mir in der Tat nichtmal. Zoll zahlen auf alte Sachen ist etwas, womit ich leben kann. Auch wenns streng genommen ebenfalls affig ist, da der wirtschaftliche Schaden bei dieser Ware nicht existiert, ist es akzeptabel. Ich steh nur 0 auf die inhaltlich nicht sinnvolle Bevormundung was man haben darf und was nicht. Wie gesagt: Eine gewisse Bevormundung ist verständlich, aber im Fall vom Japano 3DO eben nicht. Der gefährdet weder die Wirtschaft, noch die Sicherheit. Wenn der nun (denn das muss sich ja erst noch entscheiden) vernichtet oder verweigert werden muss, ist das eine Niederlage auf ziemlich vielen Ebenen ^^
      amen.

      Heieiei, die amtshörigkeit einiger User schockiert mich ein bissel.

      Sinnvoll sind Tips wie man in unserem Hobby sich gegen Schikanen wehren kann.

      Konsole vor 1995 produziert als Argument zu bringen = sinnvoll.

      Angabe Sammlerstück als Versuch = sinnvoll.

      Zukünftig KurierService mit Zollabfertigung = sinnvoll.

      Vergleiche zwischen Unterhaltungselektronik und Waffen/Drogen = nicht sinnvoll.

      Sich hörig dem Schicksal ergeben = nicht sinnvoll.

      Ich hatte von dieser Direktive nichts gewusst. Einige User scheinbar auch nicht.
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