XBO wird zum NES/SNES/MD/GBA mit NESBOX

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    • glaube nicht daran dass das was wird,
      bzw. glaube es erst wenn ich die nesbox app auf meiner xbox one zum downloaden sehe.

      Handelt sich vermutlich um eine falschmeldung,
      kann mir nicht vorstellen das Nintendo dies zulässt.

      Davon mal abgesehen benutze ich zum emulieren die PSP (flash),
      welche NES,SNES Mega Drive und Co. erstklassig wiedergibt.
    • Die Frage ist ja, welche Roms man nutzen kann auf der One.
      Die werden ja keine Rom Files von einer externen zulassen können. Und bevor ich dann für 5 Euo oder so mal einen Titel lade, lege ich ihn lieber in die Original Geräte ein. Zum Glück hier ja immer alles spielbereit angeklemmt :woohoo:


      M.C.



      Der beste Grund auf einen Berg zu steigen ist..... weil er da ist!

      James T. Kirk
    • Wow, ich bin hibbelig :love:

      twitter.com/nesboxcom/status/774139977529647104

      Also irgendwelche roms via usb laden und fertig? Laut nesbox.com soll's ja genau so laufen. Ich wäre betört... :love2:
      Suche: JP-MS done Danks2Carlos; Thanks, Brah
      Vorkonfigurierten miSTer mit allem Drum&Dran (im best case: mit MT32-pi&ready 4 Crt und Flat, im Idealfall mit Fix der ansonsten problematischen Analog-Soundausgabe via addonboard o mod/ironclad+hifi blaster). Other stuff: auf meiner Pinnwand, ganz oben (uA die irem arcade hits für Win-PC, ein Amiga-Scartkabel&PCE/IFU/Duo-RGB-Kabel, passend zu den Mods von VGR; die größten IFU/Duo-Arcade-Cards, "Arcade Card Pro" und "Arcade Card Duo")

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh ()

    • Leidenfrost schrieb:

      glaube nicht daran dass das was wird,
      bzw. glaube es erst wenn ich die nesbox app auf meiner xbox one zum downloaden sehe.

      Handelt sich vermutlich um eine falschmeldung,
      kann mir nicht vorstellen das Nintendo dies zulässt.

      Davon mal abgesehen benutze ich zum emulieren die PSP (flash),
      welche NES,SNES Mega Drive und Co. erstklassig wiedergibt.

      Was hat denn Nintendo da zu melden, wenn jemand Software-seitig Systeme emuliert, ohne ihr Copyright zu verletzen? Emulatoren gibt es auch offiziell für iOS, Android, Windows, Linux usw., da hat Nintendo absolut keine Chance irgendetwas gegen zu tun.

      Nachdem nun Golden Sun und Bahamut Lagoon auf der PSP Slowdowns bei mir hatte und nicht dazu in der Lage ist N64 zu emulieren, habe ich sie ersetzt. Erstklassig ist leider etwas anderes, die Emulation der PSP ist für mich lediglich ausreichend.

      @Mistercinema
      ROMS soll man über USB laden können, bin aber noch skeptisch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Pestilence ()

    • Warum denn nicht? MS bliebe bei dieser Vorgehensweise afaik formaljuristisch sauber und gut wär's. Wäre zumindest ne Maßnahme, um die HW-Platform attraktiver zu machen/neue Märkte zu öffnen, und sei es bei einer Sub-Subkultur an Jecken wie unsereiner ^^

      Hier jetzt mit Lizenzen und "offiziell" via store angebotenen Roms rumzueiern, ja, das könnte dann das finanzielle Sahnetopping werden und "offiziell" ja hinzukommen, aber es allein dabei zu belassen, würde in einer "Totgeburt" enden, siehe Mr. C's Post.
      Jene Zielgruppe hat den Kram weitestenteils ohnehin daheim, und ebenjener Sachverhalt mündet auch in einer imo mindestens 4/5tel-Legalität des Vorgangs "gesaugte Roms laden" (ob das "Saugen" nämlich durch eine eigene Vorrichtung "physisch" und daheim geschah oder via "Internet", kann mir doch bitte keiner nachweisen).
      Suche: JP-MS done Danks2Carlos; Thanks, Brah
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    • pseudogilgamesh schrieb:

      mindestens 4/5tel-Legalität des Vorgangs "gesaugte Roms laden" (ob das "Saugen" nämlich durch eine eigene Vorrichtung "physisch" und daheim geschah oder via "Internet", kann mir doch bitte keiner nachweisen)

      §53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz: schrieb:

      (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
    • :top:
      Suche: JP-MS done Danks2Carlos; Thanks, Brah
      Vorkonfigurierten miSTer mit allem Drum&Dran (im best case: mit MT32-pi&ready 4 Crt und Flat, im Idealfall mit Fix der ansonsten problematischen Analog-Soundausgabe via addonboard o mod/ironclad+hifi blaster). Other stuff: auf meiner Pinnwand, ganz oben (uA die irem arcade hits für Win-PC, ein Amiga-Scartkabel&PCE/IFU/Duo-RGB-Kabel, passend zu den Mods von VGR; die größten IFU/Duo-Arcade-Cards, "Arcade Card Pro" und "Arcade Card Duo")
    • Die Betonung bei dem Gesetz liegt auf einzelne Vervielfältigung, quasi eine Verdopplung ;-). Sowas ist mit ner Downloadplattform niemals gegeben, somit nicht legal.

      Edit: Zumindest nicht nach diesem Gesetz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _2xs ()

    • Pestilence schrieb:

      Leidenfrost schrieb:

      glaube nicht daran dass das was wird,
      bzw. glaube es erst wenn ich die nesbox app auf meiner xbox one zum downloaden sehe.

      Handelt sich vermutlich um eine falschmeldung,
      kann mir nicht vorstellen das Nintendo dies zulässt.

      Davon mal abgesehen benutze ich zum emulieren die PSP (flash),
      welche NES,SNES Mega Drive und Co. erstklassig wiedergibt.

      Nachdem nun Golden Sun und Bahamut Lagoon auf der PSP Slowdowns bei mir hatte und nicht dazu in der Lage ist N64 zu emulieren, habe ich sie ersetzt. Erstklassig ist leider etwas anderes, die Emulation der PSP ist für mich lediglich ausreichend.

      Kommt natürlich auch sehr darauf an welche Emulatoren und jeweiligen Einstellungen man verwendet. Die unterschiedlichen PSP Modelle könnten die Endqualität möglicherweise auch beeinflussen.

      Toll ist halt das man die Spiele je nach Wunsch entweder auf der PSP oder am großen Fernseher spielen kann (per Verbindung mit dem PSP Komponentenkabel). Gibt auch Griff Aufsätze für die PSP damit fühlt sie sich dann fast an wie ein Dual Shock Controller an.

      Das die N64 Emulation auf der PSP Hardware nicht flüssig läuft ist klar, brauch ich aber auch nicht.. da schliesse ich lieber meinen echten N64 an - weil ich für diesen Sammel.
    • _2xs schrieb:

      Die Betonung bei dem Gesetz liegt auf einzelne Vervielfältigung, quasi eine Verdopplung ;-). Sowas ist mit ner Downloadplattform niemals gegeben, somit nicht legal.

      Edit: Zumindest nicht nach diesem Gesetz.
      Hinzu kommt, dass die gesetzliche "Erlaubnis" nur für den Besitzer des Originals gilt, aber die Download Plattformen die Roms im großen Stil allen Menschen zugänglich machen. Und genau diese undifferenzierte Verbreitung ist ganz klar untersagt und illegal. Letztlich ist es genauso wie bei den meisten Video/Audio/.... Download Portalen. Wer runterläd hat meistens wenig zu befürchten. Man kann es zwar nachweisen, aber der Aufwand lohnt sich nicht. Aber die Betreiber der entsprechenden Plattformen betreiben da schon höhere Kriminalität und landen regelmäßig im Visier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Black Sun ()

    • Aber was ist wenn eine Download-Plattform jedes einzelne Modul das sie anbieten, im Original nachweisen kann? Nintendo hatte mal versucht Coolroms klein zu kriegen, das einzige was sie erreicht haben war, dass Coolroms die Links zu Nintendo ROMS aus dem Sortiment nehmen, weil sie es sich nicht leisten konnten, einen langen Prozess gegen ein Multi-Milliarden Dollar Unternehmen zu führen.

      Richtig ins Visier geraten nur Seiten, die Spiele anbieten deren Kopierschutz nach §95a Urheberrechtsgesetz umgangen werden, diesen Kopierschutz für Spiele hat Nintendo dann irgendwann bei dem DS eingeführt, bis einschließlich PS2 und Dreamcast, hatten Spiele keinen. Allerdings kann man diese Spiele nicht per Emulator spielen, da die Emulatoren nur mit dem Original BIOS funktionieren.
    • Pestilence schrieb:

      Aber was ist wenn eine Download-Plattform jedes einzelne Modul das sie anbieten, im Original nachweisen kann?
      ändert absolut nichts am eigentlichen Vergehen. Das Problem ist nicht das man Roms besitzt, sondern das diese Seiten diese Roms frei zugänglich für jeden verbreiten. Denn die Roms sind ausdrücklich für den privaten Gebrauch erlaubt, und nicht zur Weitergabe. Die Verbreitung ist das illegale, und wird eigentlich nur noch dann getoppt, wenn man auch noch Geld dafür verlangt ( zB exklusive Bereiche mit Top Games ).
      Die Software Firmen zeigen sich da bislang noch weitestgehend Blind und tolerant, da der aktive Schaden sich in Grenzen hält. Aber bei Filmen und Musik wird schon deutlich härter gekämpft. Auch dort ist es das gleiche Problem. Du darfst von der DVd gerne eine private Sicherheitskopie machen, aber du darfst sie niemals an andere weitergeben.

      Der Faktor Kopierschutz ist müßig, und kaum einer wird sich darauf berufen. Einfach weil bis heute nicht wirklich geklärt ist, was als Kopierschutz anerkannt ist. Weder die Wirksamkeit. noch das technische Verfahren ist da ein klarer Bezugspunkt. Und letztlich konnte bislang jeder Kopierschutz umgangen werden. Selbst die reine Bauform des Datenträger kann schon als Kopierschutz für den Massenmarkt anerkannt werden. Da haben die entsprechenden Stellen weitestgehend freien Spielraum bei der Interpretation.
    • Laut dem Entwickler hat Microsoft die Zertifizierung für den Xbox-Support zurückgezogen, er soll den Emulator nochmal nur für den Windows Store einreichen.

      Wollte wahrscheinlich auch mal seine 5 Minuten Ruhm im Leben haben. ;)