Tipps zum Verkauf und Versand von Retrospielen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Retrorunner schrieb:



      Ich persönlich würde jedoch nicht davon ausgehen,dass die OVP mitdabei ist, wenn diese auf dem Foto nicht abgebildet ist.
      Genau, ich bin ja auch von meinem persönlichen Verständnis für eine solche Auktion ausgegangen. Im Übrigen hatte ich dem Käufer noch geschrieben, dass ich die Spiele auch zurücknehmen würde. Natürlich ohne Erfolg.
    • Zu Deiner Versandfrage.

      Ich kanns Dir vereinfach rechtlich erklären. Schätze die Grundsätze gelten Länder übergreifend mit ähnlichen Gesetzen (wie in Deutschland).
      Wenn Du dich zur Lieferung einer Sache verpflichtest, dann wirst Du erst aus der Haftung entlassen, wenn die Sache beim anderen Vertragspartner ankommt. Bei der Post abgeben reicht nicht. Es ist also in Deinem ureigensten Interesse, daß ganze zu versichern und dem Käufer die Kosten dafür aufzudrücken. Geht die Sache bei der Post verloren, bekommst Du Dein Geld erstattet und Du kannst vom (Kauf-)vertrag zurücktreten, weil es Dir nicht mehr möglich ist diese Sache zu erbringen.
      Das Ganze könntest Du nur, damit umgehen, in dem Du den Erfüllungsort auf Abgabe bei der Post oder Abholung bei Dir zu Hause setzt. Ist blos bei ebay und unter Privatpersonen absolut unüblich solcher Vertragsregeln auszuformulieren. Außerdem fehlt Dir der Nachweis, daß in dem Paket auch das war, was drin sein sollte etc pp. Wollte ich nur erwähnt haben. Wichtig ist, daß es ausreichend versichert ist, damit bist Du auf der sicheren Seite.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _2xs ()

    • Vielen lieben Dank für eure Tipps! :)

      Werde das genau so machen: Versand nur mit versichertem Paket und effektiver Wertangabe. Muss dann halt schauen, bis zu welchem Betrag die Schweizerische Post versichert. Aber das könnte man ja dann anpassen. Kann ja grundsätzlich alles versichern.

      Bleibt nur noch der Punkt mit dem Zollformular (CN22). Würdet ihr dort das Feld Geschenk ankreuzen? Oder das Feld Waren?

      Denke, man müsste wohl letzteres ankreuzen. Muss ich dann eine Rechnung beilegen oder genügt es, den Warenwert anzugeben?
      (SUPER) FAMICOM RULES
    • Rechnung mußt Du eigentlich nicht beilegen. Der Käufer muß dann halt bei seinem Zoll nachweisen, daß es bei ebay so und soviel gekostet hat.

      Ich persönlich freue mich immer, wenn jemand "used Videogames 20 $" als Zollwert angibt. Das sollte eigentlich auch nicht die Versicherung des Päckchens berühren. Man hat ja mit ebay, auch einen Nachweis des Wertes. Wie nun Falschangabe beim Zoll geahnded werden weiß ich nicht. Interessiert halt immer nur das Land wos hingeht. Wenn die Unterlagen falsch sind muß der Käufer halt Zoll zahlen. Der kann sich ja rausreden, daß er nicht die flaschen Angaben auf dem Päckchen gemacht hat. Aber sonst...
      Aber generell würde ich auch eher zu Deiner Sicherheit raten, alles korrekt abzuwickeln.
    • Möchte natürlich, dass alles korrekt abläuft.

      Fasse dann mal zusammen:

      - Die Ware versichert und eingeschrieben (mit Sendungsverfolgung) auf die Reise schicken
      - Beim Warenwert den effektiven Wert, sprich den Verkaufspreis angeben
      - Beim Zollformular das Feld "Waren" ankreuzen und den effektiven Wert, sprich den Verkaufspreis angeben

      Bleibt nur noch das mit der Versteuerung offen. Weiss jemand, ab welchem jährlichen Umsatz man in der Schweiz solche Verkäufe versteuern muss?
      (SUPER) FAMICOM RULES
    • Kanns Dir blos für Deutschland sagen und hier isses schwammig formuliert: Solange mans nicht gewerbsmäßig macht, dann keine Steuern.

      An der Stelle würde ich auch auf den Steuerberater verweisen, der muß sowas wissen. Auch Sachen, die man eher nicht bedenkt. Der Staat schießt ja meist aus Positionen, die man noch nichmal ahnt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _2xs ()

    • Du müsstest schon sehr viel und gut daran verdienen, damit dein Spieleverkauf irgendjemanden stören könnte in der Schweiz. Im Endeffekt hast du ja auch dafür bezahlt und verkaufst es nun einfach weiter. Also ich kenne keinen Schweizer, der das irgendwie irgendwo angeben würde.