In Australien und Uk erging es dem spiel ebenso.
Nintendo Switch Dritthersteller 2019
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Wie gesagt halte ich einen europäischen Release auch für ausgeschlossen. Das hat in UK (und nicht nur dort) viel zu hohe Wellen geschlagen (was ein wenig albern ist, wenn man genau schaut was da wirklich geboten wird). Sony hat aber generell jeden weiteren Release außerhalb Japans ausgeschlossen. Nintendo tut das nicht und hat signalisiert beim Publishing Pqube etwas zur hand zu gehen. Wohl auch weil sie es selbstverständlich nicht im eShop haben wollen.
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Was waren eigentlich die genauen Gründe für die Ablehnung? USK 18 hätte man doch machen können. Sowas finde ich peinlich.Meine Sammlung
Letzer Platz der nexgam True Tophy Rangliste! No1 Uncompletionist
Make it REtAiL, or it does not happen!!! -
walfisch schrieb:
Wie gesagt halte ich einen europäischen Release auch für ausgeschlossen. Das hat in UK (und nicht nur dort) viel zu hohe Wellen geschlagen (was ein wenig albern ist, wenn man genau schaut was da wirklich geboten wird). Sony hat aber generell jeden weiteren Release außerhalb Japans ausgeschlossen. Nintendo tut das nicht und hat signalisiert beim Publishing Pqube etwas zur hand zu gehen. Wohl auch weil sie es selbstverständlich nicht im eShop haben wollen.
Galgun2 oder auch diese anderen Spiele gibt es auch im deutschen eshopWii Code: 0312-8940-5176-5793
Nintendo Switch Code: SW-5492-6586-3115 -
Keine Ahnung wie es im Ausland war, aber die USK hat die Freigabe aufgrund der 2015 geänderten Kinder- und Jugendpornographie Rechtssprechung verweigert. Vorher waren "nur" sexuelle Handlungen Minderjähriger strafrechtlich relevant. Nun ist es auch die eindeutige Posendarstellung. Es müssen auch keine echten Menschen mehr sein. Eine virtuelle Darstellung einer Minderjährigen mit gespreizten Beinen ob nun nackt oder nicht reicht als Eindeutigkeit aus, um strafrechtlich relevant zu sein. Der japanische Fetisch für Schuluniformen und der kindliche Mangastil reichen dabei dann schon aus, um die dargestellten Mädchen in unserem Kulturkreis eindeutig als Kinder bzw. Jugendliche zu klassifizieren. Die USK erteilte auch nach einer Beschwerde und zweiter Prüfung keine Freigabe für Omega Labyrinth Z und machte unmissverständlich klar das nicht einmal eine Entschärfung helfen würde. Was total klar ist, denn so arg scharf oder gar explizit wurde es ja gar nicht. Das Feature über die Toucheingabe die Mädels "anfassen" zu können machte die Sache auch nicht einfacher, denn es verlieh der virtuellen Belästigung scheinbar Minderjähriger eine weitere Dimension.
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