Dieses Urteil wird Fußballfans gefallen: Laut Europäischem Gerichtshof darf man sich Spiele auch auf ausländischen Pay-TV-Programmen ansehen. Für die Zuschauer wird Fernsehen nun wohl günstiger - den Vereinen hingegen drohen finanzielle Einbußen.
Der Markt der Fußballrechte wird neu gemischt
EuGH kippt exklusive Vermarktung
Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit: Sie würden den europäischen Binnenmarkt illegal in nationale Märkte trennen.
EuGH: Fußballspiele keine geschützte Werke
Das höchste EU-Gericht entschied zudem, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützte Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste.
Britische Wirtin zeigte griechisches Pay-TV
Auslöser des mehrjährigen Rechtsstreits war der Fall Karen Murphy, die in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte. Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 5200 Pfund (6000 Euro) pro Jahr.
Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. BSkyB hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, für diesen Fall auf eine finanzielle Vertragsanpassung mit den Fußballverbänden zu drängen. Die Billigkonkurrenz aus dem Ausland würde andernfalls sein Geschäftsmodell gefährden. Das Urteil hat auch Konsequenzen für den Bezahlsender Sky: Ihm droht der der Verlust der Exklusivrechte für öffentliche Aufführungen in Deutschland.
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