Original von Damon Gant
Original von bob1986
Ich hab noch einmal eine Frage. Eine Beschlagnahme hat doch nur stattgefunden, wenn sie ein Gericht erwirkt hat! Aber bis jetzt wurde der Fal doch "nur" dem Staatsanwalt übergeben. Also ist der titel doch theoretisch noch starffrei zu kaufen, oder?
Nö nö, übergeben wurde der schon vor ein paar Wochen! Und zum Thema kauf im Ausland: richtig, das Erwerben im Ausland ist an und für sich nicht illegal, aber sehr wohl die Einfuhr!
genau so hab ich es mir auch gedacht :Kaufen Ja,Einfuhr Nein obwohl 100% sicher bin ich mir da auch nich
Der entscheidende Schritt im Leben eines Menschen ist der Sprung über den
eigenen Schatten.
eigenen Schatten.