"Der große Fahrrad" - Thread

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    • Der Herzog schrieb:

      In der Diebesszene werden Kabelschlösser wohl als Geschenkband bezeichnet.
      Jein.
      A) Nicht nur in der Diebesszene sondern in der Radlerszene allgemein.
      B) Nicht alle Arten von Kabelschlössern. Vor Allem diese dünnen, billigen und/oder solche die mit Zahlenschloß versehen sind, da so etwas für einen Dieb vom Aufwand her quasi das Gleiche wie "nicht angeschlossen" sein soll. Gibt allerdings auch so eingie Falt- und Bügelschlößer die im Grunde genommen nur ein besseres Geschenkband sind...


      thecixxx schrieb:

      weitere alternative:



      wobei, ob das in köln was bringen würde, wird vielleicht schneller als jeder sattel geklaut? :D
      Vorläufer des IT? :D
      "Wer weiss was wirklich in unseren Köpfen steckt. Haben sie schon einmal ihr Pelzhirn gesehen?"
      - Major Mewtoko Katzanagi, Section 9 / Cat in the Shell
    • Wohl eher inspiriert von "it", denke ich; dennoch ein brilliantes statement, imo ^^
      Suche: Super Gameboy 2,Saroo
      MCD:Soulstar&Battlecorps,32X,3do,Cd32.Summercart64.Jag:Super Burnout.SNES:Shadow of the beast&Super Swiv/firepower2000.MD:Batman.X360:Quake4+2(Pegi).PS:Silent Bomber&Ghost in the shell.PS2:Battle Engine Aquila,the warriors(auch xbox).PC:irem arcade hits.PS4:Aleste,Batsugun,Amiga-Scartkabel,PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel,passend zu dem 8-Pin-Din-Port der RGB-VideoGameReanimate-mods;IFU/Duo-Arcade-Cards:Arcade Card Pro,Arcade Card Duo.HORI-16Bit-Sticks
    • So. Habe jetzt gestern auch mal wieder mein Rad aus dem Keller geholt (Habe es nach dem Sturz im September, bzw. der Erstinspektion kurz danach, in meinen Keller gestellt und war seitdem nicht wieder da unten.) um es mal wieder ein wenig STVO-konform herzurichten und entstandene Schäden zu beseitigen. Gut dass ich mir das Rad dafür in meine Wohnung geholt habe. War eine ganz schöne Bastelei. Der neue Frontscheinwerfer (Lumotec IQ Cyo T Senso Premium Plus) passte nicht in die noch intakte Halterung des alten abgebrochenen. Entweder gehörte der schon gar nicht wirklich zur alten Leuchte (Axa Pico 30), oder die "Halteraufnahme" an der Federgabel war nur für den konzipiert. Da war der neue Sensor/Halter des Fahrradcomputers ja noch einfach anzubringen. Trotz viiieeeeel zu langem Kabels. Naja, jetzt ist alles dran, nur die Lichtposition muss ich vor der ersten Fahrt noch einstellen (War gestern dann doch etwas spät um noch eine Runde zu drehen).
      Hab dann noch für den Bluetooth Sensor 2 Magnete an der hinteren, neuen Felge angebracht nur um dann zu merken dass Runtastic die Roadbike-App während meiner Auszeit wohl ziemlich kaputt-geupdated hat. Ich werde das jetzt wohl mal zum Anlass nehmen mir einen vernünftigen Fahrradcomputer zu suchen, da der Mix aus günstigen Bluetooth-Sensoren und Runtastic Roadbike Pro auf dem Smartphone doch immer wieder mal Probleme macht.

      Die Bar-Ends müsste ich noch mit feinem Schmirgelpapier glattschleifen, da diese durch den Sturz doch zuemlich angegriffen wurden und ein Festhalten ohne Handschuhe echt unangenehm werden könnte, aber das wars dann. Wie passend das jetzt, wo das Rad wieder fast fertig ist, das Wetter sich stetig aber erfolgreich verschlechtert...

      Sollte mein kaputter Arm die ersten paar Touren problemlos mitmachen, komm noch ein anderer Sattel dran und dann wird hofffentlich dieses unbekannte Ding namens Kondition angeschafft und Strecke gemacht. :)
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    • Ich hätte da eine neuwertige, nur einmal benutzte Stirnlampe mit diversem Zubehör abzugeben...
      Hat vielleicht einer der Radfahrer hier an sowas Interesse?



      Spoiler anzeigen

      Eigenschaften: Advanced Focus System, Smart Light Technology, X-LENS Technology Pro, OPTISENSE® Technology, Internal Cooling System, SPEED COOLING, Wiederaufladbar, Geschützt gegen kräftiges Spritzwasser (IPX6), Notlicht, Transportsicherung, Schwenkkopf, Hoher Komfort und geringes Gewicht, Verlängerungskabel

      Technische Daten: 2x High End Power LED, Kopfdurchmesser: 38,3 mm, Gewicht Kopfteil: 192 g, Gewicht Powerbox: 280 g, Lichtstrom Boost: 2000 lm für 4 Stunden - Power: 1000 lm für 8 Stunden - Low Power: 200 lm 20 Stunden - Emergency: 10 lm für 400 Stunden, Leuchtweite max.: 300 m, Energietank: 32,56 Wh, Spannungsversorgung 4x 18650 Li-Ion Akkupack

      Lieferumfang: XEO 19R, Netzteil, kurzes Adapterkabel, Verlängerungskabel, Neoprentasche für Power Box, Bedienungsanleitung

      Extra Zubehör Paket: Große Softcase Tasche (25x18x11cm), Halterung für GoPro, Helmhalterung, Befestigungsclip für Batterie Box, Stativhalterung für Triopod und Fahrradhalterung für die Lampe und Power Box

      Neupreis aktuell 247€. Abzugeben für 150€.

      amazon.de/Lenser-Stirnlampe-So…ywords=led+lenser+xeo+19r
    • Sag nicht das du wirklich soviel dafür ausgegeben hast ? :wow:
      Übrigens wird sich jeder Autofahrer bedanken ;) Ich habe selber eine ähnliche, etwas stärkere, Konstruktion als Fahrradlampe im Einsatz, mit Cree T6 und R5 LEDs an einem selbst gebauten 7,2Ah Akku. Das Licht ist schon echt heftig, im Vergleich zu dem was im StV zugelassen ist. Sofern man es für Wald und Wiese verwenden will, kann ichs nur empfehlen.
    • Es gibt noch weit teurere "Scheinwerfer" als diesen. Die Firma Lupine hat da so einiges auf Lager, kannst auch knapp 900 Euro ausgeben für eine Lampe. Hast dann aber auch einen super Kundenservice! Im Straßenverkehr drosselt man die Lampen besser auf 10%.
      Aber bei 100% Leistung fährst du immer schneefrei und im trockenen, die Lampe brennt einfach alles weg 8o

    • wenn es danach geht, ist sogut wie nichts erlaubt. man muss es sich mal auf der zunge zergehen lassen: bis august 2013 waren offiziell akku lampen an rädern generell als beleuchtung verboten. ^^ einzige ausnahme waren rennränder mit einem gewicht unter 11kg.

      abnehmbare lampen bzw. nicht am rad befestigte lampen sind bis heute offiziell verboten - egal ob die eine leuchtkraft einer kerze, oder die einer sonne haben - ausser an rennrändern unter 11kg. :lol:

      mein erstes rad mit abnehmbarem licht habe ich damals in der 5 klasse zu weihnachten bekommen, war ein mountainbike, angehalten wurde ich wegen falschem licht an einem rad bis heute allerdings nie.
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von namenlos ()

    • Der Witz ist aber, dass diese Preise keine Rechtfertigung haben. Es gibt nicht viele Hersteller für gute High Power LED und noch weniger für solche speziellen Produkte. Vor allem diese Stirnlampen sind davon betroffen. In sehr sehr vielen Fällen bekommt man das Baugleiche Produkt aus der original Asien Fabrik, nur unter anderem Label, für erheblich weniger. Und selbst wenn das Gehäuse bei den teuren Produkten von der Marken Firma neu gestaltet wurde ( so wie hier ), so ist der Inhalt meist eben doch mit dem billig teil identisch.
      Mein "Scheinwerfer" zB würde bei Conrad 150€ kosten, ich habe ihn für 30€ aus China importiert. Und es ist bis auf den Schriftzug exakt das gleiche Produkt. Und klar, du kannst auch die teuren Lupine kaufen, die dann vom Case schon wieder etwas eigenständiger sind, aber welche LED steckt da auf der Platine ? ;) An meinem Fahrrad hängen CREE LED dran, die vom Licht mit einem 55W H7 Autoscheinwerfer vergleichbar sind.

      Ich finde die Dinger selbst klasse, und von der Lichtleistung kann ich sie nur empfehlen ( wenn auch nicht im Straßenverkehr, soviel Verantwortung sollte man haben.). Aber Preislich sollte man da schon sehr genau hinschauen. Zumal die in der Regel verwendeten 18650 er Akkus auch noch sehr teuer sind. Deshalb hab eich meines auch umgebaut und kann jedes beliebige Akku Pack dran hängen, der mir gerade in die Finger kommt. Inklusive kleinem Boost, denn die LED werden wegen der Wärmeentwicklung meist nur unter Nennwert betrieben. Daraus erklärt sich dann auch die teilweise Irrsinnige Leistungsangabe. Da wird mit 3600-5000 Lumen und mehr geworben, was die LED ansich auch schaffen, aber tatsächlich kommen "nur" 1000 Lumen raus. Sonst wäre das Ding nach 30 Minuten durchgebrannt

      Das was Trikerider anbietet ist für 150€ ok, vor allem wenn die 4 Akkus dabei sind, welche allein schon sehr viel kosten. Den Original Preis von 240€ halte ich aber für unverschämt. Denn letztlich sind da auch nur 2 CREE LED ( T6 ?? ) drin, wie man sie für 30€ bekommt. Hauptunterschied zu den "Billigteilen" ist in erster Linie die aufwändigere Befestigung.

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    • aldi404 schrieb:

      Ist sowas überhaupt erlaubt im normalen Verkehr?
      natürlich nicht, gab auch schon Unfälle weil Assi Fahrer meinten, sie können einfach die Autos blenden. Das ist so, als wenn du in einen Laserpointer schaust.


      thecixxx schrieb:

      wenn es danach geht, ist sogut wie nichts erlaubt. man muss es sich mal auf der zunge zergehen lassen: bis august 2013 waren offiziell akku lampen an rädern generell als beleuchtung verboten. ^^ einzige ausnahme waren rennränder mit einem gewicht unter 11kg.

      abnehmbare lampen bzw. nicht am rad befestigte lampen sind bis heute offiziell verboten - egal ob die eine leuchtkraft einer kerze, oder die einer sonne haben - ausser an rennrändern unter 11kg. :lol:

      mein erstes rad mit abnehmbarem licht habe ich damals in der 5 klasse zu weihnachten bekommen, war ein mountainbike, angehalten wurde ich wegen falschem licht an einem rad bis heute allerdings nie.
      Das sind aber alles Vorschriften die Sinn ergeben.
      Das dich keiner anhält, liegt schlicht daran, dass sie schon froh sind wenn du überhaupt Licht hast, und nicht dunkel fährst. Außerdem haben die meist eh keine Ausbildung um das alles unterscheiden zu können.

      Bei Rennrädern sind die Lampen erlaubt, weil es in der Regelung um den Sport Einsatz geht. Ein normales nacktes Rennrad darfst du im verkehr eh nicht fahren, wenn man nach den Gesetzen geht.

      Der Hauptaspekt ist ja nicht der Akku, oder das abnehmbar, sondern die Blendgefahr. Im Gegensatz zum Auto wird da ja nichts kontrolliert, und man strahlt eventuell voll in den Gegenverkehr. Genau sowas will man ja verhindern, weshalb die Lampen für den Straßenverkehr recht starke Auflagen haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Sun ()

    • naja, ob die sachen wirklich alle sinn ergeben? da es ja nun mal keinen fahrrad tüv gibt behaupte ich einfach mal, das auch bei "fest" installierten lampen die blendgefahr genauso hoch ist, da 9 von 10 rändern vormontiert aus dem baumarkt gekauft werden und dann leien das rad im endeffekt zuhause zusammenschrauben. wie die lampen nach einem birnenwechsel sitzen oder dem austausch wegen einem defekt, ist sicherlich auch nicht "blendkonform", es gibt ja keine kontrolle.

      dazu dürfen batteriebetriebene lampen nur 6v haben, 3v ist verboten. das fördert die allgemeine sicherheit natürlich auch allgemein. ^^

      dazu waren bis august 2013 offiziell auch fest installierte akkulampen verboten und das ist doch wirklich käse.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von namenlos ()

    • Die fest montierten Standard lampen mit Straßen Zulassung haben in der regel aber eine recht begrenzte Helligkeit und eine harmlose Ausleuchtung. die Blendgefahr ist hier recht gering, selbst wenn man jemanden direkt ins Gesicht leuchtet. Man will eben verhindern das regelrechte Laser frontal in den Gegenverkehr kommen, denn die meisten Zusatzlampen sind eben erheblich stärker von der Ausleuchtung.
      Das Problem ist eben wie du selbst sagst, es gibt keinen TÜV der das kontrolliert. Es gibt für Fahrräder Lampen, die eine Zulassung haben, und welche die eben keine haben. Wenn du jetzt selber dran herumbastelst, geht die Zulassung natürlich verloren, und das nutzen im Verkehr ist verboten. Das fällt dann natürlich auch nicht mehr da rein.

      Ob 3V oder 6V, ich denke du weißt selbst das dies bezüglich der Helligkeit 0,0 aussagt ;) Ich kann auch aus 1,5V 1000 Lumen kitzeln.

      Die Bergündung warum Akku Lampen verboten waren, kenne ich leider nicht. Möglicherweise war man dfer Ansicht, das "Akku leer/ LIcht aus " Risiko wäre für den Straßenverkehr zu hoch.
    • Black Sun schrieb:

      Ob 3V oder 6V, ich denke du weißt selbst das dies bezüglich der Helligkeit 0,0 aussagt ;) Ich kann auch aus 1,5V 1000 Lumen kitzeln.
      und genau aus dem grund verstehe ich ja nicht, wieso nur genau 6v lampen zulässig sind. ^^

      das helligkeitsproblem ist beim gesetzgeber noch gar nicht angekommen, die ganzen regeln stammen noch aus einer zeit, wo man mit einer glühlampe mit 10w? (weiss ich gar nicht mehr, was die hatten) unterwegs war - auch in akkulampen. das der gesetzgeber genau jetzt, wo es so mörderlampen dank led technik gibt, auf einmal akkulampen erlaubt und 20 jahre vorher nicht, wo sie keinen deut heller waren als dynamo lampen, ergibt ja null sinn.

      hier gibt es den ganzen krempel von offizieller seite:

      bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/…aenderungsverordnung.html

      oder für die klickfaulen:

      § 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern)

      Durch die Anpassung des § 67 StVZO darf nun auch Batterie- oder Akkubeleuchtung an Fahrrädern verwendet werden, die bislang nur Rennrädern bis zu einer Masse von 11 kg vorbehalten war.
      Die Änderung ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten.

      Das BMVI begrüßt grundsätzlich die durch den Bundesrat eingebrachte Änderung der Vorschriften über die Fahrradbeleuchtung. Die Änderungen kommen in der jetzigen Ausprägung unserem Ziel jedoch nicht in vollem Umfang nach. So sind z. B. Batterieleuchten nun auf eine Spannung von 6 Volt festgelegt und die Formulierung, dass Leuchten fest am Fahrrad angebracht sein müssen, kann zu Missverständnissen führen.
      Die Bundesregierung hat den Ländern daher bereits im September 2013 einen eigenen Änderungsentwurf vorgestellt, der neben der allgemeinen Anpassung der technischen Anforderungen für Fahrradleuchten an den Stand der Technik auch vorgenannte Aspekte aufgreift. Unter anderem soll klargestellt werden, dass die „feste Anbringung“ in diesem Zusammenhang nicht mit „fest verschraubt“ bzw. „unlösbar“ zu verwechseln ist, also z. B. abnehmbare Steckleuchten, die heute weit verbreitet sind, zulässig sind. Unter „fest angebracht“ sind in diesem Zusammenhang auch formschlüssige Verbindungen zu verstehen, wenn die Verbindung während des gesamten Betriebs aufrechterhalten bleibt und nur durch willentliches Tun des Betreibers gelöst werden kann (wie z. B. auch bei abnehmbaren Anhängerkupplungen oder Dachgepäckträgern). Zudem soll die Beschränkung für Batterieleuchten auf 6V aufgehoben werden, da z. B. Batterierücklichter überwiegend mit 3V betrieben werden. Der Änderungsentwurf enthält auch Regelungen für Fahrradanhänger. Die Rückmeldungen der Länder zum ersten Änderungsentwurf sind bereits eingegangen und werden derzeit geprüft. Nach einer Überarbeitung des Entwurfs und der hausinternen Abstimmung wird eine Beteiligung der anderen Ressorts erfolgen. Danach wird der Verordnungsentwurf den Ländern im Rahmen des Anhörverfahrens übersandt; damit läuft das Verfahren insgesamt planmäßig ab.

      Was ist zulässig?

      Wichtig: Alle Fahrrad-Beleuchtungseinrichtungen (Lampen, Leuchten, Strahler etc.) müssen zugelassen d. h. in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein (Prüfzeichen).
      Für Fahrräder sind folgende aktive Beleuchtungseinrichtungen zulässig:
      • Dynamobetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten,
      • Akkubetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten,
      • Batteriebetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten mit einer Nennspannung von 6.
      Scheinwerfer und Schlussleuchten müssen am Fahrrad fest angebracht und ständig betriebsfertig sein. Abnehmbare Scheinwerfer und Schlussleuchten sind zulässig.
      Für Rennräder mit einer Gesamtmasse bis 11 kg darüber hinaus auch:
      • Batteriebetriebene Scheinwerfer mit einer Nennspannung auch kleiner als 6V,
      • Batteriebetriebene Schlussleuchten mit einer Nennspannung auch kleiner oder größer als 6V.
      An Rennrädern müssen Scheinwerfer und Schlussleuchten nicht ständig fest am Rennrad angebracht sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen (§ 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung) müssen sie jedoch vorschriftsmäßig am Fahrrad angebracht und benutzt werden.
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    • könnte natürlich auch sein, dass damals die Beweggründe mit den 6V anders herum waren. Eben weil es nur simple Glühbirnchen gab, und man zu wenig Licht fürchtete. Das hat sich dann ja schon in den letzten 15 Jahren rumgedreht. Das die Gesetze angepasst werden müssen, hat ja eigentlich jeder erkannt. Deshalb wird ja in der Praxis meist auch nach recht einfachen logischen Punkten entschieden, wie eben Blendgefahr, Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls usw...
      Was allerdings unumstößlich geblieben ist, die Lampe muss vom Hersteller ne Straßenzulassung verabreicht bekommen, und da scheitert es schon in den meisten Fällen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Black Sun ()

    • jo, eventuell sollte der ganze §67 einfach mal in die tonne gekloppt werden und dann der komplette paragraf neu gestaltet werden, anstatt alles anzustückeln.

      der passus mit den sondervorschriften für rennräder scheint ja auch aus einer zeit zu stammen, wo es noch keine bmx oder mountainbikes gab, das sind schliesslich beides auch sportgeräte und müssten demnach mit den gleichen rechten/pflichten reglementiert werden wie rennräder.
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    • Black Sun schrieb:

      Sag nicht das du wirklich soviel dafür ausgegeben hast ?
      Das Licht ist schon echt heftig, im Vergleich zu dem was im StV zugelassen ist.Sofern man es für Wald und Wiese verwenden will, kann ichs nur empfehlen.
      Ich habe das Set als Geschenk meines Arbeitgebers gekriegt, kann aber nichts damit anfangen.
      Ich wohne auf dem Land, fahre zu sicher 80% nicht auf oder an Straßen- und zu 100% nicht im dunklen.
      Alleine schon, weil mein Rad ebenso wenig für die Straße zugelassen ist, wie die Leuchte. ;)

    • hab mir zu weihnachten das hier gegönnt:



      bin sehr zufrieden mit dem ding. alpenüberquerung steht an.



      "Die erste Generation verdient das Geld, die zweite verwaltet das Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vollends."
      (Otto von Bismarck)


      xbox live: SYMER 0083
    • Hat jemand Erfahrung/Empfehlung mit Sicherheitssets/schrauben mit denen man die Schnellspanner an den Rädern und Sattel autauchen kann?

      Pitlock sind recht teuer. Günstigere Alternativen gibt es auch. Aber man sollte ja nicht an der falschen stelle sparen.

      Weiß da jemand Bescheid oder haltet ihr sowas für unnütz?
      ~HELDEN LEBEN LANGE, DOCH LEGENDEN STERBEN NIE~
    • Da es Menschen gibt, die es lustig finden Schnellspanner zu lösen (wer überprüft das schon jedes mal?) habe ich die verschraubten Teile dran.

      Für den Sattel:(Den Durchmesser des Rohrs beachten!)
      bike-components.de/de/BBB/TheS…SP-80-Sattelklemme-p5185/

      Spanner zum schrauben hatte ich mal von BBB und jetzt müssten sie von XLC sein (Kosten zwischen 10,-€ und 20,-€).
      Feldwege, Bordsteinkanten usw. haben beide immer überlebt.

      Die von BBB sind mir nur beim montieren mal auseinander geflogen. Ich hatte irgendwo gehört, dass man sie mit 12Nm (oder waren es 14...?) anziehen soll, das war dann doch zu viel.
      6 bis 7 reichen aus (meine Erfahrung, keine Herstellerangabe).