Ich hätte da mal ein paar Fragen an die Experten unter euch:
Wenn man ein Paket annimmt, dann bestätigt man ja mit seiner Unterschrift die äußerliche Unversehrtheit des Paketes. Wie sieht es denn mit den Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer aus,
1. ...wenn der Inhalt trotz einwandfreiem Zustand des Paketes defekt ist?
2. ...wenn das Paket transportbedingte, kleinere Macken hat und der Inhalt defekt ist? Gehen hierbei alle Ersatzansprüche des Käufers verloren - der Verkäufer hat also seine Vertragspflichten erfüllt und die Sache ist damit für ihn gegessen?
Wie sieht es aus, wenn man einen rechtsgültigen Widerspruch gegen den Kaufvertrag ausspricht und die defekte Ware (nachweislich auf dem Transportweg beschädigt) zurückschickt.
a. Muss der Verkäufer auch unfreie Sendungen annehmen?
b. Darf ich sperrige oder schwere Pakete mit einem Warenwert von über 40 Euro auch auf Kosten des Verkäufers abholen lassen?
c. Darf der Verkäufer nur einen Teil der Kaufsumme wegen des Transportschadens zurücküberweisen?
In diesem Fall sei der Verkäufer mal ein gewerblicher 0815-Onlineshop.
Wäre echt nett, wenn mir da mal jemand weiterhelfen könnte. ![]()