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[?] Regulierung von Versandschäden

  • namemein
  • 28. Mai 2009 um 12:02
  • namemein
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    432
    • 28. Mai 2009 um 12:02
    • #1

    Ich hätte da mal ein paar Fragen an die Experten unter euch:

    Wenn man ein Paket annimmt, dann bestätigt man ja mit seiner Unterschrift die äußerliche Unversehrtheit des Paketes. Wie sieht es denn mit den Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer aus,
    1. ...wenn der Inhalt trotz einwandfreiem Zustand des Paketes defekt ist?
    2. ...wenn das Paket transportbedingte, kleinere Macken hat und der Inhalt defekt ist? Gehen hierbei alle Ersatzansprüche des Käufers verloren - der Verkäufer hat also seine Vertragspflichten erfüllt und die Sache ist damit für ihn gegessen?

    Wie sieht es aus, wenn man einen rechtsgültigen Widerspruch gegen den Kaufvertrag ausspricht und die defekte Ware (nachweislich auf dem Transportweg beschädigt) zurückschickt.
    a. Muss der Verkäufer auch unfreie Sendungen annehmen?
    b. Darf ich sperrige oder schwere Pakete mit einem Warenwert von über 40 Euro auch auf Kosten des Verkäufers abholen lassen?
    c. Darf der Verkäufer nur einen Teil der Kaufsumme wegen des Transportschadens zurücküberweisen?

    In diesem Fall sei der Verkäufer mal ein gewerblicher 0815-Onlineshop.

    Wäre echt nett, wenn mir da mal jemand weiterhelfen könnte. :)

    • Zitieren
  • namemein
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    432
    • 29. Mai 2009 um 23:33
    • #2

    Weiß keiner bescheid? :giveup:

    • Zitieren
  • Skydancer
    Gast
    • 29. Mai 2009 um 23:43
    • #3
    Zitat

    Original von namemein
    Ich hätte da mal ein paar Fragen an die Experten unter euch:

    Wenn man ein Paket annimmt, dann bestätigt man ja mit seiner Unterschrift die äußerliche Unversehrtheit des Paketes. Wie sieht es denn mit den Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer aus,
    1. ...wenn der Inhalt trotz einwandfreiem Zustand des Paketes defekt ist?
    2. ...wenn das Paket transportbedingte, kleinere Macken hat und der Inhalt defekt ist? Gehen hierbei alle Ersatzansprüche des Käufers verloren - der Verkäufer hat also seine Vertragspflichten erfüllt und die Sache ist damit für ihn gegessen?

    Wie sieht es aus, wenn man einen rechtsgültigen Widerspruch gegen den Kaufvertrag ausspricht und die defekte Ware (nachweislich auf dem Transportweg beschädigt) zurückschickt.
    a. Muss der Verkäufer auch unfreie Sendungen annehmen?
    b. Darf ich sperrige oder schwere Pakete mit einem Warenwert von über 40 Euro auch auf Kosten des Verkäufers abholen lassen?
    c. Darf der Verkäufer nur einen Teil der Kaufsumme wegen des Transportschadens zurücküberweisen?

    In diesem Fall sei der Verkäufer mal ein gewerblicher 0815-Onlineshop.

    Wäre echt nett, wenn mir da mal jemand weiterhelfen könnte. :)

    Alles anzeigen

    1. Transportschäden sind sofort zu melden
    2. Transport bedingte kleine Macken sind kein anzeichen für defekten Inhalt.

    a. Rechtlich gesehen ja, viele schließen das aber aus oder brummen eine pauschale auf. Grauzone!

    b. In der berühmte Musterwiderrufbelehrung steht folgendes:
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Ergo beim Verkäufer anfragen!
    c. Wenn der Transportschaden sofort/unverzüglich gemeldet wurde eigentlich nicht. Der VK kann den Transportschaden beim Versandunternehmen geltend machen. In deinem Fall gehe ich davon aus das es sich um einen verdeckten Transportschaden handelt. Er kann aber bei einem Widerruf :

    "Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten."

    Beispiel: Kaufst ne Grafikkarte und gibst sie versifft zurück. Kann Wertersatz verlangt werden.

    Kaufst du ne Grafikkarte und machst den Karton auf & öffnest das Zubehör zurück. Kann Wertersatz verlangt werden! Weil das über eine prüfung der Ware "wie Sie im Laden möglich gewesen wäre" weit hinaus geht. Machen aber seriöse Shops bei normaler Benutzung der Artikel nicht.

    Abschluss:
    Du hast 14 tage Widerrufsrecht (kann auch erst am 14Tag abgesendet werden, entscheident ist wann abgesendet wird) dabei ist es eigentlich schei... egal wieso/warum/weshalb du zurück sendest. Wobei bei dir halt der TS ist, wenn es nachweisbar ist aber kein problem und der VK darf eigentlich nichts abziehen. Interessant wäre zu wissen wieviel er von welcher Summe abziehen will. Und du hast sowieso 2 Jahre Gewährleistung d.h in den ersten 6 Monaten muss der VK dir Beweisen das der Mangel nicht von Anfang an war. Nach 6 Monaten ist es umgekehrt.

    Keine Rechtsberatung!

    3 Mal editiert, zuletzt von Skydancer (29. Mai 2009 um 23:51)

    • Zitieren
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