Feuerwehrzufahrt / Mietrecht Rage in rage!

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    • Feuerwehrzufahrt / Mietrecht Rage in rage!

      Hallöchen,
      ich muss nach langer Zeit mal wieder einen Rat von der nexgam gemeinde haben! :) Bzw vielleicht ist hier ja auch jemand der Vermietet oder Immobilienkaufmann oder Makler ist. Man wird sehen.

      Folgendes:

      Meine Freundin und ich wohnen seit Juli in einer gemeinsamen Wohnung, die quasi in der Innenstadt liegt. Zum Glück haben wir hinter dem Wohnhaus mehrere Parkplätze für die Parteien des Hauses.

      Natürlich ist es hier so, das man an der Straße parken könnte. Da die Wohnung aber in der Innenstadt liegt sind diese Parkplätze an normalen Werktagen natürlich meist besetzt und zusätzlich kosten sie zu den Stoßzeiten natürlich auch noch.

      Was gibts da also schöneres als auf einem fremden Grundstück zu parken, an dem sogar noch ein Gartentor richtung Fußgängerzone gelegen ist?! :D Sicher, es gibt nicht schöneres, wenn man nicht selber dort Mieter ist.

      Ich bin da ja eigentlich nicht so, ABER die beiden "Parkplätze" die regelmäßig von meist Fremden beansprucht werden stehen direkt in der Feuerwehrzufahrt, das man teilweise gucken muss, ob man beim rausfahren vom Grundstück überlegen muss, ob man nun lieber das Haus oder den Wagen rammen möchte falls man zwischen den beiden nicht durch kommt.

      Nun haben wir das schon x mal mit der Immobilienfirma von uns und mit der von dem Nachbargrundstück (von denen parken da auch gerne welche) besprochen. Aber im Endeffekt habe ich nichts weiter als einen Brief von meiner Immobilienfirma, in der steht das ich eine Notiz ans Auto machen kann und es nicht gestattet sei und das derjenige sich doch bitte bitte bei der Immobilienfirma meldet wenn er das liest.

      Hallo?!? Wer ruft denn da freiwillig an und sagt "hier ich bin die dreiste sau die immer dort parkt"??

      Ich bin Spießbürgerlich natürlich so fit, das ich den Brief von meiner Immobilienfirma mehrfach kopiert habe und die wichtigen Stellen + Telefonnummer makiert habe und seit Tagen diverse Autos die dort parken damit penetriere. Natürlich hab ich den Brief teilweise mehrfach an die gleichen Autos bzw Scheibenwischer gehängt - ich hab bei sowas puste ohne Ende, irgendwann nervts den Typen sicher das der ständig den Brief wegschmeisen muss, außerdem soll er ja wissen das ich ihn beobachte! Rage bruacht ne Kleingarten ihr merkts sicher schon! ;)

      Nun der Hammer: Ich komme heute also von der Arbeit und sehe wieder den Audi TT der dort öfters parkt und bei dem ich es gestern knapp verpasst habe ihm den Brief an die Scheibenwischer zu hängen. So ich will den Brief grad dranmachen, kommt die Frau dem der Wagen gehört.

      "Hallo was machen sie da?"

      Rage: "Hier ist eine Feuierwehrzufahrt, sie dürfen hier nicht parken"

      *killerblick*
      "Das ist mein Grundstück, das nehm ich mir raus hier manchmal kurz zu parken"

      Rage: " äh ja wenns ihr Grundstück ist können sie gerne hier parken, das Problem ist aber das hier ständig andere parken die nicht dazu gehören etc"

      "Ja die problematik wird auch immer schlimmer bla bla vor allem die letzten Wochen"


      Nun bin ich mal sowas von Platt und hab keine Ahnung was ich als Mieter eigentlich überhaupt für Rechte habe, bzw was ich zb von der Immbilienfirma fordern könnte oder auch nicht?! Wie siehts mir der Feuerwehzufahrt aus, die ist nicht beschildert, kann man sich da ans Ordnungsamt wenden?

      Ich mein die Grundstücksbesitzerin (weiss nichtmal ob der ne Wohnung gehört, ich mein die hat das Grundtsück sicher auch vermietet, darrf die überhaupt dann da parken?) machts den Leuten vor, wie sie dort widerrechtlich parken sollen, wie blöd ist das denn? Außerdem denke ich, das man hier einen rot weißen "Poller" am Auffahrtseingang aufstellen könnte, die Immobilenfirma macht aber keine Anstalten. Eine Schranke wäre ja auch ne Idee, oder einfach gekennzeichnete Parkplätze und bei der Ein/Ausfahrt ein Schild wo drauf steht Feuerwehrzufahrt.

      Was kann ich fordern bzw was steht mir als Mieter zu? Ihr wohnt doch nun alle länger alleine als ich, haut mal raus. Hab keine Lust mich mehr darüber aufzuregen das ich kaum ausparken kann etc! :thumbup:

      Kein Bock nochmal durchzulesen, satzbaufehler und rechtschreibfehler sind inklusive wie eh und je!
      SEGA


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rage ()

    • So, hier noch ein Bild zur verdeutlichung.

      Das ist vom Balkon, links ist ein Haus und die Zufahrt wie ihr seht echt schmal, dazu kommt noch der Fahrradstand, direkt bei der Ausfahrt...



      btw. Den schönen Passat oben rechts fahre ich im Moment!
      SEGA


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rage ()

    • Wenn ich mich jetzt nicht groß irre, kannst du in solch einer Situation die Polizei / Ordnungsamt anrufen, die dann auch vorbeikommen sollten. Das sollte für den Fahrzeughalter dann ein Verwarngeld von 35€ geben. Andere Möglichkeit wäre noch, Nummernschild notieren, am besten noch ein Beweisfoto machen und eine Anzeige aufgeben. Das ist dein gutes Recht.

      Wir haben auf unserem Privatgrundstück Grundstück eine eigene Feuerwehrzufahrt. Da auf unserem Grundstück insgesamt fünf Parteien wohnen und wir Vermieter sind, haben wir zum Glück in der Regel keine Probleme.
      Lediglich einmal hat ein Auto nachts (Besuch von einem Mieter) mitten in der Zufahrt geparkt, dass ich mit unserem T4 (verdunkelte Scheiben) ihm voll in die Seite geknallt bin -_-. Seit dem haben wir eigentlich keine Fremdparker mehr in der Zufahrt. 8)


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      Foulon is going abroad
    • 35? Sofern die Feuerwehrzufahrt für die Einsatzwagen nicht mehr zu befahren ist gilt "Gefahr im Verzug". Da kannst du anrufen, die Politessen kommen lassen und sofern sie das ganze wirklich blokiert oder stark beengt wird die Karre sogar abgeschleppt.
    • Wenn ich mich jetzt nicht groß irre, kannst du in solch einer Situation die Polizei / Ordnungsamt anrufen, die dann auch vorbeikommen sollten. Das sollte für den Fahrzeughalter dann ein Verwarngeld von 35€ geben. Andere Möglichkeit wäre noch, Nummernschild notieren, am besten noch ein Beweisfoto machen und eine Anzeige aufgeben. Das ist dein gutes Recht.

      Wir haben auf unserem Privatgrundstück Grundstück eine eigene Feuerwehrzufahrt. Da auf unserem Grundstück insgesamt fünf Parteien wohnen und wir Vermieter sind, haben wir zum Glück in der Regel keine Probleme.
      Lediglich einmal hat ein Auto nachts (Besuch von einem Mieter) mitten in der Zufahrt geparkt, dass ich mit unserem T4 (verdunkelte Scheiben) ihm voll in die Seite geknallt bin -_-. Seit dem haben wir eigentlich keine Fremdparker mehr in der Zufahrt. 8)
      Übel, ich hoffe dir ist nichts passiert bei der Aktion mit dem T5! - Der arme T5! :D

      Das Ding ist ja ich könnte die wohl anzeigen, aber ich habe dann auch die arbeit, die ich mir eigentlich so nicht machen möchte. Zumal ich leider nicht der Typ bin, der andere anzeigt! Peace love and harmony - hehe Und genau diese brauche ich auch, ich muss mich leider ständig aufregen aufgrund der Situation! haha! ^^

      Hatte schon überlegt mal beim Ordnungsamt anzufrufen und zu fragen wie das ist, aber wieso sollten die wegen mir dort hinkommen? Außerdem seh ichs auch nicht ein, ich bin ja nur der Mieter. Mir gehört das hier alles nicht und wieso soll ich die Behörden anrufen für die Leute die dafür bezahlt werden? Die Verwaltung hat anscheinend kein Interesse die Situation endlich mal grundlegend zu klären, die haben bisher keine anstalten gemacht irgendwelche Schilder zu montieren oder mal beim Ordnungsamt oder wo auch immer anzurufen.

      Der Brief der Immofirma mit dem hinweis auf Eigeninitiative bzw Notizen an Autos heften ist das einzige was ich habe, ach ja und ein brief von der anderen Firma, das sie einen Abschleppen werden wenn man dort parkt. Nach anruf dort wurde uns mitgeteilt, dass die das nur so darein geschrieben haben und die eh nicht abschleppen würden aufgrund der anfallenden kosten.
      SEGA


    • 35? Sofern die Feuerwehrzufahrt für die Einsatzwagen nicht mehr zu befahren ist gilt "Gefahr im Verzug". Da kannst du anrufen, die Politessen kommen lassen und sofern sie das ganze wirklich blokiert oder stark beengt wird die Karre sogar abgeschleppt.
      Das ist wohl ne Idee, aber da stehen ständig andere Autos. Ich würde da gar nicht nachkommen bei denen anzurufen bzw wären die Autos oft auch wieder weg bevor die Politessen vor Ort wären.

      Und vor allem was ist Nachts? Ich glaub nicht das die Nachts ne Notdienst beim Ordnungsamt haben! ;) Und Polizei anrufen mitten in der Nacht ist irgendwo auch ne bischen stressig, ich muss jeden Tag um 7 bei der Arbeit sein und brauche meinen Schönheitsschlaf! xD

      Ich hab mich selten so Machtlos gefühlt!
      SEGA


    • Tip:
      Warten bis viele Autos dort parken.
      Dann schnell zu einer Telefonzelle rennen, die Feuerwehr anrufen und sagen das es in dem Gebäude wo du wohnst brennt.
      Problem dürfte in Zukunft gelöst sein...
      Negativ.
      Davon würde ich abraten.

      Gemäß § 145 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer absichtlich oder wissendlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.
      „Der nächste Satz ist eine Lüge. Der vorhergehende Satz ist wahr.“
    • Tip:
      Warten bis viele Autos dort parken.
      Dann schnell zu einer Telefonzelle rennen, die Feuerwehr anrufen und sagen das es in dem Gebäude wo du wohnst brennt.
      Problem dürfte in Zukunft gelöst sein...

      Naja wenn ich mich Strafbar machen wollen würde, hätte man da wohl bessere Möglichkeiten um Schwarzparker von der Zufahrtszone (Feuerwehr hört sich immer so dramatisch an) fern zu halten. :D

      Irgendwelche Rechtsgrundlagen gibts doch immer irgendwo. Im Endeffekt handelt es sich ja nur darum das ich als Mieter denke, das ich irgendwo doch ein Recht darauf habe das es durch die Verwaltung geklärt wird. Die bisherigen Tipps sind leider undurchführbar für mich! xD
      SEGA


    • Azazel schrieb:

      35? Sofern die Feuerwehrzufahrt für die Einsatzwagen nicht mehr zu befahren ist gilt "Gefahr im Verzug". Da kannst du anrufen, die Politessen kommen lassen und sofern sie das ganze wirklich blokiert oder stark beengt wird die Karre sogar abgeschleppt.



      Der Regelsatz liegt hier bei 35€, sofern keine Notsituation eintritt, in welcher die Zufahrt befahrbar sein muss.


      @Rage
      Mir ist nichts passiert, nur der andere Wagen war "etwas" demoliert. Glück gehabt.
      Und es war ein T4 :D


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      Foulon is going abroad
    • Azazel schrieb:

      Bei Feuerwehrzufahrten und ähnlichem kann auch ohne konkrete Notsituation abgeschleppt werden. Die Gefahrensituation muß noch nicht eingetreten sein.


      Kann, aber wird im Normalfall nicht.
      Ich habe mal eben die aktuellen Strafen rausgesucht:

      53 Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 €

      53.1 und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 50 €, 1 Pkt.


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      Foulon is going abroad
    • Azazel schrieb:

      Hm, was du da zitierst sind jedoch lediglich die Regelsätze fürs Bußgeld und hat mit dem abschleppen lassen reichlich wenig zu tun.

      In 53.1 steht ja auch nicht "50 Euro + 1 Punkt + kostenpflichtiges abschleppen"


      Ich habe weiter oben auch lediglich von den Regelsätzen geschrieben ;).
      Abgeschleppt wird man mittlerweile selten. In der Regel bekommen man "nur" das Verwarngeld von 35€.


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      Foulon is going abroad
    • MC_IRC schrieb:

      Wir haben hier einen Miter, der seit April sein Anhänger im Parkplatzknappen Innenstadt von Karlsruhe festgekettet hat. Wunderbar, nimmt schön ein Platz weg... X(


      Steht der immer auf der selben Stelle und auf einem öffentlichen Parkplatz? Wenn ja, Ordnungsamt. 2 Wochen PArken auf der selben Stelle ist das Maximum,
    • Bei Feuerwehrzufahrten und ähnlichem kann auch ohne konkrete Notsituation abgeschleppt werden. Die Gefahrensituation muß noch nicht eingetreten sein.


      Kann, aber wird im Normalfall nicht.
      Ich habe mal eben die aktuellen Strafen rausgesucht:

      53 Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 €

      53.1 und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 50 €, 1 Pkt.
      Gut das dir nichts passiert ist! :D Mit nem T4 hat man natürlich gut was um sich herum!

      Die Zufahrt ist ja nicht amtlich gekennzeichnet! xD Das ist u.a. auch ein riesen Problem, sonst würde ich diesen Satz gleich als Kopie mit zu dem Brief heften den ich hinter die Schiebenwischer hänge! :(

      ich glaube inzwischen, das meine penetrante Art dazu geführt hat, das immerhin 1-2 Autos hier nichtmehr parken die sonst hier ihr unwesen trieben - mal abwarten! ^^ Gibts ja aber noch viele andere! ;D
      SEGA