PlayStation 4

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    • So, da mir der Error CE-34878-0 bei Cod auf den Geist ging und ich daher die Kampagne nicht weiterspielen durfte, habe ich gestern eine neue weisse PS4 gekauft. UND?
      Soeben kam der Error wieder an derselben Stelle! AHHHRRGHH

      habe jetzt den alten Spielstand gelöscht und werde die Story neu beginnen.
      Wenn es dann nicht besser wird, beiss ich die Tischkante.
      Sowas beklopptes...
    • Hazuki-san schrieb:



      Rechnung nicht irgendwie auftreibbar oder neu ausstellbar? Wo hast du sie gekauft?

      Was glaubst du bekommst du für eine defekte PS4?

      Ja, das habe ich schon gemacht.

      Nein die finde ich nicht, habe die Konsole vor 3 Monaten mit EC Karte beim Media Markt in Minden gekauft.


      Keine Ahnung. 150€ oder so vlt.


      Kontoauzug mit der Zahlung ausdrucken. Anhand der Zahlencodes und des Datums können die dir einen Kassenzettel nachdrucken.
      Wenn natürlich auch kein Kontoauszug mehr vorhanden dann..... :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Skydancer ()

    • Kyo schrieb:

      So, da mir der Error CE-34878-0 bei Cod auf den Geist ging und ich daher die Kampagne nicht weiterspielen durfte, habe ich gestern eine neue weisse PS4 gekauft. UND?
      Soeben kam der Error wieder an derselben Stelle! AHHHRRGHH

      habe jetzt den alten Spielstand gelöscht und werde die Story neu beginnen.
      Wenn es dann nicht besser wird, beiss ich die Tischkante.
      Sowas beklopptes...



      Alle Updates drauf? Spiel & Systemupdates?
      Kamera angeschlossen? Wenn ja, abklemmen.
    • Skydancer schrieb:

      Hazuki-san schrieb:



      Rechnung nicht irgendwie auftreibbar oder neu ausstellbar? Wo hast du sie gekauft?

      Was glaubst du bekommst du für eine defekte PS4?

      Ja, das habe ich schon gemacht.

      Nein die finde ich nicht, habe die Konsole vor 3 Monaten mit EC Karte beim Media Markt in Minden gekauft.


      Keine Ahnung. 150€ oder so vlt.


      Kontoauzug mit der Zahlung ausdrucken. Anhand der Zahlencodes und des Datums können die dir einen Kassenzettel nachdrucken.
      Wenn natürlich auch kein Kontoauszug mehr vorhanden dann..... :rolleyes:

      Die Kontoauszug kann er ja bei seiner Bank noch mal bekommen, also hat er kein Problem X(
    • Skydancer schrieb:

      Kyo schrieb:

      So, da mir der Error CE-34878-0 bei Cod auf den Geist ging und ich daher die Kampagne nicht weiterspielen durfte, habe ich gestern eine neue weisse PS4 gekauft. UND?
      Soeben kam der Error wieder an derselben Stelle! AHHHRRGHH

      habe jetzt den alten Spielstand gelöscht und werde die Story neu beginnen.
      Wenn es dann nicht besser wird, beiss ich die Tischkante.
      Sowas beklopptes...



      Alle Updates drauf? Spiel & Systemupdates?
      Kamera angeschlossen? Wenn ja, abklemmen.[/

      Jap, alles auf neustem Stand. Kameras weg. Die Schwarze wurde sogar gelöscht u zurückgesetzt.
    • Weiss Jemand, wie hoch die Latenz zwischen zwei Aufnahmen (i. e. die Zeit zwischen dem Ende und der Neuaufnahme eines Videos, bei nochmaligem "Double Tap" des Aufnahmebuttons) ist?

      Muss leider noch etwas auf eine dedizierte Aufnahmelösung warten und habe mir gedacht, ich könnte in der Zwischenzeit einfach meinen Handy Timer alle 13 Minuten losgehen lassen, so dass ich genau weiss wann ich eine neue Aufnahme starten muss.
      Jesus died for his sins.Jesus starb für seine Sünden.
    • Hazuki-san schrieb:

      Killzone habe ich überhaupt nicht.
      Ich glaube nicht, dass der Fehler was mit Networking zu tun hat. Habe auch ehrlich gesagt keine Lust mehr weitere Sachen auszuprobieren. Wenn ich da in dem letzten Zitat schon sehe, dass er seit einem Tag den Fehler nichtmehr hat, da kann ich nur mit den Augen rollen. Ich dachte gestern nach 6 Tagen auch das Problem hätte sich erledigt, trotzdem kam es heute morgen wieder.

      Umtauschen. Anhand der EC-Karten-Zahlung kannst du nachweisen dass du sie im Media Markt gekauft hast vor 3 Monaten. Das Teil hat 1 Jahr Garantie. Also entweder vom Media Markt die Rechnung neu austellen lassen oder direkt über Media Markt umtauschen. Fertig.
    • Mr.Deadshot schrieb:

      Das Teil hat 1 Jahr Garantie.


      Die er nach 3 Monaten noch garnicht in Anspruch nehmen muss und die auch nur den Hersteller betrifft (und dementsprechend auch beschränkt werden kann, da freiwillig).

      Was er braucht ist die s. g. Gewährleistung. Da er noch im Zeitraum von 6 Monaten liegt gilt keine Beweislastumkehr, so dass ein Umtausch überhaupt kein Problem darstellt und auch Händlerseitig nicht beschränkt oder gar umgewandelt werden kann

      Dahingehend sollte man sich auch nichts anderes einreden lassen. Einige Händler kommen einen dann mit "Müssen wir einsenden. Dauert ein paar Wochen." Dies ist definitiv nicht Rechtskonform. Es bleibt dem Käufer überlassen, welche Art der Nacherfüllung gewünscht ist. Schlägt die gewählte Nacherfüllung zweimal fehl, kann vom Kauf zurückgetreten werden. Eine Beschränkung dieser Regelung durch die AGB ist nicht möglich.
      Jesus died for his sins.Jesus starb für seine Sünden.
    • Funktioniert aber in der Praxis meistens nicht. Und mal ehrlich wer geht wegen ner 399€ Konsole zum Rechtsanwalt?

      Meistens wird nämlich dann mit Gefahrenübergang argumentiert -> siehe unten. Desweiteren kann der Händler erstmal prüfen ob ein berechtiger Gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt. Und genau deswegen wird meistens eingeschickt, u.a.auch weil l min. 60-70% der angeblichen Mängel unbegründet sind.

      Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.


      Gegenteil: Produkt hat 3 Monate funktioniert.


      Dann gibt es noch:
      "Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann...."
      dazu passt auch:
      "Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB)."

      Imho sind die Umstände (Verkäufer wird übers Ohr gehauen, zb. Wasserschaden) oder der erhebliche Aufwand auslegungssache. Deswegen entscheiden auch viele Gerichte unterschiedlich. Oft läuft es aber so wie hier beschrieben. Ich hatte dieses Jahr ein Seminar mit einem Anwalt der hat mir etliche Fälle gezeigt mit Gutachten und alles pipapo.

      Ich nehm hier einfach mal als Beispiel Spülmaschine, kein Händler wird eine 3-4 Monate alte defekte Spülmaschine umtauschen. Gleiches gilt für Mobiltelefone, ich kann schon gar nicht mehr zählen wieviele Geräte wir abgeschrieben haben wegen verdeckten Schäden.
    • Abgesehen davon, dass sich dein Zitat auf Verbrauchsgüter bezieht (eine Spielekonsole fällt wohl kaum darunter. Hierbei handelt es sich um ein Gebrauchsgut), ist es in diesem Fall kaum haltbar.

      "Es sei denn das Gegenteil wäre offensichtlich" ist nur dann haltbar, wenn die Konsole offensichtliche äußere Schäden aufwies oder dran rumgeschraubt wurde.
      Jesus died for his sins.Jesus starb für seine Sünden.
    • Die PS4 hat 1 Jahr Hersteller-Garantie in Deutschland. Sobald er die Rechnung hat kann er sie bei Sony kostenlos in Reparatur geben oder aber er macht es über dne Media Markt (die dann auch nichts anderes tun als das Gerät für ihn einschicken).

      Gewährleistung wird erst nach Ablauf der Garantie interessant und ist, wie Skydancer schon sagt, nicht unbedingt viel Wert. Bzw. hängt dann stark von der Kulanz des Händlers ab.
    • Naja, aber in der Realität ist es doch meist ehr anders herum. Als erstes und am einfachsten, nutzt man die Gewährleistung direkt beim Händler. Das sich wirklich ein Händler quer stellt, ist zumindest bei den größeren Ketten ehr unwahrscheinlich. In der Regel spricht man dort als erstes , und bekommt auch am schnellsten den Ersatz. Erst wenn das nicht greift, kontaktiert man doch den Hersteller direkt. Unter anderem auch allein schon deshalb, weil die Gewährleistung effektiv nur 6 Monate erfüllt wird ( danach gibt es zuviel Probleme ), und Garantie ( je nach Produkt ) mehrere Jahre betragen kann.
    • Darkshine schrieb:

      Mr.Deadshot schrieb:

      Die PS4 hat 1 Jahr Hersteller-Garantie in Deutschland.

      Läuft bei meiner PS4 jetzt die Tage aus. Immerhin habe ich bei Amazon gekauft.

      Black Sun schrieb:

      Naja, aber in der Realität ist es doch meist ehr anders herum. Als erstes und am einfachsten, nutzt man die Gewährleistung direkt beim Händler.
      Der macht doch auch nichts anderes als das Produkt einschicken. Nur, dass es für dich als Kunde dann länger dauert. Da ruf ich doch lieber den Hersteller an, der schickt mir nen vorfrankiertes Paket und ich bekomme meist schnell Ersatz oder mein Produkt repariert zurück.

      Außer natürlich, der Händler gibt dir sofort ein neues Produkt als Ersatz. Das ist bei MediaMarkt afaik aber nicht der Fall.
    • Mr.Deadshot schrieb:

      Die PS4 hat 1 Jahr Hersteller-Garantie in Deutschland. Sobald er die Rechnung hat kann er sie bei Sony kostenlos in Reparatur geben oder aber er macht es über dne Media Markt (die dann auch nichts anderes tun als das Gerät für ihn einschicken).

      Gewährleistung wird erst nach Ablauf der Garantie interessant und ist, wie Skydancer schon sagt, nicht unbedingt viel Wert. Bzw. hängt dann stark von der Kulanz des Händlers ab.


      Bitte was? Mit Verlaub. Nach Ablauf der freiwilligen Garantie von einem Jahr kann er sich mit der Gewährleistung höchstens noch den Allerwertesten abwischen.

      Um das mal kurz klarzustellen:

      Garantie: Freiwillig. Wird vom Hersteller erbracht. Zwischen 0 Jahren und lebenslang.

      Gewährleistung: Gesetzlich. Gewerblicher Händler wird in die Pflicht genommen. Gültigkeit: Allgemein 2 Jahre. Nach 6 Monaten aber Beweislastumkehr (daher effektiv für den Kunden eigentlich nur 6 Monate, da der Händler ab dem 7. Monat die fachliche Meinung eines Sachverständigen voraussetzen kann, dessen Kosten erst einmal vom Kunden getragen werden müssen). Kann, im Falle von Gebrauchtware, auf 1 Jahr verkürzt werden (die Beweislastumkehr bleibt hiervor allerdings unangetastet).

      Um mal das gute alte Media Markt Firmenmotto zu rezitieren: "Media Markt - ich bin doch nicht blöd"

      Also hin da und auf sein Recht bestehen.
      Jesus died for his sins.Jesus starb für seine Sünden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Consolefan ()

    • Ich versteh irgendwie das Problem nicht, bzw. deine "erklärende" Art?! Vielleicht missverstehen wir uns auch.

      Klar kann man auch einfach zum Händler gehen und das Teil dort abgeben nach 3 Monaten. Man kann alternativ aber auch einfach von seiner Garantie gebrauch machen und direkt über den Hersteller gehen.

      Im Endeffekt ist es egal. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass eine 3 Monate alte PS4 die als "neu" erworben wurde in jedem Fall ausgetauscht werden kann, wenn sie defekt ist. Sofern man mit EC-Karte oder per Kreditkarte gezahlt hat sollte es zudem kein Problem sein, wenn man seine Rechnung verloren hat.