Solch eine Aussage kann nur kommen, wenn man sich mit dem Thema nicht weiter beschäftigt hat.
Ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung ist gar nicht so kompliziert und(!) man ist auf der sicheren Seite.
Widerrufsbelehrung machen mutige selbst / greifen auf eine aktuelle zurück und AGBs zB sind nicht einmal Pflicht. Hast du keine, greift das BGB. Ist nicht unbedingt von Vorteil, aber es geht auch ohne.Dein letzter "Tipp" kann erst recht nach hinten losgehen, da angenommen werden kann, dass hier bewusst etwas verschleiert werden sollte, wenn das mal rauskommt.
Welche Wahl hätten die Sammler [size=10]dann? Nach 20-40 Auktionen im Jahr das Hobby an den Nagel zu hängen oder bis zum nächsten Jahr warten? Ich glaube kaum dass das hier für irgendjemanden wirklich attraktiv klingt. ^^[/size][size=10][/size]
Es bestehen nun mal Informationspflichten beim Onlinehandel, da kommt man um eine vernünftige AGB eh nicht rum auch wenn diese keine Pflicht sei.
Als Kleinunternehmer hat man was das Finanzamt betrifft ein etwas leichteres Leben, bei Ebay spielts aber keine Rolle, dort ist ein Unternehmer ein Unternehmer alle mit gleichen Pflichten. Und dass man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer Id kriegt ist dir wohl klar oder?