Sicher? Wäre mir neu, dass der auch in AoE funktioniert.
Starcraft: There is no cow level
Sicher? Wäre mir neu, dass der auch in AoE funktioniert.
Starcraft: There is no cow level
Allyourbasearebelongtous - Warcraft 3/Empire Earth
Edit: Wieso ist das eigentlich im OT?
/moved
clown: Davon abgesehen, dass man imo sehr wohl erwarten darf, ein Medium am Releasetag in den Händen zu halten (zumal eben dieser als garantiertes Lieferdatum angegeben wurde), nervt mich momentan mehr, dass die Dame vom Support meine Bestellung scheinbar völlig gegen die Wand gefahren, sprich, exakt das Gegenteil von dem bewirkt hat, was ich mit meinem Anruf zu erreichen versuchte. Aktueller Status ist unverändert und ich befürchte, dass das gar nichts mehr wird. Ganz großes Kino.
Habe gerade mal (telefonisch) beim Amazon-Support nachgefragt, wie es ausschaut, da der Versand meiner Bestellung nun einige Stunden lang 'vorbereitet' wurde.
Ergebnis: Nach etwas unkoordiniertem 'Herumfummeln' der netten Dame, steht die Bestellung nun wieder auf 'Noch nicht versandt'. ![]()
Naja, vermutlich kann ich froh sein, dass sie sie nicht aus Versehen storniert hat. Kommt es mir eigentlich nur so vor, oder wird der Support auch immer schlechter?
"Versand wird vorbereitet." Mal sehen, ob selbiger heute noch erfolgt.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass selbst die aktuellste Mobile-Highend-Graka potent genug ist, um aktuelle Titel adäquat in 4K auszugeben. Da hakt es dann aber nicht beim Speicher.
Die 4K-Displays bei Notebooks dienen momentan doch eher der Kundenfängerei als dass sie einen tatsächlichen praktischen Nutzen hätten; ähnlich wie bei TVs auch.
Das weiß ich natürlich, aber wer bewegt sich schon im 4k-Bereich? Ein weiterer Fall, bei dem mehr Speicher 'nötig' wäre, ist ein Multiscreen-Setup. Aber auch hier: Wer benutzt das schon? Zumal es in diesem Fall ja ursprünglich um ein Notebook ging.
auf grafiklevel der one wirst du damit die aktuellen titel schon zocken können, damit es allerdings besser aussieht, brauchen viele titel bereits 4gb oder mehr vram, z.b. the evil within oder auch mordors schatten.
'Viele Titel'? Welche denn noch? Ich erkenne hier keinen Trend. Geschätzte 90% kommen immer noch problemlos mit 2 GB aus. Und ich könnte wetten, dass Mordors Schatten selbst mit 'High'-Texturen um Längen besser aussieht, als die XBO-Version. Die brauchen zwar immer noch 3 GB, aber 6 sind zum aktuellen Zeitpunkt schon irrwitzig.
@Glas: Die Graka ist Schrott. Vernünftige HW gibt's leider nicht zum kleinen Preis. GTX 760 sollte es mindestens sein; eher noch 770. 780 (Ti) lohnt, angesichts des immensen Preisunterschieds, aber nicht (hab selbst eine; vorher 'ne 770).
Kein Problem. Mir fällt gerade auf, dass ein wichtiger Punkt evtl. etwas untergegangen ist: Der in meinem Quote fett geschriebene Teil des Abs. 3 sagt nämlich aus, dass ein potentiell inhaltsgleiches Medium quasi 'auto-indiziert' ist, bis es der BPjS explizit vorgelegt wird. Erst wenn letzteres geschieht, tritt die zitierte Regelung (im Grunde nur eine Formalität, keine tatsächliche Prüfung im Rahmen des Indizierungsverfahrens) in Kraft.
Das heißt, dass die Verantwortung hier in erster Linie beim Handel und den Nutzungsrechteurhebern liegt. Die BPjM ist ja nicht exklusiver Adressat des JuSchG. ![]()
Ja, indirekt. Mit diesem speziellen Fall hat die FSK (bzw. hier wohl eher USK) aber nichts zu tun, da es um ungeprüfte Importgames geht. Und diese darf die BPjM, wie du sicher weißt, jederzeit indizieren, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind (zu welchen eben auch Inhaltsgleichheit gehört).
Und obwohl 'die Paragraphen' hier eigentlich unnötig sind, da der Release, wie wir ja festgestellt haben, bereits ein paar Tage zurück liegt und Shops den Titel vermutlich nicht präventiv in Bereichen anbieten, die ausschließlich verifizierten Erwachsenen zugänglich sind, bin ich trotzdem mal so frei, den (gekürzten) §15 JuSchG zu zitieren:
ZitatAlles anzeigen(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1.
einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2.
an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3.
im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4.
im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
5.
im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6.
öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
7.
hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.[...]
(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
[...]
Laut Website der BPjM darf der/die Vorsitzende, im Falle des §15 Abs. 3, allein, also ohne das Gremium, entscheiden, dass ein Titel auf den Index wandert. Das geht dann natürlich vergleichsweise flott.
ZitatWird der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein solches Medium vorgelegt und steht für die/den Vorsitzende/n der BPjM fest, dass es ohne Zweifel mit einem bereits indizierten Trägermedium inhaltsgleich ist, entscheidet sie/er ohne die Beteiligung von 3er- bzw. 12er-Gremium. Erscheint die Inhaltsgleichheit dagegen als zweifelhaft, führt die/der Vorsitzende eine Entscheidung der Gremien über die Inhaltsgleichheit herbei.
Was nichts daran ändert, dass dieser Thread für Wertfragen und topic-bezogene Diskussionen reserviert ist.
Lass es mich anders ausdrücken: Wie und wo ihr eure privaten Probleme bereinigt, ist mir vollkommen egal, solange es nicht hier im Board geschieht. Alle weiteren Posts dazu werden gelöscht.
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Dieser Thread ist der falsche Ort, um eure persönliche Fehde auszutragen. Regelt das per PN.
Nexgam unterscheidet zwischen 'Artikeln' und 'Tests'. Bei ersteren fehlt die Wertung. Demnach hat sich der Redakteur bei Mordors Schatten wohl dazu entschlossen, einen Artikel zu schreiben. Beim Drive Club-Test befindet sich die Wertung aber genau da, wo ich schrieb. Scroll einfach mal weiter nach unten.
Und ja, momentan stellt es sich so dar, als würde es niemanden kümmern. Was imo bedauerlich ist, da es sich definitiv nicht um eine Lapalie handelt. Ich kann halt auch nicht mehr machen, als es an die Technik weiterzugeben.
Die stehen in dem unscheinbaren Kasten unter den Comments und den Tags. Hab diesen Missstand auch schon zweimal angesprochen... scheint aber niemanden wirklich zu jucken bzw. wird die Dringlichkeit wohl recht niedrig eingestuft. ![]()
/moved2multi
Topic: Aufgesetzte Social-Features. Klassische Single Player-Spiele sieht man dieser Tage fast gar nicht mehr.
Außerdem offensichtliche 'Abzockmodelle', wie Mikrotransaktionen oder teurer DLC, bei dem deutlich erkennbar ist, dass er ursprünglich Teil des Hauptspiels war.
Da ich gerade ebenfalls keine Lust habe, Paragraphen herauszusuchen, versuche ich's mal mit simpler Logik: Warum sollten die diversen Importshops den Titel unter dem (virtuellen) Ladentisch anbieten, wenn er nicht indiziert ist? ![]()
Wobei es hier eigentlich sowieso keine Unvereinbarkeit gibt. Der Release liegt ja schon ein paar Tage zurück. Vielleicht hat die besagte Prüfung bereits stattgefunden.
Davon ab hat die FSK nichts mit der BPjS zu tun. Vielleicht verwechselst du auch etwas.
Kann man pauschal kaum sagen. Einige sind teurer geworden, andere nicht. Dir kann eher geholfen werden, wenn du nach bestimmten PCBs fragst.
Nun, die Preise im Guide sind nicht unbedingt up-to-date, aber er ist vollständig. Mit anderen Worten: Was sich dort nicht findet, gibt es nicht auf dem AES.
Bei deinem Dodgeball handelt es sich demzufolge, wie schon mehrfach festgestellt wurde, um eine Conversion. Preis dürfte bei ca. 150€ liegen.
Deine Anfrage im Wertfragen thread hätte vollkommen ausgereicht, imo; hier fällt Nix unter den Tisch, keine Angst
This. Und zu.