Unfassbar: Die kuriosesten Steuern in Deutschland
Kino, Kaffee, Speiseeis: Deutscher Steuer-Irrwitz
Kein Witz: Beim Kinobesuch kassiert der Staat mit.
Unfassbar: Die kuriosesten Steuern in Deutschland
Mineralölsteuer? Kennen Sie! Kinosteuer? Eher nicht! Geht es um Einnahmequellen, sprich Steuern, sind Politiker erstaunlich kreativ - ungewöhnliche Steuern, die es wirklich gibt.
In den USA gab es Pläne für eine Versteuerung von Schönheitsoperationen, in Italien wurde über eine SMS-Steuer nachgedacht: Kein Monat vergeht, ohne dass ein Politiker eine neue Idee ausposaunt, wie man das Staatssäckel füllen könnte. Die jüngste Kuriosität hierzulande, die "Fast-Food-Steuer", wurde abgeschmettert. Das Finanzministerium wusste nicht, wie man ungesunde Lebensmittel per Gesetz mit Steuersätzen belegen soll, daher verschwanden die Pläne im Papierkorb.
Allerdings sind ungewöhnliche Steuern keine Modeerscheinung. Einige gibt es seit Jahrhunderten, andere wiederum wurde nach kurzer Zeit wieder abgeschafft. Welche Kuriostäten den Haushalt sonst noch aufbessern oder in der Vergangenheit Geld in die Staatskassen spülten, können Sie in der Galerie studieren.
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Biersteuer
Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Sie wurde schon im Mittelalter unter Namen wie Bierziese, Bierpfennig, Trankgeld oder Malzaufschlag erhoben. Steuerpflichtig sind Brauereien und Importeure. Hobbybrauer, die jährlich weniger als zwei Hektoliter produzieren, sind von der Steuer befreit. Das jährliche Aufkommen liegt bei etwa 800 Millionen Euro.
Schaumweinsteuer
Für sekthaltige Getränke wurde eine Luxussteuer eingeführt - und je nach Konjunkturlage wieder abgeschafft. Die Steuer in der heutigen Form gibt es seit 1952. Der Steuertarif beträgt 136 Euro pro Hektoliter. Für Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von weniger als 6 Volumenprozent beträgt die Steuer 51 Euro pro Hektoliter. Das jährliche Aufkommen der Schaumweinsteuer beträgt etwa 450 Millionen Euro.
Kinosteuer
Die Kinosteuer gehört zu den Vergnügungssteuern. Vergnügungssteuern wurden bereits im Mittelalter "erfunden", um über das Vergnügen der Reichen (Glücksspiel etc.) die Armenhilfe zu finanzieren. Neben Kinobesuchen werden auch Tanzveranstaltungen und Spielautomaten besteuert. Die Steuer müssen die jeweiligen Betreiber entrichten. Das jährliche Aufkommen der Vergnügungssteuer liegt bei etwa 500 Millionen Euro
Kaffeesteuer
Mit dem Siegeszug des Kaffees seit dem 17. Jahrhundert wurde auch der Fiskus auf das schwarze Gebräu aufmerksam. Bereits im 18. Jahrhundert gehörten die Kaffeezölle zu den wichtigsten Finanzzöllen überhaupt. 1949 wurde schließlich die Kaffeesteuer eingeführt, die von Importeuren und Röstern gezahlt wird. Der Kaffeekonsum der Deutschen spült jährlich fast eine Milliarde Euro in die Kassen des Bundes.
Speiseeissteuer
Steuern auf Eis? Die fiskale Verzweiflung muss groß gewesen sein, als eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahr 1930 diese Unterart der Getränkesteuer in Kraft setzte. Die Steuer wurde bis in die siebziger Jahre hinein von den Bundesländern erhoben. Als letztes Bundesland schaffte Bayern 1972 die Speiseeissteuer ab, die zehn Prozent vom Verkaufspreis betrug.
Spielkartensteuer
Wie viele anderen Steuern auch ist die Spielkartensteuer uralt. Im Mittelalter bereicherten sich Adlige am Kartenspiel ihrer Untertanen. 1919 wurde diese Steuer offiziell zur Verbrauchsteuer erklärt. Wegen ihres geringen Ertrags wurde die Spielkartensteuer in Deutschland abgeschafft - allerdings erst im Jahr 1981! Die Steuerhöhe richtete sich nach der Anzahl der Blätter sowie nach ihrer Dicke. So betrug die Steuer für ein Kartenspiel aus Papier mit weniger als drei Lagen 30 Pfennig.
Zucker- und Salzsteuer
Die Salzsteuer dürfte eine der ältesten Steuern sein, die in der Entstehung noch auf das römische Vorbild zurückgriff. Die vielen verschiedenen Abgaben auf das Salz wurden 1867 vereinheitlicht. Die Zuckersteuer wurde erstmals 1841 erhoben. Beide Steuern wurden erst 1993 im Zuge der EU-Harmonisierung abgeschafft. 1992 brachte die Zuckersteuer dem Fiskus noch 183 Millionen DM, die Salzsteuer 54 Millionen DM.
Zündwarensteuer
Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nahmen die Politiker 1909 die Zündhölzer ins steuerliche Visier. Zwischen 1919 und 1923 wurde die Abgabe auf Feuerzeuge und Feuersteine ausgeweitet. In der Bundesrepublik gingen die Einnahmen aus dieser Steuer stetig zurück, so dass sie als Bagatellsteuer 1981 abgeschafft wurde.
Leuchtmittelsteuer
Kerzenwachs wurde schon im Mittelalter besteuert. Im letzten Jahrhundert kamen findige Politiker auf die Idee, auch Glühkörper und Glühlampen mit einer Abgabe zu belegen.1949 führte die Bundesrepublik diese Steuer ein. Die Leuchtmittelsteuer wurde 1993 abgeschafft. 1992 betrug das Aufkommen noch 200 Millionen DM.
Teesteuer
Ähnlich wie beim Kaffee weckte auch die zunehmende Verbreitung des Tees seit dem 17./18. Jahrhundert Begehrlichkeiten beim Fiskus. Nach diversen Zöllen kam schließlich 1950 die einheitliche Teesteuer. Die Teesteuer war als Ergänzung zur Kaffeesteuer gedacht. Jedoch kam sie nie an deren Ertrag heran. 1992 lag er bei 59 Millionen DM. Im Unterschied zur Kaffeesteuer wurde die Teesteuer 1993 abgeschafft.
Gamertag: Odins Schwert
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Master System 2 , Mega Drive
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