Informationspflicht
Ist der falsche Ansatz, denn die Informationspflicht betrifft nach Rundfunkstaatsvertrag ein komplett anderen Bereich (Sendeanstalten --> Behörden).
Was Du sicher meinst ist die Grundversorgung. Und die kann halt verschieden interpretiert werden. Im Rundfunkstaatsvertrag ist jedoch für die ÖR-Sendeanstalten in §11 festgeschrieben:
QuoteIhre Angebote haben der Bildung,Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kulturanzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.