- Offizieller Beitrag
Jupp... ![]()
Jupp... ![]()
Dann find ich das sehr merkwuerdig
Hab nen Pal MD2 nen PAL 32X, den ich per Bastellösung ans MD angeschlossen hab weil der Deppchef von dem ichs bei ebay ersteigert hab das kabel immer noch nicht rausgerückt hat. Das Modul isn ganz normales US-Virtua Racing Deluxe mit nem gelben Indycar aufm Aufkleber.
Ich nehm ma an bei dir siehts bis auf die Bastellösung genauso aus, deshalb wunderts mich dochn bissel dass es bei dir funktioniert und bei mir nicht
ist an sich nicht weiter wild weil ich auchn PAL VRDeluxe hab aber komisch isses schon, nuja was solls ![]()
ZitatOriginal von Mr. Saturn
Ich habe jetzt nur mal die getestet die ich habe...Toughman Contest: [COLOR=orangered]läuft nicht![/COLOR] (Hinweis:
[/COLOR][/B]
Also, Toughman Contest hab ich auch als NTSC Versiion, läut aber einwandfrei auf meinem PAL 32X
Hm, gibt´s also auch noch Unterschiede, dann schreibe ich bei den Titeln am besten "unterschiedlich" hin... ![]()
Solange nicht nachher ueberall "unterschiedlich" steht ![]()
ist nur ne Theorie.... aber könnte es nicht auch am Mega Drive liegen ?
Gerade vom einser gibt es ja zig Versionen die sich auch in Sachen Ländercode unterscheiden.
Hmm wär auch ne Möglichkeit, wobei ich nen 2er einsetz und der SaturnMann glaub ich auch. Keine Ahnung obs da große Revisionsunterschiede gab.
Bei Mortal Kombat 2 laufen übrigens beide 32X-US-Module die ich hab, obwohl ich mich immer noch wunder warum die es überhaupt durch den Zoll geschafft haben
Beide Päckchen sind vom Zoll geöffnet gewesen und trotzdem hat keiner drauf geachtet, dass die Einfuhr nach Deutschland irgendwie nicht so ganz gestattet ist ![]()
Bei dem einen Päckchen war zusätzlich noch nen Pappschildchen draufgeklebt, dass besagte, dass eine Rechnung fehlt... kein Wunder, auf dem Begleitaufkleber vorne drauf war auch 'gift' angekreuzt. Nunja alles etwas merkwürdig, aber was solls ![]()
was soll der Zoll den groß machen ? das Spiel ist ja nicht verboten sondern nur beschlagnahmt. Also besitzen darf man es ... nur halt nicht verkaufen.
Sehr intelligent, das Spiel ist zur Beschlagnahmung vorgesehen.
Und wer kann wohl auch beschlagnahmen!?!?!? Ja, genau, der Zoll! :kopf:
Äusserst viel Glück gehabt!
Denn in Deutschland darf man es auch nicht besitzen!
Deshalb heißt es ja auch beschlagnahmt!
also nach meinen Infos darf man die Spiele sehrwohl besitzen. Das ist keine Straftat. Nur der aktive Handel damit ist absolut verboten.
Und in dem Fall ist man ja bereits der Besitzer des Spiels..
also ich hab gerade nochmal nen bischen gegoogelt..... es ist wichtig nach welchem § der Titel beschlagnahmt wurde. Mortal Kombat, Manhunt usw fallen unter $131 StGB. Bei diesen ist der Besitz erlaubt nur der Handel und Bewerben verboten.
Medien die unter einen anderen § fallen sind ganz verboten und auch der Besitz strafbar
also bei § 131 StGB ... ( wo auch Mortal Kombat 2 rein fällt
)
ZitatAlles anzeigenGewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.
also wie man oben lesen kann ist der Import nur strafbar wenn man den Titel anderen zugänglich machen will oder handelt. Für den Eigengebrauch muß man nichts befürchten.
Demnach hat der Zoll keine Berechtigung den Titel einzubehalten solange es keinen Grund zur Annahme gibt das man ihn Verkaufen,Verschenken oder ähnliches mit anstellen will.
ZitatOriginal von Niko
der SaturnMann
![]()
Sorry, aber beschlagnahmen heißt für mich halt was anderes.
Mal n blödes aber trotzdem passendes Beispiel:
Haschich ist, wenn man es für den Eigengebrauch benutzt, in gewissen Mengen nicht strafbar. Wird man aber damit erwischt, wird es einem abgenommen oder auch beschlagnahmt.
Der Zoll würde es auch beschlagnahmen, wenn er es in einem Paket finden würde, auch wenn es zum Eigenbedarf wäre, da er das ja nicht wissen kann.
Das selbe Spiel bei den Titeln, die zur Beschlagnahmung eingeordnet sind. Woher sollten denn die Zöllner wissen, ob das Game nur zum Eigenbedarf und an eine Person über 18Jahre geht!? Nur hat der Zoll dort wohl keine Ahnung gehabt.
Jab so seh ich das auch mit dem 'glück gehabt'. rein von der theorie her haetten sies einkassieren muessen. aber ich denk ma die kennen sich nicht unbedingt mit so 'antiken' dingen aus
sowohl meine 2 x MK2 NTSC 32X wie auch mein PAL MK2 fuers MD sind glatt durchgekommen *freu*
Passieren tut einem da wohl nichts wenns denn doch bemerkt wird, aber es wird halt einbehalten und das wars dann mit dem spielspaß ![]()
aber das mit dem strafbaren besitz wuesst ich gern mal wie sich der staat das vorstellt. denken die jeder hat die liste der bpjm abonniert und geht alle seine besitztuemer regelmaeßig durch um etwaige illegalitaeten feierlich zu verbrennen?
also einbehalten dürfen sie es ja eigentlich nicht wie oben beschrieben...
Wenn sie es doch tun, müssen sie es halt nach der Aufforderung und Überprüfung wieder freigeben. Man macht sich ja nicht strafbar und es käme ja fast einem Diebstahl gleich wenn sie es ohne Beweise behalten würden.
Es wird zwar lästige Bürokratie aber am Ende kann man sein Spiel behalten. Sicher hat man Glück gehabt, die kennen sich ja in den wenigsten fällen wirklich aus. Letztlich hätte man seine Spiele mit etwas ( oder viel ) Verzögerung halt doch noch bekommen.
Wäre wirklich der Besitz verboten sind in diesem Forum wohl so manche Schwerverbrecher angemeldet ![]()
Strafbar macht man sich ja nur wenn es zB Beschlagnahmte Medien mit Rassistischem Inhalt sind. Da dürfen sie es einziehen und man wird wahrscheinlich ne Geldstrafe bekommen.
So sind halt die deutschen Gesetze
Mein Katana zB darf ich zwar Besitzen... aber sobald ich es aus meinen 4 Wänden mitnehme mach ich mich strafbar
Es sei denn ich schlepp das Ding in nem Safe mit rum ![]()
Machen die ne Hausdurchsuchung und finden es lose auf dem Tisch liegen passiert nix.... hab ich es aber eingewickelt im Kofferraum gibts Geldstrafe ![]()
Das soll mal einer verstehen
Wie hastn das dann erst in deine Wohnung bekommen? *ein Verbrechen witter* ![]()
;))
per Post ![]()
@ Black Sun
es ist verboten ein Dreamcast oder Naomi Board duch die Stadt zu tragen ? 
@ Niko
ich hab mein Beitrag im Thema "32X mal wieder..." bearbeitet
(hast du glaub ich übersehen
)
ZitatOriginal von Black Sun
also einbehalten dürfen sie es ja eigentlich nicht wie oben beschrieben...
Wenn sie es doch tun, müssen sie es halt nach der Aufforderung und Überprüfung wieder freigeben. Man macht sich ja nicht strafbar und es käme ja fast einem Diebstahl gleich wenn sie es ohne Beweise behalten würden.
Es wird zwar lästige Bürokratie aber am Ende kann man sein Spiel behalten. Sicher hat man Glück gehabt, die kennen sich ja in den wenigsten fällen wirklich aus. Letztlich hätte man seine Spiele mit etwas ( oder viel ) Verzögerung halt doch noch bekommen.
Du verstehst es nicht, oder!?
Definition Beschlagnahme:
Die Beschlagnahme stellt eine zwangsweise Sicherstellung von Sachen - gegen den Willen des Inhabers - dar, die als Beweismittel in einem Strafverfahren in Betracht kommen oder der Einziehung unterliegen.
Die Mortal Kombat Teile ausser die Gameboy-Version sind zur BESCHLAGNAHMUNG freigegeben/eingestuft!
D.h. sobald eine staatliche Instanz den Weg eines dieser Spiele kreuzt müssen sie es normalerweise beschlagnahmen/sicherstellen/einziehen!
Ok, gebe zu hab mich etwas vertan.... der Postweg ist tatsächlich illegal, Sorry. Liegt daran weil der Vesand an sich schon nicht gestattet ist und deshalb die Spiele nicht weiter dürfen. Also einfach nur eine Frage des Transportes.
Dann nehm ich fast alles zurück ![]()
allerdings, und mit dem hab ich das jetzte verwechselt, darf man beschlagnahmte Titel selbst mitbringen. Dazu findet man sogar bei http://www.bpjm.com folgendes... ( vielleicht glaubst du ja den Machern dieser Seite mehr wie mir )
"Es spricht nichts dagegen, Filme im Ausland (eigenhändig) zu kaufen und dann Einzuführen. Selbst beschlagnahmte Filme kann man im Ausland legal erwerben (nach jeweiligen Recht des Landes) und dann als Ware > im persönlichen Besitz < nach Deutschland mitbringen. Dies alles gilt natürlich nicht, wenn man die Absicht hat, die Filme zu verbreiten."
Ich kann also sogar nen ganzen Koffer voller beschlagnahmter Medien dem Zoll vor die Füße legen ohne das sie etwas unternehmen können.
Natürlich nur wenn der Besitz nicht schon illegal ist was bei §131 aber nicht der Fall ist. Ob Film oder Spiel ist da völlig egal weil sie gesetzlich gleichgestellt sind.
Es sollte daher auch die Möglichkeit geben sich die beschlagnahmten Spiele ( die man per Post bestellt hat ) persönlich beim Zoll abzuholen um sie so symbolisch selber über die Grenze zu bringen ![]()
Der Zoll kann nunmal nur genau wie jede andere Behörde etwas unternehmen wenn ein klarer Verstoß gegen ein Gesetz vorliegt. Es kann da nen riesiger Beschlagnahmt Aufkleber drauf sein... solange man sich nicht strafbar gemacht hat kann der Zoll einfach nichts machen.