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magazin-scans

  • Shronk
  • 20. Juni 2007 um 02:46
1. offizieller Beitrag
  • Shronk
    Anfänger
    Beiträge
    27
    • 20. Juni 2007 um 02:46
    • #1

    Hallo

    Also ich wollte mal nachfragen wie es denn genau mit scans von magazinen im rechtlichen aussieht?

    Also darf man scans aus magazinen z.b. auf einer homepage anbieten? oder z.b. an freunde schicken?

    darf man dabei alles scannen oder spielt es eine rolle wieviel oder was?

    gibt es irgendwie ein "ablaufdatum" dass es erlaubt scans erst nach 20 jahren oder so legal zu vertreiben?

    Prinzipiell würde ich sehr gern alte magazine für alte konsolen mal durchlesen und paar mehr infos zu spielen etc. zu erhalten.
    Es gibt ja auktionen bei ebay für die magazine, aber bis ich alle komplett habe dauert das wohl einen moment und lesen werd ich die eh nur ein mal... sprich: ich bin zu faul um die zu kaufen und nach dem lesen wieder zu verkaufen.

    Und bevor ich irgendwas illegales anstelle oder leute anfrage wollte ich mich mal informieren wie das so aussieht?

    <|isa> Goodzilla, du bist sicher so jemand, der sagt, das glas is halbleer :(
    <Goodzilla> nein ich schenk mir nach einem viertel schon nach

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  • .Volumepower.
    -- gesperrt --
    Beiträge
    3
    • 20. Juni 2007 um 03:19
    • #2

    Meine unbedeutende Meinung ist das es so lange legal ist, wie du kein Geld verlangst oder irgend wie Gewinn daraus schöpfst. Wenn du dir nicht sicher bist, frag einfach über mail beim Magazin nach. Würde mich wündern wenn Sie was dagegen hätten. :)

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  • Shronk
    Anfänger
    Beiträge
    27
    • 20. Juni 2007 um 05:10
    • #3

    joah, so sehe ich das im prinzip auch... Ich meine, ich könnte das ja auch irl "ausleihen" und das ist ja nicht verboten.

    ABER: Dann wäre das dasselbe mit filmen, musik etc. was ja bekanntlich nicht so läuft...

    <|isa> Goodzilla, du bist sicher so jemand, der sagt, das glas is halbleer :(
    <Goodzilla> nein ich schenk mir nach einem viertel schon nach

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  • MarbleMagic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    199
    • 20. Juni 2007 um 06:34
    • #4

    Egal ob Geld oder nicht: du kopierst geschütztes Material und geistiges Eigentum und stellst es der Öffentlichkeit zur Verfügung, also definitiv NEIN.
    Wenn dir das Magazin das erlaubt, dann ist es ok, ansonsten wird garantiert irgendwo stehen "Nachdruck und Vervielfältigung, auch in Auszügen, nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch den Verlag" oder sowas ähnliches, meistens beim Impressum.

    Zitat

    ibt es irgendwie ein "ablaufdatum" dass es erlaubt scans erst nach 20 jahren oder so legal zu vertreiben?


    Nein. Also das heisst eigentlich ja, aber dieses "Ablaufdatum" gilt nicht ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, sondern ab dem Tod des Verfassers. Bei Zeitschriften, bei denen die Rechte an dem Material bei einem Verlag liegen und nichtmehr so wirklich bei einer Einzelperson ist es bestimmt wieder anders.

    D.h. in der Kurzfassung: willst du die Sachen öffentlich im Netz anbieten, brauchst du eine schriftliche Genehmigung des Verlags.
    Willst du das Zeug "nur" bei dir privat auf der Platte liegen haben brauchst du die eigentlich auch, aber realistisch gesehen kräht da kein Hahn nach, wenn du den Krempel nur privat verwendest.

    Staatlich geprüfter Multiplattformer.

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  • Anjizilla
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    510
    • 20. Juni 2007 um 08:18
    • #5

    Man darf theoretisch nicht einmal Texte 1:1 aus einem Magazin abschreiben/abtippen, ist ja nicht dein geistiges Eigentum. Man muss ja inzwischen schon mit Lyrics extrem aufpassen; da würde ich also nicht wirklich frei mit experimentieren, sonst hast du wenn du Pech hast unnötig Ärger am Hals. Sollen sich die Leute doch die Magazine kaufen oder beim Verlag nachbestellen ;)

    http://www.anjizilla.de .:. Redesign #5346,6732 ist vollbracht *yay* .:. letztes Update 12. Juni 2008

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  • .Volumepower.
    -- gesperrt --
    Beiträge
    3
    • 20. Juni 2007 um 08:36
    • #6

    Ich denke mal in der Juristischen Konterrealität also der abnormalität der jezigen gegenwärtigkeit des seins, einer Erlaubniserbittung, bei angemessener befugnis ausschöpfung, zu einem, vom Standpunkt es Advokaten aus gesehen, erstaunlichen erfolg führen könnte. Also einfach mal nachfragen, über email, die werden dir dann schon sagen ob du das darfst was du vor hast.

    2 Mal editiert, zuletzt von .Volumepower. (20. Juni 2007 um 08:49)

    • Zitieren
  • Shronk
    Anfänger
    Beiträge
    27
    • 20. Juni 2007 um 13:52
    • #7

    naja, das problem ist ja, dass ich scans suchen würde und nicht selber anbieten möchte/kann :)

    Wie sieht es denn aus wenn der verlag konzurs gemacht hat? Da kann man ja dann nicht mehr nachfragen...

    <|isa> Goodzilla, du bist sicher so jemand, der sagt, das glas is halbleer :(
    <Goodzilla> nein ich schenk mir nach einem viertel schon nach

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  • Black Sun
    Gast
    • 20. Juni 2007 um 14:40
    • #8
    Zitat

    Original von .Volumepower.
    Ich denke mal in der Juristischen Konterrealität also der abnormalität der jezigen gegenwärtigkeit des seins, einer Erlaubniserbittung, bei angemessener befugnis ausschöpfung, zu einem, vom Standpunkt es Advokaten aus gesehen, erstaunlichen erfolg führen könnte. Also einfach mal nachfragen, über email, die werden dir dann schon sagen ob du das darfst was du vor hast.

    Was stimmt hier nicht ? :D

    Einmal editiert, zuletzt von Black Sun (20. Juni 2007 um 14:42)

    • Zitieren
  • Mistercinema
    Five Times most Wanted
    Beiträge
    55.416
    • 20. Juni 2007 um 14:55
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Das hat sich bereits wieder gegessen! ;)


    M.C.

    -- M.C´s DVD Sammlung -

    Der beste Grund auf einen Berg zu steigen ist..... weil er da ist!

    James T. Kirk

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  • Shronk
    Anfänger
    Beiträge
    27
    • 20. Juni 2007 um 16:05
    • #10
    Zitat

    Original von Black Sun

    Was stimmt hier nicht ? :D


    ?

    jetzigen gegenwärtigkeit vielleicht?

    <|isa> Goodzilla, du bist sicher so jemand, der sagt, das glas is halbleer :(
    <Goodzilla> nein ich schenk mir nach einem viertel schon nach

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  • MarbleMagic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    199
    • 20. Juni 2007 um 18:32
    • #11
    Zitat

    dass ich scans suchen würde und nicht selber anbieten möchte/kann


    Wer des Französischen mächtig ist darf sich hier austoben:
    http://www.abandonware-magazines.org/

    Staatlich geprüfter Multiplattformer.

    • Zitieren
  • Shronk
    Anfänger
    Beiträge
    27
    • 21. Juni 2007 um 01:02
    • #12

    danke für den link :)

    <|isa> Goodzilla, du bist sicher so jemand, der sagt, das glas is halbleer :(
    <Goodzilla> nein ich schenk mir nach einem viertel schon nach

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