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Sachlage: Schaden durch Modding / Umbau etc

  • vaddi
  • 11. Februar 2017 um 08:03
1. offizieller Beitrag
  • vaddi
    Erleuchteter
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    4.471
    • 11. Februar 2017 um 08:03
    • #1

    Moin zusammen,

    ich versuche grad rauszukriegen wie die Sachlage ist wenn man beispielsweise etwas gemoddetes oder umgebautes verkauft , was dann kaputt geht und einen Schaden an Sachen oder Geräten des Kaufers mit sich zieht. Alsp Beispielksweise Leds oder neue Kabel in eine Konsole, diese lösen dann vielleicht einen Schaden aus. Oder PS zerlegt uind die Wärmeleitpaste getauscht? Speziell dieser Fall interessiert mich,

    Wie ist denn da die rechtliche Sachlage? Ist man mit dem Hinweis auf die Veränderung und dem bekannten Satz von Ebay ( Keine GEwähr und Haftung da privat ) raus aus der Sache?

    Was meint Ihr ?
    Generell wird ja viel gebastelt in dem Sektor.

    Ich zocke 30fps wegen dem einheitlichen Spielerlebnis!

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  • alien011
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    1.180
    • 11. Februar 2017 um 09:29
    • #2

    Also, raus bist du aus der Sache nicht. Wenn du was als funktionierend auf Ebay verkaufst, dann muss das auch funktionieren, dabei ist das dann ziemlich egal, ob du als Privater oder als Gewerblicher agierst. Also musst du zumindest die defekte Sache ersetzen. Und wenn dein Mod bei dem Käufer einen Schaden verursacht und das aus deiner Fahrlässigkeit passiert (Beispiel: neue Kabel in eine Konsole eingebaut, vergessen, eins davon zu isolieren, Konsole brennt ab und fackelt beim Käufer ein Regal mit Fernseher usw. ab), bist du nach §823 BGB schadenersatzpflichtig, weil durch deine Fahrlässigkeit das Eigentum des Käufers zerstört wurde:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

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  • vaddi
    Erleuchteter
    Beiträge
    4.471
    • 11. Februar 2017 um 09:49
    • #3

    Wenn ich die Konsole als defekt verkaufe wäre ich dann quasi raus?
    Hatte halt meine PS4 mal komplett zerlegt anderes WLP reingemacht usw. Könnte ja sein dass doch malw as defekt , laufen tut die Konsole , die wurde aber schon immer extrem warm bzw der Lüfter lief dauernd volle Pulle.

    Ich zocke 30fps wegen dem einheitlichen Spielerlebnis!

    Einmal editiert, zuletzt von vaddi (11. Februar 2017 um 09:51)

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  • GrubenSAU
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    Beiträge
    406
    • 11. Februar 2017 um 10:31
    • #4

    Die Artikelbeschreibung DEFEKT - schützt dich bei Ebay und Paypal auch nicht. DEFEKT bezeichnet auch Geräte denen Teile fehlen und die insgesamt nicht wie vorgesehen funktionieren. Hilft Dir aber als Verkäufer bei Ebay und Paypalzahlung trotzdem nicht.

    Aktuell erlebt ---> Artikel als defekt verkauft mit Angabe Fehlerquelle unbekannt. Käufer öffnet Fall auf Ebay - Ebay entscheidet zu Gunsten des Käufers. Käufer sollte Artikel zurück schicken - im E-fall kommt dann nur noch Elektroschrott an...

    Am Ende hat der Käufer dann eine Erstattung in Höhe von 50,- EUR akzeptiert (die von Ebay geleistet wurde, mit dem Hinweis: Fehler lag nicht bei mir). Dies aber auch nur, weil der Käufer den Artikel nicht zurücksenden wollte....

    Fazit: DEFEKT und Ebay bringt keine Punkte

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  • vaddi
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    4.471
    • 11. Februar 2017 um 11:24
    • #5

    Mh dann behalt ich die PS4 lieber als Backup

    Ich zocke 30fps wegen dem einheitlichen Spielerlebnis!

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  • Uroko Sakanabito
    Gast
    • 11. Februar 2017 um 11:59
    • #6

    Mir wurde grad ein RGB Fami verkauft und innen waren GPU und CPU gegen die eines Clones getauscht. Natürlich funktionierte nichts richtig. (Glitches, Speed Probleme)

    Verkäufer meinte dann dreist das wäre ich gewesen. Der Typ galt generell als zuverlässig. 235 Euro gleich weiter zur Reperatur geschickt

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  • vaddi
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    4.471
    • 11. Februar 2017 um 12:20
    • #7

    Also mir gehts eher um Schaden an anderen Dingen, sprich meine verkaufte PS fackel irgendwem die halbe Hütte weg etc.

    Ich weiß ziemlich genau was ich elektronisch tue, genauso was Kühlung angeht aber trotzdem ist man ja nie gesichert wenns hart auf hart kommt scheinbar. Bzw kann sich durch nix aus der Verantwortung nehmen lassen scheinbar.

    Die PS4 läuft tip top, mir gehts nur um Absicherung gegeben über Folgeschäden sozusagen.

    Ich zocke 30fps wegen dem einheitlichen Spielerlebnis!

    Einmal editiert, zuletzt von vaddi (11. Februar 2017 um 12:22)

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  • alien011
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    1.180
    • 11. Februar 2017 um 18:01
    • #8

    Was du hier willst, ist eine Rechtsberatung auf deinen speziellen Fall, die laut Rechtsdienstleistungsgesetz hier aber keiner leisten darf, ohne sich potentiell einer Abmahnung oder Schadenersatzforderungen auszusetzen. Bis zu deinem zweiten Posting hier war das noch eine allgemeine rechtliche Erörterung, die ist laut RDG §2 Abs. 3 keine Rechtsdienstleistung, aber mit deinem zweiten Posting ist das Ganze nicht mehr an die Allgemeinheit gerichtet, sondern auf deinen speziellen Fall bezogen.

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  • vaddi
    Erleuchteter
    Beiträge
    4.471
    • 11. Februar 2017 um 19:22
    • #9

    Wusste nict das man sowas nicht fragen darf ausserhalb ner Kanzlei.

    Ich zocke 30fps wegen dem einheitlichen Spielerlebnis!

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  • Black Sun
    Gast
    • 11. Februar 2017 um 21:06
    • #10

    Ich sehe keinen spezifischen persönlichen Fall, sondern nur eine allgemeine Nachfrage zur allgemeinen Situation mit einem Beispiel zur besseren Einordnung. Von daher erscheint mir die rechtsberatung Schiene etwas übertrieben.

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  • Uroko Sakanabito
    Gast
    • 11. Februar 2017 um 22:17
    • #11

    Internet 2017
    :P :P :P

    Einmal editiert, zuletzt von Uroko Sakanabito (11. Februar 2017 um 22:18)

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  • alien011
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    • 12. Februar 2017 um 01:31
    • #12
    Zitat von vaddi

    Hatte halt meine PS4 mal komplett zerlegt anderes WLP reingemacht usw. Könnte ja sein dass doch malw as defekt , laufen tut die Konsole , die wurde aber schon immer extrem warm bzw der Lüfter lief dauernd volle Pulle.

    Halte ich dann doch schon für einen ziemlich spezifischen, persönlichen Fall. Das erste Posting war noch komplett allgemein mit einem allgemeinen, nicht persönlichen Beispiel.

    Zitat von Uroko Sakanabito

    Internet 2017
    :P :P :P

    Nicht wirklich, da hat es im Jahr 2004 schon Abmahnungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei an Seitenbetreiber wegen gegeben.

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  • Black Sun
    Gast
    • 12. Februar 2017 um 10:14
    • #13
    Zitat von alien011

    Halte ich dann doch schon für einen ziemlich spezifischen, persönlichen Fall. Das erste Posting war noch komplett allgemein mit einem allgemeinen, nicht persönlichen Beispiel.

    Das ist ja wohl kein "Fall", sondern der Hintergrund warum er sich Gedanken macht und wissen möchte, ob es da rechtliche Dinge zu beachten gibt. Ein "Fall" wäre doch vielmehr... "Ich habe einen Kondensator im Netzteil gewechselt und jetzt hat ein defektes Netzteil den TV des Besitzers beschädigt, bin ich dafür Haftbar? "
    Was hier behandelt wird, ist doch eine völlig normale allgemeine Nachfrage der Kategorie.... "Was wäre wenn ich auf der Landstraße 150km/h fahren würde, ist das Strafbar ?"

    Er hat bei der PS4 die Paste gewechselt, ja und ? Das ist nichtmal ein grober Eingriff sondern technischer Kindergarten. Er möchte nun lediglich erfahren, ob selbst solche minimalen Eingriffe ihn als Privatperson zu irgendwas verpflichten, sollte er die PS4 mal verkaufen und beim Käufer ein Fehler auftreten. ( wobei der Nachweis das es an der Paste liegt doch ehr schwer wäre, sollte wirklich ein großer Schaden ala Wohnungsbrand :rolleyes: auftreten )

    2 Mal editiert, zuletzt von Black Sun (12. Februar 2017 um 10:23)

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  • alien011
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    1.180
    • 12. Februar 2017 um 12:31
    • #14
    Zitat von Black Sun

    Was hier behandelt wird, ist doch eine völlig normale allgemeine Nachfrage der Kategorie.... "Was wäre wenn ich auf der Landstraße 150km/h fahren würde, ist das Strafbar ?"

    Eben nicht (das war der Fall im Eingangsposting noch). Spätestens ab dem zweiten Post von vaddi geht es um den konkreten Fall: "Ich habe meine PS4 mal irgendwann gemodded und will die jetzt verkaufen. Dafür möchte ich aber rechtlich abgesichert sein."

    Jetzt stell dir mal vor, du gehst hier hin und sagst "Ja, nach § xyz Haager Landkriegsordnung bist du bei dem Verkauf abgesichert." vaddi geht daraufhin hin, verkauft seine PS4 und in zwei Monaten brennt das Netzteil ab, weil beim Zusammenbau irgendein Kabel zusammengeknickt wurde und einen Kurzschluss verursacht hat (ich hab schon die seltsamsten Dinge bei wieder zusammengebauten Konsolen gesehen) und fackelt das halbe Wohnzimmer des Käufers ab. Dann geht der Käufer hin, verklagt vaddi auf Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit und vaddi kommt mit dem Argument "Ja, aber der Black Sun hat doch gesagt...". Eigentlich wärest du in dem Moment schadenersatzpflichtig gegenüber vaddi wegen der fehlerhaften Rechtsberatung.

    Und ob der Eingriff an der Konsole nun Kindergarten ist oder nicht, ist eigentlich egal (und darum geht es hier auch nicht wirklich).

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  • Black Sun
    Gast
    • 12. Februar 2017 um 13:00
    • #15

    und trotzdem kann man hier doch unterscheiden. Zwischen einer "Rechtsberatung" und einer einfachen Info liegen imo doch durchaus Welten. Man muss hier nicht antworten, nach §X Absatz 5 im GSDEDH ist dies und jenes. Man kann doch auch ganz schlicht und neutral sagen, bei ABC wärst du wahrscheinlich haftbar und du darfst auf keinen Fall XYZ. Du solltest dich vorher unbedingt im SGTR schlau machen.
    Die "Rechtsberatung" geht doch hier von der antwortenden Person aus, und auch nur dann, wenn diese unbedingt unzweifelhaft und klar ohne wenn und aber antworten möchte ( ja/nein du bist/nicht). Nichts spricht gegen eine allgemeine Antwort und dem Hinweis das man sich in diesem Fall genauer informieren müsse.

    Eine Rechtsberatung ist ja doch etwas sehr spezifisches auf einen ganz speziellen Umstand hin bezogen. Was Vaddi hier erstmal gemacht hat, ist doch eine einfache Frage ob es dort etwas zu beachten ist und man prinzipiell haftbar gemacht werden kann. Seine Fragen sind da sehr einfach und allgemein formuliert... gibt es da was ? auch wenn man als defekt verkauft ? entschärft eine Nennung des Mod ?... hier ging es um die Grundlage und seine mod PS4 ( eigentlich nur gewartet ) ist der Anstoß der Überlegung. Was dein zitierter Satz Sinngemäß klar aussagt. In seinem zweiten Post fragt er lediglich nochmal, ob dies auch gelte wenn man sie direkt als defekt verkauft.
    Für eine richtige Rechtsberatung hättest du jetzt nichtmal alle nötigen Infos beisammen. Denn dazu würden wohl auch die Produktbezogenen Angaben des Herstellers benötigt. Man kann aus seinen Texten durchaus erkennen, das er erstmal allgemein nachfragt ob es da was gibt. Für Konkrete Dinge fehlen viele Infos und es sind zuviel einfache Beispiele enthalten. Wenn man jetzt anfängt alles so scharf auszulegen, braucht man bald online garnichts mehr diskutieren, da schon die einfache Frage nach einem passenden Netzteil/Kabel nicht vom 0815 user beantwortet werden darf, denn der Staat steht diesen keinerlei elektrotechnische Kompetenz zu. Oder die Empfehlung/Warnung vor Artikel XY schon gegen alles mögliche verstoßen kann, wenn ein Anwalt es wirklich auf Geld machen abgesehen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Black Sun (12. Februar 2017 um 13:02)

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  • alien011
    Profi
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    1.180
    • 12. Februar 2017 um 15:07
    • #16
    Zitat von Black Sun

    und trotzdem kann man hier doch unterscheiden. Zwischen einer "Rechtsberatung" und einer einfachen Info liegen imo doch durchaus Welten. Man muss hier nicht antworten, nach §X Absatz 5 im GSDEDH ist dies und jenes. Man kann doch auch ganz schlicht und neutral sagen, bei ABC wärst du wahrscheinlich haftbar und du darfst auf keinen Fall XYZ. Du solltest dich vorher unbedingt im SGTR schlau machen.
    Die "Rechtsberatung" geht doch hier von der antwortenden Person aus, und auch nur dann, wenn diese unbedingt unzweifelhaft und klar ohne wenn und aber antworten möchte ( ja/nein du bist/nicht). Nichts spricht gegen eine allgemeine Antwort und dem Hinweis das man sich in diesem Fall genauer informieren müsse.

    §2 Absatz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz:
    "Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert."

    Fremde Angelegenheit: vaddi will seine modifizierte PS4 verkaufen.
    Rechtliche Prüfung des Einzelfalls: Kann er aus irgendeinem Grund durch den Mod haftbar gemacht werden? Ist er raus, wenn er die Kiste als defekt verkauft? Sobald du eine dieser beiden Fragen beantwortest, selbst mit "wahrscheinlich", ist das eine Rechtsberatung. Ob du nun die konkreten § nennst oder nicht, ist da völlig irrelevant.

    Eine Rechtsberatung ist im Rechtsdienstleistungsgesetz genau definiert, und die liegt hier nun mal vor, selbst wenn du deine angeblich neutrale Antwort gibst (die übrigens überhaupt nicht neutral ist).

    Da hängt sehr viel an der Formulierung, die Frage im zweiten Posting als allgemeine Frage wäre gewesen:
    "Wenn man die Konsole also als defekt verkaufen würde, wäre man also quasi raus?"
    Stattdessen fragt er:
    "Wenn ich die Konsole also als defekt verkaufe wäre ich dann quasi raus?" Und bekräftigt dann sogar nochmal, dass es ganz konkret um seine PS4 geht:

    "Hatte halt meine PS4 mal komplett zerlegt..."

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  • vaddi
    Erleuchteter
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    4.471
    • 12. Februar 2017 um 18:08
    • #17

    Woher soll ich wissen das das einholen einer Meinung von Fachmann nicht gemacht werden darf.

    Wenn ein Verkäufer sowas im netzt beispielsweise verkaufen würde und der Verkäufer lässt es sich unterschreiben dass er auf eine überheizende ps 4 hinweist dann kann es doch nicht sein das er haftbar ist . Der Käufer wird ja vorsätzlich das Gerät nutzen obwohl er weiß das es überhitzt...

    Oder das Kabel ist eventuell zu dünn , das darf so nicht genutzt werden.

    Ich zocke 30fps wegen dem einheitlichen Spielerlebnis!

    Einmal editiert, zuletzt von vaddi (12. Februar 2017 um 18:09)

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    ChaosQu33n
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    Beiträge
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    • 12. Februar 2017 um 18:15
    • Offizieller Beitrag
    • #18

    Man kann sich auch definitiv zu viele Gedanken machen. Verkauf das Ding und gut ist. Wenn du haftbar gemacht werden könntest an Folgeschäden, dürfte kein Auto mehr gebraucht in Umlauf gebracht werden.

    We don't call it spam exactly,
    it's more like "tactical addition to our post counters !"

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