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EuGH: Kopierschutz darf geknackt werden

  • Vit
  • 24. Januar 2014 um 10:43
  • Vit
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    14.064
    • 24. Januar 2014 um 10:43
    • #1

    Wie Heise.de über einen aktuellen EuGH-Fall berichtet, dürfen DRM-Hürden und der Kopierschutz unter bestimmten Voraussetzungen umgegangen werden.

    Zitat

    Kopierschutzsysteme dürfen zu gewerblichen Zwecken umgangen werden, wenn der Zweck nicht rechtswidrig ist, hat der EuGH entschieden. In dem Fall ging es um Mods für Nintendo-Spielkonsolen, mit denen auch andere Software abgespielt werden kann.

    Die Copyright-Richtlinie der EU bietet keinen absoluten Schutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag in einem Urteil (C-355/12) betont. Konkret geht es in dem Fall um Kopierblockaden auf Spielkonsolen von Nintendo, die den Luxemburger Richtern zufolge unter bestimmten Umständen auch für kommerzielle Zwecke ausgehebelt werden dürfen.

    Der Rechtsschutz gilt demnach nur für technische Maßnahmen, die nicht genehmigte Handlungen der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, des Verbreitens oder sonstigen Zugänglichmachens von Werken verhindern oder unterbinden sollen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Genehmigung eines Rechteinhabers für derartige Kopierformen überhaupt erforderlich ist.

    Diese zusätzliche rechtliche Absicherung technischer Schutzverfahren muss dem Richterspruch nach "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren". Sie dürfe nichts untersagen, was einen anderen wirtschaftlichen Zweck hat als die Umgehung der DRM-Systeme zu rechtswidrigen Zielen. Der Umfang des Rechtsschutzes sei zudem nicht nach dem zu beurteilen, wozu Rechteinhaber die Spielkonsolen genutzt wissen wollen. Vielmehr seien Sinn und Zweck des eigentlichen Umgehens der Kopierschutzvorrichtungen "je nach den gegebenen Umständen" zu prüfen. Dabei sei die Art und Weise zu berücksichtigen, wie Dritte die Geräte tatsächlich verwenden.


    http://www.heise.de/newsticker/mel…en-2095587.html

    Der Artikel beschreibt noch die Standpunkte der einzelnen Parteien. Aber ich finde die Entscheidung des EuGH sehr interessant und begrüßenswert.

    [size=8]You see, in this world there's two kinds of people, my friend: Those with loaded guns and those who dig. You dig.[/size]

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  • pseudogilgamesh
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    • 24. Januar 2014 um 11:02
    • #2
    Zitat von Vit

    Aber ich finde die Entscheidung des EuGH sehr interessant und begrüßenswert.

    +1 :top:

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

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  • Ignorama
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    • 24. Januar 2014 um 12:27
    • #3

    Find ich auch begrüßenswert, da man ja sonst keine Möglichkeit hat "andere Medien" abzuspielen, Nintendo auch völlig unrecht hat, dass dies für Raubkopien genutzt wird und solche Entscheidungen auch absolut gar keinen Einfluss darauf haben, wie DRM in Zukunft aussehen wird. Achja, das ist Sarkasmus.

    IMO sollten die Rechte was eine Konsole kann und was nicht beim Entwickler verbleiben. Ob man das gut findet oder nicht steht auf einem anderen Blatt, aber sofern bekannt ist was die Konsole NICHT kann und man dies beim kauf weiß, hat man imo einfach damit zu leben, oder die Konsole nicht zu kaufen. Nachträglich dran rumhacken? Weiß doch eh jeder, dass es dabei wirklich nicht um MP3's geht und wer was Anderes behauptet ist blind oder naiv.

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  • pseudogilgamesh
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    16.728
    • 24. Januar 2014 um 12:34
    • #4

    :sleeping:

    Tipp: Artikel genauer lesen ;)

    Hört sich schon sehr differenziert an, imo

    Hört sich für mich danach an, daß es u.A. "nicht-100%ig rechtskonforme" Maßnahmen seitens z.B Nintendo gibt (bzw daß jeder Einzelfall individuell bezüglich der Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist). Und jetzt? Ist doch OK, oder?

    Findest Du es gut, daß Hersteller sich nicht an geltendes Recht halten müssen und sonstwas für Kacke implementieren können? (Sie habe es ja schließlich produziert). Nach der Logik ist auch der ganze Kack mit unter-einander un-kompatiblen Netzteilen im Handy Sektor völlig legitim; Dennoch hats irgendein EU-Gericht zukünftig untersagt. Was ich GUT finde...

    Naja, jeder Jeck is anders :hippie:

    edit:
    Zit: Konkret auf DRM-Verfahren bezogen legten die Luxemburger den italienischen Kollegen nahe, zu prüfen, ob "andere wirksame Schutzmaßnahmen zu geringeren Beeinträchtigungen oder Beschränkungen der Handlungen Dritter führen könnten". Sie lassen damit durchklingen, dass der von Nintendo gewählte Ansatz zur Blockade des Abspielen beliebigen Codes zu weit gehen könnte, solange andere Verfahren "einen vergleichbaren Schutz für die Rechte des Betroffenen bieten könnten".

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

    5 Mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh (24. Januar 2014 um 12:49)

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  • Ignorama
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    • 24. Januar 2014 um 12:55
    • #5

    Wenn es rechtswidrige Maßnahmen sind, dass meine Spielkonsole keine MP3s abspielt weiß ich auch nicht mehr. Sorry, aber von mir aus hab deinen Standpunkt, für mich ist klar wohin sowas führt. Ist immer eine Kosten-Nutzen frage und was mich massiv irritiert: Was bedeutet gewerbliche Nutzung? Wird im Artikel nämlich nicht wirklich erläutert.

    Hier übrigens mal ein Satz aus dem Urteil, welches nämlich wirklich differenziert ist, im Gegensatz zu dem Artikel:

    Zitat

    Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Nintendo Co. Ltd, der Nintendo of America Inc. und der Nintendo of Europe GmbH (im Folgenden zusammen: Nintendo-Unternehmen) einerseits und der PC Box Srl (im Folgenden: PC Box) und der 9Net Srl (im Folgenden: 9Net) andererseits über den Vertrieb von „mod chips“ und „game copiers“ (im Folgenden: Geräte von PC Box) durch PC Box über deren von 9Net betriebene Website.

    Die Programme ermöglichen nämlich sehr wohl das Abspielen von Raubkopien, verstecken sich aber hinter dem Deckmantel der MP3s, lächerlich und ziemlich witzig sich über sowas zu freuen.

    Meine Sammlung

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  • pseudogilgamesh
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    16.728
    • 24. Januar 2014 um 12:59
    • #6
    Zitat von pseudogilgamesh

    nahe, zu prüfen, ob "andere wirksame Schutzmaßnahmen zu geringeren Beeinträchtigungen oder Beschränkungen der Handlungen Dritter führen könnten". Sie lassen damit durchklingen, dass der von Nintendo gewählte Ansatz zur Blockade des Abspielen beliebigen Codes zu weit gehen könnte, solange andere Verfahren "einen vergleichbaren Schutz für die Rechte des Betroffenen bieten könnten".

    Dann zitiere ich den artikel-Exzerpt eben nochmal

    Freut mich aber, daß Du's "witzig" findest :rolleyes:
    Man sagt doch: Einmal Lachen ist besser für die Gesundung, als 3 mal Medikamente zu nehmen ;)

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

    Einmal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh (24. Januar 2014 um 13:04)

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  • Black Sun
    Gast
    • 24. Januar 2014 um 13:04
    • #7

    Was mir hier fehlt, ist eine klare Darstellung. Wie wird differenziert, wann gilt etwas als legal und nicht legal, woran definiert man die Nutzung und vor allem welche Rechte hat denn der Hersteller noch ? Wir haben hier ein Urteil, das aber imo sehr schwammig und nicht definiert klingt. Und darf man als Firma überhaupt verkaufen ( und daran verdienen ) was andere frei zugänglich bereitgestellt haben ( homebrew/Freeware ) ?

    Davon abgesehen, denke ich auch, dass ein Hersteller das gute Recht hat ein Produkt so zu designen wie er es will, und auch festzulegen, für welche Nutzung er es denn nun konstruiert hat. Der Käufer wählt das Produkt eben anhand der bekannten Tatsachen aus. Modifikationen an dem Produkt sind imo legitim, sofern sie im privaten Rahmen bleiben. Bei kommerziellen Modifikationen, oder eben welche, wo die Lizenzfrage nicht klar ist ( zB DVD Playback ) sollten imo schon genauer betrachtet und nicht willkürlich sein. Sonst kann am Ende eh jeder machen was er will, und wir haben Zustande wie in China.

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  • Vit
    Erleuchteter
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    14.064
    • 24. Januar 2014 um 13:06
    • #8

    Anscheinend haben sich die Richter des EuGH, die sich jeden Tag mit Patent- und Markenschutzrecht befassen dürfen, weniger Gedanken über die Tragweite ihres Urteils gemacht als der gemeine Videospielgamer. :tooth:

    [size=8]You see, in this world there's two kinds of people, my friend: Those with loaded guns and those who dig. You dig.[/size]

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  • pseudogilgamesh
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    • 24. Januar 2014 um 13:06
    • #9

    Eigentlich ist es nicht SO unklar: Hersteller dürfen sehr-wohl illegale Nutzung unterbinden, jedoch OHNE den user im selben Zuge von völlig legalen Aktivitäten/Nutzungen "auszusperren". Sie müssen sich also einen differenzierteren Kopierschutz ausdenken...

    So hab ich's verstanden


    edit@Blacksun: Grundsätzlich haben Du&igno ja Recht: Soll man's eben nicht kaufen. Krasses Beispiel: Gäbe es z.B. ne Karre, welche man nur mit eigens für DIESE Karre produziertem Sprit betanken dürfte, dann würde sich die Karre wohl nicht verkaufen. Gäbe es nun nen "mod", mit dessen Hilfe man diese Karre sehr-wohl mit ordinärem Sprit betanken könnte, fändest Du es illegitim, diesen zu nutzen?
    (Z.B. "Mischen sie dem 08/15-Sprit etwas Ethanol und Apfelsaft bei!" :tooth: Oder eben: bauen sie ihre Karre "So und So" um... )

    Habe selbst übrigens keine gemoddete Wii; Ich hab viel zu viel Schiß vor Sowas ^^


    edit2: Grad fällt mir das Bsp von den Musik-CDs ein, bei denen beim Rippen der mp3s ein ständiges "Knacksen" zu hören ist... Ist für mich auch völlig schleierhaft, weshalb SOWAS rechtlich sauber ist :cursing:

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

    5 Mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh (24. Januar 2014 um 13:27)

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  • Ignorama
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    • 24. Januar 2014 um 13:26
    • #10

    @ Vit

    Stimmt, dass Gerichte sich nicht täuschen haben wir ja erst kürzlich erlebt, gell :lol:

    Fakt ist ja, steht nämlich im Urteil, dass Raubkopien durchaus ermöglicht werden. Sorry, aber wer mir ernsthaft erzählen will er modde seine Konsole für MP3s kanns auch gleich sein lassen, ist einfach lächerlich. Nun ja freut euch halt, soll mir egal sein, wozu sowas genutzt wird wisst ihr genau wie ich und dass uns sowas langfristig nicht gut tut solltet ihr ebenfalls wissen. Im Prinzip freut ihr euch hier für ein Unternehmen, welches Raubkopien ermöglicht, herzlichen Glückwunsch.

    Meine Sammlung

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  • pseudogilgamesh
    Erleuchteter
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    16.728
    • 24. Januar 2014 um 13:34
    • #11

    Irgendwer hat mir mal erzählt, daß die Möglichkeit, kopierte CDs abzuspielen, den Siegeszug der PS in DEM Ausmaße, wie er dann letztlich geschah, erst möglich gemacht hatte. Mir ist aber schon klar, daß -wenn es Ausmaße wie im Homecomputer-Sektor der 80er Jahre annimmt- es einem Todesstoß gleichkommt.

    Schwieriges Thema; Ich weiß nur Eins: Wenn mir ein kopiertes Audio-Tape so richtig gefiel, dann hab ich alle Hebel in Bewegung gesetzt, mir das Original (auf CD) zu besorgen; Ebenso läuft's bei mp3s (oder YouTube-streams) aus dem Netz. Hätte ich zu Homecomputer-Zeiten schon Einkommen gehabt, dann wäre es mit C-64 Games auch so gewesen.
    Schade nur, daß Viele sich mit einer digitalen Kopie 100%ig begnügen; Das ist dann für die Spielehersteller dementsprechend Kacke ;(

    Musiker haben ja wenigstens noch die Live-Konzert-Einnahmen; Spielehersteller haben dann GARNIX :thumbdown:


    edit@igno: Sicherheitskopien sagen Dir GARNIX? Wir haben uns doch neulich erst über den zukünftigen Verfall digitaler Speicherträger unterhalten. Magst Nix dagegen unternehmen "dürfen"? ;)

    Mir ist heurer ne "Sunshine" DVD einfach so "auseinandergefallen" (Der Kunststoff am Rand löst sich auf! Trike hat ein vergleichbares Problem anscheinend bei allen HD-DVDs eines bestimmten Herstellers ). Hätte ich vorher ne Sicherheitskopie machen dürfen, wäre es halb so wild. SO muss ich sie mir jetzt nochmal kaufen! :cursing: Findeste das OK?

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

    3 Mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh (24. Januar 2014 um 13:42)

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  • Vit
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    14.064
    • 24. Januar 2014 um 13:43
    • #12

    @ Ignorama: Gerichte urteilen oft falsch, aber das ist ein Urteil des EuGH. Die werden sich schon etwas gedacht haben, bevor sie es verlesen haben.

    Ich weiß nicht, weshalb Du so dogmatisch argumentieren möchtest. Nur weil jemand Modding und Hacking mit seiner Hardware, sei es nun Konsole oder Smartphone (Stichwort Jailbreak), veranstaltet, macht er es nicht zwangsläufig, weil er Schwarzkopien (Raubkopien gibt es nicht) haben will. Wäre dem so, gäbe es die ganzen FOSS- und Homebrew-Vielfalt nicht.

    Des weiteren hebt dieses Urteil mitnichten (nationale) Urheberrechts-, Markenschutz- oder Patentgesetze aus. Alle Gesetze sind weiterhin gültig. Die Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ist weiterhin nicht erlaubt und steht unter Strafe. Das gilt auch für Freeware bzw. Homebrews, die eine kommerzielle Nutzung durch Dritte in ihrer Lizenzierung ausschließen können (z.B. CC-Lizenz). Kein 'tabula rasa'. Diese Kompetenz steht dem EuGH nicht zu.

    Wenn man sich die abenteuerlichen Entwicklungen in den letzten Jahren im Immaterialgüterrecht im Bereich Trivialpatente und Nutzergängelung anschaut, ist dieses Urteil begrüßenswert.

    @ pseudogilgamesh: Privatkopien sind im Rahmen erlaubt, soweit kein Kopierschutz umgangen werden muss.

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  • pseudogilgamesh
    Erleuchteter
    Beiträge
    16.728
    • 24. Januar 2014 um 13:46
    • #13

    Joar, nur hätte ich im Falle der desintegrierten Sunshine DVD eben schon einen Kopierschutz umgehen müssen (und für Sowas bin ich wie gesagt zu blöd) ;(

    Ist aber schon beängstigend: Den Plastikrand kann man Stück für Stück in langen "Plastikfäden" ab-zuppeln 8|

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

    Einmal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh (24. Januar 2014 um 14:00)

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  • Onkelpsycho
    Gast
    • 24. Januar 2014 um 21:54
    • #14

    Ich weiss nicht warum das so ne große Nummer ist, wenn man mit seiner Konsole MP3s spielen will... Also ich habe entweder MP3s die es im Internet gab oder ich wandle meine Audio CDs um, und dann will ich die auf Konsole eventuell auch haben. Ich fands ebenso ziemlich dreist die MP3 Fähigkeit bei der Wii zu unterbinden. Immerhin hab ich während des Spielens meine Musik gehört...

    Und nein, theoretisch brauche und will ich auch keine illegal erstellten Spiele. Ich finde zum Zweck der eigenen Benutzung ist das ok... Denn immerhin wurden ja bisher auch immer Leute bestraft die alles legal kaufen. Zu diesen Schikanen gehören sowohl die Unterbindung von Nutzung bestimmter Daten, das Wegpatchen von Fukntionen, und die allseits beliebten Region Codes...

    Vielleicht kommen die Hersteller irgendwann mal selbst drauf...

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  • Maturion
    Fortgeschrittener
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    241
    • 25. Januar 2014 um 12:36
    • #15

    Ich hab es schon mehrfach gehabt, dass mich die legal gekaufte Version eines PC-Spiels durch DRM/Kopierschutz so gestresst hat, dass ich mir danach einen Crack gezogen habe, nur um sorgenfrei spielen zu können....

    [size=14]SEGA-DC.DE- DIE deutsche SEGA- und Dreamcast-Webseite[/size]

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  • pseudogilgamesh
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    16.728
    • 27. Januar 2014 um 20:29
    • #16

    Und ich musste mir schon-mal mp3s von einem Strokes -Album saugen, damit ich's unterwegs hören kann, weil die von mir selbst (von der Original-CD) generierten mp3s das penetrante "Kopierschutz-Knacksen" alle 5 Sekunden drin hatten. Ich kaufte also ein kaputtes Produkt. Soweit isses gekommen :doof:

    Info: Dieses Knacksen wird vom oversampling (oder wie der "Mechanismus" heißt, welcher aus dem "davor" und "danach" die "Mitte", also den Fehler interpoliert) eines herkömmlichen CD-Players nur "unkenntlich gemacht"; Grundsätzlich sind die Daten fehlerhaft bzw kaputt!
    Daß Musiker Sowas mitmachen.... :facepalm:

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

    2 Mal editiert, zuletzt von pseudogilgamesh (27. Januar 2014 um 20:32)

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  • JacktheStripper
    Eidgenosse
    Beiträge
    213
    • 28. Januar 2014 um 07:00
    • #17
    Zitat von Maturion

    Ich hab es schon mehrfach gehabt, dass mich die legal gekaufte Version eines PC-Spiels durch DRM/Kopierschutz so gestresst hat, dass ich mir danach einen Crack gezogen habe, nur um sorgenfrei spielen zu können....

    erinnert mich irgendwie an:

    hat was, oder?

    :sonic:

    [font='Chicago, Impact, Compacta, sans-serif'][size=10]All your base are belong to us[/size][/font]
    [size=8]Zero Wing[/size]

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  • pseudogilgamesh
    Erleuchteter
    Beiträge
    16.728
    • 28. Januar 2014 um 08:32
    • #18

    Ist was Wahres dran (leider ;( )


    Ganz im Ernst: Diese verlorenen Minuten versuch ich mir zwar ab und an "schönzureden" (indem ich mit Nachhilfeschülern beim Sichttermin das only-in-privacy-Gelaber schnell mal übersetze), aber im Grunde genommen summieren sich am Ende eines Lebens bestimmt einige Tage, die man weiß-Gott anders hätte verbringen können, als sich ohne Vorspul-Option diesen Scheiß antun zu müssen :cursing:

    S: Super Gameboy 2, prefilled Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

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