Wie Heise.de über einen aktuellen EuGH-Fall berichtet, dürfen DRM-Hürden und der Kopierschutz unter bestimmten Voraussetzungen umgegangen werden.
ZitatKopierschutzsysteme dürfen zu gewerblichen Zwecken umgangen werden, wenn der Zweck nicht rechtswidrig ist, hat der EuGH entschieden. In dem Fall ging es um Mods für Nintendo-Spielkonsolen, mit denen auch andere Software abgespielt werden kann.
Die Copyright-Richtlinie der EU bietet keinen absoluten Schutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag in einem Urteil (C-355/12) betont. Konkret geht es in dem Fall um Kopierblockaden auf Spielkonsolen von Nintendo, die den Luxemburger Richtern zufolge unter bestimmten Umständen auch für kommerzielle Zwecke ausgehebelt werden dürfen.
Der Rechtsschutz gilt demnach nur für technische Maßnahmen, die nicht genehmigte Handlungen der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, des Verbreitens oder sonstigen Zugänglichmachens von Werken verhindern oder unterbinden sollen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Genehmigung eines Rechteinhabers für derartige Kopierformen überhaupt erforderlich ist.
Diese zusätzliche rechtliche Absicherung technischer Schutzverfahren muss dem Richterspruch nach "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren". Sie dürfe nichts untersagen, was einen anderen wirtschaftlichen Zweck hat als die Umgehung der DRM-Systeme zu rechtswidrigen Zielen. Der Umfang des Rechtsschutzes sei zudem nicht nach dem zu beurteilen, wozu Rechteinhaber die Spielkonsolen genutzt wissen wollen. Vielmehr seien Sinn und Zweck des eigentlichen Umgehens der Kopierschutzvorrichtungen "je nach den gegebenen Umständen" zu prüfen. Dabei sei die Art und Weise zu berücksichtigen, wie Dritte die Geräte tatsächlich verwenden.
http://www.heise.de/newsticker/mel…en-2095587.html
Der Artikel beschreibt noch die Standpunkte der einzelnen Parteien. Aber ich finde die Entscheidung des EuGH sehr interessant und begrüßenswert.
