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GAMERS im PDF Format: Projekt gestartet

  • Turbo-T
  • 20. Januar 2013 um 22:18
1. offizieller Beitrag
  • Turbo-T
    Profi
    Beiträge
    740
    • 20. Januar 2013 um 22:18
    • #1

    Welcher Sega Fan hätte nicht gerne die komplette GAMERS Sammlung als PDF?

    Um nicht ewig und vergebens drauf zu warten, dachte ich mir, beginne ich doch selbst mit diesem Projekt.
    Darum habe ich mir vor ein paar Minuten die Erstausgabe ersteigert (12 €).

    Wenn das Heft da ist beginne ich mit dem Scan.
    Nun lebt dieses Projekt aber von den Usern, daher nun die Frage:
    Wer hätte in irgendeiner Form (am Besten natürlich ebenfalls mit dem Scan einer weiteren Ausgabe) Interesse einen Beitrag zu leisten?

    Ich hatte mal alle Ausgaben, inkl. Sonderausgaben und dem letzten Magazin, dass unter dem Namen GAMBLER erschien.

    Leider musste ich mich davon trennen (heiratet nie!).

    Wer hat noch Gamers Ausgaben und würde diese scannen?

    • Zitieren
  • 108 Sterne
    Viagra Spambot
    Beiträge
    41.222
    • 20. Januar 2013 um 22:31
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hab alle Ausgaben außer das Sport Special. Kann gerne eine scannen. :)

    [color=#008000]Bluntman3000: "[/color][color=#008000][/color]bin in mpnchtennünchrn"

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  • Retro
    Gast
    • 20. Januar 2013 um 22:35
    • #3

    ich habe alle ausgaben, inclusive der sonderhefte...

    aber ist das legal, wenn wir den krempel einscannen und irgendwo ins netz stellen? ?(

    • Zitieren
  • Turbo-T
    Profi
    Beiträge
    740
    • 20. Januar 2013 um 22:40
    • #4

    Den Verlag gibts nicht mehr und wir verfolgen kein kommerzielles Interesse. Ob das reicht...

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  • Vit
    Erleuchteter
    Beiträge
    14.064
    • 20. Januar 2013 um 22:41
    • #5

    Finde ich eine interessante Idee. Würde mich aber unbedingt mit den Rechteinhaber bzw. den Rechtsnachfolgern in Verbindung setzen. Nicht, dass es sonst Komplikationen gibt...

    [size=8]You see, in this world there's two kinds of people, my friend: Those with loaded guns and those who dig. You dig.[/size]

    • Zitieren
  • Retro
    Gast
    • 20. Januar 2013 um 22:53
    • #6
    Zitat von Vit

    Finde ich eine interessante Idee. Würde mich aber unbedingt mit den Rechteinhaber bzw. den Rechtsnachfolgern in Verbindung setzen. Nicht, dass es sonst Komplikationen gibt...


    eben darum geht's mir...
    ich habe nen ganzen schrank voll alter games-magazine im meinem spielekeller, und halte die idee prinzipiell auch nicht für blöd-
    aber das muss gesetzlich schon abgesichert sein!

    • Zitieren
  • Turbo-T
    Profi
    Beiträge
    740
    • 20. Januar 2013 um 22:59
    • #7

    Den MLV Verlag gibts seit 1996 nicht mehr. Wer war den der Geschäftsführer? Ich finde nichts im Netz. Würde den Herren gerne anschreiben.

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  • pr3ston
    Erleuchteter
    Beiträge
    5.347
    • 20. Januar 2013 um 23:31
    • #8
    Zitat von kultboy


    Verlag: MVL Verlag, X-plain Verlag GmbH
    Sprache: Deutsch
    Anmerkung: Die Gamers war eine Zeitschrift, die auf Spiele für Sega-Konsolen spezialisiert war. Bis zur Ausgabe 7-8/94 erschien das Magazin nur alle zwei Monate. Die letzte offizielle Ausgabe war Nr. 12/95, dann ging der Verlag pleite. Die Redaktion arbeitete aber weiter und brachte Ausgabe 2-3/96 heraus. Als die ersten Hefte im Handel waren, wurde mittels einer Einstweiligen Verfügung untersagt, die Hefte weiter zu verkaufen, da verschiedene Parteien um die Rechte am Namen "Gamers" stritten. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Redakteure aber schon ein weiteres Heft vorbereitet, das sie im April '96 unter dem Namen "Gambler" herausbrachten. Ein Heft später war dann die neXt Level geboren.

    Wer mich kontaktieren möchte: mein Nick (at)gmx punkt de

    • Zitieren
  • JacktheStripper
    Eidgenosse
    Beiträge
    213
    • 20. Januar 2013 um 23:57
    • #9
    Zitat von Turbo-T


    ...Leider musste ich mich davon trennen (heiratet nie!).

    :rofl:

    (kommt mir irgendwie bekannt vor:"Wirf die weg! Die liest du ja eh nie mehr...")

    Nun, jedenfalls wäre ich auch interessiert...hab leider nix zum anbieten :(
    wurde schon alles wiederverwertet...irgendwo :frown:

    :sonic:

    [font='Chicago, Impact, Compacta, sans-serif'][size=10]All your base are belong to us[/size][/font]
    [size=8]Zero Wing[/size]

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  • ONOX2
    Gast
    • 21. Januar 2013 um 00:07
    • #10
    Zitat von Turbo-T

    Den MLV Verlag gibts seit 1996 nicht mehr. Wer war den der Geschäftsführer? Ich finde nichts im Netz. Würde den Herren gerne anschreiben.


    Guck doch einfach ins Impressum einer Ausgabe!

    • Zitieren
  • 108 Sterne
    Viagra Spambot
    Beiträge
    41.222
    • 21. Januar 2013 um 00:28
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    Natürlich ist es komplett illegal.
    Egal ob der Verlag weg vom Fenster ist, die Rechte liegen bei jemandem und ohne ausdrückliche Erlaubnis kann man nichts online stellen. Deswegen haben derarige Websites normalerweise auch nur Scans einiger weniger Hefte, für die sie Genehmigungen erhalten haben.

    [color=#008000]Bluntman3000: "[/color][color=#008000][/color]bin in mpnchtennünchrn"

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  • Onkelpsycho
    Gast
    • 21. Januar 2013 um 08:55
    • #12

    Normalerweise ist es erlaubt die Beiträge sinngemäß wiederzugeben... mit angabe von Quellen, etc.

    Komplett scannen darf man nicht, selbst wenn ohne kommerziellen Zweck ist...

    Die Frage ist: Stört sich jemand an einem Scan aus einer längst vergangenen Zeitschrift?

    Die weitere Frage ist auch: Was ist mit den Bildern? Die unterliegen meist noch eine mCopyright der entsprechenden Spielefirmen, falls diese noch vorhanden sind... Und SEGA existiert auch noch...

    Gerne hätte ich natürlich die PDF Dateien, weil meine Gamers bereits in den ewigen Jagdgründen sind, aber ich würde genau nachforschen was geht und was nicht...

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  • masematte
    Gast
    • 21. Januar 2013 um 10:28
    • #13

    wie machen es dann die Seiten kultboy und ninretro , haben die alles abegeklärt ?

    • Zitieren
  • Ignorama
    Well Dweller Fanboy
    Beiträge
    31.140
    • 21. Januar 2013 um 10:56
    • #14

    Wo kein Kläger da kein Richter, problematisch wirds aber wirklich wenn irgendwann jemand plötzlich bemerkt Rechte an etwas zu haben und diese dann juristisch beginnt durchzusetzen. Also was Urheberrecht in Deutschland angeht ist einfach vieles so unfassbar realitätsfremd und verbraucherunfreundlich gestaltet, dass man lieber vorsichtig sein sollte. Also auch wenn die Wahrscheinlichkeit auf die Fresse zu fliegen vielleicht recht gering ist, so reicht es ja einmalig bereits aus, kostet jedenfalls immer in nem guten Bereich was ich so hörte.

    Edit: Interessant wäre auch: Sollte diese Aktion hier durchgeführt werden und DANACH erwirbt eine neue Partei die Rechte an den Heften, könnte diese dann rückwirkend gegen das Vervielfältigen vorgehen? Kann ich mir sogar gut vorstellen, seit dem GEMA-Paragraphen (das die GEMA sich alles nehmen darf, was Künstler nicht bei der GEMA schützen lassen) glaub ich in Deutschland an alles in solchen Punkten

    Meine Sammlung

    Einmal editiert, zuletzt von Ignorama (21. Januar 2013 um 10:58)

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  • KeVernichter
    Profi
    Beiträge
    1.173
    • 21. Januar 2013 um 11:29
    • #15

    Es ist wirklich ein recht ungeklärter Graubereich.

    1. Generell kann dich nur der Rechteinhaber verklagen, warscheinlich der Besitzer der Insolvenzmasse, wenn es einen gibt. Dieser muss auch Nachweisen können das er der Rechteinhaber ist um Ansprüche gelten machen zu können.
    Im Urheberrecht gibt es keine genaue klärung dafür wenn Urheberrechte aufgegeben wurden, in den USA hingegen verfallen diese wenn der Urheber diese eine Zeitlamng wissentlich nicht einklagt. Deswege gibts dort so viele Klagen.
    Eine Gesetzeslücke welche es übrigens den Autoren/ Verlagen usw. unmöglich macht Offiziell ihre Rechte frei zu geben. Sie können maximal nur das Nutzungsrecht ändern, aber wer macht das wenn er hoft Insolvent aufgekauft zu werden.

    2. Sobald es Kommerziell wird (schon Werbung auf der Seite reicht aus dies zu unterstellen!) kann ich zb als OnlineVerleger mit meinem Mag, klagen, da mein geschäftsbereich betroffen ist. Dies jedoch nicht auf Urheberrecht sondern auf Wettbewerbsverzerrung, da ich ja Zahlen muss um meine Inhalte von den Autoren zu bekommen udn ihr euch einfach bemächtigt. Dann müsstet ihr nahcweisen das ihr die Urheber an den Werken besitzt, bedeutet. Die einzelnen Autoren haben euch die Rechte übereignet.

    Übrigens auch ne Möglichkeit, die einzelnen Autoren direkt anzuschreiben. Ansonsten, fragt doch mal doie Leute von Kult, wie die das machen?
    Verbindet eure Projekte, arbeitet ihnen zu!

    Das mit der Gema betrift nur Musik! Ist ne Musikverwertungsgesellschaft!

    • Zitieren
  • Ignorama
    Well Dweller Fanboy
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    31.140
    • 21. Januar 2013 um 11:36
    • #16
    Zitat

    Das mit der Gema betrift nur Musik! Ist ne Musikverwertungsgesellschaft!

    Is mir klar, aber die unfassbaren Regelungen dort haben mich stark desillisioniert was sowas in Deutschland angeht :thumbdown: Es gibt halt keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr und selbst eine Kleinigkeit, wie das unerlaubte Verwenden eines Scans oder Bildes, kann mehrere 100€ kosten und da man so recht schnell an Geld kommt spezialisieren sich ja diverse Leute auf genau sowas.

    Wobei ja zum eigentlichen Thema hier alles gesagt ist und man ja noch sowas wie PN's hat :D

    Meine Sammlung

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  • 108 Sterne
    Viagra Spambot
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    41.222
    • 21. Januar 2013 um 17:15
    • Offizieller Beitrag
    • #17
    Zitat von masematte

    wie machen es dann die Seiten kultboy und ninretro , haben die alles abegeklärt ?

    Zitat von KeVernichter

    fragt doch mal doie Leute von Kult, wie die das machen?

    Die scannen nur Artikel von Zeitschriften, für die sie Genehmigungen haben, ansonsten nur die Cover. Also Kultpower und Kultboy jedenfalls, Ninretro kenne ich nicht.

    Ich dachte eigentlich wir scannen den Shice einfach für den Download der Komplettausgaben bei den üblichen Hostern, also ohne jetzt groß ne Website aufzuziehen. Da würde "wo kein Kläger, da kein Richter greifen", es wären halt Scans wie so viele andere die ohne Urheber im Netz zu finden sind.

    Man kann natürlich auch versuchen die Rechte zu bekommen. Der Xplain-Verlag (der von den Redakteuren nach Ende des Originalverlags gegründet wurde und inzwischen auch lange tot ist) hat die Rechte damals jedenfalls nicht bekommen, siehe das Gambler-Special. Dort haben sie geschrieben dass der MVL Verlag trotz mündlicher Absprache die Rechte an GAMERS doch nicht abgegeben hat, und dass ein Rechtsstreit zu teuer und zu langwierig für Xplain sei. Also hat man nicht geklagt und MVL behielt de Rechte. Bei XPlain wäre es leichter gewesen denke ich, weil der Verlag eben von den Redakteuren selbst ins Leben gerufen wurde.

    [color=#008000]Bluntman3000: "[/color][color=#008000][/color]bin in mpnchtennünchrn"

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  • Black Sun
    Gast
    • 21. Januar 2013 um 17:32
    • #18

    Ach, nicht soviel diskutieren, einfach machen :P Kim Dotcom sorgt für den Rest ;)
    und wenn die Gamers durch ist, bitte noch Next Level und SegaPro
    Letztere interessiert mich vor allem, weil sie quasi ein exot ist, über den man heute kaum noch was findet.

    Naja, im Ernst, wenn das was werden sollte, würde ich auch mitmachen. Wobei aber leider nicht alle meine Hefte "Druckfrisch" aussehen.

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  • Onkelpsycho
    Gast
    • 21. Januar 2013 um 20:43
    • #19

    Man darf ja seine Original Ausgaben für den privaten Gebrauch scannen, quasi wie man auch eine CD brennen darf...

    Ob das nun von irgendwem nachgewiesen werden kann, ob die PDfs unrechtmässig weitergegeben worden sind, das kann ja kein Mensch mehr nachweisen...

    Den Rest über lass ich der Fantasie... ^^

    • Zitieren
  • Ignorama
    Well Dweller Fanboy
    Beiträge
    31.140
    • 21. Januar 2013 um 21:39
    • #20

    Entweder irre ich mich total oder du dich, aber afaik darfst du keineswegs einfach so pauschal ne "Sicherheitskopie" anfertigen. Das ist nur legal wenn du keinen Kopierschutz umgehen musst, was aber faktisch fast alle Datenträger haben. Wie gut oder schlecht der ist spielt keine Rolle, sobald einer drauf is ist auch ne Sicherheitskopie illegal wenn mich nich alles täuscht.

    Bei Heften is dies schon etwas schieriger, denke hier helten andere Regelungen (muss ja, denn nen sinnvollen Kopierschutz bei Heften gibts halt nicht)

    Edit: Google ist nur mein halber Freund, anscheinend gibts bei Programmen Ausnahmeregelungen, lieg ich vielleicht doch total daneben, dachte aber Kopien wären eben nicht pauschal gestattet.

    Meine Sammlung

    Einmal editiert, zuletzt von Ignorama (21. Januar 2013 um 21:50)

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