Ich finde es ja eher hinterfotzig wenn man erst einen Vertrag mit jemandem eingeht um dann zu sagen "Ochnö, will doch nicht!" bzw. diesen ohne Grund und Klärung auflösen will und sich einfach tot stellt.
Hilfe mit Ebay?
-
lu3mm3l -
22. Juni 2009 um 21:08 -
Geschlossen
-
-
Ich finde es ja eher hinterfotzig wenn man erst einen Vertrag mit jemandem eingeht um dann zu sagen "Ochnö, will doch nicht!" bzw. diesen ohne Grund und Klärung auflösen will und sich einfach tot stellt.
Und das ist genau das, was der Verkäufer hier gemacht hat.
-
Ist es denn für solche Leute so ein großes Problem, einen für sie annehmbaren Mindestpreis festzusetzen?
Warum zum Geier machen die sowas dann nicht? Auf Rebuy zB hätte der VK afair deutlich mehr für die WUU bekommen (je nach Komplettheit/Zustand). Verstehe das Motiv von solchem Verhalten einfach nicht...
-
Sehe ich auch so, dafür gibt es doch die Option Mindestpreis.
Es gibt genug Urteile, wo Leute ihre Sachen dann für 1€ abgeben mussten und die Gerichtskosten auch noch gezahlt haben.Es kommt doch auch bei Ebay der Hinweis, das man einen Vertrag eingeht.
-
- Offizieller Beitrag
Pseudo, es gibt ja die Option des Mindestpreises. Die ist aber, wenn sich da nichts geändert hat, Aufpreispflichtig bei Einstellen der Auktion. Auktion rausnehmen kostet nix, also nutzen solche Verkäufer das wohl aus.
-
-
Mal angenommen jemand von euch stellt mal ein Auto rein aus versehen für sofort kaufen für 1€ wärt ihr dann nicht froh wenn ihr an nen Käufer geradet der dann nicht den Vertrag einklagt euer Auto für nen € abzutreten.
Oder ich sags mal mit den Worten von Tim Bentzko " Ich bin doch keine Maschine" Menschen machen fehler.
Ihr bekommt ja auch nicht auf die Fresse gehauen wenn ihr in der Strassenbahn mal jemand aus versehen auf den Fuss tretet, weil der getretene hätte dann vielleicht auch das recht euch eine in die Fresse zu hauen weil er sich ja nur wehrt aus Selbstschutz
Klar kenne ich das Urteil, aber es ist sowas von krass+
Wer das als normal + richtig empfindet sollte sich mal fragen ob er vielleicht zuviel Zeit im Netz verbringt -
Die Urteile die ich bislang gesehen habe waren allsamt vollkommen korrekt und richtig.
Da ich aber zuviel Zeit im Netz verbringe, hier ein kleiner Hinweis zu deinem ausgedachten Sachverhalt
Zitat
Mal angenommen jemand von euch stellt mal ein Auto rein aus versehen für
sofort kaufen für 1€ wärt ihr dann nicht froh wenn ihr an nen Käufer
geradet der dann nicht den Vertrag einklagt euer Auto für nen €
abzutreten.
Als Verkäufer schreibt man dann natürlich UMGEHEND den Käufer an und weist auf §119 BGB hin. Mir ist ja bewusst das du, im Gegensatz zu mir, nicht so viel Zeit im Netz verbringst, aber such doch trotzdem mal bspw. nach 18 O 150/10 vom LG Köln. -
Gerade für das autobeispiel gibt es ja schon Urteile die im Sinne des Verkäufers geurteilt haben.
Im Beispiel hier trifft das ja aber alles nicht zu. -
Mal angenommen jemand von euch stellt mal ein Auto rein aus versehen für sofort kaufen für 1€ wärt ihr dann nicht froh wenn ihr an nen Käufer geradet der dann nicht den Vertrag einklagt euer Auto für nen € abzutreten.
Oder ich sags mal mit den Worten von Tim Bentzko " Ich bin doch keine Maschine" Menschen machen fehler.
Ihr bekommt ja auch nicht auf die Fresse gehauen wenn ihr in der Strassenbahn mal jemand aus versehen auf den Fuss tretet, weil der getretene hätte dann vielleicht auch das recht euch eine in die Fresse zu hauen weil er sich ja nur wehrt aus Selbstschutz
Wo sind die Parallelen zwischen deinen Beispielen und dem geschilderten Fall hier?
Direkte Frage: Bist du der Verkäufer der Wii U? -
[color=#0000FF]das ursprüngliche Anliegen hat sich wohl zwischenzeitlich geklärt. Da ohnehin alles im falschen Thread stattgefunden hat wird der Thread hier nun geschlossen.[/color]
-
-