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Nebengewerbe - Videospielhandel

  • Maver!k
  • 22. September 2014 um 21:45
  • Konsolator
    Schüler
    Beiträge
    89
    • 24. September 2014 um 09:43
    • #21
    Zitat von Maver!k

    Servus,

    seit einiger Zeit schwiert mir eine kleine Überlegung im Kopf.
    Schon seit meiner Schulzeit handel ich Monat für Monat für nen paar €uros durch eBay (kleine sachen, nichts wofür sich ein Gewerbe Lohnen würde), es macht mir einfach einen riesen Spaß.
    Ich sehe immer wieder Händler die einfach nur Leute sind die Absolut keine Ahnung von dem haben womit Sie handeln. Genau so bieten Sie auch an und treten Sie auch auf.
    Meine Frage über die ich gerne ein wenig Diskutieren würde wäre, Lohnt es sich überhaupt noch auf diesen überschwemmten Markt zu drängen? Was würdet Ihr beachten? eBay, Amazon etc. nutzen oder gar einen eigenen kleinen Webshop eröffnen?
    Das ganze müsste ja nicht mal unmengen an Gewinnen abwerfen, da ich in meinem normalen Job schon ganz gut verdiene.
    Was sagt ihr zu dem Thema? ^^

    Ich würds nicht machen, die ganzen Stolpersteine die dir in Deutschland vor die Füße geworfen werden, sind mehr als nervig. (AGBs, Widerrufsbelehrung, Finanzamt etc pp)

    Wenn dein Ebay Account eine kritische Anzahl an Bewertungen bzw Verkäufen erreicht hat, erstellt einfach einen neuen. [size=10] [/size]^^[size=10] [/size]

    • Zitieren
  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 24. September 2014 um 11:09
    • #22

    Solch eine Aussage kann nur kommen, wenn man sich mit dem Thema nicht weiter beschäftigt hat.
    Ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung ist gar nicht so kompliziert und(!) man ist auf der sicheren Seite.
    Widerrufsbelehrung machen mutige selbst / greifen auf eine aktuelle zurück und AGBs zB sind nicht einmal Pflicht. Hast du keine, greift das BGB. Ist nicht unbedingt von Vorteil, aber es geht auch ohne.

    Dein letzter "Tipp" kann erst recht nach hinten losgehen, da angenommen werden kann, dass hier bewusst etwas verschleiert werden sollte, wenn das mal rauskommt.

    • Zitieren
  • namenlos
    Erleuchteter
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    6.954
    • 24. September 2014 um 11:30
    • #23

    es wird hier halt beide meinungen im forum geben und beide seiten werden die jeweilig andere akzeptieren müssen ^^ als gewerblicher musst du die sachen mit pech wegen fernabsatzgesetz dazu noch zurücknehmen, wird hier aber jedesmal nicht erwähnt ^^

    für ebay scheinen das jedenfalls relative peanuts beträge zu sein, als nicht gewerblicher hast du da erst eine sperre ab 2k pro! monat an einnahmen ^^

    einzige problem was auch ich sehe, sind die konkurrenten und das dämliche untereinander abgemahne der ebay deppen unter sich, was einem unangemeldet teuer zu stehen kommen kann.

    das es ohne anmeldung nicht "sauber" ist, muss auch nicht diskutiert werden, die "strafen" vom finanzamt beim auffliegen sind allerdings eher ein witz als abschreckung.

    "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

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  • Konsolator
    Schüler
    Beiträge
    89
    • 24. September 2014 um 11:31
    • #24
    Zitat von Alexis

    Solch eine Aussage kann nur kommen, wenn man sich mit dem Thema nicht weiter beschäftigt hat.
    Ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung ist gar nicht so kompliziert und(!) man ist auf der sicheren Seite.
    Widerrufsbelehrung machen mutige selbst / greifen auf eine aktuelle zurück und AGBs zB sind nicht einmal Pflicht. Hast du keine, greift das BGB. Ist nicht unbedingt von Vorteil, aber es geht auch ohne.

    Dein letzter "Tipp" kann erst recht nach hinten losgehen, da angenommen werden kann, dass hier bewusst etwas verschleiert werden sollte, wenn das mal rauskommt.


    Welche Wahl hätten die Sammler [size=10]dann? Nach 20-40 Auktionen im Jahr das Hobby an den Nagel zu hängen oder bis zum nächsten Jahr warten? Ich glaube kaum dass das hier für irgendjemanden wirklich attraktiv klingt. ^^[/size][size=10][/size]

    Es bestehen nun mal Informationspflichten beim Onlinehandel, da kommt man um eine vernünftige AGB eh nicht rum auch wenn diese keine Pflicht sei.

    Als Kleinunternehmer hat man was das Finanzamt betrifft ein etwas leichteres Leben, bei Ebay spielts aber keine Rolle, dort ist ein Unternehmer ein Unternehmer alle mit gleichen Pflichten. Und dass man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer Id kriegt ist dir wohl klar oder?

    • Zitieren
  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 24. September 2014 um 12:06
    • #25

    Ob das attraktiv klingt oder nicht, interessiert das Finanzamt oder die neidische gewerbliche Konkurrenz wohl eher nicht.

    Sie sind keine Pflicht und wer keine hat, lässt dem BGB den Vortritt. Ob das so klug ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber benötigt werden sie nun mal nicht.

    Bei eBay hast du natürlich recht. Und ja, darum geht es u.a. hier im Thread. Erstellt man einen eigenen Onlineshop oder hängt sich an Amazon, kann man durchaus auch so was machen. Selbes gilt für eBay Kleinanzeigen.

    • Zitieren
  • Gaigig
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    318
    • 24. September 2014 um 17:33
    • #26

    Was hier teilweise für ein Blödsinn geschrieben wird ist unfassbar. Die, die ihr "tolle" Ratschläge gebt, zahlt ihr den Ratsuchenden dann auch ihre Kosten für etwaige Abmahnungen/Gerichtskosten/Zahlungsnachforderungen vom Finanzamt, wenn es mal hart auf hart kommt? Nein, natürlich nicht.

    Zitat

    Und dass man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer Id kriegt

    Blödsinn, wurde auch schon durch den Link von mir im Beitrag vorher von mir erwähnt.

    Zitat

    Es bestehen nun mal Informationspflichten beim Onlinehandel, da kommt man um eine vernünftige AGB eh nicht rum auch wenn diese keine Pflicht sei.

    Blödsinn, wurde dankenswerter weise schon erklärt.

    Zitat

    Welche Wahl hätten die Sammler dann? Nach 20-40 Auktionen im Jahr das Hobby an den Nagel zu hängen oder bis zum nächsten Jahr warten? Ich glaube kaum dass das hier für irgendjemanden wirklich attraktiv klingt.

    Blödsinn, ein Sammler wird wohl kaum 7 gleichartige Titel/Teile verkaufen. Falls doch, ist er mMn klar gewerblich. Den glaubhaften Nachweis zu bringen, eine Sammlung aufzulösen, wenn man 7 gleichartige Titel/Teile verkauft (Da wird dann die Frage auftauchen "Warum haben Sie als Sammler 7x Mario Party gekauft?") dürfte sehr schwer werden. Du kannst als Sammler auch 100 verschiedene Teile verkaufen, das ist vollkommen problemlos möglich. Das mit den Babysachen war, wenn ich mich recht erinnere, auch ein Urteil wo die Frau nicht deswegen als gewerblich eingestuft wurde weil sie Babysachen an sich verkauft hat, sondern weil es schlichtweg ersichtlich war das es gewerblich ist (Anzahl verkaufter Babybekleidung im Verhältnis zu dem, was ein Baby tatsächlich an Kleidung "braucht"). Vergleiche auch mit Urteil 5 W 22/11 vom OLG Hamburg, Zitat "Das Hanseatische Oberlandesgericht hat bei der Auflösung einer Sammlung mit 688 gleichzeitig laufenden Angeboten nicht zwangsläufig ein gewerbliches Handeln angenommen" ... "Nach den vorgetragenen und glaubhaft gemachten Angaben des Antragsgegners besteht die nicht fern liegende Möglichkeit, dass es sich im vorliegenden Fall um einen derart besonders gelagerten Fall handelt, bei dem ausnahmsweise auch der große Umfang der Tätigkeit, eine längere Dauer und eine Vielzahl von Bewertungen für gleichartige Produkte keine hinreichend tragfähige Grundlage für die Annahme einer Unternehmereigenschaft bieten, sondern die von dem Antragsteller als wettbewerbswidrig beanstandete Angabe "Angemeldet als privater Verkäufer" (Anlage K 6) auch inhaltlich nicht unzutreffend ist."

    Zitat

    es wird hier halt beide meinungen im forum geben und beide seiten werden die jeweilig andere akzeptieren müssen

    Falsche Informationen und schlechte Ratschläge sind keine "Meinung" die man akzeptieren muss, sondern schlichtweg falsch und im schlimmsten Falle, finanziell gesehen, sehr sehr gefährlich.

    • Zitieren
  • Vit
    Erleuchteter
    Beiträge
    14.064
    • 24. September 2014 um 17:45
    • #27

    Und Foren ersetzen keine Rechtsberatung beim Anwalt, die jeder Unternehmer, der sich rechtlich unsicher fühlt, durchlaufen sollte.

    [size=8]You see, in this world there's two kinds of people, my friend: Those with loaded guns and those who dig. You dig.[/size]

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  • Maver!k
    Anfänger
    Beiträge
    29
    • 24. September 2014 um 18:02
    • #28
    Zitat von Vit

    Und Foren ersetzen keine Rechtsberatung beim Anwalt, die jeder Unternehmer, der sich rechtlich unsicher fühlt, durchlaufen sollte.

    Da gebe ich dir recht.
    Eigentlich wollte ich ja keine Rechtsberatung sondern wollte mal Allgemein zu dem Thema hören was Ihr so meint.
    Ich habs mal durchgerechnet: Aufwand/Ertrag hat da nix mehr mit spaß am Hobby zutun. Dennoch war ich heute beim Amt und habe mir einen Gewerbeschein geholt bzw. ein Gewerbe (Nebengewerbe gibt es nicht) angemeldet. Steht nun drin "onlinehandel mit Videospielen" und hat mit 20€ gekostet. AGBs habe ich mir für 99€ für eBay erstellen lassen (Mit Update Garantie für 1 Jahr). Damit bin ich in meinem Maße nun zumindest Rechtlich abgesichert. Die Größe wie ich es aufziehe kann ich mir ja immer noch aussuchen. Allerdings möchte ich mich garnicht mit solchen Händlern anlegen da mir genau ihre vorgehensweise eigentlich gegen den Strich geht.
    Ich danke euch jedenfalls für jeden Hilfreichen Beitrag!:)

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  • pr3ston
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    5.347
    • 24. September 2014 um 18:11
    • #29

    [quote='Maver!k','index.php?page=Thread&postID=2021739#post2021739']

    Zitat von Vit

    Allerdings möchte ich mich garnicht mit solchen Händlern anlegen da mir genau ihre vorgehensweise eigentlich gegen den Strich geht.


    Die legen sich auch eher mit dir an, da brauchst du gar nix für tun ^^ Wenn du denen z.B. mit deinen "fairen" Preisen ein Dorn im Auge bist, wirste die bald kennenlernen, egal ob du magst oder nicht. Kenne so einige Stories, wo sich sloche Arschlöcher zusammengerottet und nen Verkäufer fertig gemacht haben. Die Kaufen dann z.B. ordentlich bei dir ein, lassen alles zurückgehen und decken dich dann mit Negativen ein. Alles schon erlebt!

    Wer mich kontaktieren möchte: mein Nick (at)gmx punkt de

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  • Elemental Master
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    3.130
    • 24. September 2014 um 18:11
    • #30

    Na dann viel Spass und viel Erfolg; und immer alle Belege aufheben und Aufzeichnungen führen!

    Verkaufe/Tausche/Suche diverse Retrospiele

    Blog: https://segamegacd.blogspot.com/
    Blog: https://flohmarktfundstuecke.blogspot.com/

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  • Gaigig
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    318
    • 24. September 2014 um 18:14
    • #31

    Viel Erfolg!

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  • pseudogilgamesh
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    16.771
    • 24. September 2014 um 18:38
    • #32

    pr3ston: Scheinbar hat sich die Moral auf vielerlei Handelsebenen verabschiedet. Der Psyshop-Rolf aus München erzählte mir von Konkurrenten, welche eiskalt seine Bezahloption "Nachname" ausgenutzt haben, um seinem Geschäft so richtig "professionell" zu schaden. Hunderte Nachnamen, welche einfach nit bezahlt werden und demnach zurückgehen-->Ruinös

    Ich konnt's nit fassen, was heutzutage (oder schon immer) so abgeht :thumbdown:

    Und an dem Punkt versteh ich natürlich die Unternehmer, welche dann eben einfach keine solche Bezahloption mehr anbieten wollen. :(

    S: Turrican Collection 4 evercade. Super Gameboy 2. Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

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  • lumpi3
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    11.757
    • 24. September 2014 um 18:41
    • #33

    Heutzutage ist jeder Geschäftsbereich ein Haifischbecken.

    Egal ob Ebay Händler, Taxifahrer oder Augenoptiker.

    Alle machen sich doch gegenseitig Fertig.

    Einer der Coolsten

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  • Konsolator
    Schüler
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    89
    • 24. September 2014 um 18:51
    • #34

    Gaigig
    [font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]Generell gilt, man kann kann pauschal nicht sagen wann die Grenze zwischen Privat und Gewerblich überschritten wird, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Und wird auch vor Gericht so entschieden, das kannst du jetzt nicht bestimmen oder vorhersagen.[/color][/font]
    [font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]
    [/color][/font][font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]Deine Informationen gaigig sind hier mitunter die gefährlichsten, du verharmlost und relativierst die Gefahren des privaten Handels und das kann für jemanden der dir glaubt sehr teuer zu stehen kommen. [/color][/font]
    [font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]
    [/color][/font]
    [font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]@Maverik,[/color][/font]
    [font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]
    [/color][/font]
    [font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]das ging aber schnell. [/color][/font][size=10] [/size]:D[size=10] [/size]
    [size=10]
    [/size]
    [size=10]Glückwunsch und viel Erfolg dabei. vergiss aber die Buchführung nicht. :D [/size]

    Einmal editiert, zuletzt von Konsolator (24. September 2014 um 19:16)

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  • namenlos
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    6.954
    • 24. September 2014 um 18:55
    • #35
    Zitat von Gaigig

    Falsche Informationen und schlechte Ratschläge sind keine "Meinung" die man akzeptieren muss, sondern schlichtweg falsch und im schlimmsten Falle, finanziell gesehen, sehr sehr gefährlich.

    du lässt auf deiner seite allerdings auch einen haufen informationen weg. wenn man es richtig legal machen möchte, musst du z.b. auch 5,99gez jeden monat extra zahlen, die info lässt du überall geschickt weg. dazu kommt, je nach bundesland und kreis die probematik mit den müllgebühren (ja, je nach kreis nerven die ämter sogar it freiberufler wegen einer xtra mülltonne und das als einzelperson im it bereich :rolleyes: )

    ob sich das alles lohnt, wenn jemand wirklich nur seinen dachboden entrümpelt, sei mal dahingestellt (wie in black suns fall).

    "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

    • Zitieren
  • Konsolator
    Schüler
    Beiträge
    89
    • 24. September 2014 um 19:20
    • #36
    Zitat von pseudogilgamesh

    pr3ston: Scheinbar hat sich die Moral auf vielerlei Handelsebenen verabschiedet. Der Psyshop-Rolf aus München erzählte mir von Konkurrenten, welche eiskalt seine Bezahloption "Nachname" ausgenutzt haben, um seinem Geschäft so richtig "professionell" zu schaden. Hunderte Nachnamen, welche einfach nit bezahlt werden und demnach zurückgehen-->Ruinös

    Ich konnt's nit fassen, was heutzutage (oder schon immer) so abgeht :thumbdown:

    Und an dem Punkt versteh ich natürlich die Unternehmer, welche dann eben einfach keine solche Bezahloption mehr anbieten wollen. :(


    Das ist schon heftig, selbst wenn man Nachnahme weglässt kann es immernoch vorkommen dass die Konkurenz einen mit Bestellungen, die reklamiert werden und ggf absichtlich negativ bewertet werden, in den Ruin treibt. Ein eigener online Shop wäre hierbei wohl eine gute Alternative.

    • Zitieren
  • Gaigig
    Fortgeschrittener
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    318
    • 24. September 2014 um 19:26
    • #37
    Zitat von Konsolator

    [color=#666666][font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif']
    [/font][/color][font='Segoe UI, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]Deine Informationen gaigig sind hier mitunter die gefährlichsten, du verharmlost und relativierst die Gefahren des privaten Handels und das kann für jemanden der dir glaubt sehr teuer zu stehen kommen. [/color][/font][size=10] [/size]

    Normalerweise werde ich ja blöd angemacht, weil ich angeblich zu sehr auf die Gefahren hinweise, obwohl ja "alle das so machen". Jetzt verharmlose und relativiere ich auf einmal. Der Wahnsinn.

    Hast du eigentlich wirklich gelesen, was du da kopiert hast? Punkt 3 handelt von Neuware, Punkt 2 handelt von Markenartikeln die neu ge- und weiterverkauft wurde (Den Beschluss kannst du zB hier: http://www.damm-legal.de/lg-frankfurt-b…-privat-verkauf nachlesen) und bei Punkt 1 muss ich erst einmal suchen, da die seriöse Chip ja netterweise kein Aktenzeichen oder sonstige Hinweise angegeben hat, worum es gehen soll...... .... ok, gefunden, es wird sich wohl um I ZR 3/06 handeln. Und worum geht es da? Um 66 bewertete Auktionen, die sich um Schmuck und Handtaschen etc. handeln. Also geht es dort abermals NICHT um Sammlungsauflösungen. Zusätzlich wurden bei diesem Fall auch Artikel für Freunde verkauft und ich zitiere nun den BGH: "Schließlich sprechen auch die Verkaufsaktivitäten für Dritte, auf die sich die Beklagte bei dem Verkauf verschiedener Artikel für Freunde berufen hat, nicht gegen, sondern für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Die Bündelung und Präsentation von Angeboten für Dritte und deren Abwicklung nach einem Verkauf entspricht typischerweise einer kommerziellen Tätigkeit. Die Gesamtschau dieser Umstände rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluss, die Beklagte habe bei den Verkaufsangeboten über eBay bereits ab Mitte Januar 2004 im geschäftlichen Verkehr gehandelt."

    Von daher zeigen die Beispiele eines - sie haben allesamt rein gar nichts mit einer rein privaten Sammlungsauflösung zu tun - im GEGENSATZ zu dem von mir verlinkten Urteil.

    PS: Bist du Anwalt? Wenn ich mal ein Problem habe, hätte ich dich gerne dann als gegnerischen Anwalt am Start, würde mir einen eigenen Anwalt somit ersparen und wäre sehr spaßig vor Gericht :P

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  • Gaigig
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    • 24. September 2014 um 19:33
    • #38
    Zitat von thecixxx


    du lässt auf deiner seite allerdings auch einen haufen informationen weg. wenn man es richtig legal machen möchte, musst du z.b. auch 5,99gez jeden monat extra zahlen, die info lässt du überall geschickt weg. dazu kommt, je nach bundesland und kreis die probematik mit den müllgebühren (ja, je nach kreis nerven die ämter sogar it freiberufler wegen einer xtra mülltonne und das als einzelperson im it bereich :rolleyes: )

    Weißt du warum ich diese Information weg lasse? Weil sie FALSCH ist!

    http://www.cecu.de/gez-rundfunkbeitrag.html

    Zitat

    Freiberufler und Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zahlen für die Betriebsstätte nichts, wenn für die Privatwohnung bereits eine Gebühr gezahlt wird.


    Bin dann auch raus aus dem Thread, ist mir irgendwie zu doof hier die ganzen Fehlinformationen zu korrigieren. Zumal ich dafür nicht einmal bezahlt werde :P

    • Zitieren
  • Konsolator
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    • 24. September 2014 um 19:37
    • #39

    Ah, jetzt haste es doch gelesen? Mist, ich habs wieder gelöscht weil ich mich einfach nicht auf solche sinnlos Diskussionen einlassen wollte. ^^


    Du versuchst auf irgendeine ziemlich abstruse und verquirlte Weise das Handeln mit Gebrauchsgegenständen und "Sammlungsauflösungen" als legitim für den Privatverkauf hinzustellen, das ist es aber definitiv nicht. Ab einen gewissen Grad wird das Handeln mit gebrauchten Artikeln auch als Gewerbe eingestuft, siehe Rebuy, Konsolenkotz etc pp, das ist ein ganz normaler Gewerbezweig. Und du kannst noch so auf "SAMMLUNGSAUFLÖSUNG!! RAR!! KULT SELTEN!!" in die Auktion schreiben, wenn du 20 davon jede Woche loslässt, kannst du dich glücklich schätzen wenn du da noch nicht ins Visier der Abmahner gekommen bist.
    Jeder Anwalt würde einem Sammler raten, wenn er vor habe seine Sammlung aufzulösen (seien es Schallplatten oder was auch immer) immer ein Gewerbe anzumelden.


    PS: Ah, ok ... tschüss! [size=10] [/size]:thumbsup:[size=10] [/size]

    Einmal editiert, zuletzt von Konsolator (24. September 2014 um 19:56)

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  • namenlos
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    6.954
    • 24. September 2014 um 19:39
    • #40
    Zitat von Gaigig

    Weißt du warum ich diese Information weg lasse? Weil sie FALSCH ist!

    ach du lagerst deine ebay sachen in deiner wohnung? die 5,99e musst du zahlen, wenn die sachen NICHT in deiner wohnung liegen, theoretisch betrifft es also schon eine garage, denn die hat einen gesonderten eingang (anderer schlüssel).

    http://gez-gebuehren.de/fuer-selbstaen…iberufler-2013/

    "Hier gilt aber zusätzlich die Regelung, dass sich die Betriebsstätte im Privatbereich der Wohnung befinden muss. Ist sie über ein Treppenhaus oder einen separaten Hauseingang erreichbar kann der Beitragsservice dafür auch Rundfunkgebühren verlangen."

    "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

    • Zitieren
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