ZitatOriginal von Arcadion
Desweiteren ist eine Rehabilitation nach Vollstreckung der Selbigen im Falle einer nachtraeglich erwiesenen Unschuld nicht mehr moeglich ...
Die Todesstrafe ist endgueltig / unwiderrufbar und damit als Form der Bestrafung nicht akzeptabel.
Im Spiegel (meine ich) stand letztens ein guter Artikel zum Thema Gentests -> in den USA wurden bislang ca. 150 Leute, welche zur Todesstrafe oder lebenslanger Haft verurteilt wurden, nachträglich (aufgrund von Gentests) freigesprochen, da ihre Unschuld 100%ig erwiesen werden konnte. Ein zum Tode verurteilter Mann wurde zwei Wochen vor Vollstreckung der Todesstrafe rehabilitiert.