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Flohmärkte

  • petie
  • 21. Mai 2005 um 20:28
  • Azazel
    Gast
    • 26. August 2012 um 19:32
    • #3.841

    Der Händler weis ganz genau was er macht und wird wohl noch versuchen mit dem Game extra Kohle zu verdienen da es ja nicht einfach zu bekommen ist.

    Wer verkauft muss sich auch Vorfeld informieren was er darf und was nicht.

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  • Onkelpsycho
    Gast
    • 26. August 2012 um 20:41
    • #3.842

    Naja, kann man sicherlich machen. Aber erstens hab ich keine Lust hinterher ne ganze Bande von Leuten mit türkischem Immigrationshintergrund an der Backe zu haben, die sich in ihrer "Ehre" verletzt fühlen (der Standart-Spruch) und ich glaube weder Polizei noch Ordnungsamt geht solchen Lappalien hinterher, wenn man da anruft.

    Da lachen die Händler sich doch drüber kaputt... Von daher einfach nicht zuviel Energie reinstecken, und gut ist...

    • Zitieren
  • Skydancer
    Gast
    • 26. August 2012 um 20:49
    • #3.843
    Zitat von Onkelpsycho

    Naja, kann man sicherlich machen. Aber erstens hab ich keine Lust hinterher ne ganze Bande von Leuten mit türkischem Immigrationshintergrund an der Backe zu haben, die sich in ihrer "Ehre" verletzt fühlen (der Standart-Spruch) und ich glaube weder Polizei noch Ordnungsamt geht solchen Lappalien hinterher, wenn man da anruft.

    Da lachen die Händler sich doch drüber kaputt... Von daher einfach nicht zuviel Energie reinstecken, und gut ist...

    Oh sag das nicht... meine Standart DVD Händlering wurde mal hochgenommen. Wobei das Ordnungamt nur gemeint hat Sie soll die Bösen Filme nicht unter bzw hinter den Tisch stellen, wo keine Minderjährigen zugriff haben. Nach Titeln bzw. 131er haben Sie nicht wirklich geschaut.

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  • Onkelpsycho
    Gast
    • 26. August 2012 um 20:58
    • #3.844

    Ja, gut... Aber meistens sind es Einzelfälle... Und wenn, dann kriegt man es selten mit... Normale Kunden schwärzen die ja auch nicht an, sind halt immer solche Typen, die unzufrieden sind mir irgendwas...

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  • Azazel
    Gast
    • 26. August 2012 um 21:03
    • #3.845

    Kommt schon hin und wieder vor das man Ordnungsamt & Co. Auf dem Flohmarkt antrifft und diese gezielt nach sowas ausschau halten.

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  • Helmut28
    Schüler
    Beiträge
    86
    • 26. August 2012 um 21:14
    • #3.846

    Gibt es tatsächlich ein Amt für Ordnung bei euch in Deutschland?
    Bin ich froh, dass ich in Österreich wohne, da haben wir noch ein paar Freiheiten.

    • Zitieren
  • CD-i
    Owlboy
    Beiträge
    37.855
    • 26. August 2012 um 21:16
    • Offizieller Beitrag
    • #3.847

    Wir sind halt Weltmeister der Bürokratie. Wo kämen wir sonst hin, wenn die Leute im Sommer auf Wiesen grillen!!!!!!!!

    [color=#800080]"I'm Special Agent Francis York Morgan, but please call me York, that's what everyone does..."[/color]


    {O,o}
    /)__)
    --"-"--
    [color=#800080]http://uhu.webcam.pixtura.de/[/color] Eulen-Live Cam!

    [color=#800080]http://www.youtube.com/oxcellent[/color] Meine Retro-Video-Reviews

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  • Azazel
    Gast
    • 26. August 2012 um 21:18
    • #3.848

    Da sagt keiner was. Wenn man aber mit seinem Grill direkt auf der Wiese grillt und eben jene verbrennt gibts eben Probleme.

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  • Waldteufel
    Schüler
    Beiträge
    66
    • 26. August 2012 um 21:27
    • #3.849
    Zitat von Helmut28

    Gibt es tatsächlich ein Amt für Ordnung bei euch in Deutschland?
    Bin ich froh, dass ich in Österreich wohne, da haben wir noch ein paar Freiheiten.


    In Deutschland gibts es, abhängig vom jeweiligen Landesrecht, in quasi jeder Kommune eine Ordnungsbehörde. Dabei handelt es sich de facto um eine Ortspolizeibehörde, deren Kompetenzen je nach Land variieren. Am ehesten vergleichbar ist dies mit den österreich. Gemeindewachkörper, allerding mit dem Unterschied, dass es sich nicht um "vollwertige" Polizeien handelt, sondern um Fach- und Verwaltungspolizeien, deren Tätigkeit sich in der Praxis bei der Ahndung von Ordungswidrigkeiten erschöpft. Letzteres ist das Äquivalent zur österreich. Verwaltungsübertretung. Insofern kann man hier nicht von mehr "Freiheiten" in Österreich reden, sondern einfach von einem verwandten, aber nicht identischen staatl. Organistionsbereich.

    Übrigens sei noch erwähnt, dass es eine vergleichbare Organisationweise in jedem Staat gibt, es handelt sich also mitnichten um eine spez. deutsche Erscheinung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Waldteufel (26. August 2012 um 21:30)

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  • Ignorama
    4 the Players
    Beiträge
    30.806
    • 26. August 2012 um 21:35
    • #3.850

    Unfassbar wenn ihr echt Händler wegen Indexspielen anzeigt :facepalm:

    Da wird ständig geheult wegen böser deutsche Zensur, aber wenn man plötzlich einem, der einem wegen seiner Geschäftsart unsympathisch ist, ans Bein pissen kann trumpft man groß auf. Feine Doppelmoral nenne ich das :thumbup:

    Meine Sammlung

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  • Helmut28
    Schüler
    Beiträge
    86
    • 26. August 2012 um 21:37
    • #3.851

    Naja ein paar Freiheiten in Bezug auf Beschlagnahmung, Indizierung und Verbot von Videospiele oder Filme haben wir hier schon.

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  • Waldteufel
    Schüler
    Beiträge
    66
    • 26. August 2012 um 21:42
    • #3.852
    Zitat von Helmut28

    Naja ein paar Freiheiten in Bezug auf Beschlagnahmung, Indizierung und Verbot von Videospiele oder Filme haben wir hier schon.


    Bei der Frage nach der gesetzl. genannten Sanktionierung sicherlich ja, aber du hast ja selbst in Bezug auf die Frage die behördl. Organisation in Spiel gebracht. Würde morgen in Österreich ein strengeres Jugendschutzgesetz (oder ein anderes, das sich mit dem Inhalt von Videospielen beschäftigt) in Kraft treten, wären die Unterschiede im Verwaltungsvollzug für den Laien marginal, so wie sie es bei anderen 08/15-Aufgaben im Bereich einer Gemeinde oder einer anderen Gebietskörperschaft jetzt auch schon sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Waldteufel (26. August 2012 um 21:48)

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  • Azazel
    Gast
    • 26. August 2012 um 22:05
    • #3.853

    Ignorama: nö, ich hab hier noch nie wegen Indizierung & Co. Bei Filmen Hbf spielen gemosert. Kann auch nicht verstehen wie sich jemand, der alter als 18 Jahre ist, darüber beschweren kann.
    Schlieslich kommt man dann, ganz legal, an so ziemlich jedes Spiel oder Film ran.

    Zu guter Letzt: ein Flohmarkt ist eben keine rechtsfreie Zone.

    • Zitieren
  • Ignorama
    4 the Players
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    30.806
    • 26. August 2012 um 22:13
    • #3.854

    Himmel was könnt man dieses Thema auswalzen, aber ich beschränk mich mal auf eine Aussage dazu: Es gibt sinnvolles Recht, beispielsweise das der Kauf von 18er-Ware für Minderjährige verboten ist und es gibt sinnloses Recht, beispielsweise das Mortal Kombat (SNES) verboten ist, während man legal God of War 3 spielen kann.

    Ums ganz offen zu sagen: Dieses sture Rechtsdenken Mancher (hoffe du hältst dich dann selbst immer und überall 100% an die Gesetze) ist einer der Gründe wieso ich Buhmann spielen muss und wir hier Spiele wie Killer Instinct, Mortal Kombat und co nicht im Store haben dürfen. Vermutlich hat sich da auch jemand gedacht "Internet-Store ist kein rechtsfreier Raum". In der Theorie richig, in der Praxis hoffe ich das du dann auch böse Importe wie Chrono Cross oder potenzielle Killerspiele wie Pacman meidest, da sie ungetestet sind.

    Meine Sammlung

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  • Azazel
    Gast
    • 26. August 2012 um 22:18
    • #3.855

    Warum sollte ich das meiden? Der Besitz ist nicht strafbar.
    Zudem ist es ja möglich einen Bereich für volljährige einzurichten oder wie machen es Zug andere Foren und versandhändler?

    Und, ich halte mich an die gesetze. Mk 3 wurde wohl auch nicht mehr auf dem Index stehen wenn jemand die Kohle in die Hand nehmen und ne neuprüfung durchführen lassen würde.

    • Zitieren
  • Waldteufel
    Schüler
    Beiträge
    66
    • 26. August 2012 um 22:24
    • #3.856
    Zitat von Ignorama

    beispielsweise das Mortal Kombat (SNES) verboten ist, während man legal God of War 3 spielen kann.
    Ums ganz offen zu sagen: Dieses sture Rechtsdenken Mancher (hoffe du hältst dich dann selbst immer und überall 100% an die Gesetze) ist einer der Gründe wieso ich Buhmann spielen muss und wir hier Spiele wie Killer Instinct, Mortal Kombat und co nicht im Store haben dürfen. Vermutlich hat sich da auch jemand gedacht "Internet-Store ist kein rechtsfreier Raum". In der Theorie richig, in der Praxis hoffe ich das du dann auch böse Importe wie Chrono Cross oder potenzielle Killerspiele wie Pacman meidest, da sie ungetestet sind.


    Du weißt aber auch, dass eine Indizierung kein Verbot, sondern eine Verkehrsbeschränkung ist? Zugegebenermaßen mag es ärgerlich sein in einer Transitionsphase des JuschG Videospiele zu sammeln, aber als Erwachsener ist das grundsätzlich kein Problem. Außerdem vergleichst du Äpfel mit Birnen, in dem du ungeprüfte Uraltspiele (deren Verkauf eine OWi darstellt und daher Gegenstand des sog. Opportunitätsprinzip sind) einem Spiel gegenüberstellst, dessen Verbreitunsgverbot keine 3 Jahre alt ist (und worum es Azazel im konkreten Fal ging).

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  • Azazel
    Gast
    • 26. August 2012 um 22:27
    • #3.857

    @igno: ich diskutiere über das Thema morgen gerne weiter, aber bevor sich wieder einige beschweren solltest du das ganze evtl. In nen eigenen Thread verlagern.

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  • Ignorama
    4 the Players
    Beiträge
    30.806
    • 26. August 2012 um 22:34
    • #3.858

    Um ehrlich zu sein kauf ich dir deine Aussagen hier eh nicht ab ;) Denke es geht nurn bissel ums reiben und nicht mehr.

    Aber generell zur Thematik: Gerade Bereiche wie Indizierungen unterliegen leider der völligen Subjektivität und Unlogik des Menschen. Letztlich gibts kaum objektive Gründe ein Spiel zu indizieren. Selbst die gern genommene politische Propaganda: Finde sich auch in jedem Ego-Shooter mit Realwelt Szenario, aber solangs pro westlich ist kräht kein Hahn danach.

    Super lustig find ich auch immer Wolfenstein, dort wird einfach ein Detail rausgegriffen und man trennt es komlett vom eigentlichen Inhalt. Klar enthälts verfassungsfeindliche Symbole, aber man ist in dem Spiel ein Nazi-Massenmörder, man metzelt also das NS-Regime, welches zudem mehr als trashig dargestellt wird, nieder. Es ist also nicht NS-Verherrlichend, sondern genau das Gegenteil. Aber die pösen pösen Hakenkreuze! Auf der anderen Seite sind Anarchie-Zeichen völlig legitim, faktisch ist ein Anarchiezeichen aber wohl kaum weniger verfassungsfeindlich.

    Allein bei dieser krankhaften Verkehrung des objektiven Umgangs mit der Thematik zeigt sich für mich mehr als deutlich warum ich eben auf diverse Gesetze privat pfeife. Des Weiteren ists halt die bereits angesprochene Subjektivität. Während in God of War I die Stelle mit dem Soldaten im Tempel zensiert wurde, war es parallel völlig okay grüne Lebensorbs fürs Töten von unschuldigen Zivilisten zu bekommen :lol: Genau wie man in God of War II die Priester im Tempel (da wo man Phönix findet) mittels Kopfzermatschung tötet.

    Gibt X-Beispiele wo Spiele offensichtlich willkürlich zensiert/geschnitten werden, genauso wie indiziert und ich denke mir sehr oft: Wäre Spiel XY nicht montags, sondern mittwochs getestet worden, wärs normal ab 18 eingestuft worden. Das Retro-Spiele ewig ihren Index-Status behalten wäre auch son Thema: Wenn sich die Maßstäbe ändern MUSS man imo alte Sachen neueinstufen und kann das nicht solange aufschieben bis sich jemand anderes dafür einsetzt, oder man stuft sie halt wieder als ungeprüft ein, was sachlich korrekter wäre als sie indiziert lassen.

    So, aber das war jetzt auch wieder viel zu viel Text zu einem viel zu müßigen Thema, mea culpa :whistling:

    @ Waldteufel

    Wäre zB Wolfenstein nicht beispielsweise beschlagnahmt und damit ein Fall der eben doch verboten ist? :) Und was uralt-Spiele angeht: Genau das sind viele Indextitel mittlerweile aber einfach und dennoch bleiben sie, obwohl klar ist das sie nach heutigen Maßstäben ne 16er Freigabe kriegen würden, aufm Index. Ist halt sinnfrei.

    Zu der Sache mit Azazael: Er sagte er hält sich an die Gesetze und nach denen ist es egal ob das Spiel 2012 oder 1995 aufm Index landete ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Ignorama (26. August 2012 um 22:37)

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  • Waldteufel
    Schüler
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    66
    • 26. August 2012 um 22:46
    • #3.859

    Lieber Ignorama, du kennst den Unterschied zwischen einer verwaltungsrechtl. Indizierung und einem strafrechtl. Verbreitungsverbot nach §131 ("Beschlagnahme") nicht wirklich, oder (kleiner Tipp am Rande: Wolfenstein ist noch indiziert, aber nicht mehr beschlagnahmt)? Da gibt schon einen ehrheblichen Unterschied. Wenn dir dieser bekannt ist, können wir uns ja gerne nochmal unterhalten. Ansonsten entspricht dein Beitrag dem üblichen anderen Auslassungen von dir.

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  • Ignorama
    4 the Players
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    30.806
    • 26. August 2012 um 22:52
    • #3.860

    Bist du dir sicher das Wolfenstein (2009) nicht beschlagnahmt ist? Denn meines Wissens nach ist es das weiterhin, falls ich mich irre freue ich mich aber sehr gern über Aufklärung.

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