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Ebay Problem

  • JinZilla
  • 1. Juni 2007 um 22:04
  • JinZilla
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 1. Juni 2007 um 22:04
    • #1

    Hi Leute,

    ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich über Ebay eine New Era Cap für 25,00€ inkl. Versand ersteigert und dies war an einem Wochenende und an dem darauf folgenden Wochentag (Montag) habe ich das Geld überwiesen und es ist auch angekommen. Die Bezahlung ist am kommenden Montag nun zwei Wochen her und bis heute habe ich meine Ware nicht erhalten.

    Ich habe den Verkäufer schon per E-Mail darauf angesprochen, aber als Antwort kam lediglich zu erst etwas von wegen er hatte leider keine Zeit, da er beruflich unterwegs war etc. und als ich nochmal Druck gemacht habe nach einigen Tagen hat er gemeint, dass er das ganze vergessen hat und sofort abschicken wird.

    Nun ist die letzte Nachricht ca. 4 Tage her und seit dem habe ich immer noch nichts von der Ware bekommen und habe natürlich meiner Wut freien lauf gelassen und ihn per E-Mail angeschrieben, dass er mir die Ware umgehend zuschicken sollte, ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten etc.

    Leider beantwortet er keine E-Mail mehr von mir und wie gesagt ist die Ware auch nicht da. Eigentlich dachte ich, dass der Verkäufer kein Betrüger wäre, weil er 13 positive Bewertungen hatte (darunter Kauf & Verkauf).

    Kann mir jemand helfen und sagen was ich dagegen machen kann? Dies ist das erste mal in ca. 3-4 Jahren Ebay Geschichte, dass mir so etwas widerfährt.

    Viele Grüße,
    JinZilla

    • Zitieren
  • Jadakiss
    Profi
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    859
    • 1. Juni 2007 um 22:49
    • #2

    Tja das ist dumm gelaufen.
    Habe auch schon einige caps bestellt.
    Aber auch nur wenn der Verkäufer paypal anbetet.
    Der Vorteil daran.Solltest du deine Ware nicht bekommen kannst du ohne wenn und aber dein Geld einfach wieder rückbuchen.

    • Zitieren
  • JinZilla
    Anfänger
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    12
    • 2. Juni 2007 um 17:14
    • #3

    Habe ich jetzt etwa die Arschkarte gezogen? Hmm...ich glaub ich besuch den Typen mal persönlich und erst wird zugehauen und dann geredet.

    Würde eine Anzeige etwas in diesem Falle bringen?

    • Zitieren
  • eXeiZ
    Gast
    • 2. Juni 2007 um 17:35
    • #4
    Zitat

    Original von JinZilla
    Habe ich jetzt etwa die Arschkarte gezogen? Hmm...ich glaub ich besuch den Typen mal persönlich und erst wird zugehauen und dann geredet.

    Würde eine Anzeige etwas in diesem Falle bringen?

    Zuhauen! & dann er: :giveup: "Hier, deine Cap" *sterb*

    • Zitieren
  • MarbleMagic
    Fortgeschrittener
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    199
    • 3. Juni 2007 um 09:41
    • #5
    Zitat

    Würde eine Anzeige etwas in diesem Falle bringen?


    Nein, es wäre Aussage gegen Aussage (ausser er gibt es zu), zumal der Betrag so niedrig ist, das man das bei der Polizei wahrscheinlich eh nur für die Statistik aufnimmt und sich nicht weiter drum kümmert.
    Hab mal einen 700,- Schaden am Auto angezeigt. Der Angezeigte musste nur sagen "Ich wars aber nicht", keiner konnte das Gegenteil beweisen, damit wars gegessen, durfts selbst bezahlen.

    Staatlich geprüfter Multiplattformer.

    • Zitieren
  • JinZilla
    Anfänger
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    12
    • 3. Juni 2007 um 10:50
    • #6

    Ich hätte aber den Beleg von der Überweisung :wink: Wie schauts den dann aus?

    • Zitieren
  • Claude
    Gast
    • 3. Juni 2007 um 14:54
    • #7
    Zitat

    Original von JinZilla
    Ich hätte aber den Beleg von der Überweisung :wink: Wie schauts den dann aus?


    Hast du für unversicherten Versand bezahlt?

    • Zitieren
  • Chino
    Profi
    Beiträge
    1.096
    • 3. Juni 2007 um 15:05
    • #8

    Vll mag er au keine Hopper o. Fashion Kids und will den Leuts mal das Geld,was sie ja alle im Überfluss haben aus der Tasche ziehen.

    Geh einfach zur Polizei und erstatte Anzeige,aber wenn Versand im Päckchen gewählt hast,dann hast du die A****karte gezogen :flower:

    Xbox Live: xSpecial_Movex

    2 Mal editiert, zuletzt von Chino (3. Juni 2007 um 15:07)

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  • JinZilla
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 3. Juni 2007 um 18:58
    • #9

    Ich habe den Versand bezahlt, der zur Auswahl stand und das war unversichert.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…71356&rd=1&rd=1

    Einmal editiert, zuletzt von JinZilla (3. Juni 2007 um 19:00)

    • Zitieren
  • Fixel
    Erleuchteter
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    6.907
    • 3. Juni 2007 um 19:01
    • #10
    Zitat

    Original von JinZilla
    Ich habe den Versand bezahlt, der zur Auswahl stand und das war unversichert.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…71356&rd=1&rd=1

    Jetz kann er einfach hehaupten, dass es auf dem Postweg verschwunden ist..

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    • Zitieren
  • MD_Geist
    Erleuchteter
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    5.137
    • 3. Juni 2007 um 19:16
    • #11

    Jupp,kannst du abschreiben.

    [COLOR=teal]I hacked 127.0.0.1[/COLOR]
    The New International CD-interactive Association

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  • JinZilla
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    12
    • 3. Juni 2007 um 19:23
    • #12

    betrug ist also so einfach...na dann...ich werd jetzt was klar machen und ihn besuchen...sowas lasse ich mir doch nicht bieten...der verarscht da den falschen.

    • Zitieren
  • SaudieArabische
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    330
    • 3. Juni 2007 um 20:37
    • #13

    Ich denke nicht dass Du die A...karte gezogen hast. Auch wenn der Versand nicht versichert war. Bei einem Versendungskauf ist der Ort der Lieferung dort wo die Versendung endet, also beim Käufer. Ausserdem kannst Du als Beweis deine Emails die Du von Ihm erhalten hast verwenden und natürlich Deine Emails. Aus diesen Emails kann man auch schon was erkennen.
    - Ich würde bei ebay den Käuferschutz anwenden (bekommst dann den Betrag X von ebay erstattet
    - den Verküfer negativ bewerten
    - Anzeige erstatten
    - Anwalt bringt recht wenig bei dem Betrag!

    Da Du ja was bei Ihm gekauft hast, hast Du ja seine Adresse, ruf bei der Auskunft an und lass Dir die Telefonnummer geben, ruf Ihn an!!!! je nach dem was Du sagst wirst Du Ihn mehr oder weniger beeindrucken. Wenn Du nicht so lieb bist dann natürlich nur von der Telefonzelle im Nachbarort! :zwinker: :zwinker:


    Grüße SDA

    [SIZE=20]all utenom Frankfurt er dritt[/SIZE]

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  • MD_Geist
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    • 3. Juni 2007 um 20:41
    • #14
    Zitat

    Bei einem Versendungskauf ist der Ort der Lieferung dort wo die Versendung endet, also beim Käufer.


    Nö.
    Sobald der Verkäufer der Spedition/Transportunternehmen die Sendung übergeben hat, ist der Vertrag erfüllt.
    Und da es keine Einlieferungsbelege bei unversicherten Sendungen gibt, ist er fein raus.
    Nebenbei kann der Käufer nicht beweisen, das er das Paket nicht bekommen hat.

    [COLOR=teal]I hacked 127.0.0.1[/COLOR]
    The New International CD-interactive Association

    Einmal editiert, zuletzt von MD_Geist (3. Juni 2007 um 20:42)

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  • SaudieArabische
    Fortgeschrittener
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    330
    • 3. Juni 2007 um 20:50
    • #15
    Zitat

    Original von Ashley


    Nö.
    Sobald der Verkäufer der Spedition/Transportunternehmen die Sendung übergeben hat, ist der Vertrag erfüllt.
    .

    Du meinst sicherlich § 447 (1) BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Sache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr an den Verküfer über...sobald ....Spedition.

    Jetzt müssen wir nur noch klären, wo der 'Erfüllungsort bei solch ein Kaufvertrag ist. ( müßte § 269 (3) BGB sein. habe aber leider keins da)

    SAg einfach, dass Du dem Verkäufer mitgeteilt hast, das Du auf ein versichrten Versand bestanden hast.
    In§ 447 (2) steht sinngemäß das wenn der Verkäufer eine ander Versandart wählt als vom Käufer bestimmt, so ist der Verkäufer dem Käufer für den Schaden verantwortlich

    SDA

    [SIZE=20]all utenom Frankfurt er dritt[/SIZE]

    2 Mal editiert, zuletzt von SaudieArabische (3. Juni 2007 um 21:01)

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  • JinZilla
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    12
    • 3. Juni 2007 um 21:10
    • #16
    Zitat

    Original von SaudieArabische
    - Ich würde bei ebay den Käuferschutz anwenden (bekommst dann den Betrag X von ebay erstattet

    Genau sowas suche ich die ganze Zeit! Es wäre super lieb von dir, wenn du mir sagen könntest, wo ich diesen Käuferschutz finde. Habe heute die Ebay Seite durchsucht und nichts gefunden...

    • Zitieren
  • SaudieArabische
    Fortgeschrittener
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    330
    • 3. Juni 2007 um 21:13
    • #17

    einfach bei ebay auf hilfe gehen und Küferschutz als suche eingeben. Weiß auch nicht so ganz wie das funktioniert, habe es gott sei dank noch nicht benötigt.

    SDA

    [SIZE=20]all utenom Frankfurt er dritt[/SIZE]

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  • JinZilla
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    • 3. Juni 2007 um 21:22
    • #18

    Transaktion: New Era Cap 7 3/8 *neu*---------->hammer design<------- (Nr. 160116971356) verkauft von martinrittertiger am 17. Mai. 2007.
    Status: Offen – Das andere Mitglied hat nicht geantwortet.
    Sie haben Ihre Unstimmigkeit jetzt gemeldet und eine Mitteilung mit der Bitte um Antwort wurde an martinrittertiger gesendet.
    Wir bedauern, dass bei dieser Transaktion ein Problem aufgetreten ist und bedanken uns im Voraus für Ihre Bereitschaft, diese Unstimmigkeit online zu klären.


    Mal schauen was sich ergeben wird x_X

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  • JinZilla
    Anfänger
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    12
    • 3. Juni 2007 um 21:29
    • #19

    Da gibts schon eine Antwort...wie schnell das auf einmal ging :rolleyes:

    Zitat

    Habe den Artikel am Donnerstag abgeschickt...sollte also bald da sein.

    Meine Antwort:

    Zitat

    Ebay wurde der ganze Vorgang schon gemeldet. Die werden jetzt auch ein Wörtchen mitreden.

    Eine fette negative Bewertung wird es auf jedenfall geben und mal schauen, falls die Cap ankommt, in welchem Zustand sich diese befindet.

    • Zitieren
  • DeEcOs
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    9.531
    • 3. Juni 2007 um 21:58
    • #20

    Ich versteh den ganzen Stress nicht. Das ist ne Privatperson, die ab und zu mal was verkauft oder kauft. Und das vielleicht mal beruflich unerwartet viel Stress ist, ne Dienstreise oder so dawzischen kommt, dauert es halt mal länger. Es ist halt kein gewerblicher Händler... Der ist vielleicht auch nicht immer jeden Tag online.... Also mal locker bleiben... ;)

    XBL: DeEcOs84
    PSN: DeEcOs84

    • Zitieren
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