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Rückgabe von Software

  • Alexis
  • 18. April 2006 um 21:56
  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 18. April 2006 um 21:56
    • #1

    Wie sieht das rechtlich aus?
    Überall heißt es ja, dass Software, CDs, DVDs etc. vom Umtausch nach Öffnung ausgeschlossen sind.

    Problem ist nämlich folgendes: Habe mir WOW gekauft, gespielt, es hat mir nicht gefallen -> Charakter gelöscht, Account stillgelegt, ab auf eBay mit dem Game.

    Auktion vorbei, ich ruf bei Blizzard an zwecks Datenänderung -> geht nicht, niemals, außer ich habe mich vertippt oder geheiratet, was eine Namensänderung zulassen würde.

    Also eBay-Geschäft geplatzt. Nun will ich es zurückgeben. Habe es bei Media Markt gekauft, die und Saturn sind eig. immer sehr kulant was sowas angeht. Kann ich aber etwas entgegenbringen wenn sich da jemand querstellt? Irgendwie?

    • Zitieren
  • Luftikus
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.160
    • 18. April 2006 um 23:16
    • #2

    Sag doch Blizzard einfach du hättest dich vertippt. Ist auf jedenfall einfacher als Heiraten.

    Follow my games collection on Instagram: nintendo_collect

    • Zitieren
  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 19. April 2006 um 04:09
    • #3
    Zitat

    Original von Luftikus
    Sag doch Blizzard einfach du hättest dich vertippt. Ist auf jedenfall einfacher als Heiraten.

    Schon probiert...

    • Zitieren
  • Old Dad
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    248
    • 19. April 2006 um 06:04
    • #4

    Wenn Du den Account erstellst , mußt Du ja vorher die Geschäftsbedingungen von Blizzard akzeptieren , sonst geht es ja nicht weiter . Also hast Du dich damit einverstanden erklärt und somit wohl rechtlich keine Chance . Ob die Märkte wohl so kulant sind ? Ich glaube eher nicht ...
    (nach 7 Monaten zocken habe ich das Spiel auch hier liegen ...!)

    • Zitieren
  • Retro
    Gast
    • 19. April 2006 um 13:50
    • #5

    bei online games kann man eigentlich generell NICHT auf kulanz der händler hoffen...
    habe ich schon oft genug mitgekriegt- und kann´s auch irgendwo verstehen.

    • Zitieren
  • petie
    Erleuchteter
    Beiträge
    4.751
    • 19. April 2006 um 14:33
    • #6
    Zitat

    Original von ALeXiS
    Wie sieht das rechtlich aus?
    Überall heißt es ja, dass Software, CDs, DVDs etc. vom Umtausch nach Öffnung ausgeschlossen sind.

    Problem ist nämlich folgendes: Habe mir WOW gekauft, gespielt, es hat mir nicht gefallen -> Charakter gelöscht, Account stillgelegt, ab auf eBay mit dem Game.

    Auktion vorbei, ich ruf bei Blizzard an zwecks Datenänderung -> geht nicht, niemals, außer ich habe mich vertippt oder geheiratet, was eine Namensänderung zulassen würde.

    Also eBay-Geschäft geplatzt. Nun will ich es zurückgeben. Habe es bei Media Markt gekauft, die und Saturn sind eig. immer sehr kulant was sowas angeht. Kann ich aber etwas entgegenbringen wenn sich da jemand querstellt? Irgendwie?

    Kein Händler ist verplichtet etwas Umzutauschen.
    auser er verspricht einen Umtausch wennes heist Umtausch 2 Wochenlang nur mit Kassenzetel.

    und hier ist der Umtausch ausgeschlosen.

    da herr hast du keinen Rechtlichen anspruch.

    einfach hin gehen und nett fragen.

    aber entgegen bringen kannst du ihnen auser nett zu fragen nichts.

    gruß Petie

    hab das mal in der Berufsschule gelernt.

    Ich möchte sterben wie mein Opa, friedlich schlafend und nicht schreiend wie sein Beifahrer

    Alkohol und Drogen sind was für Anfänger. Wer richtig cool ist, zieht sich die Realität rein!!!

    Biokost ist nix für mich !!! In meinem Alter brauche ich alle Konservierungsstoffe die ich kriegen kann !!!

    • Zitieren
  • Seth
    -- gesperrt --
    Beiträge
    2.303
    • 19. April 2006 um 14:47
    • #7

    Also bei MM könntest du noch Glück haben das sie es zurücknehemen. Habe dort schon öfters Software zurückgebracht. Am besten sagst du denen das es auf deinem Computer nicht läuft falls sie sich queer stellen aber normalerweise ist MM sehr kulant und fragen nichtmal nach Gründen.

    • Zitieren
  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 19. April 2006 um 14:56
    • #8

    Auf die "läuft bei mir nicht" Schiene werde ich es probieren und hoffen.
    Ansonsten sind das die unnützesten 43 EUR die ich je ausgegeben habe.

    • Zitieren
  • Shinji
    Erleuchteter
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    6.886
    • 19. April 2006 um 14:58
    • #9

    Ja und warum willst du es zurückgeben? Blos weil es dir nicht gefällt? :stick:

    • Zitieren
  • petie
    Erleuchteter
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    4.751
    • 19. April 2006 um 15:06
    • #10
    Zitat

    Original von ALeXiS
    Auf die "läuft bei mir nicht" Schiene werde ich es probieren und hoffen.
    Ansonsten sind das die unnützesten 43 EUR die ich je ausgegeben habe.

    viel glück

    Ich möchte sterben wie mein Opa, friedlich schlafend und nicht schreiend wie sein Beifahrer

    Alkohol und Drogen sind was für Anfänger. Wer richtig cool ist, zieht sich die Realität rein!!!

    Biokost ist nix für mich !!! In meinem Alter brauche ich alle Konservierungsstoffe die ich kriegen kann !!!

    • Zitieren
  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 19. April 2006 um 15:10
    • #11
    Zitat

    Original von Shinji
    Ja und warum willst du es zurückgeben? Blos weil es dir nicht gefällt? :stick:

    Man wird es nicht glauben. Ja.

    • Zitieren
  • Luftikus
    Erleuchteter
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    9.160
    • 19. April 2006 um 15:13
    • #12

    Ich habe von Onlinespielen echt nicht viel Ahnung, aber du kannst deinen Account doch wiederbeleben und dann kann doch einfach jemand anderes damit weiterspielen oder nicht? Du musst dann doch nur deinen Benutzernamen und dein Passwort weitergeben.

    Follow my games collection on Instagram: nintendo_collect

    Einmal editiert, zuletzt von Luftikus (19. April 2006 um 15:17)

    • Zitieren
  • DCfan
    Profi
    Beiträge
    750
    • 19. April 2006 um 15:15
    • #13

    bei WoW wirst Du keine Chance haben, das Spiel zurückgeben zu können (außer Du erwischt ne ganz doofe Aushilfe) da Du dein Account und somit den Register-Key benutzt hast [COLOR=blue][Edit: steht glaube ich sogar auf der Verpackung drauf] [/COLOR](ist quasi so, als ob Du einen Döner gegessen hast und ihn dann zurück geben möchtest [sorry, besserer Vergleich fällt mir gerade nicht ein]). Edit: doch noch ein Vergleich. Ist ähnlich wie mit den Prepaid-Cards fürs Handy. 1x den Code bentutzt, ist eine Rückgabe ebenfalls nicht möglich - auch wenn Du das Guthaben nicht abtelefoniere willst :-D.

    Bei anderen Softwaren und auch CDs ist es grundsätzlich möglich, diese zurück zu geben, da aufgrund des "Brennschutzes" in der Tat Cds und DVDs nicht auf deinem System, Player etc. laufen können.

    Wenn Du also angibst, dass das Album von "Tokyo Hotel" :beat: :bindoof: nicht bei Dir läuft, ist diese CD bei Dir nicht funktionstüchtig und Du kannst diese zurück geben (es gibt nur sehr wenige Händler, die sich dann trotzdem versuchen quer zu stellen).

    Sonstige Hinweise:

    "Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware gibt es nicht. Mittlerweile tauschen die meisten Händler Waren aus Kulanz um."


    Besonderheit: Fernabsatzverträge

    "BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

    1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden

    oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
    die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
    sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
    würde,
    2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
    sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
    3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
    4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, oder
    5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.

    (5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend."


    Alle Angaben wie immer ohne Gewähr !

    [COLOR=red]
    Edit: noch eine Sache zum Verkauf von Wow-Accounts: dies ist grundsätzlich gesetzlich nicht verboten (sprich, man verstößt gegen kein geltentes Gesetz). ABER: es widerspricht den Allgemeinen (Geschäfts-)bedingungen von Blizzard. Und Konsequenz kann sein (und ist meistens so), dass der Account komplett gesperrt wird ![/COLOR]

    4 Mal editiert, zuletzt von DCfan (19. April 2006 um 16:00)

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  • Sammy-D
    Profi
    Beiträge
    1.491
    • 19. April 2006 um 16:32
    • #14

    Ich versteh diese Haltung sowieso nicht ganz. Man kauft sich ein Spiel, welches einwandfrei funktioniert. Dann hat man auf einmal kein Bock mehr drauf und will es zurückgeben?!? Wieso hast du es dir nicht vorher ausgiebig bei deinen Kollegen angeschaut?

    Natürlich kann man auf Kulanz hoffen, aber doch nicht so drauf festbeißen...
    Ich kauf mir ja auch keinen Ferrari und geb ihn ne Woche später zurück, weil er zuviel Spit verbraucht.

    Das selbe hab ich mal bei F-Zero GX gehabt. Hatte keinen Bock mehr drauf, ab zum Saturn, den Verkäufer nett gefragt ob er es mir gegen Viewtiful Joe tauscht. Und ich hatte sogar Glück! Auf der anderen Seite hätte ich ihn auch verstanden wenn er es nicht gemacht hätte, dann wär ich auch nicht sauer gewesen.

    Switch Freundschaftscode: SW-5570-6886-6596

    Einmal editiert, zuletzt von Sammy-D (19. April 2006 um 16:33)

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  • Alexis
    sixxaxis-Alexis
    Beiträge
    20.829
    • 19. April 2006 um 18:11
    • #15

    DCfan: danke, das ist mal ne Info :)
    Sammy-D und Rest: versteht mich bitte nicht falsch, ich habe NOCH NIE ein Spiel zurückgebracht. Aber hier ist es echt so, dass ich mir mehr erhofft hatte.. Und WOW beim Kollegen probezocken/anschauen ist für dieses Game wohl nicht drin, außer er lässt mich einen Tag lang bei sich zocken.

    Also kommt bitte wieder runter, ich bin sicher kein Nörgler oder Spieleumtauscher wie manche Leute. Das ist mein erstes mal :peinlich:

    Einmal editiert, zuletzt von Alexis (19. April 2006 um 18:12)

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  • Luftikus
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.160
    • 19. April 2006 um 18:14
    • #16

    Dann erzähl uns nachher, ob es weh getan hat :lol3:

    Follow my games collection on Instagram: nintendo_collect

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  • Buggi
    Meister
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    2.220
    • 19. April 2006 um 19:19
    • #17

    nun, ich hätte vermutlich dem ebay käufer die daten mit gegeben. Blöd ist dann nur, wenn man seine bankdaten hinterlegt hätte.

    Ich spiele zb. Guild Wars von einem Kumpel auf meinem Rechner. Einfach installiert, und seine Mailadresse und Passwort eingegeben fertig.

    Mit zurück geben hätte ich grundsätzlich keine probleme, allerdings ist das bei registrierten spielen auch zu verstehn, dass es nicht gehen kann.

    Bei EB games müßte es aber trotzdem gehn, da die ja 8 tage lang zurück nehmen. Ob das bei WoW auch so wäre weis ich natürlich nicht...

    Grüßle

    Buggi, 500 Spiele überschritten!

    Meine Spiele beim Consoleprofiler

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  • Dreamboy
    Profi
    Beiträge
    1.590
    • 19. April 2006 um 19:22
    • #18

    also eb-games nimmt es auch nicht zurück
    hatte mal einem verkäufer zugehört, ein junge wollte sich das spiel kaufen, und der verkäufer hatte ihn direkt drauf hingewiesen, das er es nicht zurück geben kann

    PlayStation Network: SEGAdreamer

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  • philisco
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    386
    • 19. April 2006 um 19:29
    • #19
    Zitat

    Original von ALeXiS
    Wie sieht das rechtlich aus?
    Überall heißt es ja, dass Software, CDs, DVDs etc. vom Umtausch nach Öffnung ausgeschlossen sind.

    Problem ist nämlich folgendes: Habe mir WOW gekauft, gespielt, es hat mir nicht gefallen -> Charakter gelöscht, Account stillgelegt, ab auf eBay mit dem Game.

    Auktion vorbei, ich ruf bei Blizzard an zwecks Datenänderung -> geht nicht, niemals, außer ich habe mich vertippt oder geheiratet, was eine Namensänderung zulassen würde.

    Also eBay-Geschäft geplatzt. Nun will ich es zurückgeben. Habe es bei Media Markt gekauft, die und Saturn sind eig. immer sehr kulant was sowas angeht. Kann ich aber etwas entgegenbringen wenn sich da jemand querstellt? Irgendwie?

    Hab mein WOW auch über ebay verkauft. Der Käufer wusste das ich den Namen nicht ändern kann, hab seine E-mailadresse hinterlegt und gut ist, alles wunderbar. Hätte ich an deiner Stelle auch so gemacht.

    philisco.com - Fussball & Eishockeyfoto's


    Die Reise beginnt ... das Leben als WM Volunteer 2006, festgehalten als Blog

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  • Eppe
    --Gesperrt --
    Beiträge
    5.301
    • 19. April 2006 um 19:42
    • #20

    Wenns das Collectorsset wäre würde ichs dir abnehmen, inkl Acc

    schade...

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