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Hilfe mit Ebay?

  • lu3mm3l
  • 22. Juni 2009 um 21:08
  • Geschlossen
1. offizieller Beitrag
  • lu3mm3l
    Erleuchteter
    Beiträge
    3.152
    • 22. Juni 2009 um 21:08
    • #1

    Nabend!

    Kann mir mal jemand sagen ob es eine Möglichkeit gibt Angebote von Anbietern die ihren Sitz nicht in Deutschland haben auszublenden? Ich probiere des öfteren Markenklamotten (Fallen, DVS, eS, usw) bei Ebay zu finden und bin einfach nur genervt von diesen unzähligen Angeboten aus Thailand und anderen fernöstlichen Ländern mit billigen gefälschtem Zeugs. Ebay ist das anscheinend eh scheißegal.

    Shops mit Angeboten (z.B. aus der Vorseason) sind auch willkommen :) Suche generell günstige Skateschuhe & Shirts.

    Gerrit

    :blabla:

    • Zitieren
  • cenobite
    Moderator
    Beiträge
    4.433
    • 22. Juni 2009 um 21:18
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Mittels der „erweiterten Suche“ lassen sich die Regionen ein wenig eingrenzen:



    Womöglich ist Dir damit schon geholfen.. ?

    Übrigens haben wir hier auch einen eBay-Hilfethread:

    • eBay Hilfe gibt's hier!

    ceno

    • • • [ youtube.com/cenorexia :: videospiel-brei direkt in dein hirn! ] • • •

    • Nächster offizieller Beitrag
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  • lu3mm3l
    Erleuchteter
    Beiträge
    3.152
    • 23. Juni 2009 um 10:02
    • #3
    Zitat

    Original von cenobite
    Mittels der „erweiterten Suche“ lassen sich die Regionen ein wenig eingrenzen:

    (..)

    Womöglich ist Dir damit schon geholfen.. ?

    Danke :) Hoffe das bringt etwas.

    Zitat

    Original von cenobite
    Übrigens haben wir hier auch einen eBay-Hilfethread:

    • eBay Hilfe gibt's hier!

    ceno

    Argh. Den Thread hatte ich gesucht aber leider nur bei den Auktionen. Kann dann zu hier.

    :blabla:

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  • Niemand
    Gast
    • 6. März 2017 um 11:10
    • #4

    Der ebay Hilfe gibts hier thread gibts nicht mehr? Kann ihn nicht öffnen..komisch.

    Also mein Problem ist, ich habe auf eine Wii U geboten, 100 Euro Startgebot, einziger Bieter war ich, Gebot ging raus, Angebot lief noch ca. 20 Stunden.
    Soweit so gut.
    Ca. 1 Stunde später wurde das Angebot gelöscht, Artikel nicht mehr verfügbar. Hmmmm..
    Die selbe Verkäuferin hat daraufhin noch ein mal mit dem selben (unscharfen) Foto die Wii U eingestellt, nur diesmal mit 28 Tagen Laufzeit und 230 Euro Erstgebot(!) und einer Angebotsfunktion.
    Ich hab dann in der Ebay Kommune ne Frage gestellt, ob sie nicht unseren Vertrag gebrochen hat, ich dachte ja, das hat alles einen bindenden Charakter jnd so und ein erfahrener Nutzer meinte, dass ich Anspruch auf das Teil für mein Gebot hätte und mir aber nur der Klageweg bleiben würde, weil die Leute nicht einfach das Zeug raus rücken.
    Ebay kann ich anscheinend nicht informieren, hab da keine Optionen gefunden und das erste, was ich gemacht habe, war halt, die Verkäuferin kontaktieren, aber die ignoriert mich halt einfach.

    Was würdet ihr machen? Sollte ich was machen, oder was meint ihr?
    War schon angepisst da drüber.

    • Zitieren
  • Hazuki-san
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.639
    • 6. März 2017 um 11:14
    • #5

    Verkäufer blocken, Sache abhaken, weiterleben.

    “Revenge. That's what he had come for... But it didn't really exist, did it?
    Just empty regret and bitter heartbreak, wandering the streets.
    The city around him, white and grey and cold, felt suddenly so small.
    Hyde had been right about family, there was no escaping it...
    Even when there was no one left to run from.”

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  • Retrorunner
    fka Funkuchen
    Beiträge
    18.462
    • 6. März 2017 um 11:26
    • #6

    So schauts aus. Am Ende behauptet Sie das wäre ihr zweites Exemplar und Sie hätte nur das selbe Foto verwendet. Zeitverschwendung.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------

    Verkaufe Nintendo Switch mit Steuerkreuz Mod + Spiele + Zubehör: Klick hier

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  • Niemand
    Gast
    • 6. März 2017 um 11:34
    • #7

    Wenn ich an Stress und Aufwand denke, habt ihr wahrscheinlich Recht.

    • Zitieren
  • alien011
    Profi
    Beiträge
    1.180
    • 6. März 2017 um 11:46
    • #8

    Wenn du die Zeit hast, kannst du das einklagen, da ein abgegebenes Gebot für beide Seiten ein bindender Kaufvertrag ist, solange bis das nächste Gebot abgegeben wird. Und wenn sie dann behauptet, das wäre ihr Zweitgerät, ist das an sich irrelevant. Du hast bei ihr eine WiiU gekauft, und zwar irgendeine WiiU, keine bestimmte. Die muss nur mit der WiiU auf dem Foto übereinstimmen, das heißt, du kannst keine weiße WiiU verlangen, wenn auf dem Foto eine schwarze WiiU war. Und außerdem müsste sie auch nachweisen, dass wirklich ein Grund für den Abbruch der Auktion vorlag.

    Oder aber du ärgerst sie, legst dir einen Zweitaccount an, kaufst mit dem Zweitaccount die WiiU von ihr, gibst ihr eine rote Bewertung ab und meldest dich ansonsten nicht mehr.

    • Zitieren
  • Niemand
    Gast
    • 6. März 2017 um 12:51
    • #9

    Hab noch nie was eingeklagt..geht man da auf die Polizeidienststelle? Nur mal angenommen, ich würde das machen..was ich gar nicht will.

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  • diesel_01
    Anfänger
    Beiträge
    23
    • 6. März 2017 um 21:15
    • #10

    da verbleibt nur der zivilrechtliche Weg (Anwalt, Mahnverfahren, wie auch immer). Über das Strafrecht, sprich Polizei ist hier keine Erfolgsaussicht gegeben, zumal bei tatsächlichem Vorliegen eines Straftatbestands wie Betrug, nur dieses Delikt an sich von der Behörde verfolgt würde. Die Konsole geht dadurch nicht auf den Weg. Ein Titel kann gegen die Gegenseite so auch nicht erwirkt werden. Da man allerdings als Laie keine Ahnung hat, könnte man über den Weg einer Strafanzeige wegen Betrug, die ganz sicher ohne Folgen eingestellt wird, Druck aufbauen. Am Besten das Online-Protokoll der Internetwache (die hoffentlich im eigenen Wohnbereich vorhanden ist) nutzen und nach Durchlaufen des Anzeigeprozesses, die Dokumente per Dropbox etc. an die Verkäuferin übermitteln. Kann klappen meiner Erfahrung nach, oder sich um weitere Lebenszeitverschwendung handeln. Wenn Dich das so sehr ärgert, ist dies noch die einfachste Möglichkeit einen Schreck auf der Gegenseite zu verursachen und mit ein wenig Glück an die Ware zu gelangen.

    4 Mal editiert, zuletzt von diesel_01 (6. März 2017 um 21:19)

    • Zitieren
  • Azazel
    Gast
    • 6. März 2017 um 21:29
    • #11

    EBay Hilfe gibt's hier!
    Funzt einwandfrei.

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  • Niemand
    Gast
    • 6. März 2017 um 22:08
    • #12

    @diesel_01 ..was ist denn ne Internetwache?

    • Zitieren
  • diesel_01
    Anfänger
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    23
    • 7. März 2017 um 09:53
    • #13

    wir haben dies hier zur Verfügung ->

    https://www.internetwache-polizei-berlin.de/

    Nicht alle Landkreise/Bundesländer sind momentan soweit entwickelt. Müsstest Du googlen wie es bei euch ausschaut. Ich finde das höchst praktisch :-). Irgendwann wird das sicher auch flächendeckend zur Verfügung stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von diesel_01 (7. März 2017 um 09:54)

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    • 7. März 2017 um 20:38
    • #14

    Findet ihr das wirklich richtig so vor zu gehen und so zu einer Wiiu oder Geld zu kommen?

    Woher weißt du denn das der VK ne Frau ist?

    Also ich finde das richtig hinterfozig.Aber hier im Forum gibts wirklich heftige Leute ..

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  • Azazel
    Gast
    • 7. März 2017 um 20:41
    • #15

    Wäre nunmal sein gutes Recht. Gibt ja mittlerweile Gerichtsentscheidungen zu solchen Fällen. Da ging es zT um weit höhere Beträge.

    Ich halte es eher für unverschämt die User hierfür als hinterfotzig zu bezeichnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Azazel (7. März 2017 um 20:41)

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    • 7. März 2017 um 20:42
    • #16

    und du wunderst dich echt das die VK ignoriert?
    Was hast du denn ihr geschrieben das du 130€ willst weil sie die Auktion abgebrochen hat?
    Kannst du noch Abends in den Spiegel schauen?

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    • 7. März 2017 um 20:44
    • #17

    sorry aza aber sowas ist nicht meine Welt ..

    Ich bin 36 hab Prinzipien die ich nicht brechen würde und sowas gehört für mich dazu

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  • Azazel
    Gast
    • 7. März 2017 um 20:44
    • #18

    Lass deine persönliche Schiene hier raus.

    Die VK hat das ganze für 100,- Euro Startgebot eingestellt. Ist jetzt nicht gerade spottbillig für eine gebrauchte WIIU. Da kann man also schlecht mit einem "offensichtlichen Fehler" kommen.

    Ist eher das typische: habe mir mehr erhofft und breche kurz vor Schluss ab. Genau das ist aber bei Auktionen verboten. Da sollte man sich vorher Gedanken machen.

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  • alien011
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    • 7. März 2017 um 22:08
    • #19
    Zitat von diesel_01

    wir haben dies hier zur Verfügung ->

    https://www.internetwache-polizei-berlin.de/

    Nicht alle Landkreise/Bundesländer sind momentan soweit entwickelt. Müsstest Du googlen wie es bei euch ausschaut. Ich finde das höchst praktisch :-). Irgendwann wird das sicher auch flächendeckend zur Verfügung stehen.

    Das bringt nur nichts, weil es hier keinen Verstoß gegen Strafrecht gegeben hat, sondern nur ein Verstoß gegen Zivilrecht. Das musst du schon selber durchsetzen.

    Zitat von Guter

    Findet ihr das wirklich richtig so vor zu gehen und so zu einer Wiiu oder Geld zu kommen?

    Woher weißt du denn das der VK ne Frau ist?

    Also ich finde das richtig hinterfozig.Aber hier im Forum gibts wirklich heftige Leute ..

    Ja, wenn man die Energie hat, das einzuklagen, finde ich das durchaus richtig. Verträge sind nunmal dazu da, dass man sie auch einhält, darauf basiert unsere Wirtschaft.

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  • ChaosQu33n
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    • 8. März 2017 um 10:51
    • Offizieller Beitrag
    • #20

    Guter, wenn sowas deine Prinzipien sind, dann Gute Nacht...

    Manchmal lernt man aus seinen Fehlern. Aber Vertrag ist Vertrag und beim nächsten Mal kann der Verkäufer sich ja mehr Gedanken machen. Nur sehe ich hier auch einfach, dass realistisch wohl kaum jemand Lust hat auf sein Recht zu pochen.

    We don't call it spam exactly,
    it's more like "tactical addition to our post counters !"

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