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neue Geschäftsidee

  • Calibur
  • 4. August 2004 um 15:31
  • 108 Sterne
    Viagra Spambot
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    • 11. Februar 2015 um 17:10
    • Offizieller Beitrag
    • #21

    Kein Bild...
    EDIT: Okay, Transmorphers. Die Grenzen sind natürlich fließend, und man kann sagen, dass die Transmorphers zwar insgesamt Bays Transformers ähneln, aber keiner ist explizit eine Kopie eines einzelnen Transformers. Das ist eher so wie Daffy Duck Donald Duck ähnelt.

    [color=#008000]Bluntman3000: "[/color][color=#008000][/color]bin in mpnchtennünchrn"

    Einmal editiert, zuletzt von 108 Sterne (11. Februar 2015 um 17:13)

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  • alien011
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    • 13. Februar 2015 um 08:24
    • #22
    Zitat von 108 Sterne

    Kein Bild...
    EDIT: Okay, Transmorphers. Die Grenzen sind natürlich fließend, und man kann sagen, dass die Transmorphers zwar insgesamt Bays Transformers ähneln, aber keiner ist explizit eine Kopie eines einzelnen Transformers. Das ist eher so wie Daffy Duck Donald Duck ähnelt.


    The Asylum (Produktionsfirma von Transmorphers und so Schätzen wie American Warships oder I am Omega) hat sich darauf spezialisiert, irgendwelche Blockbuster so gerade eben nicht zu kopieren, aber ähnlich genug zu sein, dass man das als Kunde verwechseln könnte. Die Filme sind alle unterste Schublade, zum Teil noch schlechter, als das, was Uwe Boll so abliefert. Wobei da auch jetzt wieder US-Urheberrecht greift, Parodien gelten in den USA zum Beispiel als eigenständige Werke (deshalb gibt es zu etlichen populären Serien in den USA Porn Parodies, unter Anderem die Simpsons, Scoobie Doo, The Osbornes).
    Zu dem Cosplay-Bordell: Die Charaktere fallen unter Urheberrechtsschutz, falls sie nicht sogar als Marke in Deutschland geschützt sind. Ein Markenschutz in Japan ist für Deutschland irrelevant. Allerdings stammt das deutsche Urheberrecht in großen Teilen noch aus den 1890ern, ist also bei Weitem nicht an internationale Gegebenheiten angepasst. Unter Anderem betrifft deutsches Urheberrecht nur Veröffentlichungen in Deutschland (oder auf Deutsch, das weiß ich nicht mehr so hundertprozentig), das heißt, wenn du das Cosplay-Bordell nur mit Charakteren aus Mangas/Anime betreibst, die in Deutschland nicht veröffentlicht wurden, bewegst du dich in einer gesetzlichen Grauzone. Übrigens ist das die selbe gesetzliche Grauzone, in der sich auch die Gruppen bewegen, die zu Animeserien Untertitel erstellen.

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  • Hazuki-san
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    • 13. Februar 2015 um 12:25
    • #23
    Zitat von Darkshine

    Habe mal eine ungewöhnliche Frage (bitte nicht lachen). Falls man ein "Cosplay Bordell" eröffnet, also wo die Prostituierten nach den Vorlagen bekannter Manga, Anime und Games Figuren eingekleidet sind, müsste man an die Rechteinhaber Lizenzgebühren zahlen?

    Beste Frage 2015 von dir :lol:

    “Revenge. That's what he had come for... But it didn't really exist, did it?
    Just empty regret and bitter heartbreak, wandering the streets.
    The city around him, white and grey and cold, felt suddenly so small.
    Hyde had been right about family, there was no escaping it...
    Even when there was no one left to run from.”

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  • Darkshine
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    • 14. Februar 2015 um 01:37
    • #24

    Wir haben erst Februar. ;)

    "Ja, das ist die Wahrheit. Dieser Mann da hat keinen Schwanz."
    Peter Venkman, Ghostbusters, 1984

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  • Konsolator
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    89
    • 14. Februar 2015 um 11:08
    • #25
    Zitat von Darkshine

    Habe mal eine ungewöhnliche Frage (bitte nicht lachen). Falls man ein "Cosplay Bordell" eröffnet, also wo die Prostituierten nach den Vorlagen bekannter Manga, Anime und Games Figuren eingekleidet sind, müsste man an die Rechteinhaber Lizenzgebühren zahlen?

    Nö, wie sollen denn die Rechteinhaber von zb Pokemon überprüfen ob nicht irgendeine Prostituierte in irgendeinem Bordell als Pikachu verkleidet ist? Solange die keine Pornos damit drehen (wo es öffentlich wird und auch kommerziell vertrieben) kann man überhaupt nicht nachvollziehen was sich in den 4 Wänden eines Bordells abspielt.

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  • alien011
    Profi
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    1.180
    • 14. Februar 2015 um 11:47
    • #26
    Zitat von Konsolator

    Nö, wie sollen denn die Rechteinhaber von zb Pokemon überprüfen ob nicht irgendeine Prostituierte in irgendeinem Bordell als Pikachu verkleidet ist? Solange die keine Pornos damit drehen (wo es öffentlich wird und auch kommerziell vertrieben) kann man überhaupt nicht nachvollziehen was sich in den 4 Wänden eines Bordells abspielt.


    Genau so, wie zum Beispiel Rechteinhaber mitbekommen, wenn auf Trödelmärkten gefälschtes Parfum verkauft wird, das sieht einer und zeigt es an. Zum Beispiel die Konkurenz. Und ein Bordell ist durchaus auch ein "öffentlicher Raum", in dem Sinne, dass es keine Privatwohnung ist.

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  • Konsolator
    Schüler
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    • 14. Februar 2015 um 13:32
    • #27
    Zitat von alien011


    Genau so, wie zum Beispiel Rechteinhaber mitbekommen, wenn auf Trödelmärkten gefälschtes Parfum verkauft wird, das sieht einer und zeigt es an. Zum Beispiel die Konkurenz. Und ein Bordell ist durchaus auch ein "öffentlicher Raum", in dem Sinne, dass es keine Privatwohnung ist.

    Einen Trödelmarkt mit einem Bordell gleichzusetzen, ist mehr als gewagt. ^^


    Ein Bordell ist durchaus mit Privatsphäre verbunden, solange es sich nicht um irgendein Swinger-Party oder ähnliches handelt, ist man für gewöhnlich mit der Dame dann alleine im Zimmer. Und was es dann für Outfits gibt, bleibt nur den beiden überlassen.

    Hier gilt ganz klar, wo kein Kläger da kein Richter und es dürfte sehr unwahrscheinlich sein dass sich bei sowas je ein Kläger findet.

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  • Retrorunner
    fka Funkuchen
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    18.443
    • 14. Februar 2015 um 13:51
    • #28

    Konkurrenz?

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  • Vit
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    • 14. Februar 2015 um 14:29
    • #29
    Zitat von Konsolator

    sehr unwahrscheinlich sein dass sich bei sowas je ein Kläger findet.

    Es gibt für alles und jedes Betroffene. Und sei es nur ein Nintendo-Fan, der 'seine' Marke zu verwässern sieht und deshalb den 'Geschäftemacher' anschwärzt.

    [size=8]You see, in this world there's two kinds of people, my friend: Those with loaded guns and those who dig. You dig.[/size]

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  • 108 Sterne
    Viagra Spambot
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    • 14. Februar 2015 um 15:05
    • Offizieller Beitrag
    • #30

    Der Rechteinhaber würde es sehr schnell herausfinden. Das ist nicht wie ein Waschsalon, der eben ein Micky Maus Bild auf dem Schaufenster hat.

    Ein Cosplay Bordell zieht Medienaufmerksamkeit nach sich. Spätestens, wenn ein Anime Fan die Prostituierten sieht, wird es dank Smartphones blitzschnell über Twitter, Facebook und co verbreitet, bevor die großen Outlets es aufgreifen.
    Wenn es nicht gar der Betreiber selbst ist, der eben die Aufmerksamkeit auf sich lenken muss; denn für so ein spezielles Bordell musst du ja letztlich die Zielgruppe erreichen.

    Es nutzt niemandem etwas, ein Cosplay Bordell zu betreiben, von dem niemand weiß.

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  • alien011
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    • 14. Februar 2015 um 17:31
    • #31
    Zitat von Konsolator

    Einen Trödelmarkt mit einem Bordell gleichzusetzen, ist mehr als gewagt. ^^


    Ein Bordell ist durchaus mit Privatsphäre verbunden, solange es sich nicht um irgendein Swinger-Party oder ähnliches handelt, ist man für gewöhnlich mit der Dame dann alleine im Zimmer. Und was es dann für Outfits gibt, bleibt nur den beiden überlassen.

    Hier gilt ganz klar, wo kein Kläger da kein Richter und es dürfte sehr unwahrscheinlich sein dass sich bei sowas je ein Kläger findet.

    Dir ist schon klar, dass gewerbliche Urheberrechtsverletzung eine Straftat ist, die die Polizei verfolgen muss? Dementsprechend trifft es deine Aussage bezüglich "Wo kein Kläger" hier überhaupt nicht. Da muss sich nicht mal der Rechteinhaber drum kümmern, wenn es da mal Stress gibt (betrunkener Gast oder Ähnliches) und die Polizei kommt, war es das. Von Werbung oder Word of Mouth mal ganz abgesehen.

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  • Konsolator
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    • 14. Februar 2015 um 18:51
    • #32
    Zitat von 'alien011


    Dir ist schon klar, dass gewerbliche Urheberrechtsverletzung eine Straftat ist, die die Polizei verfolgen muss? Dementsprechend trifft es deine Aussage bezüglich "Wo kein Kläger" hier überhaupt nicht. Da muss sich nicht mal der Rechteinhaber drum kümmern, wenn es da mal Stress gibt (betrunkener Gast oder Ähnliches) und die Polizei kommt, war es das. Von Werbung oder Word of Mouth mal ganz abgesehen.

    Und wenn, und wenn... und wenn ein Alien-Raumschiff im Bordell landet, wäre das eine riesen Sensation und dann kommt sowas auch mal ins Fernsehen und dann wären die vermeintlichen urheberrechtsverletztenden Prostituierten auch "aufgeflogen" deinem Urteil nach.

    Allerdings ist das wiederrum auch nicht so einfach, eine Urheberrechtsverletzung muss erstmal nachgewiesen werden, das wäre bei ein paar Klamotten die schnell an und ausgezogen sind äußerst schwierig nachzuweisen. (natürlich sollte auf der Homepage von dem Bordell nicht mit Marken beworben werden die urheberrechtlich geschützt sind, so doof sollte man schon ned sein)

    Etwas per Gesetz oder Urheberrecht zu verbieten ist die eine Sache, es zu überwachen und kontrollieren eine andere, und das kann sich mitunter als entweder sehr schwierig oder garnicht umsetzbar erweisen. Erst recht wenn man nicht 1 zu 1 kopiert (was von Zeichentrick zu echten Menschen sowieso sich als recht schwierig erweisen dürfte), sondern ein paar kleine Änderungen hinzufügt, dadurch wird das Prozedere für den Urheber nochmals erheblich erschwert.


    Trotzdem glaube ich dass so ein Bordell in Deutschland wenig Chancen hätte, es würde jedenfalls nicht am Urheberrecht scheitern und auch nicht an der Kundschaft, ganz im Gegenteil, der Zulauf wäre wahrscheinlich riesig. Sondern an dem allgemeinen Ruf der einigen Animes und Mangas anlastet, würde man sowas versuchen in echt umzusetzen und damit offen hausieren gehen, wäre der Aufschrei hierzulande wohl gigantisch, und sollte das Bordell dann nicht geschlossen werden, wird es irgendwann von einer wütenden Meute aus Hilfssheriffs, Moralaposteln, und Frauen allgemein, niedergebrannt. :ray2:

    Die Idee von so einem Bordell ist wirklich bekloppt, muss man einfach so sagen, damit möchte ich hier auch niemanden beleidigen, es ist einfach so. ^^

    2 Mal editiert, zuletzt von Konsolator (14. Februar 2015 um 18:56)

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  • blast68k
    fka Commodore64
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    • 14. Februar 2015 um 19:00
    • #33

    Viele der Cosplays werden doch aber auch über eBay vertrieben, unlizensiert. Zur Not lehnt man es da nur daran "an". Man verkauft das den Medien dann halt als "Manga/Anime-Bordell". :D

    My Home Arcade: SNK MVS-U4, SNK NEO-25, PANA CUSTOM SUPERGUN.
    [ゲーメスト] | [t.] | [mfc.]

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  • pseudogilgamesh
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    • 14. Februar 2015 um 19:34
    • #34

    Denkt denn auch mal Einer an die armen Nutten...? ;(

    S: Turrican Collection 4 evercade. Super Gameboy 2. Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

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  • Retrorunner
    fka Funkuchen
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    18.443
    • 14. Februar 2015 um 19:37
    • #35

    Jo, die Bordell-Besucher :tooth:

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  • pseudogilgamesh
    Erleuchteter
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    16.769
    • 14. Februar 2015 um 19:39
    • #36

    Ich meinte aber: Denkt denn auch mal Jemand wohlwollend an die armen Nutten? :ray2:

    S: Turrican Collection 4 evercade. Super Gameboy 2. Saroo + Summercart 64. MVS: 8man, Ninja Commando. MCD: Soulstar, Battlecorps. Jag: Super Burnout. NES: Everdrive. SNES: Super Swiv pal. MD: Batman. X360: Quake 4 +2 (Pegi). PS: Ghost in the shell. PS2: Battle Engine Aquila, Genji. PS4: Aleste&Batsugun, Bloodborne. Hw: amiga Scartkabel, PCE-IFU&Duo-RGB-Kabel für 8-Pin-Din-Ports (VideoGameReanimate-mods); IFU&Duo-Arcade-Cards: Arcade Card Pro & Arcade Card Duo

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