folgendes...
war eben bei meiner Oma und die hat mir frisch von der Sparkasse 300 Euro zugesteckt. Wollte das Geld dann direkt am Automat einzahlen und es sind nur 250 Euro verbucht worden, der Rest wurde wegen verdacht auf Falschgeld eingehalten... schonmal jemandem passiert ? was muss ich nun machen ?
thx ![]()
Problem mit der Sparkasse
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Uroko Sakanabito -
18. November 2006 um 17:34
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- Offizieller Beitrag
beim nächsten mal zu den öffnungszeien an den schalter gehen und den vorfall schildern?

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Zitat
Original von CD-i
beim nächsten mal zu den öffnungszeien an den schalter gehen und den vorfall schildern?
:ray: -
Die Oma anzeigen!!!
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Zitat
Original von James McNulty
Die Oma anzeigen!!!
und dann das zehnfache rausschlagen -
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Ja was willste denn von uns hören?

- Automat vernichten?
- Selbst ein paar Scheine drucken, dem Automaten geben, und hoffen, dass er es als echtgeld schluckt? -
naja, gibt überhaupt ne chance meine kohle wieder zu bekommen ?
oder ist es mal jemand passiert ?
wie gings aus ? -
- Offizieller Beitrag
klar gibts ne chance. der automat hält nur scheine ein die verdächtig sind. der schein wird noch mal von menschenhand geprüft.
SOLLTE er falsch sein, bekommst du keinen Ersatz. ist halt dann pech.

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so ein kack
die hat ihn doch nen Tag vorher von exakt dem Automat bekommen ! :ak:
:ak: 
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Wer Falschgeld besitzt und weiter gibt kommt in den Knast!!! :geil:
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- Offizieller Beitrag
dann kannst davon ausgehen, dass es kein falschgeld ist und es als lesefehler des automaten zuschrieben. wart halt einfach bis montag ab

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50 Euro sind ein halber jp Saturn

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Also:
1. Wenn der "falsche" Geldschein aus einem Geldautomaten kommt, dann ist er schon mal zu 99,9% nicht falsch, da die in der Regel mit geprüftem Bundesbankgeld bestückt werden.
2. Der Falschgeldsensor am Einzahlungsautomat ist sehr empfindlich. Höchstens 1 von 100 Meldungen (eher noch viel weniger) sind wirklich Falschgeld.
3. Normalerweise müßtest du das vorbehaltene Geld am Montag automatisch von der Sparkasse gutgeschrieben bekommen. Sicherheitshalber kannst ja malvorbeischauen.
4. Sollte es sich allerdings wirklich um Falschgeld handeln, dann ist das Geld weg. Ersatz gibts nicht. Mehr passiert aber in der Regel auch nicht.
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Wichtig wäre jedenfalls, dass man sich sofort beim Personal meldet. Dann kann man eigentlich nur noch hoffen. Von alleine wird man das Geld kaum zurück bekommen.
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Doch, natürlich bekommt man von alleine das Geld zurück, wenns kein Falschgeld ist. Und wenn es Falschgeld ist, bekommt man eine Nachricht. Denn zusammen mit der Falschgeldmeldung wird die Kontonummer des Einzahlers protokolliert. Und wenn eines in der Bank von der Innenrevision kontrolliert wird, dann das kein Geld verschwindet

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Zitat
Original von Pandemonium
Doch, natürlich bekommt man von alleine das Geld zurück, wenns kein Falschgeld ist. Und wenn es Falschgeld ist, bekommt man eine Nachricht. Denn zusammen mit der Falschgeldmeldung wird die Kontonummer des Einzahlers protokolliert. Und wenn eines in der Bank von der Innenrevision kontrolliert wird, dann das kein Geld verschwindet
Darauf würde ich mich nicht verlassen! :tongue:
Sicherheitshalber würde ich direkt am Schalter nachfragen! =)
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und, wie ist die geschichte nun ausgegangen?
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sollte das geld angeblich innerhalb von 8 Tagen zurückbekommen, mal sehen
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nach sieh mal einer guck, perfekt für mein Anliegen der Titel:
Wir haben den Hauskredit bei der Sparkasse. Die hatten kürzlich die Hausbesichtigung wegen der internen Wertermittlung. Nun bekam ich eine E-Mail, sie würden den Grundbuchauszug des Nachbarn benötigen, weil dort unser Wegerecht vermerkt ist.
Ich habe mittlerweile recherchiert und ich müsste den beim Amtsgericht beantragen mit begründetem Interesse wieso. Ich habe ja nun gar kein Interesse, sondern die Sparkasse, also beim Grundbuchamt angerufen und gefragt, ob dann nicht die Kasse den einfach direkt anfordern könnten. Könnte sie.
Dies der Sparkasse kommuniziert und zurück bekommen, dass die nur ne externe Firma beauftragen könnten und es "deutlich preiswerter" wäre, wenn ich das selbst besorgen würde, weil man mir dies in Rechnung stellt.
Fragen:
1. Können die das?
2. Müsste das irgendwo vertraglich stehen?
Ich habe die Sparkasse jedenfalls gebeten mir die vertragliche Vereinbarung, wonach ich die Kosten für deren Dokumentenbeschaffung zu übernehmen habe, schriftlich zukommen zu lassen. Ich gehe leider davon aus, dass ich hier als Privatkunde tatsächlich der in der Bringschuld bin, weil die was haben wollen für deren Dokumente. Aber ich fühle mich da tatsächlich auch verarscht und frage mich legit, ob die auf dicke Hose machen im Wissen, dass ich mich da nicht wehren würde.
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- Offizieller Beitrag
Zumindest dahingehend richtig reagiert dass du dir die rechtliche Grundlage der Sparkasse darlegen lässt. Wahrscheinlich haben sie es in den AGB. Wenn nicht kann es sein dass du drumherum kommst. Es liegt nicht in deinem Interesse sondern der Sparkasse die ihre Kredite bewerten muss.
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