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Der Ultimative Schnäppchen-Thread

  • cenobite
  • 10. August 2013 um 15:46
  • Darkshine
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    13.915
    • 14. August 2023 um 17:54
    • #12.801

    Saudämliches Konzept Kontingente festzulegen obwohl eigentlich viel mehr vorhanden ist.

    "Ja, das ist die Wahrheit. Dieser Mann da hat keinen Schwanz."
    Peter Venkman, Ghostbusters, 1984

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  • Stardragon
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    5.746
    • 14. August 2023 um 17:56
    • #12.802

    Wie gesagt, ist eine Frage der Zielsetzung. Ist leider üblich und nach Rabattaktionen sind „überraschenderweise“ wieder Bestände vorhanden. Auf der anderen Seite gäbe es solche Aktionen vermutlich sonst nicht.

    Gelegentlich gebe ich Einblicke in meine Gedanken und mein Tun auf Twitter:
    https://twitter.com/DracoAstris

    [color=#006400]Finaler Stand "Erhebung Nintendo Switch Joycons und Drift bzw. kein Drift" (Klick mich)[/color]
    Danke an alle fürs Mitmachen!

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  • alien011
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    1.180
    • 14. August 2023 um 19:27
    • #12.803
    Zitat von Darkshine

    Meiner auch. Kann ich im Fall von Sony überhaupt nicht nachvollziehen. Die Controller werden doch ständig nachproduziert. Warum stornieren die einfach anstatt zu schreiben: "Herr XYZ, leider wird sich die Lieferung der bestellten Ware verzögern. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Bestellung stornieren."? Dann hätte der Kunde die Wahl ob er stornieren will oder nicht. So fühle ich mich bevormundet.

    Eigentlich hast du einen Kaufvertrag mit Sony, der nicht ohne guten Grund einseitig von Sony aufgekündigt werden kann. THEORETISCH könntest du auf die Lieferung bestehen und das sogar einklagen, aber das macht natürlich niemand, weil der Aufwand dafür einfach viel zu hoch ist. Unter Umständen könnte man das sogar als unlauteren Wettbewerb bezeichnen, Lockangebote sind verboten.

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  • Elemental Master
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    3.122
    • 14. August 2023 um 19:40
    • #12.804

    Nein, kann er leider nicht. Das wird sicherlich als Bestellung gewertet und die Bestellung kann problemlos von Sony storniert werden. Da müsste man mal die AGB beim Sony Shop genau prüfen.

    Das mit den Lockangeboten ist richtig. Wenn man das wasserdicht nachweisen kann, dann könnte man als Gewerbetreibender ruhig mal klagen.

    Verkaufe/Tausche/Suche diverse Retrospiele

    Blog: https://segamegacd.blogspot.com/
    Blog: https://flohmarktfundstuecke.blogspot.com/

    3 Mal editiert, zuletzt von Elemental Master (14. August 2023 um 19:45)

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  • Maniac555
    Gast
    • 14. August 2023 um 19:50
    • #12.805
    Zitat von alien011

    Eigentlich hast du einen Kaufvertrag mit Sony, der nicht ohne guten Grund einseitig von Sony aufgekündigt werden kann. THEORETISCH könntest du auf die Lieferung bestehen und das sogar einklagen, aber das macht natürlich niemand, weil der Aufwand dafür einfach viel zu hoch ist. Unter Umständen könnte man das sogar als unlauteren Wettbewerb bezeichnen, Lockangebote sind verboten.

    Der kaufvertrag kommt meines wissens erst nach versand der ware zustande. Vorher ist es ein reines angebot von dir diese ware zu kaufen.
    Da kannst du gar nix einklagen.

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  • Stardragon
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    5.746
    • 14. August 2023 um 22:08
    • #12.806

    [size=14]Disney Illusion Island - [Nintendo Switch] 29,99€ bei Amazon[/size]

    https://www.amazon.de/dp/B0BVKZ19S5

    Gelegentlich gebe ich Einblicke in meine Gedanken und mein Tun auf Twitter:
    https://twitter.com/DracoAstris

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  • Ignorama
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    30.808
    • 14. August 2023 um 22:28
    • #12.807
    Zitat von Maniac555

    Der kaufvertrag kommt meines wissens erst nach versand der ware zustande. Vorher ist es ein reines angebot von dir diese ware zu kaufen.Da kannst du gar nix einklagen.


    Wird vmtl stimmen, ich finde das aber unfassbar tölpelhaft. Wir reden hier ja nicht von einem krassen Preisfehler, sondern 50 Schleifen. Die werden da vmtl immer noch dran verdienen, also bedien doch einfach alle Bestellungen und mache keine Kunden unnötig pissig. Und falls es ein Bestandsfehler war schick an alle "Überverkäufe" eine Mail wo du das sagst und anbietest, das man ausliefert sobald der Stock wieder da ist, oder eben Storno anbietet.

    Aber nee, die machen das kundenunfreundlichste was man machen kann. Find ich wirklich dumm und unsympathisch.

    Meine Sammlung

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  • Elemental Master
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    3.122
    • 14. August 2023 um 22:31
    • #12.808

    Sony hat nichts zu verschenken.

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  • Ignorama
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    30.808
    • 14. August 2023 um 22:41
    • #12.809

    Machen sie nicht, wenn sie für 50 Tacken ein Spielzeug VERKAUFEN. Und gerade wenn man doch angeblich so Angst hat, das MS nun den Markt übernimmt, sollte man seine Kundschaft etwas mehr im Auge behalten. Das hier wären sehr überschaubare PR "Verluste" gewesen, stattdessen sorgt man für Unmut.

    Aber okay, verteidigen wir den Milliardenkonzern, der zu wenig Marge hätte und daher seine Kunden verprellt. Für einen EIGENEN Fehler wohl gemerkt.

    Meine Sammlung

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  • Elemental Master
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    3.122
    • 14. August 2023 um 23:02
    • #12.810

    In 2 Wochen habt ihr das schon wieder vergessen.

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  • Ignorama
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    30.808
    • 14. August 2023 um 23:09
    • #12.811

    Diese Aussage ist nicht nur inhaltlich völlig falsch, sondern geht auch komplett an der Situation vorbei :lol:

    Meine Sammlung

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  • Elemental Master
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    • 14. August 2023 um 23:16
    • #12.812

    Sony ist Marktführer, die können sich so einen bitchmove leisten, leider.

    Die Controller Brstellungen im Nintendo Shop sind auch nicht besser. Da wurden schon Bestellungen grundlos "storniert", die mit Paypal bezahlt wurden. Die Käufer haben es erst bemerkt, als die Pads nicht geliefert wurden. Die Paypal Abbuchung ist nicht erfolgt. Nachfragen bei Big N blieben erfolglos. Es wurde einfach nichts verschickt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Elemental Master (14. August 2023 um 23:20)

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  • Ignorama
    4 the Players
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    30.808
    • 14. August 2023 um 23:22
    • #12.813

    Das ist das schöne als freier User: Man kann sowas bei ALLEN Firmen kritisieren. Würde das bei Nintendo genauso machen, bzw. kritisiere deren Hardware ja generell oft genug. Und Microsoft... reden wir nich drüber :lol: Habe nie verstanden, wieso Leute sich da wie einem Verein angehörig fühlen und versuchen Shit zu relativieren.

    Meine Sammlung

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  • Elemental Master
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    3.122
    • 14. August 2023 um 23:32
    • #12.814

    Ich relativiere da nichts.

    Ich habe nur geschrieben, dass sich die Betroffenen kurz ärgern und dann trotzdem weiter Soft- und Hardware kaufen. Würde ich vermutlich auch so machen.

    Den gleichen Rotz hatte ich heute bei Edeka: Wollte Langnese Cremissimo im Angebot kaufen, hatten aber nur Heidelbeer und Mascarpone da. Super.

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  • alien011
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    • 15. August 2023 um 09:39
    • #12.815
    Zitat von Maniac555

    Der kaufvertrag kommt meines wissens erst nach versand der ware zustande. Vorher ist es ein reines angebot von dir diese ware zu kaufen.
    Da kannst du gar nix einklagen.

    Das kommt drauf an. Hattest du vorab bezahlt? Dann war da schon ein Kaufvertrag zustandegekommen, da gab es vor Jahren mal einen Gerichtsentscheid wegen (soweit ich mich erinnere, ging es um Fernseher inm Media Markt Onlineshop, die versehentlich für einen Euro inseriert waren oder sowas, das hatte wer als Neukunde gekauft, musste sofort bezahlen und deswegen war Media Markt verpflichtet, den Fernseher für diesen Preis zu liefern). Wie ich geschrieben habe lohnt sich sowas für so einen Controller nicht, aber theoretisch könnte man die AGB mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
    Medimops macht das über ebay ja auch permanent, dass die irgendwelche Spiele eingestellt haben, die preislich mehr als günstig sind, die werden auch sofort gekauft und dann stornieren die die Bestellung. Ist rechtlich auch nicht zulässig, weil der Käufer da schon bezahlt hat.

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  • Stardragon
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    5.746
    • 15. August 2023 um 10:50
    • #12.816

    Ganz so stimmt das nicht. Einen Kaufvertrag kann der Verkäufer anfechten. Er braucht dazu aber einen Grund. Und auch sich vertippt zu haben, ist ein Grund („Erklärungsirrtum“). Nur muss er eben beweisen, dass er das auch vertritt und nicht z.B. verrechnet hat. Und das kann schwer sein. Wenn die Webshop-Software Mist baut, ist das auch ein Grund. Und auf letzteres zieht sich Medimops gerne zurück, dass es ein Fehler der Software bei der Masseneinstellung von Angeboten war.

    Das nur dazu allgemein bzw. auf Medimops bezogen. Im Falle von Sony dürfte das Ganze ziemlich klar sein, wenn die schon eine Auftragsbestätigung rausgehauen hatten.

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    Phill XVII
    KugelHund
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    • 15. August 2023 um 13:34
    • Offizieller Beitrag
    • #12.817

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    PSN ID: PhillXVII
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    Einmal editiert, zuletzt von Phill XVII (15. August 2023 um 13:35)

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  • alien011
    Profi
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    • 15. August 2023 um 15:00
    • #12.818
    Zitat von Stardragon

    Das nur dazu allgemein bzw. auf Medimops bezogen. Im Falle von Sony dürfte das Ganze ziemlich klar sein, wenn die schon eine Auftragsbestätigung rausgehauen hatten.

    Nope. Schau mal in die AGB von Sony, da steht drin, dass die Auftragsbestätigung noch nicht als Annahme des Kaufvertrags gilt, sondern erst der Versand der Ware. Wenn die aber schon über Paypal o.ä. das Geld für die Ware eingezogen haben, wurde definitiv ein Kaufvertrag abgeschlossen, egal was in den AGB steht.

    Zitat von Stardragon

    Wenn die Webshop-Software Mist baut, ist das auch ein Grund. Und auf letzteres zieht sich Medimops gerne zurück, dass es ein Fehler der Software bei der Masseneinstellung von Angeboten war.

    Wenn das einmal passiert, ok, kann man das vielleicht noch durchgehen lassen. Wenn ich das aber bei 1/4 oder so meiner Käufe über Monate habe, ist das mit der Ausrede dann aber schon schwer. Und wenn ich das selbe Spiel dann über mehrere Monate immer wieder zu einem ähnlichen Preis eingestellt sehe, wird das dann noch schwerer.
    Aber das war wieder mal genug Offtopic von mir.

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  • Stardragon
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    • 15. August 2023 um 15:15
    • #12.819
    Zitat von alien011

    Nope. Schau mal in die AGB von Sony, da steht drin, dass die Auftragsbestätigung noch nicht als Annahme des Kaufvertrags gilt, sondern erst der Versand der Ware. Wenn die aber schon über Paypal o.ä. das Geld für die Ware eingezogen haben, wurde definitiv ein Kaufvertrag abgeschlossen, egal was in den AGB steht.

    Wenn sie das in den AGB explizit so angegeben haben, wird es als Käufer schwierig. Schau Dir mal einschlägige Rechtsportale dazu an. Die empfehlen oft, dass man als Store das ausdrücklich so machen soll, weil das oft vor Gericht anerkannt wird.

    Zitat von Stardragon

    Wenn die Webshop-Software Mist baut, ist das auch ein Grund. Und auf letzteres zieht sich Medimops gerne zurück, dass es ein Fehler der Software bei der Masseneinstellung von Angeboten war.

    Wenn das einmal passiert, ok, kann man das vielleicht noch durchgehen lassen. Wenn ich das aber bei 1/4 oder so meiner Käufe über Monate habe, ist das mit der Ausrede dann aber schon schwer.[/quote]„Unser Software-Anbieter beginnt der Bug einfach nicht in den Griff“ ¯\_(ツ)_/¯ Sobald die die Software nicht selbst machen, sind die leider fein raus.

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    Danke an alle fürs Mitmachen!

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  • The_Clown
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    10.821
    • 15. August 2023 um 16:19
    • #12.820

    Wer Darksiders noch braucht kann das nun zum kleinen Preis kaufen siehe Good Old Games

    Hier sind die Links zu Steam https://store.steampowered.com/search/?term=%…g=english&ndl=1

    The Nexgam News Agency
    Wie so die Preise fürs Streaming steigen und uns alle betreffen?

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