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Wie berechnet der Zoll die Zollgebühren?

  • theloonatic
  • 30. Oktober 2008 um 12:37
1. offizieller Beitrag
  • theloonatic
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    562
    • 30. Oktober 2008 um 12:37
    • #1

    Folgendes:

    Ich möchte mir gerne zwei Artikel bei amazon.com bestellen.

    Nun ist es ja so dass Warensendungen unter 22 Euro nicht verzollt werden.

    Die beiden Artikel die ich bei amazon.com bestellen möchte kosten insgesamt 21,98 USD / 17,90 Euro (ohne Shiping-Kosten). Die Shipping-Kosten belaufen sich auf 8,97 USD/ 7,31 Euro. Also zusammen sind das 30,95 USD / 25,21 Euro.

    Wie handhabt der Zoll jetzt diese Warensendung? Werden die Versankosten mitgerechnet beim Errechnen der Zollgebühren oder nicht?

    Ohne Versandkosten wären es ja 17,90 Euro also würde ich mein Paket zollfrei bekommen. Mit den Versandkosten würden aber Zollgebühren anfallen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus. :) :wink:

    Einmal editiert, zuletzt von Mario1980 (30. Oktober 2008 um 12:39)

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  • Sega Forever
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    • 30. Oktober 2008 um 12:43
    • #2

    Bei Ebay Einkäufen wird auf den Warenwert inkl. Versandkosten die Zollgebühr erhoben und dann wird vom Warenwert + Versandkosten + Zollgebühr die Umsatzsteuer abgezogen. Im Grunde genommen eine unzulässige Doppelbesteuerung aber Zoll zählt nicht als Steuer. Ob bei Einkäufen bei Amazon ebenfalls die Versandkosten mit versteuert und verzollt werden kann ich dir aber nicht sagen. Sagt eh jeder was anderes, scheint von Zoll zu Zoll anders gehandhabt zu werden, ich habe hald hier in Nürnberg das Pech das ein absoluter Beamtendrachen das Zollamt leitet der die Zollgesetze und Verordnungen in und auswendig kennt.....

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  • Little Mac 83
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    184
    • 30. Oktober 2008 um 13:14
    • #3

    Versandkosten dürfen bei Priva Käufen nicht verzollt werden! Such später noch den Hinweis auf der Zoll Seite. Ausdrucken und mitnehmen, dann klappt das. Mir haben sie die ersten 5 male auch die Versandkosten draufgeschlagen bis ich den wisch mit hatte.

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  • Sega Forever
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    682
    • 30. Oktober 2008 um 13:30
    • #4
    Zitat

    Original von Vincenzo83
    Versandkosten dürfen bei Priva Käufen nicht verzollt werden! Such später noch den Hinweis auf der Zoll Seite. Ausdrucken und mitnehmen, dann klappt das. Mir haben sie die ersten 5 male auch die Versandkosten draufgeschlagen bis ich den wisch mit hatte.

    mh den wisch hate ich auch mit, hat leider nichts genützt, bei Ebay zumindest gibt es eine Sonderregelung wegen Versandkosten, hab dafür extra den Leiter vo Hauptzollamt angefordert weil ich auch dachte jetzt hab ich die Brüder mit dem Wisch den ich ausgedruckt hatte..... Bei Amazon könnte es aber wie gesagt anders aussehen.

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  • Grinder
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    225
    • 30. Oktober 2008 um 13:34
    • #5
    Zitat

    Original von Mario1980
    Wie handhabt der Zoll jetzt diese Warensendung? Werden die Versankosten mitgerechnet beim Errechnen der Zollgebühren oder nicht?


    Eindeutig nicht: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_st…ngen/index.html

    "Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht."

    3 Mal editiert, zuletzt von Grinder (30. Oktober 2008 um 13:35)

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  • suicider
    Gast
    • 30. Oktober 2008 um 13:44
    • #6

    Mh, mir wurde immer gesagt, dass wenn du hier etwas im Laden kaufst, du die "Versandkosten" ja auch mit bezahlst. Und deswegen würden auch die Versandkosten mitbesteuert, da du das Paket ja sonst nicht in den Händen halten würdest.
    Aber scheinbar ist das in der Praxis von Amt zu Amt unterschiedlich.

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  • theloonatic
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    562
    • 30. Oktober 2008 um 17:50
    • #7

    :hm: Also mit Sicherheit kann man jetzt nicht sagen ob die Versandkosten mitverzollt werden oder nicht?

    Dann werde ich mal auf gut Glück bestellen und hoffen dass es durch den Zoll durchrutscht. :D

    Vielen Dank für eure Antworten. :)

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  • Grinder
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    225
    • 30. Oktober 2008 um 19:17
    • #8

    Oh doch, hier kann man das mit Sicherheit sagen, weil Du innerhalb der Freigrenze von 22,00 EUR liegst. Da steht doch gar nicht zur Diskussion, ob mit oder ohne Versandkosten. Es fällt kein Zoll und keine EUSt an. Basta.

    Und bezüglich der Versandkosten zur Prüfung dieser Freigrenze ist die Zollseite nicht misszuverstehen. Es zählt der reine Warenwert ohne Versandkosten.

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  • Pandemonium
    Bowling Champion 1987
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    14.242
    • 30. Oktober 2008 um 19:46
    • #9

    Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist nur der reine Warenwert maßgeblich für die Freigrenze. Ist die allerdings überschritten erfolgt die Besteuerung/Verzollung inkl. Versandkosten.

    Mein Verkaufsthread: Pandemoniums Spieleallerei

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  • Niemand
    Gast
    • 8. März 2017 um 19:28
    • #10

    Hallo.
    Wollte über ebay einen seltenen Controller für 105 Euro inkusive Versand bestellen.
    Jetzt wollt ich fragen, was da der Zoll noch von mir zocken will. Wie berechnet man das?
    Danke.

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  • ChaosQu33n
    Moderator
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    10.713
    • 8. März 2017 um 19:30
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    19 Prozent.

    We don't call it spam exactly,
    it's more like "tactical addition to our post counters !"

    • Nächster offizieller Beitrag
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  • Niemand
    Gast
    • 8. März 2017 um 19:44
    • #12

    Da fuq! Gierige Stricherbande..jährlich gibt das für die BRD über 50 MILLIARDEN EURO GEWINN!

    Einmal editiert, zuletzt von Niemand (8. März 2017 um 19:46)

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  • cd32
    Erleuchteter
    Beiträge
    3.452
    • 8. März 2017 um 20:00
    • #13

    Wenn du Bei Amazon.com bestellst siehst du den Zoll gleich bzw er wird gleich verrechnet.

    http://soundcloud.com/djtwok

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  • aldi404
    Erleuchteter
    Beiträge
    13.950
    • 8. März 2017 um 20:16
    • #14

    Mit einem Taschenrechner?


    :haulol:

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  • ChaosQu33n
    Moderator
    Beiträge
    10.713
    • 8. März 2017 um 20:43
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    Haunebu, Gegenvorschlag. Kauf es in Deutschland und entrichte die Mehrwertsteuer hier direkt, wie bei allem was du hier kaufst ;)

    We don't call it spam exactly,
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  • Ignorama
    4 the Players
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    • 8. März 2017 um 20:45
    • #16

    Bei Controllern sollte auch das CE Siegel drauf sein. Fehlt das, kanns sein, das deine Ware vernichtet wird :lol: Aber zumindest zahlst du dann keine Steuern drauf :)

    Meine Sammlung

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  • Niemand
    Gast
    • 8. März 2017 um 20:49
    • #17
    Zitat von ChaosQu33n

    Haunebu, Gegenvorschlag. Kauf es in Deutschland und entrichte die Mehrwertsteuer hier direkt, wie bei allem was du hier kaufst ;)

    Das ist so ein verdammter Hori Digital pad fürn Gamecube.. Hier verkauft den grad jemand für 150..ich werde wohl einfachheitshalber drauf verzichten und mir stattdessen aus Kanada nen SNES zu Gamecube Adapter holen.
    @Ignorama ..zutrauen würd ichs denen fast.. Soll ja alles schon vorgekommen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Niemand (8. März 2017 um 20:51)

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  • Niemand
    Gast
    • 9. März 2017 um 17:47
    • #18

    Aus England kämen auch Zollgebühren drauf, oder?

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  • Dnacloud
    Profi
    Beiträge
    637
    • 9. März 2017 um 17:56
    • #19

    Noch nicht, aber bald.

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  • Niemand
    Gast
    • 9. März 2017 um 18:25
    • #20
    Zitat von Dnacloud

    Noch nicht, aber bald.

    Dann bestell ich in England..sicher, dass da keine Gebühren drauf kommen?

    • Zitieren
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