- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von BUZZ
oder weil der typ da den ganzen laden alleine schmeißt.^^
aber ihr werdet es schon richten!
Der Typ ist nicht alleine, er steht nur alz einziger im Impressum...
ZitatOriginal von BUZZ
oder weil der typ da den ganzen laden alleine schmeißt.^^
aber ihr werdet es schon richten!
Der Typ ist nicht alleine, er steht nur alz einziger im Impressum...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Game-Fire
mal gerade ein wenig Google bemühtdieses Jugendschutz.net ist zunächst mal eine einfache Firma, eine GmbH
selber ohne jegliche BefugnisseABER!!!
es ist natürlich schön, dass diese Firma dann dennoch als Berater der KJM und der Landesmedienanstalten dient, weil diese selber für Onlinesachen kaum Personal haben
alles in allem wäre das eine sehr undurchsichtige Sache
zudem kommt, dass im Impressum zur Firma zB keine Angabe gemacht wird, wie es der Bereich Telemedien im Gesetz aber verlangt
auch, so einigen Berichten nach, sollen diese Angaben wohl in den Briefen selber auch fehlenrein rechtlich gesehen kann man theoretisch deren Briefe ungeachten in die Tonne kloppen, jedoch kommt dann das obige ABER wieder zum tragen
denn das Denunziantentum in Deutschland würde der Firma wieder auftragen, dann, wenn der angeschriebene nicht reagieren würde, das ganze per Meldung an die entsprechenden Stellen zu versehen, deren Berater diese Firma ja dann auch noch rein zufällig ist
es wäre ja hier vielleicht echt mal interessant zu ergründen, ob das wettbewerbsrechtlich nicht einzudämmen wäre
zudem unterliegen Magazine der freien Berichterstattung, diese würde dann hier ja dann eingeschränkt.
also sorry leuts von der ganzen kacke die da so im umlauf ist glaube ich mal kein wort...
ok es gibt indizierte spiele und es gibt ab 18 spiele....
diese spiele sind minderjährigen nicht einfach zugänglich zu machen ...soweit so gut...
aber anhand welchem gesetz ist die presse freiheit in deutschland so eingeschränkt das man über jene spiele sich nicht in foren austauschen darf und dabei in internet und print medien nicht berichten darf,....
den gesetzestext möchte ich mal sehen ....
das das allesscwachsinn ist brauchen wir uns nicht unterhalten
aber das mit verbotener bericht erstattung glaube ich mal kein wort
habt ihr mal nen anwalt konsoltiert ?
Lies dir den kompletten Thread durch und deine Fragen bzw. Anregungen lösen sich alle in Wohlgefallen auf...
News bei Schnittberichte.com: http://schnittberichte.com/news.php?ID=1247
Lustigerweise ist aus Schnittberichte.de vor einiger Zeit Schnittberichte.com geworden... aus sozusagen dem gleichen Grund.
Hui, bei gulli.com heißt es ihr habe schon aufgegeben ![]()
![]()
nochmal:
nexgam hat nicht aufgegeben und wird es auch nicht tun! Intern wurde schon einiges in die Wege geleitet. Bitte einfach nur noch ein wenig Geduld, bis alles geregelt ist. Da sieht man mal wieder wie sehr Newsschreiber nur die halbe Geschichte lesen, oder sich es so zurechtlegen wie man gerade will...
Der derzeitige Status Quo ist kein Dauerzustand und wird auch keinesfalls so beibehalten, also ruhig blut!
ZitatOriginal von CD-i
nochmal:nexgam hat nicht aufgegeben und wird es auch nicht tun! Intern wurde schon einiges in die Wege geleitet. Bitte einfach nur noch ein wenig Geduld, bis alles geregelt ist. Da sieht man mal wieder wie sehr Newsschreiber nur die halbe Geschichte lesen, oder sich es so zurechtlegen wie man gerade will...
Der derzeitige Status Quo ist kein Dauerzustand und wird auch keinesfalls so beibehalten, also ruhig blut!
Ich hoffe das beziehst du nicht auf mich! Wurde hier doch schon zig mal gesagt. Schreibt es lieber gulli ![]()
ZitatOriginal von Profi2002
Herrlich, hatte schon lange nicht mehr so viel Spaß hier im Forum wie die letzten Tage ![]()
nene, profi, wir verstehn uns schon, keine sorge ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal von praytome
also sorry leuts von der ganzen kacke die da so im umlauf ist glaube ich mal kein wort...
ok es gibt indizierte spiele und es gibt ab 18 spiele....
diese spiele sind minderjährigen nicht einfach zugänglich zu machen ...soweit so gut...
aber anhand welchem gesetz ist die presse freiheit in deutschland so eingeschränkt das man über jene spiele sich nicht in foren austauschen darf und dabei in internet und print medien nicht berichten darf,....
den gesetzestext möchte ich mal sehen ....
das das allesscwachsinn ist brauchen wir uns nicht unterhalten
aber das mit verbotener bericht erstattung glaube ich mal kein worthabt ihr mal nen anwalt konsoltiert ?
Ich bin mal so frei:
Zitat
"§ 4 JMStV Unzulässige Angebote(1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
5. grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen.
(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie
3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.
Wenn man will, kann man die hiesigen USK18-Inhalte durchaus so auslegen.
Zum Ab-18-Store:
ZitatOriginal von VG München mit Beschluss vom 31.01.2007 (Az. M 17 S 07.144)
"Um eine geschlossene Benutzergruppe zu schaffen, muss von Seiten des Anbieters ein verlässliches Altersverifikationssystem die Verbreitung von Telemedien oder den Zugriff durch Minderjährige hindern. Erforderlich ist, dass zwischen dem Angebot i.S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 JMStV und dem Minderjährigen eine effektive Barriere besteht (vgl. Ukrow, Jugendschutzrecht, Rd.Nr. 426)."
"Es müsse so weit wie möglich sichergestellt sein, dass die Dekodiereinrichtungen tatsächlich nur an die volljährigen Kunden gelangen (BVerwG vom 20.2.2002, NJW 2002, 2966). Systeme, welche die Altersüberprüfung allein anhand einer anonymen Überprüfung der Personalausweis-Nummer vornehmen, sind vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Sie dürfen keine einfachen, naheliegenden und offensichtlichen Umgehungsmöglichkeiten bieten (Ukrow, a.a.O., Rd.Nr. 429)"
Ich zumindest habe vollstes Verständnis für die Reaktion der NexGam-Betreiber und bin zuversichtlich, dass ihnen eine angemessene Lösung einfällt. (Und damit meine ich nicht die dauerhafte Entfernung der Inhalte. ;))

yup, hier mal das Originalzitat:
ZitatDie Wirkung von Gewaltdarstellungen in Spielen auf Minderjährige wird in den Reihen der Experten noch immer sehr kontrovers diskutiert. Manche glauben, man bräuchte diese um sich als junger Mann abzureagieren. Andere Wissenschaftler sehen eine klare Verbindung zwischen dem Hobby der Fans der Egoshooter und der neXGam, Jugendschutz.net, ZensurVerbrechen, die sie verüben. Freilich: Über den Sinn solcher Zensurmaßnahmen lässt sich trefflich streiten. Das Recht der Zensoren liegt hierzulande leider klar auf deren Seite. Die Betreiber solcher Seiten können entweder das Weite suchen und ihre Website im Ausland hosten lassen - oder wie im Fall von neXGam, einfach aufgeben. Armes Deutschland! (Ghandy)
ZitatOriginal von Mistercinema
Dies mag u.a. aber auch an der Tatsache liegen, dass sowohl wir hier vor den Toren Kölns als auch in Mainz, wo diese Gesellschaft sitzt derzeit der karnevalistische Ausnahmezustand herrscht
Vielleicht war das ja überhaupt der Grund für dieses Schreiben,eine echte Farce. Bin zwar zuversichtlich,dass Nexgam das hinbekommt,aber wie tief ist der Staat bitte gesunken :gesichtspalme:
ZitatOriginal von Rallyefreak
siehe z.B. Youporn. Ich hab noch nie verstanden, warum man sich da nicht erst anmelden muss??? Diese Plattform schädigt Hunderttausende Minderjährige. Ich will damit nicht sagen, dass Sex was Schlechtes ist, ich rede von Pornografie.
sorry, abgeschweift...
hehe ich glaub Videos wo die Taliban NATO-Soldante aus dem Hinterhalt angreifen und filmen sind wesentlich gefährlicher ![]()
Ich gebs zu ich habe hier nicht alle Posts gelesen.
An eurer Stelle solltet ihr sofort zum Anwalt gehen,
das JMStV regelt zwar das gesagte im groben doch
ist es recht wischiwaschi (d. h. nicht wirklich eindeutig)
verfasst worden.
Nach gewissen Urteilen ist zumindest zu ersehen das
eine einfache Ausweiskontrolle (Kopie) via Fax oder
sonstiges nicht ausreicht. Es gibt aber so gut wie
keine Kontrolle die einen 18er Zugang wirklich sicher
macht. Einfach mal Erfragen welche Standarts eingehalten
werden müssen. Ein reines Vorschlagen von Sicherheit-
programmen reicht nicht aus.
Ich denke mal wenn die Tests auf gewisse Gewalt-
darstellungen verzichten, dürfen diese auch Online gestellt
werden. Fachmagazine lasse sich ja diesbezüglich auch
testen.
ZitatOriginal von PanzerDragoon
Ich gebs zu ich habe hier nicht alle Posts gelesen.
hättest du mal lieber, es wurde eben schon einiges geschrieben, auch zu den folgenden Themen...
ZitatOriginal von PanzerDragoon
An eurer Stelle solltet ihr sofort zum Anwalt gehen,
das JMStV regelt zwar das gesagte im groben doch
ist es recht wischiwaschi (d. h. nicht wirklich eindeutig)
verfasst worden.
neXGam arbeiten bereits an Lösungen ...
ZitatAlles anzeigenOriginal von PanzerDragoon
Nach gewissen Urteilen ist zumindest zu ersehen das
eine einfache Ausweiskontrolle (Kopie) via Fax oder
sonstiges nicht ausreicht. Es gibt aber so gut wie
keine Kontrolle die einen 18er Zugang wirklich sicher
macht. Einfach mal Erfragen welche Standarts eingehalten
werden müssen. Ein reines Vorschlagen von Sicherheit-
programmen reicht nicht aus.
in Deutschland gibt es derzeit nur rechtlich wirklich sicher (jedoch nicht vor Mißbrauch gesichert) das PostIdent Verfahren, welches aber für jeden Kosten birgt
daher erstmal schlechte Karten für den Store hier .. aber auch zu den anderen Möglichkeiten wurde schon geschrieben, und warum diese teils rechtlich nicht abgesichert sind
ZitatOriginal von PanzerDragoon
Ich denke mal wenn die Tests auf gewisse Gewalt-
darstellungen verzichten, dürfen diese auch Online gestellt
werden. Fachmagazine lasse sich ja diesbezüglich auch
testen.
über 18er Titel darf geschrieben werden, jedoch muss bei der Wahl der Begleitmedien, wie Bilder oder Trailer, Vorsicht geboten werden
man jann sichg absichern, indem man eben einen Jugendschutzbeauftragten einführt, oder jemanden aus der eigenen Redaktion mit einem Kursus zum Jugendschutzbeauftragten forciert
ZitatOriginal von BlackLion
ich würde als Betreiber eines Forums das 8 seitige schreiben ja mal von einen anwalt durchgucken lassen,für mich sieht das so aus als wenn Nexgam sich schnell einschüchtern lässt
Also für deinen grenzgenialen Vorschlag habe ich eine passende Antwor: PM dem Admin, erbitte deren Kontonummer und überweise für den Anfang eine runde Summe von ca. 1000 Euro. Denn Anwälte lassen sich nicht mit Gummibärchen oder Danksagungen bezahlen! ![]()
Und ängstlch wird hier bei NEXTGAM keiner sein. Eher agiert man hier behalten und mit Verstand, anstatt Hals über Kopf in das offene Messer zu laufen!!!! ![]()
ZitatOriginal von Psycorusty
Also für deinen grenzgenialen Vorschlag habe ich eine passende Antwor: PM dem Admin, erbitte deren Kontonummer und überweise für den Anfang eine runde Summe von ca. 1000 Euro. Denn Anwälte lassen sich nicht mit Gummibärchen oder Danksagungen bezahlen!
Ist sowas nich in der Rechtsschutzversicherung mitdrin??Ich war mal beim Anwalt wegen ner kurzen Beratung und ich musste nichts zahlen.
da es sich bei neXGam mittlerweile um eine GbR handelt, deckt der reguläre Rechtschutz das nicht, dazu braucht man Gewerberechtschutz, der mal etwas mehr noch kostet
Ich gestehe, ich habe hier nicht alles gelesen und weiß deshalb nicht, ob es schon mal erwähnt wurde. Da allerdings immer wieder Fragen auftauchen, weshalb man über ofizielle USK 18 geratete Titel nicht berichten darf, muss ich hier mal meinen Senf abgeben.
Hier liegt ein Missverständniss vor! Man darf durchaus über USK 18 berichten, sowohl in Schrift, Bild, als auch Ton. Die Printmags tun es ja auch. Das Problem ist nur, dass bei allen offen zugänglichen Inhalten die Bilder & Videos an sich, kein USK/FSK 18 Rating haben dürfen. Man kann das sehr gut an den ab18 Ausgaben einiger Magazine sehen, die dann z.B. erweiterte Videos auf ihren DVDs haben. In einem frei zugänglichen Video über einen USK18 FPS darf halt z.B. nicht zu sehen sein, wie der Protagonist in FPS Sicht jmd zerstückelt. Seht euch mal die Vids auf ab16 Heft CDs an, da wird sehr gern daneben geschossen, etc.
Das Problem dürften in diesem Fall also einfach nur 18er Bilder/Videos gewesen sein.
Kurz: Berichterstattung über USK18 Titel ist in der Öffentlichkeit sehr wohl erlaubt, nur darf das zugehörige, offen zugängliche Bild & Videomaterial dazu, nicht USK18 sein.
ZitatOriginal von Game-Fire
da es sich bei neXGam mittlerweile um eine GbR handelt, deckt der reguläre Rechtschutz das nicht, dazu braucht man Gewerberechtschutz, der mal etwas mehr noch kostet
Etwas ist gut. ![]()
Ich habe nun nur einen Teil gelesen und wollte mal fragen wie es ausschaut, wenn man den Webspace bei einem Anbieter hosten würde, der ausserhalb Deutschlands - sprich in Italien oder Österreich liegt...
Damit sollte doch dann alles recht einfach gelöst werden können, oder?