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Kündigung nichtig weil ein bitte verwendet wurde?

  • CoBaYe
  • 3. November 2012 um 12:33
1. offizieller Beitrag
  • CoBaYe
    Profi
    Beiträge
    737
    • 3. November 2012 um 12:33
    • #1

    Hallo
    ein Kumpel von mir hat ein großes Problem mit seinem Arbeitsvertrag.
    Er arbeitet quasi in ner Fleischerei, wurde ständig abgezockt (20 Überstunden die Woche etc. die plötzlich auf dem Papier nurnoch 5 waren), in Scheiß Schichten eingeteilt etc. und wollte jetzt Kündigen.

    Die Frist hat er eingehalten: er schrieb aber

    'Hiermit bitte ich um Kündigung meines Arbeitsvertrages zum 30.11.2012'

    Diese Kündigung hat er am 29. eingereicht.
    Nun war er heute arbeiten und plötzlich kam sein Marktleiter an und meinte 'wegen dem verwendeten bitte in der Kündigung ist die nichtig und weil er jetzt die 4 Wochen nicht einhalten kann kann er jetzt erst zum 31.12. kündigen'.

    Mein Kumpel hat sich erstmal aufgeregt wieso die ihn nicht angerufen haben, damit das noch vor dem Abschluss über die Bühne geht.
    Man sieht eindeutig das der Marktleiter ihn fürs Weihanchtsgeschäft behalten will weil die da sowieso unterbesetzt sind, ich denke das dies riesiger Schwachsinn ist, und die Kündigung trotzdem rechtens ist. Er muss da nämlich schnell raus weil er nen Arbeitsvertrag für Dezember hat.

    Was sagt ihr dazu?

    2 Mal editiert, zuletzt von CoBaYe (3. November 2012 um 12:41)

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  • Opeth
    Store-Knecht
    Beiträge
    1.545
    • 3. November 2012 um 12:45
    • #2

    IMHO ist es egal was sein (noch) Chef dazu sagt, denn so eine Kündigung ist ja nun eine einseitige Sache und mit dem Einreichen hat er seinen Part erledigt. Ob der Chef die Kündigung nun anerkennt ist da ziemlich zweitrangig, da dein Kumpel ja nun die Absicht hat zu kündigen. Das Wörtchen "bitte" war zwar unpassend, aber tut der Kündigung an sich keinen Abbruch... Aber sind hier nicht auch ein paar Juristen oder Personaler unterwegs, die vll. mehr dazu sagen könnten?

    Offizielles Mitglied der "D.N.M.H.I.G. - Die Nexgamer mit Haar im Gesicht"

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  • Online
    CD-i
    Owlboy
    Beiträge
    37.888
    • 3. November 2012 um 12:50
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    genau. afaik ist eine kündigung ein einseitiges rechtsgeschäft und bedarf keiner zustimmung solange gesetzliche fristen eingehalten wurden.

    [color=#800080]"I'm Special Agent Francis York Morgan, but please call me York, that's what everyone does..."[/color]


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  • Opeth
    Store-Knecht
    Beiträge
    1.545
    • 3. November 2012 um 12:54
    • #4

    Er könnte sogar mit "kaufm. Sachen" um sich werfen - konkludentes Handeln = einseitige Willenserklärung
    Gerade sein Chef sollte das wissen ;)

    Offizielles Mitglied der "D.N.M.H.I.G. - Die Nexgamer mit Haar im Gesicht"

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  • Vit
    Erleuchteter
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    14.064
    • 3. November 2012 um 13:02
    • #5

    Frist ist genannt und im rechtlichen Rahmen, sollte also durchgehen. Die 'Bitte' ist halt etwas unglücklich ausgedrückt, ist aber eine Willenserklärung. Pech für den Chef, würde ich sagen:

    http://www.experto.de/b2b/steuern-bu…beitnehmer.html

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  • GrubenSAU
    Fortgeschrittener
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    406
    • 3. November 2012 um 13:15
    • #6

    Gib doch bis 31.12. ein gelbes Scheinchen ab......

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    Phill XVII
    KugelHund
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    16.405
    • 3. November 2012 um 13:22
    • Offizieller Beitrag
    • #7
    Zitat von cobaye

    Er muss da nämlich schnell raus weil er nen Arbeitsvertrag für Dezember hat.

    Zitat von GrubenSAU

    Gib doch bis 31.12. ein gelbes Scheinchen ab......

    PSN ID: PhillXVII
    <(^•^)> Knuddeluff!

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  • Retrorunner
    fka Funkuchen
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    18.447
    • 3. November 2012 um 13:30
    • #8

    Gib doch bis 31.12. zwei gelbe Scheinchen ab...... :tooth:

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  • hydr0x
    Meister
    Beiträge
    2.564
    • 3. November 2012 um 13:36
    • #9

    Im Zweifelsfall einfach nicht hingehen, was soll der alte Chef denn machen, kündigen? :D

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  • Consolefan
    Meister
    Beiträge
    2.126
    • 3. November 2012 um 14:16
    • #10

    Hat er evtl. noch Urlaub übrig?

    Wenn ja, einfach hinnehmen und schön Urlaub einreichen. :D

    Jesus died for his sins.Jesus starb für seine Sünden.

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  • BUZZ
    Meister
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    2.510
    • 3. November 2012 um 14:53
    • #11

    Es gibt für Kündigungen keine Formvorschrift, nur der Zeitpunkt an dem das Arbeitsverhältnis enden soll, muss deutlich angegeben sein. Hat dein Freund ja getan und somit ist diese wirksam, auch wenn es dem Chef nicht gefällt.

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    zockt gerade: Ni No Kuni, Etrian Odyssey

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  • maxxpump
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    228
    • 5. November 2012 um 15:39
    • #12
    Zitat von BUZZ

    Es gibt für Kündigungen keine Formvorschrift

    Stimmt so allgemein nicht, man solte schon in den jeweiligen Vertrag schauen.

    Gamertag: maxxpump123

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    knacht
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    • 5. November 2012 um 15:50
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Gelben Urlaubsschein und fertig


    Hast eigentlich recht. Macht keinen Sinn, sich über einen Haufen wertloser Bronze Trophies zu freuen.
    Da könnte man ebenso gut voller Stolz Liste führen, an welchen Orten man schon onaniert hat.

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  • Mr.Deadshot
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    • 5. November 2012 um 16:35
    • #14

    Einfach mal schön auf die Theke scheißen und das geht wie von alleine :lol:

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  • 108 Sterne
    Viagra Spambot
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    41.222
    • 5. November 2012 um 19:23
    • Offizieller Beitrag
    • #15
    Zitat von Mr.Deadshot

    Einfach mal schön auf die Theke scheißen und das geht wie von alleine :lol:

    Damit kennste dich ja aus. :P

    [color=#008000]Bluntman3000: "[/color][color=#008000][/color]bin in mpnchtennünchrn"

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  • CoBaYe
    Profi
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    737
    • 25. November 2012 um 23:48
    • #16

    Jo Kündigung ist durchgegangen, er hat da angerufen und da iwas von Paragraphen erzählt was der Chef zuerst als Schwachsinn empfand, aber am nächsten Tag hat der dann angerufen das die Kündigung doch rechtens ist und sich niewieder gemeldet.

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    kingcar
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    8.414
    • 26. November 2012 um 22:40
    • #17
    Zitat von Mr.Deadshot

    Einfach mal schön auf die Theke scheißen und das geht wie von alleine :lol:

    So hätt ichs gemacht. XD

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    • 26. November 2012 um 22:44
    • Offizieller Beitrag
    • #18

    nein, du hättest noch ein schild daneben gestellt wo drauf steht "eat shit!" :D

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  • namenlos
    Erleuchteter
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    6.954
    • 27. November 2012 um 01:56
    • #19

    einfach nicht mehr hingehen und kündigen lassen. beim selber kündigen verliert dein kollege doch auch arbeitslosengeld 1 ansprüche und rutscht gleich auf 2 runter, oder habe ich da einen denkfehler?

    "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

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  • Darkshine
    Erleuchteter
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    13.915
    • 27. November 2012 um 11:03
    • #20

    Hoffentlich braucht er nicht unbedingt ein Arbeitszeugnis, sonst könnte dies aus Rache sehr schlecht ausfallen.

    "Ja, das ist die Wahrheit. Dieser Mann da hat keinen Schwanz."
    Peter Venkman, Ghostbusters, 1984

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